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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Herrenmenschen

Das Ende der Verhandlung war folgendes: Die Katasterkarte von Tapnicken
verzeichnete einen Weg, der dnrch die Flur bis an die Grenze des forstfiskalischen
Besitzes führte. Die Forstkarte wies einen Weg auf, der sich von Berucmken aus
als Kommnnikativnsweg bis Schlag 67 erstreckte. Von da ab wurde er Holz¬
abfuhrweg, und zwischen seinem Ende und dem Tapnicker Feldwege gab es eine
Strecke Heideland, worin gar kein Weg verzeichnet war. Als vor Jahrzehnten
die Karte entworfen worden war, hatte man die Heide offenbar als wertloses Land
angesehen, über das jeder fahren konnte, wie er wollte; nach dem neuen Jagd¬
gesetz aber war die Heide Privateigentum des Forstfiskus geworden. Und so kam
das Kuriosum zutage, daß Tapnicken zwar offne Verbindung über See, aber keinen
öffentlichen Weg hatte, durch den es mit dein Festlande in Verbindung stand. Der
Weg also, der ohne Erlaubnis der Fvrstbehörde entstanden war, konnte, wie ge¬
schehen, wieder eingezogen werden.

Aber es ist doch ein Horrendum, rief der Doktor, das; es in Preußen ein
Dorf gibt, das keine öffentliche Verbindung mit dem Lande hat.

Mag sein, entgegnete der Geheime Ober kühl, aber die Forstverwaltung hat
keinen Anlaß, für die Interessen von Fischerdörfern einzutreten.

Ich höre das mit Erstaunen, erwiderte Ramborn, glaube jedoch, daß der Herr
Minister mehr Verständnis für die Angelegenheit hat. Man wird sich um den
Herrn Minister Wenden müssen.

Ich stelle anheim, sagte der Geheime Ober und machte eine Handbewegung,
durch die sich der Doktor hinausgeworfen fühlte.

Inzwischen wurden die weitem Lieferungen fällig, der Graben war aber ver¬
breitert worden, sodaß dnrch Reisigbündel keine Notbrücke mehr hergestellt werden
konnte. Doch hatte der Inspektor eine feste Stelle gefunden, ans der der Bruch
überschritten werden konnte, und hatte den Weg mit Stangen bezeichnet. Man
umging also nicht ohne Gefahr für Wagen und Pferde die Sperre und lieferte in
Peleikcn ab. Prompt lief ein Strafmandat von zwölf Mark ein.

Jetzt rief Ramborn gerichtliche Entscheidung an, indem er geltend machte,
wenn der fragliche Weg auch nicht auf der Forstkarte verzeichnet stehe, so sei er
doch tatsächlich vorhanden und dnrch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Ge¬
brauch zu einem öffentlichen Wege geworden, der nicht eingezogen werden könne.
Die bekannten ältesten Leute, die beschwören konnten, daß der Weg nach Bernankeu
seit mehr als vierzig Jahren befahren worden sei, wurden beigebracht. Wieder fand
ein Lokaltermin statt, Zeugen wurden vernommen und Sachverständige gehört. Die
Entscheidung lautete, es sei gerichtseitig festgestellt worden, daß der Weg von Tapnicken
"ach Bernauken durch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Gebrauch im allge¬
meinen zu einem öffentlichen Wege geworden sei. Dies gelte jedoch nicht von dem
in Frage kommenden Stücke, woselbst sich der Weg in fünf Arme teile. Da nun
zwar im ganzen, aber nicht für einen einzelnen dieser fünf Arme der vierzigjährige
Gebrauch festgestellt sei, so sei auch keiner dieser fünf Arme zu einem öffentlichen
Wege geworden. Sie könnten demnach alle fünf ohne Rechtsverletzung verboten
werde". Kläger sei also abzuweisen, und seien ihm die Prvzeßkosten aufzuerlegen.

Schwechting brach, als er dieses Urteil vernahm, in el" unbändiges Gelächter
ans. Holls Donnerwetter, rief er, diesen Snlomo steckt in ein Vogelbauer und
schickt ihn ans die Wcltmisstelluug! Und Staffelsteigcr versuchte es, aus seiner
transzendenten Welt herab zu kommen und zu begreifen, daß im Namen des Königs
für Recht erkannt werden könne, worauf keine Einfalt eines einfältigen Gemüts
gekommen sein würde. Aber Ramborn war z" Späßen nicht aufgelegt. Die
Prvzeßkosten waren gesalzen, und es handelte sich für ihn um keine Kleinigkeit.
Den" wenn der Weg verloren ging, so war die Rentabilität des Gutes in Frage
gestellt. Natürlich mußte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden. Das
gab zu dem laufende" Prozeß eine" zweite", und ein dritter gegen de" Forstfiskus
auf Schadenersatz, wem, sich die Verbindung mit der Militärverwaltung nicht fest-


Herrenmenschen

Das Ende der Verhandlung war folgendes: Die Katasterkarte von Tapnicken
verzeichnete einen Weg, der dnrch die Flur bis an die Grenze des forstfiskalischen
Besitzes führte. Die Forstkarte wies einen Weg auf, der sich von Berucmken aus
als Kommnnikativnsweg bis Schlag 67 erstreckte. Von da ab wurde er Holz¬
abfuhrweg, und zwischen seinem Ende und dem Tapnicker Feldwege gab es eine
Strecke Heideland, worin gar kein Weg verzeichnet war. Als vor Jahrzehnten
die Karte entworfen worden war, hatte man die Heide offenbar als wertloses Land
angesehen, über das jeder fahren konnte, wie er wollte; nach dem neuen Jagd¬
gesetz aber war die Heide Privateigentum des Forstfiskus geworden. Und so kam
das Kuriosum zutage, daß Tapnicken zwar offne Verbindung über See, aber keinen
öffentlichen Weg hatte, durch den es mit dein Festlande in Verbindung stand. Der
Weg also, der ohne Erlaubnis der Fvrstbehörde entstanden war, konnte, wie ge¬
schehen, wieder eingezogen werden.

Aber es ist doch ein Horrendum, rief der Doktor, das; es in Preußen ein
Dorf gibt, das keine öffentliche Verbindung mit dem Lande hat.

Mag sein, entgegnete der Geheime Ober kühl, aber die Forstverwaltung hat
keinen Anlaß, für die Interessen von Fischerdörfern einzutreten.

Ich höre das mit Erstaunen, erwiderte Ramborn, glaube jedoch, daß der Herr
Minister mehr Verständnis für die Angelegenheit hat. Man wird sich um den
Herrn Minister Wenden müssen.

Ich stelle anheim, sagte der Geheime Ober und machte eine Handbewegung,
durch die sich der Doktor hinausgeworfen fühlte.

Inzwischen wurden die weitem Lieferungen fällig, der Graben war aber ver¬
breitert worden, sodaß dnrch Reisigbündel keine Notbrücke mehr hergestellt werden
konnte. Doch hatte der Inspektor eine feste Stelle gefunden, ans der der Bruch
überschritten werden konnte, und hatte den Weg mit Stangen bezeichnet. Man
umging also nicht ohne Gefahr für Wagen und Pferde die Sperre und lieferte in
Peleikcn ab. Prompt lief ein Strafmandat von zwölf Mark ein.

Jetzt rief Ramborn gerichtliche Entscheidung an, indem er geltend machte,
wenn der fragliche Weg auch nicht auf der Forstkarte verzeichnet stehe, so sei er
doch tatsächlich vorhanden und dnrch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Ge¬
brauch zu einem öffentlichen Wege geworden, der nicht eingezogen werden könne.
Die bekannten ältesten Leute, die beschwören konnten, daß der Weg nach Bernankeu
seit mehr als vierzig Jahren befahren worden sei, wurden beigebracht. Wieder fand
ein Lokaltermin statt, Zeugen wurden vernommen und Sachverständige gehört. Die
Entscheidung lautete, es sei gerichtseitig festgestellt worden, daß der Weg von Tapnicken
»ach Bernauken durch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Gebrauch im allge¬
meinen zu einem öffentlichen Wege geworden sei. Dies gelte jedoch nicht von dem
in Frage kommenden Stücke, woselbst sich der Weg in fünf Arme teile. Da nun
zwar im ganzen, aber nicht für einen einzelnen dieser fünf Arme der vierzigjährige
Gebrauch festgestellt sei, so sei auch keiner dieser fünf Arme zu einem öffentlichen
Wege geworden. Sie könnten demnach alle fünf ohne Rechtsverletzung verboten
werde». Kläger sei also abzuweisen, und seien ihm die Prvzeßkosten aufzuerlegen.

Schwechting brach, als er dieses Urteil vernahm, in el» unbändiges Gelächter
ans. Holls Donnerwetter, rief er, diesen Snlomo steckt in ein Vogelbauer und
schickt ihn ans die Wcltmisstelluug! Und Staffelsteigcr versuchte es, aus seiner
transzendenten Welt herab zu kommen und zu begreifen, daß im Namen des Königs
für Recht erkannt werden könne, worauf keine Einfalt eines einfältigen Gemüts
gekommen sein würde. Aber Ramborn war z» Späßen nicht aufgelegt. Die
Prvzeßkosten waren gesalzen, und es handelte sich für ihn um keine Kleinigkeit.
Den» wenn der Weg verloren ging, so war die Rentabilität des Gutes in Frage
gestellt. Natürlich mußte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden. Das
gab zu dem laufende» Prozeß eine» zweite», und ein dritter gegen de» Forstfiskus
auf Schadenersatz, wem, sich die Verbindung mit der Militärverwaltung nicht fest-


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[0563] Herrenmenschen Das Ende der Verhandlung war folgendes: Die Katasterkarte von Tapnicken verzeichnete einen Weg, der dnrch die Flur bis an die Grenze des forstfiskalischen Besitzes führte. Die Forstkarte wies einen Weg auf, der sich von Berucmken aus als Kommnnikativnsweg bis Schlag 67 erstreckte. Von da ab wurde er Holz¬ abfuhrweg, und zwischen seinem Ende und dem Tapnicker Feldwege gab es eine Strecke Heideland, worin gar kein Weg verzeichnet war. Als vor Jahrzehnten die Karte entworfen worden war, hatte man die Heide offenbar als wertloses Land angesehen, über das jeder fahren konnte, wie er wollte; nach dem neuen Jagd¬ gesetz aber war die Heide Privateigentum des Forstfiskus geworden. Und so kam das Kuriosum zutage, daß Tapnicken zwar offne Verbindung über See, aber keinen öffentlichen Weg hatte, durch den es mit dein Festlande in Verbindung stand. Der Weg also, der ohne Erlaubnis der Fvrstbehörde entstanden war, konnte, wie ge¬ schehen, wieder eingezogen werden. Aber es ist doch ein Horrendum, rief der Doktor, das; es in Preußen ein Dorf gibt, das keine öffentliche Verbindung mit dem Lande hat. Mag sein, entgegnete der Geheime Ober kühl, aber die Forstverwaltung hat keinen Anlaß, für die Interessen von Fischerdörfern einzutreten. Ich höre das mit Erstaunen, erwiderte Ramborn, glaube jedoch, daß der Herr Minister mehr Verständnis für die Angelegenheit hat. Man wird sich um den Herrn Minister Wenden müssen. Ich stelle anheim, sagte der Geheime Ober und machte eine Handbewegung, durch die sich der Doktor hinausgeworfen fühlte. Inzwischen wurden die weitem Lieferungen fällig, der Graben war aber ver¬ breitert worden, sodaß dnrch Reisigbündel keine Notbrücke mehr hergestellt werden konnte. Doch hatte der Inspektor eine feste Stelle gefunden, ans der der Bruch überschritten werden konnte, und hatte den Weg mit Stangen bezeichnet. Man umging also nicht ohne Gefahr für Wagen und Pferde die Sperre und lieferte in Peleikcn ab. Prompt lief ein Strafmandat von zwölf Mark ein. Jetzt rief Ramborn gerichtliche Entscheidung an, indem er geltend machte, wenn der fragliche Weg auch nicht auf der Forstkarte verzeichnet stehe, so sei er doch tatsächlich vorhanden und dnrch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Ge¬ brauch zu einem öffentlichen Wege geworden, der nicht eingezogen werden könne. Die bekannten ältesten Leute, die beschwören konnten, daß der Weg nach Bernankeu seit mehr als vierzig Jahren befahren worden sei, wurden beigebracht. Wieder fand ein Lokaltermin statt, Zeugen wurden vernommen und Sachverständige gehört. Die Entscheidung lautete, es sei gerichtseitig festgestellt worden, daß der Weg von Tapnicken »ach Bernauken durch mehr als vierzigjährigen ungehinderten Gebrauch im allge¬ meinen zu einem öffentlichen Wege geworden sei. Dies gelte jedoch nicht von dem in Frage kommenden Stücke, woselbst sich der Weg in fünf Arme teile. Da nun zwar im ganzen, aber nicht für einen einzelnen dieser fünf Arme der vierzigjährige Gebrauch festgestellt sei, so sei auch keiner dieser fünf Arme zu einem öffentlichen Wege geworden. Sie könnten demnach alle fünf ohne Rechtsverletzung verboten werde». Kläger sei also abzuweisen, und seien ihm die Prvzeßkosten aufzuerlegen. Schwechting brach, als er dieses Urteil vernahm, in el» unbändiges Gelächter ans. Holls Donnerwetter, rief er, diesen Snlomo steckt in ein Vogelbauer und schickt ihn ans die Wcltmisstelluug! Und Staffelsteigcr versuchte es, aus seiner transzendenten Welt herab zu kommen und zu begreifen, daß im Namen des Königs für Recht erkannt werden könne, worauf keine Einfalt eines einfältigen Gemüts gekommen sein würde. Aber Ramborn war z» Späßen nicht aufgelegt. Die Prvzeßkosten waren gesalzen, und es handelte sich für ihn um keine Kleinigkeit. Den» wenn der Weg verloren ging, so war die Rentabilität des Gutes in Frage gestellt. Natürlich mußte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt werden. Das gab zu dem laufende» Prozeß eine» zweite», und ein dritter gegen de» Forstfiskus auf Schadenersatz, wem, sich die Verbindung mit der Militärverwaltung nicht fest-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/563>, abgerufen am 06.02.2025.