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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ergebenden 58 x 4 -- 232 Pfennigen 240; außer der Ungehörigkeit, daß beide Ab-
rundungen nach oben vorgenommen sind, von 57,2 auf 58 statt auf 57 und von
232 auf 240 statt auf 230, steckt in einer solchen Art zu rechnen noch der Fehler,
daß vor Ausführung der Multiplikation 57,2 x 4 abgerundet ist auf 58 x 4 ^ 232,
anstatt erst die Multiplikation auszuführen und dann den sich ergebenden Betrag
57,2x4 -- 228,8 ordnungsmäßig auf 229 Pfennige abzurunden, woraus dann
schließlich 230 Pfennige werden. Also stecken drei Fehler in der Rechnung, mit
der sich vorstehender Fahrpreis von 240 Pfennigen bei 57,2 Kilometern erklären
W

Abzurunden
auf
Pfennige

Wirklicher
Fahrpreis
Pfennige

Genauer
Preis
Pfennige

Ent¬
fernung
Kilometer

Halle - Corbetha. . > .23,393,290100 Frankfurt a, M,-Kastel .. 33,4133,6180140 Münster i,W,-Hamm ,. 35,2140,8140ISO Potsdam - Brandenburg .. 35,2140,8140150 Merseburg-Weimar . .. 73,6294,4290800 Halle a. S,-Torgau . ., 77,3309,2310320
eitere Beispiele sind:

In allen diesen Beispielen müßte also der wirkliche Fahrpreis um 10 Pfennige
niedriger sein. Sie bilden nur eine Auslese aus den vielen Fahrpreisen, die ich
durchgesehen habe, und sollen zur Erläuterung dessen dienen, was ich dabei ge¬
funden habe, daß nämlich, wo Abfindungen eingetreten sind, diese immer nach
oben geschehen sind, während ich keinen Fall entdeckt habe, wo eine Abrundung
nach unten geschehen wäre, auch wenn sie hätte geschehen müssen. Nicht erklären
kann ich mir folgenden besondern Fall, der sich auf die Strecke Halle a. S--Nord¬
hausen bezieht; hier beträgt die Entfernung genau 97 Kilometer, der Fahrpreis
ergibt sich also zu 97x4-^ 388 Pfennigen und wäre mit 390 Pfennigen anzu¬
setzen, während die Fahrkarte 400 Pfennige kostet.

Bei solchen Festsetzungen des Preises für die Fahrkarten kann man nicht sagen,
daß die Fahrpreise nach einem Durchschnittssatz vou 4 Pfennigen für den Kilometer
dritter Klasse berechnet seien, sondern es würde sich als Durchschnittssatz ein höherer
Betrag ergeben. Spricht man aber von einem Durchschnittssatz, so muß man ihn
auch als solchen behandeln, d. h. bei den Abrnndungen der zunächst nach der Länge
des Wegs ausgerechneten Fahrpreise, wenn man sie nicht auf Heller und Pfennig
genau erheben will, die Abrundungen auf volle Groschen ebensogut nach unten
wie nach oben eintreten lassen, und zwar das erste, wenn der über volle Groschen
überschießende Pfennigbetrag weniger als 5 Pfennige beträgt, das andre aber erst,
wenn er mehr als 5 Pfennige beträgt. 5 Pfennige sind eben genau die Hälfte
von 10 Pfennigen oder einem Groschen, und die Hälfte gibt genau die Mitte
zwischen zwei aufeinanderfolgenden zahlbaren Einheiten an. Im ersten Falle sind
also Beträge von 1 bis 4 Pfennigen einfach wegzulassen, im andern Falle ist statt
der Beträge von 6 bis 9 Pfennigen der volle Betrag von 10 Pfennigen zu setzen;
will man den Betrag von genau 5 Pfennigen auf 10 Pfennige erhöhen, so mag
das ohne Einwendung hingehn, nicht jedoch, wenn 5 erst aus etwa 4,8 entstanden
sind und dann für die 5 munter 10 gesetzt werden.

Bei einem solchen Abrnndungsverfahren, das sowohl Herabsetzungen wie auch
Erhöhungen bringt, kommen Geldgeber und Geldnehmer abwechselnd in den Genuß
des kleinen Vorteils, den nun einmal Abrnndungen bringen, und damit gleicht sich
die Sache im großen und ganzen aus. In den oben angeführten Fällen ist da¬
gegen die Abrundung regelmäßig nach oben statt nach unten geschehen, und dadurch
ist die Abrundung überhaupt nur zugunsten des Geldnehmers ausgefallen, und wenn
die Mehrbeträge im einzelnen auch klein sind, so verhelfen sie doch dem Geldnehmer,
in diesem Falle der Eisenbahnkasse, zu einem Vorteil, der ihr nach den von ihr
selbst der Rechnung zugrunde gelegten Durchschnittssätzen nicht zukommt.

Auf der andern Seite wird der Geldgeber, also das die Eisenbahn benutzende


Maßgebliches und Unmaßgebliches

ergebenden 58 x 4 — 232 Pfennigen 240; außer der Ungehörigkeit, daß beide Ab-
rundungen nach oben vorgenommen sind, von 57,2 auf 58 statt auf 57 und von
232 auf 240 statt auf 230, steckt in einer solchen Art zu rechnen noch der Fehler,
daß vor Ausführung der Multiplikation 57,2 x 4 abgerundet ist auf 58 x 4 ^ 232,
anstatt erst die Multiplikation auszuführen und dann den sich ergebenden Betrag
57,2x4 — 228,8 ordnungsmäßig auf 229 Pfennige abzurunden, woraus dann
schließlich 230 Pfennige werden. Also stecken drei Fehler in der Rechnung, mit
der sich vorstehender Fahrpreis von 240 Pfennigen bei 57,2 Kilometern erklären
W

Abzurunden
auf
Pfennige

Wirklicher
Fahrpreis
Pfennige

Genauer
Preis
Pfennige

Ent¬
fernung
Kilometer

Halle - Corbetha. . > .23,393,290100 Frankfurt a, M,-Kastel .. 33,4133,6180140 Münster i,W,-Hamm ,. 35,2140,8140ISO Potsdam - Brandenburg .. 35,2140,8140150 Merseburg-Weimar . .. 73,6294,4290800 Halle a. S,-Torgau . ., 77,3309,2310320
eitere Beispiele sind:

In allen diesen Beispielen müßte also der wirkliche Fahrpreis um 10 Pfennige
niedriger sein. Sie bilden nur eine Auslese aus den vielen Fahrpreisen, die ich
durchgesehen habe, und sollen zur Erläuterung dessen dienen, was ich dabei ge¬
funden habe, daß nämlich, wo Abfindungen eingetreten sind, diese immer nach
oben geschehen sind, während ich keinen Fall entdeckt habe, wo eine Abrundung
nach unten geschehen wäre, auch wenn sie hätte geschehen müssen. Nicht erklären
kann ich mir folgenden besondern Fall, der sich auf die Strecke Halle a. S--Nord¬
hausen bezieht; hier beträgt die Entfernung genau 97 Kilometer, der Fahrpreis
ergibt sich also zu 97x4-^ 388 Pfennigen und wäre mit 390 Pfennigen anzu¬
setzen, während die Fahrkarte 400 Pfennige kostet.

Bei solchen Festsetzungen des Preises für die Fahrkarten kann man nicht sagen,
daß die Fahrpreise nach einem Durchschnittssatz vou 4 Pfennigen für den Kilometer
dritter Klasse berechnet seien, sondern es würde sich als Durchschnittssatz ein höherer
Betrag ergeben. Spricht man aber von einem Durchschnittssatz, so muß man ihn
auch als solchen behandeln, d. h. bei den Abrnndungen der zunächst nach der Länge
des Wegs ausgerechneten Fahrpreise, wenn man sie nicht auf Heller und Pfennig
genau erheben will, die Abrundungen auf volle Groschen ebensogut nach unten
wie nach oben eintreten lassen, und zwar das erste, wenn der über volle Groschen
überschießende Pfennigbetrag weniger als 5 Pfennige beträgt, das andre aber erst,
wenn er mehr als 5 Pfennige beträgt. 5 Pfennige sind eben genau die Hälfte
von 10 Pfennigen oder einem Groschen, und die Hälfte gibt genau die Mitte
zwischen zwei aufeinanderfolgenden zahlbaren Einheiten an. Im ersten Falle sind
also Beträge von 1 bis 4 Pfennigen einfach wegzulassen, im andern Falle ist statt
der Beträge von 6 bis 9 Pfennigen der volle Betrag von 10 Pfennigen zu setzen;
will man den Betrag von genau 5 Pfennigen auf 10 Pfennige erhöhen, so mag
das ohne Einwendung hingehn, nicht jedoch, wenn 5 erst aus etwa 4,8 entstanden
sind und dann für die 5 munter 10 gesetzt werden.

Bei einem solchen Abrnndungsverfahren, das sowohl Herabsetzungen wie auch
Erhöhungen bringt, kommen Geldgeber und Geldnehmer abwechselnd in den Genuß
des kleinen Vorteils, den nun einmal Abrnndungen bringen, und damit gleicht sich
die Sache im großen und ganzen aus. In den oben angeführten Fällen ist da¬
gegen die Abrundung regelmäßig nach oben statt nach unten geschehen, und dadurch
ist die Abrundung überhaupt nur zugunsten des Geldnehmers ausgefallen, und wenn
die Mehrbeträge im einzelnen auch klein sind, so verhelfen sie doch dem Geldnehmer,
in diesem Falle der Eisenbahnkasse, zu einem Vorteil, der ihr nach den von ihr
selbst der Rechnung zugrunde gelegten Durchschnittssätzen nicht zukommt.

Auf der andern Seite wird der Geldgeber, also das die Eisenbahn benutzende


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[0287] Maßgebliches und Unmaßgebliches ergebenden 58 x 4 — 232 Pfennigen 240; außer der Ungehörigkeit, daß beide Ab- rundungen nach oben vorgenommen sind, von 57,2 auf 58 statt auf 57 und von 232 auf 240 statt auf 230, steckt in einer solchen Art zu rechnen noch der Fehler, daß vor Ausführung der Multiplikation 57,2 x 4 abgerundet ist auf 58 x 4 ^ 232, anstatt erst die Multiplikation auszuführen und dann den sich ergebenden Betrag 57,2x4 — 228,8 ordnungsmäßig auf 229 Pfennige abzurunden, woraus dann schließlich 230 Pfennige werden. Also stecken drei Fehler in der Rechnung, mit der sich vorstehender Fahrpreis von 240 Pfennigen bei 57,2 Kilometern erklären W Abzurunden auf Pfennige Wirklicher Fahrpreis Pfennige Genauer Preis Pfennige Ent¬ fernung Kilometer Halle - Corbetha. . > .23,393,290100 Frankfurt a, M,-Kastel .. 33,4133,6180140 Münster i,W,-Hamm ,. 35,2140,8140ISO Potsdam - Brandenburg .. 35,2140,8140150 Merseburg-Weimar . .. 73,6294,4290800 Halle a. S,-Torgau . ., 77,3309,2310320 eitere Beispiele sind: In allen diesen Beispielen müßte also der wirkliche Fahrpreis um 10 Pfennige niedriger sein. Sie bilden nur eine Auslese aus den vielen Fahrpreisen, die ich durchgesehen habe, und sollen zur Erläuterung dessen dienen, was ich dabei ge¬ funden habe, daß nämlich, wo Abfindungen eingetreten sind, diese immer nach oben geschehen sind, während ich keinen Fall entdeckt habe, wo eine Abrundung nach unten geschehen wäre, auch wenn sie hätte geschehen müssen. Nicht erklären kann ich mir folgenden besondern Fall, der sich auf die Strecke Halle a. S--Nord¬ hausen bezieht; hier beträgt die Entfernung genau 97 Kilometer, der Fahrpreis ergibt sich also zu 97x4-^ 388 Pfennigen und wäre mit 390 Pfennigen anzu¬ setzen, während die Fahrkarte 400 Pfennige kostet. Bei solchen Festsetzungen des Preises für die Fahrkarten kann man nicht sagen, daß die Fahrpreise nach einem Durchschnittssatz vou 4 Pfennigen für den Kilometer dritter Klasse berechnet seien, sondern es würde sich als Durchschnittssatz ein höherer Betrag ergeben. Spricht man aber von einem Durchschnittssatz, so muß man ihn auch als solchen behandeln, d. h. bei den Abrnndungen der zunächst nach der Länge des Wegs ausgerechneten Fahrpreise, wenn man sie nicht auf Heller und Pfennig genau erheben will, die Abrundungen auf volle Groschen ebensogut nach unten wie nach oben eintreten lassen, und zwar das erste, wenn der über volle Groschen überschießende Pfennigbetrag weniger als 5 Pfennige beträgt, das andre aber erst, wenn er mehr als 5 Pfennige beträgt. 5 Pfennige sind eben genau die Hälfte von 10 Pfennigen oder einem Groschen, und die Hälfte gibt genau die Mitte zwischen zwei aufeinanderfolgenden zahlbaren Einheiten an. Im ersten Falle sind also Beträge von 1 bis 4 Pfennigen einfach wegzulassen, im andern Falle ist statt der Beträge von 6 bis 9 Pfennigen der volle Betrag von 10 Pfennigen zu setzen; will man den Betrag von genau 5 Pfennigen auf 10 Pfennige erhöhen, so mag das ohne Einwendung hingehn, nicht jedoch, wenn 5 erst aus etwa 4,8 entstanden sind und dann für die 5 munter 10 gesetzt werden. Bei einem solchen Abrnndungsverfahren, das sowohl Herabsetzungen wie auch Erhöhungen bringt, kommen Geldgeber und Geldnehmer abwechselnd in den Genuß des kleinen Vorteils, den nun einmal Abrnndungen bringen, und damit gleicht sich die Sache im großen und ganzen aus. In den oben angeführten Fällen ist da¬ gegen die Abrundung regelmäßig nach oben statt nach unten geschehen, und dadurch ist die Abrundung überhaupt nur zugunsten des Geldnehmers ausgefallen, und wenn die Mehrbeträge im einzelnen auch klein sind, so verhelfen sie doch dem Geldnehmer, in diesem Falle der Eisenbahnkasse, zu einem Vorteil, der ihr nach den von ihr selbst der Rechnung zugrunde gelegten Durchschnittssätzen nicht zukommt. Auf der andern Seite wird der Geldgeber, also das die Eisenbahn benutzende

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/287>, abgerufen am 19.10.2024.