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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Heidelberg in Robert von Mohl gefunden hat. Aber auch er gibt dann doch
zu, daß es bei der außerordentlichen Entwicklung unsrer wirtschaftlichen Ver¬
hältnisse ein Ding der Unmöglichkeit sei, die den: künftigen Verwaltungs-
beamten notwendigen Kenntnisse schon dem Studenten auf der Universität bei¬
zubringen.

Wie dem auch sei, wenn man für die staatswissenschaftliche Ausbildung
der Verwaltungsbeamten wirklich sorgen will, so wird man ihnen auch Gelegen¬
heit geben müssen, die auf der Universität erworbne theoretische Bildung später
zu ergänzen und zu vertiefen, und es kann sich nur fragen, ob diese Aus¬
bildung während des Vorbereitungsdienstes oder nach dem Staatsexamen er¬
folgen soll.

Wer der Ansicht ist, daß die staatswissenschaftlicher Kenntnisse vor dem
großen Staatsexamen erworben werden müßten und erworben werden könnten,
der wird folgerichtig auch für eine besondre Vorbildung der Verwaltungs¬
beamten eintreten müssen. Das Ideal der Vorbildung würde ja wohl sein,
daß alle Beamten, Juristen wie Verwaltungsbeamte, bis zum zweiten Examen
denselben Bildungsgang durchmachten, sodaß auch die Juristen einige Zeit im
Verwaltungsdienste zu arbeiten genötigt wären. Das wollte die Staats-
regierung auch durchsetzen, als sie im Jahre 1869 in den Gesetzentwurf über
die Vorbildung zum höhern Justizdienste die Bestimmung aufnahm, daß alle
Juristen ein Jahr ihrer Vorbereitungszeit bei der Verwaltung beschäftigt sein
sollten. Nachdem aber damals das Abgeordnetenhaus diese Bestimmung beseitigt
hat, ist jetzt wohl keine Aussicht mehr vorhanden, die Ausbildung aller Be¬
amten auf dieser Grundlage einheitlich zu regeln. Es wird also eine besondre
administrative Vorbereitung der Verwaltungsbeamten fordern müssen, wer da
glaubt, daß schon vor dem zweiten Examen gründliche volkswirtschaftliche
Studien gemacht werden müßten. Gegen eine solche Auffassung kann man
aber doch, wie ich glaube, manches einwenden. Wenn es richtig ist, daß Er¬
fahrung im praktischen Verwaltungsdienste, Kenntnis des Lebens und der
wirtschaftlichen Bedürfnisse nötig sind, um volkswirtschaftliche Studien mit
Erfolg treiben zu können, so wird man auch von der Ausbildung auf diesem
Gebiete in der Vorbereitungszeit nicht zu viel erwarten dürfen. Der Referendar
ist in dieser Zeit so in Anspruch genommen, hat so viel zu bewältigen, daß er
gründliche Studien kaum machen kann, und in jedem Falle fehlt ihm noch die
Kenntnis des Verwaltungsdienstes und des praktischen Lebens. Erst nachdem
der Geist des jungen Verwaltungsbeamten durch die Jahre gereift ist, sagt
Professor Cohn, und durch die praktische Anschauung des Rechts- und Staats¬
lebens in den Stoff dieser Wissenschaften eingewöhnt ist, erst dann ist der
Acker angemessen zubereitet, daß man ihn mit Ernst und Erfolg diesen Studien
widmen kann. Cohn ist dann allerdings der Ansicht, daß die stacitswisseu-
schaftliche Ausbildung am Schlüsse des Vorbereitungsdienstes erfolgen könne,
Bosse aber zieht in seinem Aufsatz in der Kreuzzeitung aus diesen Vorder¬
sätzen Cohns einen andern Schluß. Er warnt dringend davor, die notwendige
Ergänzung der praktischen wie der theoretischen Vorbildung der Verwaltungs¬
beamten in die Zeit vor der Ablegung der großen Prüfung zu legen. "Diese


Heidelberg in Robert von Mohl gefunden hat. Aber auch er gibt dann doch
zu, daß es bei der außerordentlichen Entwicklung unsrer wirtschaftlichen Ver¬
hältnisse ein Ding der Unmöglichkeit sei, die den: künftigen Verwaltungs-
beamten notwendigen Kenntnisse schon dem Studenten auf der Universität bei¬
zubringen.

Wie dem auch sei, wenn man für die staatswissenschaftliche Ausbildung
der Verwaltungsbeamten wirklich sorgen will, so wird man ihnen auch Gelegen¬
heit geben müssen, die auf der Universität erworbne theoretische Bildung später
zu ergänzen und zu vertiefen, und es kann sich nur fragen, ob diese Aus¬
bildung während des Vorbereitungsdienstes oder nach dem Staatsexamen er¬
folgen soll.

Wer der Ansicht ist, daß die staatswissenschaftlicher Kenntnisse vor dem
großen Staatsexamen erworben werden müßten und erworben werden könnten,
der wird folgerichtig auch für eine besondre Vorbildung der Verwaltungs¬
beamten eintreten müssen. Das Ideal der Vorbildung würde ja wohl sein,
daß alle Beamten, Juristen wie Verwaltungsbeamte, bis zum zweiten Examen
denselben Bildungsgang durchmachten, sodaß auch die Juristen einige Zeit im
Verwaltungsdienste zu arbeiten genötigt wären. Das wollte die Staats-
regierung auch durchsetzen, als sie im Jahre 1869 in den Gesetzentwurf über
die Vorbildung zum höhern Justizdienste die Bestimmung aufnahm, daß alle
Juristen ein Jahr ihrer Vorbereitungszeit bei der Verwaltung beschäftigt sein
sollten. Nachdem aber damals das Abgeordnetenhaus diese Bestimmung beseitigt
hat, ist jetzt wohl keine Aussicht mehr vorhanden, die Ausbildung aller Be¬
amten auf dieser Grundlage einheitlich zu regeln. Es wird also eine besondre
administrative Vorbereitung der Verwaltungsbeamten fordern müssen, wer da
glaubt, daß schon vor dem zweiten Examen gründliche volkswirtschaftliche
Studien gemacht werden müßten. Gegen eine solche Auffassung kann man
aber doch, wie ich glaube, manches einwenden. Wenn es richtig ist, daß Er¬
fahrung im praktischen Verwaltungsdienste, Kenntnis des Lebens und der
wirtschaftlichen Bedürfnisse nötig sind, um volkswirtschaftliche Studien mit
Erfolg treiben zu können, so wird man auch von der Ausbildung auf diesem
Gebiete in der Vorbereitungszeit nicht zu viel erwarten dürfen. Der Referendar
ist in dieser Zeit so in Anspruch genommen, hat so viel zu bewältigen, daß er
gründliche Studien kaum machen kann, und in jedem Falle fehlt ihm noch die
Kenntnis des Verwaltungsdienstes und des praktischen Lebens. Erst nachdem
der Geist des jungen Verwaltungsbeamten durch die Jahre gereift ist, sagt
Professor Cohn, und durch die praktische Anschauung des Rechts- und Staats¬
lebens in den Stoff dieser Wissenschaften eingewöhnt ist, erst dann ist der
Acker angemessen zubereitet, daß man ihn mit Ernst und Erfolg diesen Studien
widmen kann. Cohn ist dann allerdings der Ansicht, daß die stacitswisseu-
schaftliche Ausbildung am Schlüsse des Vorbereitungsdienstes erfolgen könne,
Bosse aber zieht in seinem Aufsatz in der Kreuzzeitung aus diesen Vorder¬
sätzen Cohns einen andern Schluß. Er warnt dringend davor, die notwendige
Ergänzung der praktischen wie der theoretischen Vorbildung der Verwaltungs¬
beamten in die Zeit vor der Ablegung der großen Prüfung zu legen. „Diese


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/680>, abgerufen am 23.07.2024.