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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

notwendiger ist es, dem Offizierkorps die sorgfältige, ja man darf sagen minutiöse
Ausbildung zu sichern und zu erhalten, die von jeher der Stolz unsrer Flotte war.
Man kann wohl sagen, daß bis zum Jahre 1898 jeder junge Offizier, der zum
Dienst als Wachoffizier zugelassen wurde, auch als fertig und tüchtig ausgebildet
gelten konnte. Mit der Vermehrung der Flotte, die seitdem eingetreten ist, hat die
Vermehrung des Offizierkorps vielleicht doch nicht hinlänglich gleichen Schritt ge¬
halten, und es hat vielleicht deshalb die Ausbildung der Seekadetten und der
Fähnriche beschleunigt werden müssen, namentlich da aus verschiednen Gründen nicht
so viel Schulschiffe in Dienst gestellt werden können, als eigentlich nötig wären und
im Flottengesetz auch vorgesehen sind. Diese Gründe liegen zum Teil in den
Kosten, zum Teil darin, daß der Stab eines Schulschiffes aus sechzehn oder mehr
erlesenen Offizieren gebildet werden muß, die denn in der Friedensausbildung der
Schlachtflotte fehlen, und die wir zurzeit nicht haben. Außerdem ist mit der
Schwierigkeit zu rechnen, daß bei plötzlich eintretender Mobilmachung diese Schul¬
schiffe, die dann außer Dienst zu stellen sind und ihre Stäbe aufzulösen haben,
irgendwo in der Welt sind und vielleicht kaum zurückkehren können, sodaß die sämt¬
lichen darauf eingeschifften Offiziere, die für den Krieg zu einem andern Kommando
bestimmt sind, ihren Platz in der mobilen Flotte nicht einnehmen können. Finanzielle
Gründe sind auch bestimmend gewesen, im Flottengesetz von 1900 die Vermehrung
des Offizierersatzes nicht so ausgiebig zu bemessen, wie es der Stärke der Flotte
entsprechend gewesen wäre, sondern sich mit einem knappern, erst sehr allmählich
stärker werdenden Nachwuchs zu begnügen. Die jetzige Vorlage scheint das einiger¬
maßen nachzuholen, und das ist im Interesse der Quantität wie der Qualität des
heranwachsenden Offizierkorps nur freudig zu begrüßen.

Es wäre durchaus verkehrt, an den Begriff "Auslandflotte," "Auslandschiffe"
die Vorstellung zu knüpfen, als ob das Schiffe seien, die nach ihrer Bauart und
Einrichtung bloß für den überseeischen Dienst bestimmt und nur für diesen tauglich
Wären. Es ist ganz selbstverständlich, daß den Dienst im Auslande jedes Schiff
unsrer Marine mit Einschluß der gesamten Schlachtflotte besorgen kann. Der
Begriff "Auslandflotte" hat sich zum Unterschied von der "Heimatflotte" einge¬
bürgert, unter der die Schlachtflotte -- die Linienschiffsgeschwader mit den zu
ihnen gehörenden Kreuzerdivisionen und Torpedodivisionen -- verstanden wird. Ein
fest formulierter Begriff "Auslandflotte" würde an sich zulässig sein, wenn wir,
wie zum Beispiel die Engländer, in den verschiednen Weltteilen dauernd formierte
Verbände unterhalten und von einem ostasiatischen Geschwader, einem afrikanischen,
einem amerikanischen, einem Südseegeschwader reden könnten. Da dies nicht der
Fall ist, und die Besetzung dieser auswärtigen Stationen für Jahre nur mit
geringen Kräften geschehen kann -- in Ausnahmefällen mit Entsendungen, die die
Divisionsstärke (vier Schiffe) kaum überschreiten dürften --, so hat es eigentlich
keinen rechten Sinn, gesetz- und etatsmäßig von einer "Auslandflotte" zu sprechen,
aber für die Begründung der Schiffszahl ist es nötig. Wie im Eingang dieser
Betrachtung hervorgehoben wurde, ist es notwendig geworden, den Schiffen, die
wir ins Ausland senden, eine qualitative Ebenbürtigkeit mit den draußen liegenden
Schiffen der Engländer, Amerikaner, Japaner usw. zu verleihen, und dabei zugleich
die Möglichkeit vorzusehen, durch Zusammenziehuna solcher Schiffe gefechtsfähige
Verbände herzustellen.

, Auch gebietet uns das Beispiel der Engländer, die aus dem russisch-japanischen
.^e sofort die praktischen Konsequenzen gezogen und in den heimatlichen Gewässern
zwei Geschwader von sechs starken Panzerkreuzern (im Mittelmeer noch ein drittes
von vier Hanzerkreuzern) unterhalten, denen in der Seeschlacht eine sehr bedeutende
^olle zugedacht ist, auch für uns als dringlichste Voraussicht, neben tüchtigen Panzer¬
kreuzern auf den ausländischen Stationen wenigstens eine kleine Zahl zur Verfügung
:n der Heimat zu haben, die je nach Bedarf entweder zur Verstärkung ins Aus¬
land entsandt werden können oder der Schlachtflotte bei plötzlicher Kriegsbereitschaft


Maßgebliches und Unmaßgebliches

notwendiger ist es, dem Offizierkorps die sorgfältige, ja man darf sagen minutiöse
Ausbildung zu sichern und zu erhalten, die von jeher der Stolz unsrer Flotte war.
Man kann wohl sagen, daß bis zum Jahre 1898 jeder junge Offizier, der zum
Dienst als Wachoffizier zugelassen wurde, auch als fertig und tüchtig ausgebildet
gelten konnte. Mit der Vermehrung der Flotte, die seitdem eingetreten ist, hat die
Vermehrung des Offizierkorps vielleicht doch nicht hinlänglich gleichen Schritt ge¬
halten, und es hat vielleicht deshalb die Ausbildung der Seekadetten und der
Fähnriche beschleunigt werden müssen, namentlich da aus verschiednen Gründen nicht
so viel Schulschiffe in Dienst gestellt werden können, als eigentlich nötig wären und
im Flottengesetz auch vorgesehen sind. Diese Gründe liegen zum Teil in den
Kosten, zum Teil darin, daß der Stab eines Schulschiffes aus sechzehn oder mehr
erlesenen Offizieren gebildet werden muß, die denn in der Friedensausbildung der
Schlachtflotte fehlen, und die wir zurzeit nicht haben. Außerdem ist mit der
Schwierigkeit zu rechnen, daß bei plötzlich eintretender Mobilmachung diese Schul¬
schiffe, die dann außer Dienst zu stellen sind und ihre Stäbe aufzulösen haben,
irgendwo in der Welt sind und vielleicht kaum zurückkehren können, sodaß die sämt¬
lichen darauf eingeschifften Offiziere, die für den Krieg zu einem andern Kommando
bestimmt sind, ihren Platz in der mobilen Flotte nicht einnehmen können. Finanzielle
Gründe sind auch bestimmend gewesen, im Flottengesetz von 1900 die Vermehrung
des Offizierersatzes nicht so ausgiebig zu bemessen, wie es der Stärke der Flotte
entsprechend gewesen wäre, sondern sich mit einem knappern, erst sehr allmählich
stärker werdenden Nachwuchs zu begnügen. Die jetzige Vorlage scheint das einiger¬
maßen nachzuholen, und das ist im Interesse der Quantität wie der Qualität des
heranwachsenden Offizierkorps nur freudig zu begrüßen.

Es wäre durchaus verkehrt, an den Begriff „Auslandflotte," „Auslandschiffe"
die Vorstellung zu knüpfen, als ob das Schiffe seien, die nach ihrer Bauart und
Einrichtung bloß für den überseeischen Dienst bestimmt und nur für diesen tauglich
Wären. Es ist ganz selbstverständlich, daß den Dienst im Auslande jedes Schiff
unsrer Marine mit Einschluß der gesamten Schlachtflotte besorgen kann. Der
Begriff „Auslandflotte" hat sich zum Unterschied von der „Heimatflotte" einge¬
bürgert, unter der die Schlachtflotte — die Linienschiffsgeschwader mit den zu
ihnen gehörenden Kreuzerdivisionen und Torpedodivisionen — verstanden wird. Ein
fest formulierter Begriff „Auslandflotte" würde an sich zulässig sein, wenn wir,
wie zum Beispiel die Engländer, in den verschiednen Weltteilen dauernd formierte
Verbände unterhalten und von einem ostasiatischen Geschwader, einem afrikanischen,
einem amerikanischen, einem Südseegeschwader reden könnten. Da dies nicht der
Fall ist, und die Besetzung dieser auswärtigen Stationen für Jahre nur mit
geringen Kräften geschehen kann — in Ausnahmefällen mit Entsendungen, die die
Divisionsstärke (vier Schiffe) kaum überschreiten dürften —, so hat es eigentlich
keinen rechten Sinn, gesetz- und etatsmäßig von einer „Auslandflotte" zu sprechen,
aber für die Begründung der Schiffszahl ist es nötig. Wie im Eingang dieser
Betrachtung hervorgehoben wurde, ist es notwendig geworden, den Schiffen, die
wir ins Ausland senden, eine qualitative Ebenbürtigkeit mit den draußen liegenden
Schiffen der Engländer, Amerikaner, Japaner usw. zu verleihen, und dabei zugleich
die Möglichkeit vorzusehen, durch Zusammenziehuna solcher Schiffe gefechtsfähige
Verbände herzustellen.

, Auch gebietet uns das Beispiel der Engländer, die aus dem russisch-japanischen
.^e sofort die praktischen Konsequenzen gezogen und in den heimatlichen Gewässern
zwei Geschwader von sechs starken Panzerkreuzern (im Mittelmeer noch ein drittes
von vier Hanzerkreuzern) unterhalten, denen in der Seeschlacht eine sehr bedeutende
^olle zugedacht ist, auch für uns als dringlichste Voraussicht, neben tüchtigen Panzer¬
kreuzern auf den ausländischen Stationen wenigstens eine kleine Zahl zur Verfügung
:n der Heimat zu haben, die je nach Bedarf entweder zur Verstärkung ins Aus¬
land entsandt werden können oder der Schlachtflotte bei plötzlicher Kriegsbereitschaft


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[0457] Maßgebliches und Unmaßgebliches notwendiger ist es, dem Offizierkorps die sorgfältige, ja man darf sagen minutiöse Ausbildung zu sichern und zu erhalten, die von jeher der Stolz unsrer Flotte war. Man kann wohl sagen, daß bis zum Jahre 1898 jeder junge Offizier, der zum Dienst als Wachoffizier zugelassen wurde, auch als fertig und tüchtig ausgebildet gelten konnte. Mit der Vermehrung der Flotte, die seitdem eingetreten ist, hat die Vermehrung des Offizierkorps vielleicht doch nicht hinlänglich gleichen Schritt ge¬ halten, und es hat vielleicht deshalb die Ausbildung der Seekadetten und der Fähnriche beschleunigt werden müssen, namentlich da aus verschiednen Gründen nicht so viel Schulschiffe in Dienst gestellt werden können, als eigentlich nötig wären und im Flottengesetz auch vorgesehen sind. Diese Gründe liegen zum Teil in den Kosten, zum Teil darin, daß der Stab eines Schulschiffes aus sechzehn oder mehr erlesenen Offizieren gebildet werden muß, die denn in der Friedensausbildung der Schlachtflotte fehlen, und die wir zurzeit nicht haben. Außerdem ist mit der Schwierigkeit zu rechnen, daß bei plötzlich eintretender Mobilmachung diese Schul¬ schiffe, die dann außer Dienst zu stellen sind und ihre Stäbe aufzulösen haben, irgendwo in der Welt sind und vielleicht kaum zurückkehren können, sodaß die sämt¬ lichen darauf eingeschifften Offiziere, die für den Krieg zu einem andern Kommando bestimmt sind, ihren Platz in der mobilen Flotte nicht einnehmen können. Finanzielle Gründe sind auch bestimmend gewesen, im Flottengesetz von 1900 die Vermehrung des Offizierersatzes nicht so ausgiebig zu bemessen, wie es der Stärke der Flotte entsprechend gewesen wäre, sondern sich mit einem knappern, erst sehr allmählich stärker werdenden Nachwuchs zu begnügen. Die jetzige Vorlage scheint das einiger¬ maßen nachzuholen, und das ist im Interesse der Quantität wie der Qualität des heranwachsenden Offizierkorps nur freudig zu begrüßen. Es wäre durchaus verkehrt, an den Begriff „Auslandflotte," „Auslandschiffe" die Vorstellung zu knüpfen, als ob das Schiffe seien, die nach ihrer Bauart und Einrichtung bloß für den überseeischen Dienst bestimmt und nur für diesen tauglich Wären. Es ist ganz selbstverständlich, daß den Dienst im Auslande jedes Schiff unsrer Marine mit Einschluß der gesamten Schlachtflotte besorgen kann. Der Begriff „Auslandflotte" hat sich zum Unterschied von der „Heimatflotte" einge¬ bürgert, unter der die Schlachtflotte — die Linienschiffsgeschwader mit den zu ihnen gehörenden Kreuzerdivisionen und Torpedodivisionen — verstanden wird. Ein fest formulierter Begriff „Auslandflotte" würde an sich zulässig sein, wenn wir, wie zum Beispiel die Engländer, in den verschiednen Weltteilen dauernd formierte Verbände unterhalten und von einem ostasiatischen Geschwader, einem afrikanischen, einem amerikanischen, einem Südseegeschwader reden könnten. Da dies nicht der Fall ist, und die Besetzung dieser auswärtigen Stationen für Jahre nur mit geringen Kräften geschehen kann — in Ausnahmefällen mit Entsendungen, die die Divisionsstärke (vier Schiffe) kaum überschreiten dürften —, so hat es eigentlich keinen rechten Sinn, gesetz- und etatsmäßig von einer „Auslandflotte" zu sprechen, aber für die Begründung der Schiffszahl ist es nötig. Wie im Eingang dieser Betrachtung hervorgehoben wurde, ist es notwendig geworden, den Schiffen, die wir ins Ausland senden, eine qualitative Ebenbürtigkeit mit den draußen liegenden Schiffen der Engländer, Amerikaner, Japaner usw. zu verleihen, und dabei zugleich die Möglichkeit vorzusehen, durch Zusammenziehuna solcher Schiffe gefechtsfähige Verbände herzustellen. , Auch gebietet uns das Beispiel der Engländer, die aus dem russisch-japanischen .^e sofort die praktischen Konsequenzen gezogen und in den heimatlichen Gewässern zwei Geschwader von sechs starken Panzerkreuzern (im Mittelmeer noch ein drittes von vier Hanzerkreuzern) unterhalten, denen in der Seeschlacht eine sehr bedeutende ^olle zugedacht ist, auch für uns als dringlichste Voraussicht, neben tüchtigen Panzer¬ kreuzern auf den ausländischen Stationen wenigstens eine kleine Zahl zur Verfügung :n der Heimat zu haben, die je nach Bedarf entweder zur Verstärkung ins Aus¬ land entsandt werden können oder der Schlachtflotte bei plötzlicher Kriegsbereitschaft

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/457>, abgerufen am 15.01.2025.