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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

die ablehnende Haltung der Sozialdemokratie mit den auf Antrag der Kommission
beschlossenen Einfuhrverboten. Die Partei sei geneigt gewesen, aus hygienischen
Gründen für die Regierungsvorlage zu stimmen, "nicht aber für die Kommissions¬
vorschläge, die nur auf eine Verteuerung des Fleisches für die breitesten Volks¬
schichten hinauslaufen." Die Ablehnung der Lex Heinze wurde von Herrn
Singer mit Bedenken gegen den Paragraphen 184 ^ sowie gegen andre Para¬
graphen des Entwurfs motiviert. Abgekehrt wurden ferner im Jahre 1902
die Seemannsordnung (Gesetz vom 2. Juni 1902) und das Süßstoffgesetz.
Die ablehnende Abstimmung über beide Vorlagen war nicht namentlich und
ist bei der Seemannsordnung auch aus den von Parteimitgliedern gehaltnen
Reden nicht zu erkennen, die Tatsache selbst ergibt sich aus dem Partei¬
tagsbericht. Bei der Seemannsordnung begreift es sich, daß die Sozial¬
demokratie jede "Ordnung" ablehnt, die ihr das Agitationsgebiet beschneidet.
Die Nützlichkeit der Vorlage hat die Partei nicht verkannt, sie wußte ja auch,
daß für die Annahme eine ausreichende Majorität vorhanden war, und konnte
sich somit auch diesesmal auf die Rolle des "größern Wohltäters" zurückziehn.
Die Abstimmung gegen das Süßstoffgesetz wurde mit dem Hinweis auf die
darin enthaltne Abfindung motiviert. Entweder sei das Saccharin schädlich,
dann müsse es verboten werden, und eine Entschädigung sei nicht gerechtfertigt;
oder es sei nicht schädlich, dann sei das Verbot ein Gewaltakt. Ein Gesetz
zur Abänderung der Seemannsordnung (Ur. 31) vom 23. März 1903 wurde
abgelehnt, angeblich weil -- wie aus dem Parteitagsbericht Seite 107 hervor¬
geht -- die Sozialdemokraten dem Leichtmatrosen schon vom zweiten Jahre an
die Heuer des Vollmatrosen geben wollten, während die Vorlage hierfür erst
das dritte Jahr vorsieht. Eine Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes
vom 25. Mai 1903 wurde, wie aus dem Parteitagsbericht hervorgeht, wegen
der angeblich darin enthaltnen Beschränkung der Selbstverwaltung abgelehnt.
Im Jahre 1904 stimmte die sozialdemokratische Fraktion gegen das Gesetz
betreffend die Kaufmannsgerichte und gegen das Gesetz betreffend die Ent¬
schädigung für unschuldig erlittne Untersuchungshaft (Ur. 33 und 34), beide
wurden vom Reichstag ohne namentliche Abstimmung angenommen. Gegen
das Gesetz über die Kaufmannsgerichte stimmten der Erklärung Bebels vom
16. Juni zufolge die Sozialdemokraten, weil die Vorlage "den weiblichen
Angestellten das aktive und das passive Wahlrecht für die Beisitzerposten
vorenthielt," eine Begründung, die nur den Zweck hat, die sozialdemo¬
kratische Propaganda in die Reihen der weiblichen Angestellten zu tragen.
Das Entschädigungsgesetz für unschuldig erlittne Untersuchungshaft wurde als
unzureichend abgelehnt, "es fehlten die, die im Vorverfahren verhaftet worden
seien," wie der Abgeordnete Thiele am 13. Mai zur Motivierung der
Ablehnung erklärte. Gerade nach der Begründung, mit der die Partei im
Jahre 1898 die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochnen
Personen abgelehnt hatte, Hütte sie logischerweise dieses Gesetz annehmen
müssen, weil es die damals vermißte Entschädigung der Untersuchungs¬
gefangnen brachte. Aber es kommt der Sozialdemokratie eben nur auf die
Erschwerung der Handhabung der Polizei an.


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

die ablehnende Haltung der Sozialdemokratie mit den auf Antrag der Kommission
beschlossenen Einfuhrverboten. Die Partei sei geneigt gewesen, aus hygienischen
Gründen für die Regierungsvorlage zu stimmen, „nicht aber für die Kommissions¬
vorschläge, die nur auf eine Verteuerung des Fleisches für die breitesten Volks¬
schichten hinauslaufen." Die Ablehnung der Lex Heinze wurde von Herrn
Singer mit Bedenken gegen den Paragraphen 184 ^ sowie gegen andre Para¬
graphen des Entwurfs motiviert. Abgekehrt wurden ferner im Jahre 1902
die Seemannsordnung (Gesetz vom 2. Juni 1902) und das Süßstoffgesetz.
Die ablehnende Abstimmung über beide Vorlagen war nicht namentlich und
ist bei der Seemannsordnung auch aus den von Parteimitgliedern gehaltnen
Reden nicht zu erkennen, die Tatsache selbst ergibt sich aus dem Partei¬
tagsbericht. Bei der Seemannsordnung begreift es sich, daß die Sozial¬
demokratie jede „Ordnung" ablehnt, die ihr das Agitationsgebiet beschneidet.
Die Nützlichkeit der Vorlage hat die Partei nicht verkannt, sie wußte ja auch,
daß für die Annahme eine ausreichende Majorität vorhanden war, und konnte
sich somit auch diesesmal auf die Rolle des „größern Wohltäters" zurückziehn.
Die Abstimmung gegen das Süßstoffgesetz wurde mit dem Hinweis auf die
darin enthaltne Abfindung motiviert. Entweder sei das Saccharin schädlich,
dann müsse es verboten werden, und eine Entschädigung sei nicht gerechtfertigt;
oder es sei nicht schädlich, dann sei das Verbot ein Gewaltakt. Ein Gesetz
zur Abänderung der Seemannsordnung (Ur. 31) vom 23. März 1903 wurde
abgelehnt, angeblich weil — wie aus dem Parteitagsbericht Seite 107 hervor¬
geht — die Sozialdemokraten dem Leichtmatrosen schon vom zweiten Jahre an
die Heuer des Vollmatrosen geben wollten, während die Vorlage hierfür erst
das dritte Jahr vorsieht. Eine Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes
vom 25. Mai 1903 wurde, wie aus dem Parteitagsbericht hervorgeht, wegen
der angeblich darin enthaltnen Beschränkung der Selbstverwaltung abgelehnt.
Im Jahre 1904 stimmte die sozialdemokratische Fraktion gegen das Gesetz
betreffend die Kaufmannsgerichte und gegen das Gesetz betreffend die Ent¬
schädigung für unschuldig erlittne Untersuchungshaft (Ur. 33 und 34), beide
wurden vom Reichstag ohne namentliche Abstimmung angenommen. Gegen
das Gesetz über die Kaufmannsgerichte stimmten der Erklärung Bebels vom
16. Juni zufolge die Sozialdemokraten, weil die Vorlage „den weiblichen
Angestellten das aktive und das passive Wahlrecht für die Beisitzerposten
vorenthielt," eine Begründung, die nur den Zweck hat, die sozialdemo¬
kratische Propaganda in die Reihen der weiblichen Angestellten zu tragen.
Das Entschädigungsgesetz für unschuldig erlittne Untersuchungshaft wurde als
unzureichend abgelehnt, „es fehlten die, die im Vorverfahren verhaftet worden
seien," wie der Abgeordnete Thiele am 13. Mai zur Motivierung der
Ablehnung erklärte. Gerade nach der Begründung, mit der die Partei im
Jahre 1898 die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochnen
Personen abgelehnt hatte, Hütte sie logischerweise dieses Gesetz annehmen
müssen, weil es die damals vermißte Entschädigung der Untersuchungs¬
gefangnen brachte. Aber es kommt der Sozialdemokratie eben nur auf die
Erschwerung der Handhabung der Polizei an.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/439>, abgerufen am 19.10.2024.