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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

harten des Papstes verwarf. So mußten sie verschwinden, als die Kirche jene
zum Dogma erklärte. Aber noch nnter Karl dem Zehnten, dem letzten Bour-
boncnherrscher, traten getreue Royalisten und glaubensstarke Katholiken strengster
Observanz wie der Graf von Montlosier, der Herzog von Fitz-James und andre
öffentlich mit Begeisterung für diese alten Vorrechte der Kirche Galliens ein.
Durch die unermüdliche Minierarbeit der ultramontanen Partei sind in der zweiten
Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts die letzten Spuren dieser nationalen Eigen¬
tümlichkeit verschwunden, und die strikteste Disziplin im römischen Sinn ist durch¬
geführt worden, wenn auch in staatsrechtlicher Beziehung gewisse gallikanische
Vorrechte durch die sogenannten "Organischen Artikel" weiter bestanden, die von
Napoleon dem Ersten, als eigenmächtige Beifügung zum Konkordat von 1801
-- feierlich verkündet am 18. April 1802 --, durch das Dekret vom 25. Fe¬
bruar 1810 zum Gesetz erhoben wurden. Bisher in Giltigkeit geblieben, werden
sie neuerdings von Pius dem Zehnten heftig angefeindet. Gerade die Kreise, die
sonst eine Menge veralteter Anschauungen und Vorurteile getreulich bewahrten,
aus Haß gegen die moderne Entwicklung das Alte über die Maßen verherrlichten
und es sich zur Ehre rechneten, überall als die eigentlichen Bewahrer der na¬
tionalen Traditionen des alten Frankreichs aufzutreten, haben es durchgesetzt,
eine Lehre völlig außer Geltung zu bringen, die während der ganzen Dauer der
Monarchie der geistige Mittelpunkt der katholischen Kirche in Frankreich, ihr
Stolz und ihre Kraft war und das festeste Band zwischen ihr und dem Volke
bildete. Man vergaß absichtlich die stolze Vergangenheit oder wollte sogar be¬
haupten, die "Bier Artikel" von 1682, in denen die Grundsätze der Gallikcmer
voll zum Ausdruck kamen, seien das alleinige Werk Colberts gewesen, und die
Versammlung des Klerus habe sich bei dieser Gelegenheit den Wünschen des
Ministers "lakaienhaft" unterworfen. Dagegen ist von gallikanischer Seite aus
öfters versucht worden, diese Freiheiten und Vorrechte auf die älteste Zeit, zum
Beispiel schon auf den heiligen Irenäus, seit 177 Bischof von Lyon und Vienne,
zurückzuführen. Auch Bossuet, ihr berühmtester Vorkämpfer, berief sich auf den
heiligen Bernhard und König Ludwig den Neunten, den Heiligen. In seinem
zur Zeit Heinrichs des Vierten verfaßten Werk, das noch im achtzehnten Jahr¬
hundert der berühmte Kanzler d'Aguesfeau als "das Palladium von Frankreich"
betrachtete, sagte Pater Pithou: "Unsre allerchristlichen Könige schwören bei ihrer
Krönung feierlich, diese schönen Rechte zu schirmen, und unverletzt erhalten zu
lassen das kostbare Palladium, das unsre weisen und frommen Vorfahren uns
mit viel Bemühen und tapfrer Tugend getreulich bewahrt haben, unter der Be¬
zeichnung der Freiheiten der gallikanischen Kirche."

Wenn sich diese Vorrechte gelegentlich bei der Kirchenpolitik der Regierung
förderlich erwiesen, so darf man sie doch nicht ohne weiteres als Hilfsmittel
des königlichen Absolutismus ausgeben. Wie sie der Negierung dazu halfen,
den übermäßigen Forderungen Roms und dem Anwachsen der Güter der "toten
Hand" zu widerstehn, die kirchliche Disziplin aufrecht zu erhalten, der Aus¬
breitung des Ultramontanismus und der diesem vorgeworfnen laxen Moral
-- die als solche schon im Jahre 1700 von der gallikanischen Kirche aus¬
drücklich verurteilt wurde -- entgegenzuwirken, vor allem auch die Rechte der


Staat und Kirche in Frankreich unter der Monarchie

harten des Papstes verwarf. So mußten sie verschwinden, als die Kirche jene
zum Dogma erklärte. Aber noch nnter Karl dem Zehnten, dem letzten Bour-
boncnherrscher, traten getreue Royalisten und glaubensstarke Katholiken strengster
Observanz wie der Graf von Montlosier, der Herzog von Fitz-James und andre
öffentlich mit Begeisterung für diese alten Vorrechte der Kirche Galliens ein.
Durch die unermüdliche Minierarbeit der ultramontanen Partei sind in der zweiten
Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts die letzten Spuren dieser nationalen Eigen¬
tümlichkeit verschwunden, und die strikteste Disziplin im römischen Sinn ist durch¬
geführt worden, wenn auch in staatsrechtlicher Beziehung gewisse gallikanische
Vorrechte durch die sogenannten „Organischen Artikel" weiter bestanden, die von
Napoleon dem Ersten, als eigenmächtige Beifügung zum Konkordat von 1801
— feierlich verkündet am 18. April 1802 —, durch das Dekret vom 25. Fe¬
bruar 1810 zum Gesetz erhoben wurden. Bisher in Giltigkeit geblieben, werden
sie neuerdings von Pius dem Zehnten heftig angefeindet. Gerade die Kreise, die
sonst eine Menge veralteter Anschauungen und Vorurteile getreulich bewahrten,
aus Haß gegen die moderne Entwicklung das Alte über die Maßen verherrlichten
und es sich zur Ehre rechneten, überall als die eigentlichen Bewahrer der na¬
tionalen Traditionen des alten Frankreichs aufzutreten, haben es durchgesetzt,
eine Lehre völlig außer Geltung zu bringen, die während der ganzen Dauer der
Monarchie der geistige Mittelpunkt der katholischen Kirche in Frankreich, ihr
Stolz und ihre Kraft war und das festeste Band zwischen ihr und dem Volke
bildete. Man vergaß absichtlich die stolze Vergangenheit oder wollte sogar be¬
haupten, die „Bier Artikel" von 1682, in denen die Grundsätze der Gallikcmer
voll zum Ausdruck kamen, seien das alleinige Werk Colberts gewesen, und die
Versammlung des Klerus habe sich bei dieser Gelegenheit den Wünschen des
Ministers „lakaienhaft" unterworfen. Dagegen ist von gallikanischer Seite aus
öfters versucht worden, diese Freiheiten und Vorrechte auf die älteste Zeit, zum
Beispiel schon auf den heiligen Irenäus, seit 177 Bischof von Lyon und Vienne,
zurückzuführen. Auch Bossuet, ihr berühmtester Vorkämpfer, berief sich auf den
heiligen Bernhard und König Ludwig den Neunten, den Heiligen. In seinem
zur Zeit Heinrichs des Vierten verfaßten Werk, das noch im achtzehnten Jahr¬
hundert der berühmte Kanzler d'Aguesfeau als „das Palladium von Frankreich"
betrachtete, sagte Pater Pithou: „Unsre allerchristlichen Könige schwören bei ihrer
Krönung feierlich, diese schönen Rechte zu schirmen, und unverletzt erhalten zu
lassen das kostbare Palladium, das unsre weisen und frommen Vorfahren uns
mit viel Bemühen und tapfrer Tugend getreulich bewahrt haben, unter der Be¬
zeichnung der Freiheiten der gallikanischen Kirche."

Wenn sich diese Vorrechte gelegentlich bei der Kirchenpolitik der Regierung
förderlich erwiesen, so darf man sie doch nicht ohne weiteres als Hilfsmittel
des königlichen Absolutismus ausgeben. Wie sie der Negierung dazu halfen,
den übermäßigen Forderungen Roms und dem Anwachsen der Güter der „toten
Hand" zu widerstehn, die kirchliche Disziplin aufrecht zu erhalten, der Aus¬
breitung des Ultramontanismus und der diesem vorgeworfnen laxen Moral
— die als solche schon im Jahre 1700 von der gallikanischen Kirche aus¬
drücklich verurteilt wurde — entgegenzuwirken, vor allem auch die Rechte der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/13>, abgerufen am 19.10.2024.