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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Line neue Geschichte Alexanders des Ersten von Ruszland

Freundeskreise gedrängt und in seinen Illusionen genährt, dachte an seinem
Krönungstage seinem Volke die erwähnte Habeascorpus - Akte zu verleihen.
Ihre Hauptbestimmungen sollten dahin gehn: 1. Ehe ein Richterspruch erfolgt
ist, soll jeder Beklagte in seinen Rechten unverkürzt bleiben; 2. Wer vor Gericht
gestellt wird, darf sich seinen Verteidiger wählen und sowohl in Zivil- wie in
Kriminalsachen auf gesetzlicher Grundlage seine Richter ablehnen; 3. Wer drei
Tage nach seiner Verhaftung nicht verhört worden ist, darf seine sofortige Frei¬
lassung von der nächst vorgesetzten Obrigkeit fordern; 4. Als Majestätsbelei¬
digung sollen nur Taten, nicht mündliche oder schriftliche Äußerungen bestraft
werden; 5. Wer einmal vom Gericht freigesprochen worden ist, darf wegen der¬
selben Sache nicht nochmals vor Gericht gezogen werden; 6. Klagen von
Privatpersonen gegen die Regierung sollen nach dem geltenden Gerichtsverfahren
genau auf gleicher Grundlage behandelt werden wie andre Klagen; 7. Keine
Abgaben und Steuern sollen anders als durch einen namentlicher Ukas, den
der Senat zu veröffentlichen hat, eingeführt werden.

Der schöne Gedanke ist nie verwirklicht worden, und es ist deshalb auch
nicht notwendig, zu zeigen, wie viel noch mangelhaft an ihm war, wie zum
Beispiel von der Verbürgung der persönlichen Freiheit wie auch von einer
Volksvertretung noch nichts vorgesehen war. Und wenn wirklich solches dekre¬
tiert wäre: der Fortbestand der Geheimpolizei, das fortgesetzte Zutodeknuten
zahlreicher Personen unter Alexanders Regierung trotz feierlicher Aufhebung der
Tortur zeigt, daß die sich auf dem Papier schön ausnehmenden Dinge nur
schwer zur Wirklichkeit gemacht werden konnten. Wer weiß nicht, daß die Ver¬
schickung im Verwaltungswege nach den Eisregionen Sibiriens und neuerdings
Nordrußlands noch heute fortdauert?

Nicht der Kulturzustand des Landes allein stand mit den Beglückungs¬
plänen in Widerspruch. Alexander litt selber an einer tiefen Zwiespältigkeit.
Neben der wegen des Todes des Vaters zerknirschten Seele lebte in seiner
Brust die andre, die sich von der Allmacht des unumschränkten Monarchen
nicht trennen konnte, vielmehr in ihr gerade das wichtigste Werkzeug der Volks¬
beglückung sah. Sein vertrauter Freund Adam Czartoryski schrieb: "Der Kaiser
liebte die Freiheit, wie man ein Schaustück liebt; er gefiel sich beim Anblick
des Scheins einer freiheitlichen Regierung, weil das seiner Eitelkeit schmeichelte;
mehr aber als die Form und den Schein wollte er nicht, und er war keines¬
wegs gesinnt, zu dulden, daß sie sich in Wirklichkeit umsetzten; kurz, er wäre
gern darauf eingegangen, daß jedermann frei sei, wenn nur alles freiwillig ihm
den Willen täte." Er hatte einigen Grund, seinem Volke zu mißtrauen. Wo
waren die Schichten, an die man sich für eine populäre Führung zunächst
hätte wenden müssen? Die Gesellschaftskreise, die, weil sie von Nahrungssorgen
befreit waren, in uneigennütziger Fürsorge für die Gesamtheit aufgehn konnten?
Man konnte sie nicht entdecken; Alexander wußte, daß sich alle Kreise, auch
die des höchst gestellten Adels und Beamtentums, widerrechtlich bereicherten.
Er sah auf den höchsten Posten Leute, die er eigentlich "nicht als Lakaien"
haben mochte. Die Korruption hatte alles verdorben. Aber er sah sich machtlos.
Denn er mußte sich sagen, daß er, wenn er die einen verdrängte, nur noch


Line neue Geschichte Alexanders des Ersten von Ruszland

Freundeskreise gedrängt und in seinen Illusionen genährt, dachte an seinem
Krönungstage seinem Volke die erwähnte Habeascorpus - Akte zu verleihen.
Ihre Hauptbestimmungen sollten dahin gehn: 1. Ehe ein Richterspruch erfolgt
ist, soll jeder Beklagte in seinen Rechten unverkürzt bleiben; 2. Wer vor Gericht
gestellt wird, darf sich seinen Verteidiger wählen und sowohl in Zivil- wie in
Kriminalsachen auf gesetzlicher Grundlage seine Richter ablehnen; 3. Wer drei
Tage nach seiner Verhaftung nicht verhört worden ist, darf seine sofortige Frei¬
lassung von der nächst vorgesetzten Obrigkeit fordern; 4. Als Majestätsbelei¬
digung sollen nur Taten, nicht mündliche oder schriftliche Äußerungen bestraft
werden; 5. Wer einmal vom Gericht freigesprochen worden ist, darf wegen der¬
selben Sache nicht nochmals vor Gericht gezogen werden; 6. Klagen von
Privatpersonen gegen die Regierung sollen nach dem geltenden Gerichtsverfahren
genau auf gleicher Grundlage behandelt werden wie andre Klagen; 7. Keine
Abgaben und Steuern sollen anders als durch einen namentlicher Ukas, den
der Senat zu veröffentlichen hat, eingeführt werden.

Der schöne Gedanke ist nie verwirklicht worden, und es ist deshalb auch
nicht notwendig, zu zeigen, wie viel noch mangelhaft an ihm war, wie zum
Beispiel von der Verbürgung der persönlichen Freiheit wie auch von einer
Volksvertretung noch nichts vorgesehen war. Und wenn wirklich solches dekre¬
tiert wäre: der Fortbestand der Geheimpolizei, das fortgesetzte Zutodeknuten
zahlreicher Personen unter Alexanders Regierung trotz feierlicher Aufhebung der
Tortur zeigt, daß die sich auf dem Papier schön ausnehmenden Dinge nur
schwer zur Wirklichkeit gemacht werden konnten. Wer weiß nicht, daß die Ver¬
schickung im Verwaltungswege nach den Eisregionen Sibiriens und neuerdings
Nordrußlands noch heute fortdauert?

Nicht der Kulturzustand des Landes allein stand mit den Beglückungs¬
plänen in Widerspruch. Alexander litt selber an einer tiefen Zwiespältigkeit.
Neben der wegen des Todes des Vaters zerknirschten Seele lebte in seiner
Brust die andre, die sich von der Allmacht des unumschränkten Monarchen
nicht trennen konnte, vielmehr in ihr gerade das wichtigste Werkzeug der Volks¬
beglückung sah. Sein vertrauter Freund Adam Czartoryski schrieb: „Der Kaiser
liebte die Freiheit, wie man ein Schaustück liebt; er gefiel sich beim Anblick
des Scheins einer freiheitlichen Regierung, weil das seiner Eitelkeit schmeichelte;
mehr aber als die Form und den Schein wollte er nicht, und er war keines¬
wegs gesinnt, zu dulden, daß sie sich in Wirklichkeit umsetzten; kurz, er wäre
gern darauf eingegangen, daß jedermann frei sei, wenn nur alles freiwillig ihm
den Willen täte." Er hatte einigen Grund, seinem Volke zu mißtrauen. Wo
waren die Schichten, an die man sich für eine populäre Führung zunächst
hätte wenden müssen? Die Gesellschaftskreise, die, weil sie von Nahrungssorgen
befreit waren, in uneigennütziger Fürsorge für die Gesamtheit aufgehn konnten?
Man konnte sie nicht entdecken; Alexander wußte, daß sich alle Kreise, auch
die des höchst gestellten Adels und Beamtentums, widerrechtlich bereicherten.
Er sah auf den höchsten Posten Leute, die er eigentlich „nicht als Lakaien"
haben mochte. Die Korruption hatte alles verdorben. Aber er sah sich machtlos.
Denn er mußte sich sagen, daß er, wenn er die einen verdrängte, nur noch


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/131>, abgerufen am 23.07.2024.