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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Die magyarische Frage

Beziehungen des Reichs, zur Grundlage seiner Bündnisse, die Freunde Österreich-
Ungarns wurden vor allein Freunde Ungarns, Freunde des Magyarentums, den
sie für den Hauptträger der politischen Organisation der Monarchie ansahen.

Halt man sich alles das vor Augen, dann kann man sich ungefähr eine
Vorstellung von dem verblüffenden Eindruck machen, den diese Kreise empfingen,
als am 26. Januar, vierundzwanzig Stunden nachdem endlich in Berlin ein
Handelsvertrag zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn vereinbart worden
war, bei den Neuwahlen in Ungarn die Parteien siegten, die eine österreichisch¬
ungarische Monarchie nicht anerkennen, die dualistische Verfassung von 1867
bekämpfen und die völlige staatsrechtliche Selbständigkeit Ungarns fordern. Sicher
hat sich selten in einem konstitutionellen Staate, dessen verfassungsmäßige Grund¬
lagen auf Jahrhunderte zurückreichen, ein so gründlicher Wechsel der Szenerie
vollzogen wie soeben in Ungarn. Die liberale Regierungspartei, die im alten
Abgeordnetenhause über zweihundertdrciundzwanzig von vierhundertdreizehn
Mandaten verfügte, ist plötzlich zur Minorität geworden, ihre Zahl erreicht nicht
einmal die der Parteigenossen Kossuths, und während die Anhänger des gemein¬
samen Zollgebiets im alten Hause unter Führung der starken liberalen Partei
über zweihundertneunzig Stimmen hatten, wird es schwer halten, im neuen
Hause auch uur zweihundert Freunde der wirtschaftlichen Gemeinsamkeit mit
Österreich zusammenzubringen.

Überraschend! liest man in den großen liberalen Blattern; "unglaublich!"
flüstern die Diplomaten, und in der Tat, überraschend und unglaublich ist das
Ergebnis der ungarischen Wahlen für alle, die die politische Entwicklung Ungarns
seit 1868 nicht verfolgt haben oder gegen sie blind gewesen sind, für alle, die
die vor drei Jahren im ungarischen Abgeordnetenhaus" ausgebrochne Obstruktion
sür eine zufällige Erscheinung hielten, der durch eine kräftige Hand beizukommen
Wäre, und in ihr nicht das logische Ergebnis der gesamten seit 1867 von der
Krone gegenüber Ungarn und vou den ungarischen Regierungen befolgten
Politik sahen.

Mit dem Schöpfer der dualistischen Verfassung von 1867, Franz Decck,
war der einzige magyarische Politiker von Bedeutung aus dem Leben geschieden,
der die Verfassung von 1867 als einen abschließenden staatsrechtlichen Akt be¬
trachtete. Alle, die uach ihm kamen, sahen in den Gesetzen von 1867 nur den
Ausgangspunkt, von dem aus wiederum der Weg zu der revolutionären Ver¬
fassung des Jahres 1848 zurückgefunden werden müsse, zu einem ungarischen
Staate, der mit Österreich nur durch Personalunion verbunden, sich nicht nur
theoretisch sondern auch praktisch der vollsten Unabhängigkeit und Selbständigkeit
erfreue, mithin auch über eine eigne "nationale" Armee gebiete, die zur Verfügung
des ungarischen Reichstags stünde, was ihre Organisation anlange, völlig von
eben abhängig wäre, und deren Oberbefehl dem Könige vom Reichstage nur bis
auf weiteres übertragen wäre. In den sechsunddreißig Jahren Dualismus ist
mau in Ungarn auf diesem Wege um ein gutes Stück vorwärts gekommen.
Die Einrichtung der beiderseitigen Landwehren ganz nach den Wünschen Ungarns,
die Umänderung der Bezeichnung der gemeinsamen Armee in eine kaiserliche
und königliche, dieselbe Änderung in der Bezeichnung aller andern gemeinsamen


Die magyarische Frage

Beziehungen des Reichs, zur Grundlage seiner Bündnisse, die Freunde Österreich-
Ungarns wurden vor allein Freunde Ungarns, Freunde des Magyarentums, den
sie für den Hauptträger der politischen Organisation der Monarchie ansahen.

Halt man sich alles das vor Augen, dann kann man sich ungefähr eine
Vorstellung von dem verblüffenden Eindruck machen, den diese Kreise empfingen,
als am 26. Januar, vierundzwanzig Stunden nachdem endlich in Berlin ein
Handelsvertrag zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn vereinbart worden
war, bei den Neuwahlen in Ungarn die Parteien siegten, die eine österreichisch¬
ungarische Monarchie nicht anerkennen, die dualistische Verfassung von 1867
bekämpfen und die völlige staatsrechtliche Selbständigkeit Ungarns fordern. Sicher
hat sich selten in einem konstitutionellen Staate, dessen verfassungsmäßige Grund¬
lagen auf Jahrhunderte zurückreichen, ein so gründlicher Wechsel der Szenerie
vollzogen wie soeben in Ungarn. Die liberale Regierungspartei, die im alten
Abgeordnetenhause über zweihundertdrciundzwanzig von vierhundertdreizehn
Mandaten verfügte, ist plötzlich zur Minorität geworden, ihre Zahl erreicht nicht
einmal die der Parteigenossen Kossuths, und während die Anhänger des gemein¬
samen Zollgebiets im alten Hause unter Führung der starken liberalen Partei
über zweihundertneunzig Stimmen hatten, wird es schwer halten, im neuen
Hause auch uur zweihundert Freunde der wirtschaftlichen Gemeinsamkeit mit
Österreich zusammenzubringen.

Überraschend! liest man in den großen liberalen Blattern; „unglaublich!"
flüstern die Diplomaten, und in der Tat, überraschend und unglaublich ist das
Ergebnis der ungarischen Wahlen für alle, die die politische Entwicklung Ungarns
seit 1868 nicht verfolgt haben oder gegen sie blind gewesen sind, für alle, die
die vor drei Jahren im ungarischen Abgeordnetenhaus« ausgebrochne Obstruktion
sür eine zufällige Erscheinung hielten, der durch eine kräftige Hand beizukommen
Wäre, und in ihr nicht das logische Ergebnis der gesamten seit 1867 von der
Krone gegenüber Ungarn und vou den ungarischen Regierungen befolgten
Politik sahen.

Mit dem Schöpfer der dualistischen Verfassung von 1867, Franz Decck,
war der einzige magyarische Politiker von Bedeutung aus dem Leben geschieden,
der die Verfassung von 1867 als einen abschließenden staatsrechtlichen Akt be¬
trachtete. Alle, die uach ihm kamen, sahen in den Gesetzen von 1867 nur den
Ausgangspunkt, von dem aus wiederum der Weg zu der revolutionären Ver¬
fassung des Jahres 1848 zurückgefunden werden müsse, zu einem ungarischen
Staate, der mit Österreich nur durch Personalunion verbunden, sich nicht nur
theoretisch sondern auch praktisch der vollsten Unabhängigkeit und Selbständigkeit
erfreue, mithin auch über eine eigne „nationale" Armee gebiete, die zur Verfügung
des ungarischen Reichstags stünde, was ihre Organisation anlange, völlig von
eben abhängig wäre, und deren Oberbefehl dem Könige vom Reichstage nur bis
auf weiteres übertragen wäre. In den sechsunddreißig Jahren Dualismus ist
mau in Ungarn auf diesem Wege um ein gutes Stück vorwärts gekommen.
Die Einrichtung der beiderseitigen Landwehren ganz nach den Wünschen Ungarns,
die Umänderung der Bezeichnung der gemeinsamen Armee in eine kaiserliche
und königliche, dieselbe Änderung in der Bezeichnung aller andern gemeinsamen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/433>, abgerufen am 26.08.2024.