Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.Reichstag und Verfassung Abneigung gegen die Gewährung von Diäten besteht. Bemerkenswert ist aber Man mag über die Bewilligung von Diäten sonst denken, wie man will, Grenzboten I 190S 92
Reichstag und Verfassung Abneigung gegen die Gewährung von Diäten besteht. Bemerkenswert ist aber Man mag über die Bewilligung von Diäten sonst denken, wie man will, Grenzboten I 190S 92
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0713" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/88191"/> <fw type="header" place="top"> Reichstag und Verfassung</fw><lb/> <p xml:id="ID_3046" prev="#ID_3045"> Abneigung gegen die Gewährung von Diäten besteht. Bemerkenswert ist aber<lb/> dabei wieder die klare Voraussicht, die Bismarck über die wahrscheinliche Ent¬<lb/> wicklung der parlamentarischen Verhältnisse hatte. Sein Zweck ist nicht ganz<lb/> erreicht worden, aber er war in voller Klarheit über den innigen Zusammen¬<lb/> hang zwischen Diäten und dem Berufsparlamentariertum. Die Tatsache, daß<lb/> mit der Zunahme der Berufsparlamentarier das Drängen nach Diäten gewachsen<lb/> ist, spricht deutlich dafür.</p><lb/> <p xml:id="ID_3047" next="#ID_3048"> Man mag über die Bewilligung von Diäten sonst denken, wie man will,<lb/> die Ausgabe dafür würde bei dem Budget des Reichs nicht einmal besonders<lb/> ins Gewicht fallen, am wenigsten bei einem auf der gewollten Arbeitsfähigkeit<lb/> stehenden Reichstag, die leider sich nicht erhalten hat und auch durch Diäten<lb/> nicht wiederhergestellt werden kann. Dazu gehört ein innerer Umschwung des<lb/> ganzen Wesens unsers Parlamentarismus. So lange das Pflichtgefühl der<lb/> Mitglieder nicht wieder die frühere Höhe erreicht hat, werden die Diäten erst<lb/> recht dazu beitragen, die Tagungen in die Länge zu ziehn. Praktisch würde<lb/> gegenwärtig die Bewilligung von Diäten nur auf eine beträchtliche Unter¬<lb/> stützung der sozialdemokratischen Parteikasse hinauslaufen. Für die Mitglieder<lb/> der andern Parteien würden sie nur in wenig Fällen ins Gewicht fallen, aber<lb/> die Sozialdemokratie bezahlt eingestandnermaßen im klaren Widerspruch mit<lb/> dem Wortlaut der Verfassung ihren Abgeordneten Diäten. Auch in dieser<lb/> Frage hat sich der Reichstag wieder einer Vernachlässigung gegenüber der Ver¬<lb/> fassung schuldig gemacht. Bismarck hat schon darauf in der oben erwähnten<lb/> Rede aufmerksam gemacht, indem er ausführte, „daß der Abgeordnete, der<lb/> Diäten aus irgendeiner Quelle bezieht, wenn es amtlich konstatiert wird, die<lb/> Eigenschaft als Abgeordneter dadurch ipso M-e, auf Grund der Verfassung<lb/> verliert, und wenn es bei der Wahlprüfung konstatiert wird, daß er Diäten<lb/> bezogen hat, meines Erachtens die Wahl für nichtig erklärt werden muß, weil<lb/> der Abgeordnete die Bedingung, welche die Verfassung in bezug auf seine<lb/> Stellung im Leben von ihm fordert, nicht erfüllt." Der Umstand, daß die<lb/> Mehrheit des Hauses der Gewährung von Diäten zuneigt, kann nicht als<lb/> Entlastung dafür angesehen werden, daß sie in dieser Frage das laisssr allkr<lb/> geübt hat, denn es kann doch nicht zweierlei Verfassungsbestimmungen geben,<lb/> solche, die der Reichstag beachtet, und solche, die er nicht beachten will. Solange<lb/> der Reichstag die Diäten nicht durchgesetzt hat, muß für ihn die Bestimmung<lb/> gelten, daß keine gezahlt werden dürfen, und er hätte dieser Auffassung in<lb/> irgendeiner Form Ausdruck geben müssen, wenn auch vielleicht nicht in der<lb/> Schärfe der Bismarckschen Auffassung, die die Wahl ungiltig sein läßt. Daß<lb/> eine Entscheidung im Sinne der Verfassung auch auf die Bevölkerung in bezug<lb/> auf die Wahl sozialdemokratischer Abgeordneten von Einfluß gewesen wäre,<lb/> wird sich nicht gut bestreiten lassen. Die Vernachlässigung der Verfassung<lb/> auch in diesem Teile ist zu einer der wesentlichen Ursachen dafür geworden,<lb/> daß der Reichstag in der Regel verfassungswidrige Beschlüsse faßt, die nur<lb/> darum schließlich Gesetz werden, weil bisher weder aus dem Reichstag noch<lb/> vom Bundesrat in den einzelnen Fällen Einsprache erhoben worden ist. Das<lb/> könnte sich aber mit der Zeit ändern, denn schließlich ist der Bundesrat, der</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I 190S 92</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0713]
Reichstag und Verfassung
Abneigung gegen die Gewährung von Diäten besteht. Bemerkenswert ist aber
dabei wieder die klare Voraussicht, die Bismarck über die wahrscheinliche Ent¬
wicklung der parlamentarischen Verhältnisse hatte. Sein Zweck ist nicht ganz
erreicht worden, aber er war in voller Klarheit über den innigen Zusammen¬
hang zwischen Diäten und dem Berufsparlamentariertum. Die Tatsache, daß
mit der Zunahme der Berufsparlamentarier das Drängen nach Diäten gewachsen
ist, spricht deutlich dafür.
Man mag über die Bewilligung von Diäten sonst denken, wie man will,
die Ausgabe dafür würde bei dem Budget des Reichs nicht einmal besonders
ins Gewicht fallen, am wenigsten bei einem auf der gewollten Arbeitsfähigkeit
stehenden Reichstag, die leider sich nicht erhalten hat und auch durch Diäten
nicht wiederhergestellt werden kann. Dazu gehört ein innerer Umschwung des
ganzen Wesens unsers Parlamentarismus. So lange das Pflichtgefühl der
Mitglieder nicht wieder die frühere Höhe erreicht hat, werden die Diäten erst
recht dazu beitragen, die Tagungen in die Länge zu ziehn. Praktisch würde
gegenwärtig die Bewilligung von Diäten nur auf eine beträchtliche Unter¬
stützung der sozialdemokratischen Parteikasse hinauslaufen. Für die Mitglieder
der andern Parteien würden sie nur in wenig Fällen ins Gewicht fallen, aber
die Sozialdemokratie bezahlt eingestandnermaßen im klaren Widerspruch mit
dem Wortlaut der Verfassung ihren Abgeordneten Diäten. Auch in dieser
Frage hat sich der Reichstag wieder einer Vernachlässigung gegenüber der Ver¬
fassung schuldig gemacht. Bismarck hat schon darauf in der oben erwähnten
Rede aufmerksam gemacht, indem er ausführte, „daß der Abgeordnete, der
Diäten aus irgendeiner Quelle bezieht, wenn es amtlich konstatiert wird, die
Eigenschaft als Abgeordneter dadurch ipso M-e, auf Grund der Verfassung
verliert, und wenn es bei der Wahlprüfung konstatiert wird, daß er Diäten
bezogen hat, meines Erachtens die Wahl für nichtig erklärt werden muß, weil
der Abgeordnete die Bedingung, welche die Verfassung in bezug auf seine
Stellung im Leben von ihm fordert, nicht erfüllt." Der Umstand, daß die
Mehrheit des Hauses der Gewährung von Diäten zuneigt, kann nicht als
Entlastung dafür angesehen werden, daß sie in dieser Frage das laisssr allkr
geübt hat, denn es kann doch nicht zweierlei Verfassungsbestimmungen geben,
solche, die der Reichstag beachtet, und solche, die er nicht beachten will. Solange
der Reichstag die Diäten nicht durchgesetzt hat, muß für ihn die Bestimmung
gelten, daß keine gezahlt werden dürfen, und er hätte dieser Auffassung in
irgendeiner Form Ausdruck geben müssen, wenn auch vielleicht nicht in der
Schärfe der Bismarckschen Auffassung, die die Wahl ungiltig sein läßt. Daß
eine Entscheidung im Sinne der Verfassung auch auf die Bevölkerung in bezug
auf die Wahl sozialdemokratischer Abgeordneten von Einfluß gewesen wäre,
wird sich nicht gut bestreiten lassen. Die Vernachlässigung der Verfassung
auch in diesem Teile ist zu einer der wesentlichen Ursachen dafür geworden,
daß der Reichstag in der Regel verfassungswidrige Beschlüsse faßt, die nur
darum schließlich Gesetz werden, weil bisher weder aus dem Reichstag noch
vom Bundesrat in den einzelnen Fällen Einsprache erhoben worden ist. Das
könnte sich aber mit der Zeit ändern, denn schließlich ist der Bundesrat, der
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