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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Schulfragen

möglich sei, und fordert die Direktoren der höhern Lehranstalten zu den ent¬
sprechenden Anträgen auf. Die Einrichtung ist leicht, ihre Durchführung schwer,
ja unmöglich, wenigstens in Preußen, solange die Abiturientenprüfung besteht.
Diese muß fallen, wenn die Überbürdung unsrer Schüler beseitigt und der Unter¬
richt auf der Oberstufe freier gestaltet werden soll.

Über die Abiturientenprüfung ließe sich ein dickes Buch schreiben, hier müssen
ein paar Sätze genügen. "Es erben sich Gesetz und Rechte" usw., das kann
man auch von dieser menschlichen Einrichtung sagen. Sie ist in Preußen im
Jahre 1788 eingeführt worden, die übrigen Staaten folgten bis zum Jahre 1830.
Die Absicht, die die Regierung dabei hatte, war, die Universitäten vor unreifen,
unwissenden Hörern und damit später den Staat vor schlechten Beamten zu be¬
wahren- Der Besuch der Universität war damals auch den Jmmaturis freige¬
stellt, auch sie konnten später Staatsümter bekleiden; allmählich bildete sich als
Regel heraus, daß keiner ohne die Ablegung der Abiturientenprüfung ein höheres
Staatsamt erhielt. Als die Abiturientenprüfung eingeführt wurde, war von
einer einheitlichen Organisation der Gymnasien nicht die Rede, es herrschte Willkür
im weitesten Maße. Der Leiter der Schule oder auch der einzelne Lehrer be¬
stimmte, was getrieben und welches Ziel erreicht werden sollte; die Abiturienten¬
prüfung ersetzte damals den einheitlichen Lehrplan, auch die Staatsaufsicht war
bei weitem nicht so ausgebildet wie heutzutage. Jedenfalls kann man, ohne
Widerspruch zu finden, behaupten, daß die Gründe, die seinerzeit die Ein¬
führung der Abiturientenprüfung veranlaßten, heute hinfällig sind. Wir haben
ausführliche Lehrpläne und Schulordnungen, eine wirksame Aufsicht des Unter¬
richtsbetriebs durch die Direktoren und die Schulräte, die Bekleidung eines
Staatsamts ist von dem erfolgreichen Besuch einer höhern Lehranstalt abhängig.
Gewiß lassen sich viele Gründe für das Weiterbesteht der Abgangsprüfung vor¬
bringen -- nur nicht der, daß sie eine gute Kontrolle für die Lehrer sei --,
aber alle müssen, abgesehen von der durch diese Prüfung veranlaßten Über¬
bürdung der Schüler, vor der Tatsache zurücktreten, daß die Maturitäts¬
prüfung eine Quelle der größten und kleinen Betrügereien, sagen wir lieber
Mogeleien ist. Es muß das einmal mit aller Offenheit ausgesprochen werden.
Welchen Eindruck muß es auf den Schüler machen, der bei der Prüfung be¬
trogen hat, wenn er dann in seinem Abgangszeugnis liest, daß ihm die Kommission
die "sittliche Reife" zum Besuch der Universität zuerkannt hat. Die Betrügerei
bei den Prüfungen ist so alt wie diese selbst; schon 1783 wurden durch eine
Preußische Verordnung die Rektoren mit schweren Geldstrafen für den Fall be¬
droht, daß sie den Unterschleif bei den Prüfungen begünstigten. Wenn einmal
die Akademiker unter sich sind und auf die Abgangsprüfung zu sprechen kommen,
so sind es sicher neun von zehn, die offen eingestehn, daß betrogen worden ist.
Es gibt krasse und weniger krasse Fälle, und die Schüler müssen dabei das Gefühl
haben, daß auch die Lehrer ihre Seele nicht frei von Schuld und Fehle be¬
wahren. Wenn zum Beispiel die Prüflinge vor der Prüfung das Thema oder
die drei vorgeschlagnen Themen für den deutschen Aufsatz kennen und bearbeiten,
so ist das eben Betrug. Und dabei verlangt man, daß die Schüler zu ihren
Lehrern als Vorbildern emporschauen, daß sie in Heller Begeisterung für die


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möglich sei, und fordert die Direktoren der höhern Lehranstalten zu den ent¬
sprechenden Anträgen auf. Die Einrichtung ist leicht, ihre Durchführung schwer,
ja unmöglich, wenigstens in Preußen, solange die Abiturientenprüfung besteht.
Diese muß fallen, wenn die Überbürdung unsrer Schüler beseitigt und der Unter¬
richt auf der Oberstufe freier gestaltet werden soll.

Über die Abiturientenprüfung ließe sich ein dickes Buch schreiben, hier müssen
ein paar Sätze genügen. „Es erben sich Gesetz und Rechte" usw., das kann
man auch von dieser menschlichen Einrichtung sagen. Sie ist in Preußen im
Jahre 1788 eingeführt worden, die übrigen Staaten folgten bis zum Jahre 1830.
Die Absicht, die die Regierung dabei hatte, war, die Universitäten vor unreifen,
unwissenden Hörern und damit später den Staat vor schlechten Beamten zu be¬
wahren- Der Besuch der Universität war damals auch den Jmmaturis freige¬
stellt, auch sie konnten später Staatsümter bekleiden; allmählich bildete sich als
Regel heraus, daß keiner ohne die Ablegung der Abiturientenprüfung ein höheres
Staatsamt erhielt. Als die Abiturientenprüfung eingeführt wurde, war von
einer einheitlichen Organisation der Gymnasien nicht die Rede, es herrschte Willkür
im weitesten Maße. Der Leiter der Schule oder auch der einzelne Lehrer be¬
stimmte, was getrieben und welches Ziel erreicht werden sollte; die Abiturienten¬
prüfung ersetzte damals den einheitlichen Lehrplan, auch die Staatsaufsicht war
bei weitem nicht so ausgebildet wie heutzutage. Jedenfalls kann man, ohne
Widerspruch zu finden, behaupten, daß die Gründe, die seinerzeit die Ein¬
führung der Abiturientenprüfung veranlaßten, heute hinfällig sind. Wir haben
ausführliche Lehrpläne und Schulordnungen, eine wirksame Aufsicht des Unter¬
richtsbetriebs durch die Direktoren und die Schulräte, die Bekleidung eines
Staatsamts ist von dem erfolgreichen Besuch einer höhern Lehranstalt abhängig.
Gewiß lassen sich viele Gründe für das Weiterbesteht der Abgangsprüfung vor¬
bringen — nur nicht der, daß sie eine gute Kontrolle für die Lehrer sei —,
aber alle müssen, abgesehen von der durch diese Prüfung veranlaßten Über¬
bürdung der Schüler, vor der Tatsache zurücktreten, daß die Maturitäts¬
prüfung eine Quelle der größten und kleinen Betrügereien, sagen wir lieber
Mogeleien ist. Es muß das einmal mit aller Offenheit ausgesprochen werden.
Welchen Eindruck muß es auf den Schüler machen, der bei der Prüfung be¬
trogen hat, wenn er dann in seinem Abgangszeugnis liest, daß ihm die Kommission
die „sittliche Reife" zum Besuch der Universität zuerkannt hat. Die Betrügerei
bei den Prüfungen ist so alt wie diese selbst; schon 1783 wurden durch eine
Preußische Verordnung die Rektoren mit schweren Geldstrafen für den Fall be¬
droht, daß sie den Unterschleif bei den Prüfungen begünstigten. Wenn einmal
die Akademiker unter sich sind und auf die Abgangsprüfung zu sprechen kommen,
so sind es sicher neun von zehn, die offen eingestehn, daß betrogen worden ist.
Es gibt krasse und weniger krasse Fälle, und die Schüler müssen dabei das Gefühl
haben, daß auch die Lehrer ihre Seele nicht frei von Schuld und Fehle be¬
wahren. Wenn zum Beispiel die Prüflinge vor der Prüfung das Thema oder
die drei vorgeschlagnen Themen für den deutschen Aufsatz kennen und bearbeiten,
so ist das eben Betrug. Und dabei verlangt man, daß die Schüler zu ihren
Lehrern als Vorbildern emporschauen, daß sie in Heller Begeisterung für die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/415>, abgerufen am 20.10.2024.