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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

Rache. Eines Tages verdichteten sich diese Gefühle zu einem Mordanschlag,
dem der Ingenieur Martin gewiß zum Opfer gefallen wäre, hätte ihn ein glück¬
liches Ungefähr nicht vor dem Schlimmsten behütet. Herr Martin befand sich
an jenem Tage wie immer im Werkhause, umgeben von etlichen seiner Arbeiter,
und bückte sich, um bei dem Bau eines Metallschmelzofens nachzusehen. In
demselben Augenblick schleuderte ein afghanischer Arbeiter, der hinter Martin
stand, ein schweres Geschoß (Schrapnell, Sechspfünder) mit voller Wucht nach
dem Hinterkopf des Gebückten. Da sich Martin gerade wieder erhob, verfehlte
der Wurf sein Ziel, und das Geschoß traf den Ingenieur am Rücken, knapp
neben der Wirbelsäule, sodaß es ihm, wie er mir selbst sagte, dunkel vor den
Augen wurde. Der Attentäter wollte noch ein zweites Schrapnell, das er in
den Händen hielt, gegen Martin schleudern, aber die andern Arbeiter stürzten
sich auf ihn und prügelten ihn weidlich. Der Ingenieur, der gewiß getötet
worden wäre, wenn das Geschoß seinen Schädel oder die Wirbelsäule getroffen
hätte, mußte vierzehn Tage das Zimmer hüten, bevor er sich wieder ganz erholt
hatte. Der Mordbube wurde in das Gefängnis gesteckt, aber nicht gehenkt, eine
Milde, die uns Europäer nachdenklich machte und über die Ursache des An¬
schlags aufklärte, zumal als sich der Grimm des gereizten Bürgermeisters in der
Folge gegen die afghanischen Diener des Ingenieurs richtete, von denen im Laufe
der nächsten Monate nach und nach sechs eines plötzlichen Todes starben. Nach¬
dem der Pferdewärter Martins spurlos verschwunden war, äußerte dessen Sohn,
ein vierzehnjähriger Junge, die Absicht, dem Emir schreiben zu lassen, um zu
erfahren, wohin sein Pater geraten sei. Diese Äußerung mußte der arme Junge,
den ich gut kannte, mit dem Leben bezahlen, denn die militärischen Wachleute
im Hause Martins schlugen ihn so, daß er an den Folgen dieser Mißhand¬
lung starb.

Da weder diese gewaltsame Vernichtung eines Menschenlebens noch die Er¬
mordung der andern Diener Martins geahndet wurde, so ergibt sich die Schlu߬
folgerung von selbst, daß diese Bluttaten auf "höhere Weisung" geschahen. Ob
der Emir von den Verbrechen des ruchlosen Bürgermeisters Kunde erhielt, weiß
ich nicht, doch ist es immerhin seltsam, daß er gerade davon nichts sollte er¬
fahren haben, da ihm doch sogar über sehr geringfügige Dinge Bericht erstattet
wurde. Ich neige zu der Ansicht, daß Abd-ur-Rahmän in dieser Sache nichts
hören und sehen wollte.

Handelte es sich um seine eigne überaus werte Person, dann blieb ihm
nichts verborgen, und furchtbar offenbarte sich in solchen Fällen seine neronische
Grausamkeit. Am 1. September 1900 sprengten aus einem mir unbekannten
Grunde fünfzehn Häftlinge in einem großen Gefängnisse zu Kabul das Ge¬
rücht aus, der Emir sei gestorben. Schon am Abend des 2. Septembers wurde
das vom Emir wegen dieses "Verbrechens" gefällte Urteil verkündet, und am
3. September wurde es folgendermaßen vollstreckt: fünf Gefangne wurden ge¬
henkt, fünf mit Bajonetten erstochen, fünf wurden die Augen mit ungelöschtem
Kalk ausgebrannt. Am 5. Oktober wurde wegen desselben "Verbrechens" ein
Mann zerschnitten, zwei wurden lebendig begraben. Diese drei Unglücklichen
waren nicht Häftlinge und hatten das im Lande umlaufende Gerücht von dem


Afghanistan

Rache. Eines Tages verdichteten sich diese Gefühle zu einem Mordanschlag,
dem der Ingenieur Martin gewiß zum Opfer gefallen wäre, hätte ihn ein glück¬
liches Ungefähr nicht vor dem Schlimmsten behütet. Herr Martin befand sich
an jenem Tage wie immer im Werkhause, umgeben von etlichen seiner Arbeiter,
und bückte sich, um bei dem Bau eines Metallschmelzofens nachzusehen. In
demselben Augenblick schleuderte ein afghanischer Arbeiter, der hinter Martin
stand, ein schweres Geschoß (Schrapnell, Sechspfünder) mit voller Wucht nach
dem Hinterkopf des Gebückten. Da sich Martin gerade wieder erhob, verfehlte
der Wurf sein Ziel, und das Geschoß traf den Ingenieur am Rücken, knapp
neben der Wirbelsäule, sodaß es ihm, wie er mir selbst sagte, dunkel vor den
Augen wurde. Der Attentäter wollte noch ein zweites Schrapnell, das er in
den Händen hielt, gegen Martin schleudern, aber die andern Arbeiter stürzten
sich auf ihn und prügelten ihn weidlich. Der Ingenieur, der gewiß getötet
worden wäre, wenn das Geschoß seinen Schädel oder die Wirbelsäule getroffen
hätte, mußte vierzehn Tage das Zimmer hüten, bevor er sich wieder ganz erholt
hatte. Der Mordbube wurde in das Gefängnis gesteckt, aber nicht gehenkt, eine
Milde, die uns Europäer nachdenklich machte und über die Ursache des An¬
schlags aufklärte, zumal als sich der Grimm des gereizten Bürgermeisters in der
Folge gegen die afghanischen Diener des Ingenieurs richtete, von denen im Laufe
der nächsten Monate nach und nach sechs eines plötzlichen Todes starben. Nach¬
dem der Pferdewärter Martins spurlos verschwunden war, äußerte dessen Sohn,
ein vierzehnjähriger Junge, die Absicht, dem Emir schreiben zu lassen, um zu
erfahren, wohin sein Pater geraten sei. Diese Äußerung mußte der arme Junge,
den ich gut kannte, mit dem Leben bezahlen, denn die militärischen Wachleute
im Hause Martins schlugen ihn so, daß er an den Folgen dieser Mißhand¬
lung starb.

Da weder diese gewaltsame Vernichtung eines Menschenlebens noch die Er¬
mordung der andern Diener Martins geahndet wurde, so ergibt sich die Schlu߬
folgerung von selbst, daß diese Bluttaten auf „höhere Weisung" geschahen. Ob
der Emir von den Verbrechen des ruchlosen Bürgermeisters Kunde erhielt, weiß
ich nicht, doch ist es immerhin seltsam, daß er gerade davon nichts sollte er¬
fahren haben, da ihm doch sogar über sehr geringfügige Dinge Bericht erstattet
wurde. Ich neige zu der Ansicht, daß Abd-ur-Rahmän in dieser Sache nichts
hören und sehen wollte.

Handelte es sich um seine eigne überaus werte Person, dann blieb ihm
nichts verborgen, und furchtbar offenbarte sich in solchen Fällen seine neronische
Grausamkeit. Am 1. September 1900 sprengten aus einem mir unbekannten
Grunde fünfzehn Häftlinge in einem großen Gefängnisse zu Kabul das Ge¬
rücht aus, der Emir sei gestorben. Schon am Abend des 2. Septembers wurde
das vom Emir wegen dieses „Verbrechens" gefällte Urteil verkündet, und am
3. September wurde es folgendermaßen vollstreckt: fünf Gefangne wurden ge¬
henkt, fünf mit Bajonetten erstochen, fünf wurden die Augen mit ungelöschtem
Kalk ausgebrannt. Am 5. Oktober wurde wegen desselben „Verbrechens" ein
Mann zerschnitten, zwei wurden lebendig begraben. Diese drei Unglücklichen
waren nicht Häftlinge und hatten das im Lande umlaufende Gerücht von dem


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/250>, abgerufen am 19.10.2024.