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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Fortschreiten der Reichsfinanzresorm

Wird, sodaß er im nächsten Jahre in den Reichstag gelangen kann. Die Frage
liegt nahe, warum dies nicht jetzt schon geschehen ist; denn dann hätten die
verbündeten Regierungen nicht noch einmal mit dem dörrenden Vorschlag einer
Zuschußanleihe, und zwar einer von 51 Millionen, zu kommen brauchen.
Aber nach der ganzen Art, wie Herr von Stengel im Reichstage aufgetreten
ist, läßt sich nicht annehmen, daß etwa Unentschlossenheit oder gar Furchtsam¬
keit die Verzögerung verursacht habe. Wahrscheinlich sind die in der Sache
liegenden Schwierigkeiten doch zu groß, als daß der gegenwärtige Schatz¬
sekretär sie in seiner verhältnismäßig noch kurzen Amtsführung schon alle hätte
bewältigen können. Genug jedoch: der bedeutsame Fortschritt ist eben durch
die Etatsdebatte gemacht, daß nicht allein die Notwendigkeit der Reichsfinanz¬
reform durchschlagender als je zum allgemeinen Bewußtsein gebracht, sondern
auch der Entwurf in greifbare Nähe gerückt ist.

Auch über die materielle Gestaltung der beabsichtigten Reform haben die
Stengelschen Mitteilungen einige wertvolle Fingerzeige gegeben. Im ersten
Jahrzehnt des Reichs war das Bewußtsein, daß man bei Errichtung der Ver¬
fassung die Matrikularbeiträge nur als vorübergehenden Notbehelf betrachtet
hatte, sehr lebendig geblieben. Wenn damals von einer endgiltigen Regelung
des Reichsfinanzwesens die Rede war, so dachte man sich diese nicht anders,
als daß die Matrikularbeiträge beseitigt würden, und das Reich ausschließlich
auf seine eignen Einnahmen angewiesen würde. Erst durch die sogenannte
Franckensteinsche Klausel im Zolltarifgesetz von 1879 erlangten die Matrikular¬
beiträge die Bedeutung einer organischen Neichseinrichtung im Sinne der
föderativem Verfassung, und seitdem ist von ihrer Beseitigung nicht mehr die
Rede. Die Neichsfinanzreformentwürfe der neunziger Jahre ließen sie als
verfassungsmüßiges Institut unverändert bestehn, waren aber bestrebt, ihre
effektive Erhebung wenn nicht ganz auszuschließen, so doch auf ein mit der
Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten verträgliches Maximalquantum zu be¬
schränken. Auf dieser Grundlage wird sich allem Anscheine nach auch der neue
Reformentwurf halten. In den letzten Jahren haben die Verbündeten Regie¬
rungen wiederholt erklärt, die Zahl von 24 Millionen als die äußerste Grenze
betrachten zu müssen, bis zu der ungedeckte Matrikularbeiträge in den Reichs¬
etat einzustellen seien. Vielleicht geht man nicht fehl mit der Annahme, daß
diese Grenze auch in dem neuen Entwurf festgehalten werden soll. Im
wesentlichen kommt dieser also ebenso wie die frühern Vorschlüge darauf hinaus,
daß die Finanzreform durch eine Vermehrung der eignen Einnahmen des
Reichs bewirkt werden muß. Woher find diese Mehreinnahmen zu beschaffen?
Das in Wahrheit ist die einzige große Frage. Man kennt die bunte Muster¬
karte von Vorschlügen, die im Reichstage laut werden, sobald diese Frage aufs
Tapet tritt. Auch diesesmal hat man sie wieder gesehen. Schade nur, daß
sie samt und sonders nicht ernsthaft in Betracht kommen. Die radikale Linke
wird nicht müde, Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer zu
empfehlen, obgleich sie weiß, daß die Regierungen von jeher jede Konkurrenz
des Reichs mit den Einzelstaaten auf dem Gebiete der direkten Besteuerung
als indiskutabel zurückgewiesen haben. Herr von Stengel hat eben über die


Fortschreiten der Reichsfinanzresorm

Wird, sodaß er im nächsten Jahre in den Reichstag gelangen kann. Die Frage
liegt nahe, warum dies nicht jetzt schon geschehen ist; denn dann hätten die
verbündeten Regierungen nicht noch einmal mit dem dörrenden Vorschlag einer
Zuschußanleihe, und zwar einer von 51 Millionen, zu kommen brauchen.
Aber nach der ganzen Art, wie Herr von Stengel im Reichstage aufgetreten
ist, läßt sich nicht annehmen, daß etwa Unentschlossenheit oder gar Furchtsam¬
keit die Verzögerung verursacht habe. Wahrscheinlich sind die in der Sache
liegenden Schwierigkeiten doch zu groß, als daß der gegenwärtige Schatz¬
sekretär sie in seiner verhältnismäßig noch kurzen Amtsführung schon alle hätte
bewältigen können. Genug jedoch: der bedeutsame Fortschritt ist eben durch
die Etatsdebatte gemacht, daß nicht allein die Notwendigkeit der Reichsfinanz¬
reform durchschlagender als je zum allgemeinen Bewußtsein gebracht, sondern
auch der Entwurf in greifbare Nähe gerückt ist.

Auch über die materielle Gestaltung der beabsichtigten Reform haben die
Stengelschen Mitteilungen einige wertvolle Fingerzeige gegeben. Im ersten
Jahrzehnt des Reichs war das Bewußtsein, daß man bei Errichtung der Ver¬
fassung die Matrikularbeiträge nur als vorübergehenden Notbehelf betrachtet
hatte, sehr lebendig geblieben. Wenn damals von einer endgiltigen Regelung
des Reichsfinanzwesens die Rede war, so dachte man sich diese nicht anders,
als daß die Matrikularbeiträge beseitigt würden, und das Reich ausschließlich
auf seine eignen Einnahmen angewiesen würde. Erst durch die sogenannte
Franckensteinsche Klausel im Zolltarifgesetz von 1879 erlangten die Matrikular¬
beiträge die Bedeutung einer organischen Neichseinrichtung im Sinne der
föderativem Verfassung, und seitdem ist von ihrer Beseitigung nicht mehr die
Rede. Die Neichsfinanzreformentwürfe der neunziger Jahre ließen sie als
verfassungsmüßiges Institut unverändert bestehn, waren aber bestrebt, ihre
effektive Erhebung wenn nicht ganz auszuschließen, so doch auf ein mit der
Leistungsfähigkeit der Einzelstaaten verträgliches Maximalquantum zu be¬
schränken. Auf dieser Grundlage wird sich allem Anscheine nach auch der neue
Reformentwurf halten. In den letzten Jahren haben die Verbündeten Regie¬
rungen wiederholt erklärt, die Zahl von 24 Millionen als die äußerste Grenze
betrachten zu müssen, bis zu der ungedeckte Matrikularbeiträge in den Reichs¬
etat einzustellen seien. Vielleicht geht man nicht fehl mit der Annahme, daß
diese Grenze auch in dem neuen Entwurf festgehalten werden soll. Im
wesentlichen kommt dieser also ebenso wie die frühern Vorschlüge darauf hinaus,
daß die Finanzreform durch eine Vermehrung der eignen Einnahmen des
Reichs bewirkt werden muß. Woher find diese Mehreinnahmen zu beschaffen?
Das in Wahrheit ist die einzige große Frage. Man kennt die bunte Muster¬
karte von Vorschlügen, die im Reichstage laut werden, sobald diese Frage aufs
Tapet tritt. Auch diesesmal hat man sie wieder gesehen. Schade nur, daß
sie samt und sonders nicht ernsthaft in Betracht kommen. Die radikale Linke
wird nicht müde, Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer zu
empfehlen, obgleich sie weiß, daß die Regierungen von jeher jede Konkurrenz
des Reichs mit den Einzelstaaten auf dem Gebiete der direkten Besteuerung
als indiskutabel zurückgewiesen haben. Herr von Stengel hat eben über die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/664>, abgerufen am 23.07.2024.