Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Staat und Airche in Frankreich unter der Monarchie

Maitressen. Diesem Vorbild ahmte der hohe Adel getreulich nach, belohnte
seine Diener und Kreaturen mit den geistlichen Pfründen und Würden oder
betrachtete diese nur als gute Versorgungsanstalten für seine Angehörigen, ganz
wie das bei den Fürsten in den protestantischen Ländern mit den Bischofsitzen
geschah. Jüngere Söhne des Hochadels übten als Bischöfe, Erzbischöfe und
Kardinäle, ohne je die Priesterweihe empfangen zu haben, dennoch in ihren
Diözesen mancherlei rein geistliche Funktionen aus, was viele nicht verhinderte,
den ausschweifendsten Lebenswandel zu führen, sogar das Heiligste in skandalöser
Weise zu profanieren. Auch viele der doch sonst aller bürgerlichen Rechte be¬
raubten "Nichtkatholiken" vornehmen Standes -- die Bezeichnung als Pro¬
testanten oder Hugenotten war amtlich verpönt -- verfügten als Patronats¬
und Lehnsherren über geistliche Würden und Güter. Andre wurden ganz
willkürlich durch die Parlamente vergeben. Auch zu polizeilichen Zwecken oft der
kleinlichsten Art forderten diese den Beistand der Geistlichkeit, und sie bestraften
jede Weigerung mit Gehaltssperre und Verbannung. Zwar verbot ihnen
Ludwig der Fünfzehnte Eingriffe in das geistliche Amt, sie verweigerten jedoch
den Gehorsam, weil die kirchlichen Angelegenheiten auch solche des Staats seien,
und eine Unterscheidung unmöglich durchzuführen wäre. Mit der königlichen
Zustimmung ließen sie Priester bestrafen, die Sterbenden wegen jansenistischen Irr¬
glaubens die Sakramente verweigert hatten, und zwangen sie trotz den Protesten
der Bischöfe "mit der Spitze der Bajonette" zur Unterwerfung. Die von dem
Klerus oft durch willkürliche Verweigerung der "Beichtzettel" ausgeübte
Tyrannei -- eine Verweigerung, die für die Betroffnen auch im bürgerlichen
Leben schwere Schädigungen mit sich brachte -- erregte so allgemeine Er¬
bitterung, daß das gewalttätige Vorgehn der Parlamente in der öffentlichen
Meinung gerechtfertigt erschien.

Schon im siebzehnten Jahrhundert machte die Negierung aus eigner
Machtvollkommenheit und ohne die Zuziehung der geistlichen Behörden ver-
schiedne Reformversuche auf kirchlichem Gebiete, besonders bei den Orden und
den Klöstern, deren Zahl sich immer mehr gesteigert hatte. Äbte und Äbtissinnen
übten eine so bedeutende Macht aus, daß sie oft mit Erfolg den Bischöfen, den
Parlamenten und den Königen opponierten. Viele Nonnenklöster waren sehr
freie, fast rein weltliche Niederlassungen, wie überhaupt die damaligen Klöster
in ihrer großen Mehrheit kaum nach dem hohen religiösen Ideal zu beurteilen
sind, das unsre Zeit als selbstverständlich und unerläßlich bei ihnen voraussetzt
und fordert. D'Argenson, der 1721 starb, hatte als Großkanzler unter andern
Reformen schon die Aufhebung aller feudalen Vorrechte der Kirche geplant,
und 1766 kam man auf dieses Projekt zurück. Es begann ein wahrer "Kultur¬
kampf," nur daß er nach der Gepflogenheit jener Zeit von den königlichen
Behörden mit einer Härte durchgeführt wurde, wie neuzeitliche "kultur-
kümpferische" Aktionen nichts ähnliches aufweisen. Zur Prüfung des Kloster¬
wesens ernannte der König eine Kommission, auf deren Bericht hin im
Jahre 1768 mehr als tausend Niederlassungen aufgehoben, und verschiedne
Orden ganz aufgelöst wurden. Auch unter Ludwig dem Sechzehnten setzte
diese Kommission ihre Tätigkeit fort, sodaß der Klerus 1780 erklärte, daß das


Staat und Airche in Frankreich unter der Monarchie

Maitressen. Diesem Vorbild ahmte der hohe Adel getreulich nach, belohnte
seine Diener und Kreaturen mit den geistlichen Pfründen und Würden oder
betrachtete diese nur als gute Versorgungsanstalten für seine Angehörigen, ganz
wie das bei den Fürsten in den protestantischen Ländern mit den Bischofsitzen
geschah. Jüngere Söhne des Hochadels übten als Bischöfe, Erzbischöfe und
Kardinäle, ohne je die Priesterweihe empfangen zu haben, dennoch in ihren
Diözesen mancherlei rein geistliche Funktionen aus, was viele nicht verhinderte,
den ausschweifendsten Lebenswandel zu führen, sogar das Heiligste in skandalöser
Weise zu profanieren. Auch viele der doch sonst aller bürgerlichen Rechte be¬
raubten „Nichtkatholiken" vornehmen Standes — die Bezeichnung als Pro¬
testanten oder Hugenotten war amtlich verpönt — verfügten als Patronats¬
und Lehnsherren über geistliche Würden und Güter. Andre wurden ganz
willkürlich durch die Parlamente vergeben. Auch zu polizeilichen Zwecken oft der
kleinlichsten Art forderten diese den Beistand der Geistlichkeit, und sie bestraften
jede Weigerung mit Gehaltssperre und Verbannung. Zwar verbot ihnen
Ludwig der Fünfzehnte Eingriffe in das geistliche Amt, sie verweigerten jedoch
den Gehorsam, weil die kirchlichen Angelegenheiten auch solche des Staats seien,
und eine Unterscheidung unmöglich durchzuführen wäre. Mit der königlichen
Zustimmung ließen sie Priester bestrafen, die Sterbenden wegen jansenistischen Irr¬
glaubens die Sakramente verweigert hatten, und zwangen sie trotz den Protesten
der Bischöfe „mit der Spitze der Bajonette" zur Unterwerfung. Die von dem
Klerus oft durch willkürliche Verweigerung der „Beichtzettel" ausgeübte
Tyrannei — eine Verweigerung, die für die Betroffnen auch im bürgerlichen
Leben schwere Schädigungen mit sich brachte — erregte so allgemeine Er¬
bitterung, daß das gewalttätige Vorgehn der Parlamente in der öffentlichen
Meinung gerechtfertigt erschien.

Schon im siebzehnten Jahrhundert machte die Negierung aus eigner
Machtvollkommenheit und ohne die Zuziehung der geistlichen Behörden ver-
schiedne Reformversuche auf kirchlichem Gebiete, besonders bei den Orden und
den Klöstern, deren Zahl sich immer mehr gesteigert hatte. Äbte und Äbtissinnen
übten eine so bedeutende Macht aus, daß sie oft mit Erfolg den Bischöfen, den
Parlamenten und den Königen opponierten. Viele Nonnenklöster waren sehr
freie, fast rein weltliche Niederlassungen, wie überhaupt die damaligen Klöster
in ihrer großen Mehrheit kaum nach dem hohen religiösen Ideal zu beurteilen
sind, das unsre Zeit als selbstverständlich und unerläßlich bei ihnen voraussetzt
und fordert. D'Argenson, der 1721 starb, hatte als Großkanzler unter andern
Reformen schon die Aufhebung aller feudalen Vorrechte der Kirche geplant,
und 1766 kam man auf dieses Projekt zurück. Es begann ein wahrer „Kultur¬
kampf," nur daß er nach der Gepflogenheit jener Zeit von den königlichen
Behörden mit einer Härte durchgeführt wurde, wie neuzeitliche „kultur-
kümpferische" Aktionen nichts ähnliches aufweisen. Zur Prüfung des Kloster¬
wesens ernannte der König eine Kommission, auf deren Bericht hin im
Jahre 1768 mehr als tausend Niederlassungen aufgehoben, und verschiedne
Orden ganz aufgelöst wurden. Auch unter Ludwig dem Sechzehnten setzte
diese Kommission ihre Tätigkeit fort, sodaß der Klerus 1780 erklärte, daß das


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0015" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/297534"/>
          <fw type="header" place="top"> Staat und Airche in Frankreich unter der Monarchie</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_15" prev="#ID_14"> Maitressen. Diesem Vorbild ahmte der hohe Adel getreulich nach, belohnte<lb/>
seine Diener und Kreaturen mit den geistlichen Pfründen und Würden oder<lb/>
betrachtete diese nur als gute Versorgungsanstalten für seine Angehörigen, ganz<lb/>
wie das bei den Fürsten in den protestantischen Ländern mit den Bischofsitzen<lb/>
geschah. Jüngere Söhne des Hochadels übten als Bischöfe, Erzbischöfe und<lb/>
Kardinäle, ohne je die Priesterweihe empfangen zu haben, dennoch in ihren<lb/>
Diözesen mancherlei rein geistliche Funktionen aus, was viele nicht verhinderte,<lb/>
den ausschweifendsten Lebenswandel zu führen, sogar das Heiligste in skandalöser<lb/>
Weise zu profanieren. Auch viele der doch sonst aller bürgerlichen Rechte be¬<lb/>
raubten &#x201E;Nichtkatholiken" vornehmen Standes &#x2014; die Bezeichnung als Pro¬<lb/>
testanten oder Hugenotten war amtlich verpönt &#x2014; verfügten als Patronats¬<lb/>
und Lehnsherren über geistliche Würden und Güter. Andre wurden ganz<lb/>
willkürlich durch die Parlamente vergeben. Auch zu polizeilichen Zwecken oft der<lb/>
kleinlichsten Art forderten diese den Beistand der Geistlichkeit, und sie bestraften<lb/>
jede Weigerung mit Gehaltssperre und Verbannung. Zwar verbot ihnen<lb/>
Ludwig der Fünfzehnte Eingriffe in das geistliche Amt, sie verweigerten jedoch<lb/>
den Gehorsam, weil die kirchlichen Angelegenheiten auch solche des Staats seien,<lb/>
und eine Unterscheidung unmöglich durchzuführen wäre. Mit der königlichen<lb/>
Zustimmung ließen sie Priester bestrafen, die Sterbenden wegen jansenistischen Irr¬<lb/>
glaubens die Sakramente verweigert hatten, und zwangen sie trotz den Protesten<lb/>
der Bischöfe &#x201E;mit der Spitze der Bajonette" zur Unterwerfung. Die von dem<lb/>
Klerus oft durch willkürliche Verweigerung der &#x201E;Beichtzettel" ausgeübte<lb/>
Tyrannei &#x2014; eine Verweigerung, die für die Betroffnen auch im bürgerlichen<lb/>
Leben schwere Schädigungen mit sich brachte &#x2014; erregte so allgemeine Er¬<lb/>
bitterung, daß das gewalttätige Vorgehn der Parlamente in der öffentlichen<lb/>
Meinung gerechtfertigt erschien.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_16" next="#ID_17"> Schon im siebzehnten Jahrhundert machte die Negierung aus eigner<lb/>
Machtvollkommenheit und ohne die Zuziehung der geistlichen Behörden ver-<lb/>
schiedne Reformversuche auf kirchlichem Gebiete, besonders bei den Orden und<lb/>
den Klöstern, deren Zahl sich immer mehr gesteigert hatte. Äbte und Äbtissinnen<lb/>
übten eine so bedeutende Macht aus, daß sie oft mit Erfolg den Bischöfen, den<lb/>
Parlamenten und den Königen opponierten. Viele Nonnenklöster waren sehr<lb/>
freie, fast rein weltliche Niederlassungen, wie überhaupt die damaligen Klöster<lb/>
in ihrer großen Mehrheit kaum nach dem hohen religiösen Ideal zu beurteilen<lb/>
sind, das unsre Zeit als selbstverständlich und unerläßlich bei ihnen voraussetzt<lb/>
und fordert. D'Argenson, der 1721 starb, hatte als Großkanzler unter andern<lb/>
Reformen schon die Aufhebung aller feudalen Vorrechte der Kirche geplant,<lb/>
und 1766 kam man auf dieses Projekt zurück. Es begann ein wahrer &#x201E;Kultur¬<lb/>
kampf," nur daß er nach der Gepflogenheit jener Zeit von den königlichen<lb/>
Behörden mit einer Härte durchgeführt wurde, wie neuzeitliche &#x201E;kultur-<lb/>
kümpferische" Aktionen nichts ähnliches aufweisen. Zur Prüfung des Kloster¬<lb/>
wesens ernannte der König eine Kommission, auf deren Bericht hin im<lb/>
Jahre 1768 mehr als tausend Niederlassungen aufgehoben, und verschiedne<lb/>
Orden ganz aufgelöst wurden. Auch unter Ludwig dem Sechzehnten setzte<lb/>
diese Kommission ihre Tätigkeit fort, sodaß der Klerus 1780 erklärte, daß das</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0015] Staat und Airche in Frankreich unter der Monarchie Maitressen. Diesem Vorbild ahmte der hohe Adel getreulich nach, belohnte seine Diener und Kreaturen mit den geistlichen Pfründen und Würden oder betrachtete diese nur als gute Versorgungsanstalten für seine Angehörigen, ganz wie das bei den Fürsten in den protestantischen Ländern mit den Bischofsitzen geschah. Jüngere Söhne des Hochadels übten als Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle, ohne je die Priesterweihe empfangen zu haben, dennoch in ihren Diözesen mancherlei rein geistliche Funktionen aus, was viele nicht verhinderte, den ausschweifendsten Lebenswandel zu führen, sogar das Heiligste in skandalöser Weise zu profanieren. Auch viele der doch sonst aller bürgerlichen Rechte be¬ raubten „Nichtkatholiken" vornehmen Standes — die Bezeichnung als Pro¬ testanten oder Hugenotten war amtlich verpönt — verfügten als Patronats¬ und Lehnsherren über geistliche Würden und Güter. Andre wurden ganz willkürlich durch die Parlamente vergeben. Auch zu polizeilichen Zwecken oft der kleinlichsten Art forderten diese den Beistand der Geistlichkeit, und sie bestraften jede Weigerung mit Gehaltssperre und Verbannung. Zwar verbot ihnen Ludwig der Fünfzehnte Eingriffe in das geistliche Amt, sie verweigerten jedoch den Gehorsam, weil die kirchlichen Angelegenheiten auch solche des Staats seien, und eine Unterscheidung unmöglich durchzuführen wäre. Mit der königlichen Zustimmung ließen sie Priester bestrafen, die Sterbenden wegen jansenistischen Irr¬ glaubens die Sakramente verweigert hatten, und zwangen sie trotz den Protesten der Bischöfe „mit der Spitze der Bajonette" zur Unterwerfung. Die von dem Klerus oft durch willkürliche Verweigerung der „Beichtzettel" ausgeübte Tyrannei — eine Verweigerung, die für die Betroffnen auch im bürgerlichen Leben schwere Schädigungen mit sich brachte — erregte so allgemeine Er¬ bitterung, daß das gewalttätige Vorgehn der Parlamente in der öffentlichen Meinung gerechtfertigt erschien. Schon im siebzehnten Jahrhundert machte die Negierung aus eigner Machtvollkommenheit und ohne die Zuziehung der geistlichen Behörden ver- schiedne Reformversuche auf kirchlichem Gebiete, besonders bei den Orden und den Klöstern, deren Zahl sich immer mehr gesteigert hatte. Äbte und Äbtissinnen übten eine so bedeutende Macht aus, daß sie oft mit Erfolg den Bischöfen, den Parlamenten und den Königen opponierten. Viele Nonnenklöster waren sehr freie, fast rein weltliche Niederlassungen, wie überhaupt die damaligen Klöster in ihrer großen Mehrheit kaum nach dem hohen religiösen Ideal zu beurteilen sind, das unsre Zeit als selbstverständlich und unerläßlich bei ihnen voraussetzt und fordert. D'Argenson, der 1721 starb, hatte als Großkanzler unter andern Reformen schon die Aufhebung aller feudalen Vorrechte der Kirche geplant, und 1766 kam man auf dieses Projekt zurück. Es begann ein wahrer „Kultur¬ kampf," nur daß er nach der Gepflogenheit jener Zeit von den königlichen Behörden mit einer Härte durchgeführt wurde, wie neuzeitliche „kultur- kümpferische" Aktionen nichts ähnliches aufweisen. Zur Prüfung des Kloster¬ wesens ernannte der König eine Kommission, auf deren Bericht hin im Jahre 1768 mehr als tausend Niederlassungen aufgehoben, und verschiedne Orden ganz aufgelöst wurden. Auch unter Ludwig dem Sechzehnten setzte diese Kommission ihre Tätigkeit fort, sodaß der Klerus 1780 erklärte, daß das

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/15
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/15>, abgerufen am 19.10.2024.