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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

die Seite legte, erklärten die Lotsen es für verloren, Ihre Behauptung,
es werde in zwei Stunden zerschlagen sein, erzeugte eine Panik, die den
Kapitän seiner Herrschaft über die Besatzung beraubte und ihn zwang, mit
den Insulanern und seinen Matrosen nach Helgoland zu gehn. Vielleicht um
nach alten Seerechtssätzen sein Schiff nicht als verlassen erscheinen zu lassen,
ließ er einen Hund darauf zurück, er beging jedoch den Fehler, einige Wert¬
sachen und Einrichtungsgegenstände aus der Kajüte mitzunehmen. Auf Helgo¬
land rente es ihn, daß er sich zum Verlassen seines Schiffes hatte bestimmen
lassen. Er mietete um zwanzig Guineen eine Schnigge, die ihn wieder zu
seinem Schisse bringen sollte, wurde jedoch von den treulosen Schiffern die
ganze Nacht herumgefahren und Morgens wieder auf der Insel ans Land
gesetzt. Inzwischen war das Schiff durch die Flut flott geworden. Ein
Helgoländer brachte es mit seinen wenigen Leuten zur Enttäuschung seiner Lands¬
leute, die sich schou auf das wertvolle Strandgut gefreut hatten, nach Helgo¬
land. Man wollte ihn zwingen, das Schiff auf den Strand zu setzen und
so zur Beute für alle zu machen. Er weigerte sich, doch wurden Schiff und
Ladung von den königlichen Behörden für strandfällig erklärt, und ihr Wert
nach endlosen Unterhandlungen unter den glücklichen Berger, die königliche
Rentekammer und die Eigentümer verteilt. Traurige Symptome der Habsucht¬
epidemie, die bei solchen Anlässen einen Teil der Küstenbevölkerung erfaßte,
sind die Forderungen, womit alle, die nur irgendwie bei der Einheimsung der
reichen Beute beschäftigt waren, die Masse angriffen. Fünf Helgoländer, die
mit dem Berger als Matrosen das Schiff von Helgoland nach Glückstadt
brachten, beanspruchten als "Berger" neuntausend Mark und erhielten immer¬
hin dreitausend, sogar ein dänischer Offizier in Glückstadt, der das Schiff in
Empfang zu nehmen hatte und "ohne sein Zimmer, ja seinen Schlafrok zu
verlassen" die nötigen Verfügungen traf, beanspruchte zwei Prozent des
Werth, sechstausend Mark, gab sich aber mit sechshundert zufrieden, und ein
Notar in Altona "berechnete für jeden Tag 16 und 12 Thlr., an welchem
er eine einzelne Stunden bei der Inventur der aus dem Schiffe geladenen
Güster zugebracht hatte."

Drei Monate nachdem die amerikanische Prise verteilt worden war, luden
Helgoländer Lotsen wieder schwere Vorwürfe ans sich. Ein schwedisches Schiff
mit wertvoller Ladung kam bei einem Sturm aus Westnordwest vor Helgo¬
land an. "Auf ein von ihm gegebenes Zeichen kam ein Lootse an Bord.
Er foderte 225 Nthlr., wiewol das Schiff nur klein, und der Sturm nicht
äusserst schwer war, denn die Helgolander fuhren mit ihren Schaluppen nach
Herzenslust ab und zu, zwischen dein Lande und dem Schiffe. Der Schiffer
mochte denken: Dingen gehört zum Handeln, und bot ihm 180 Nthlr. Der
Lootse bestieg, ohne zu antworten, das Schiff, nahm mit dem Rechte eines
jeden Lootsen das Commando an sich, und befahl dem Volke einen Anker
fallen zu lassen; dann würde er über das Lootsgeld sprechen. Als der Schiffer
in ihn drang, den Rest des kurzen Tages zu benüzen, um die Elbe zu er¬
reichen, antwortete er: das würde er gegen Abend kühn! Ein der Pflicht des
Lootsen durchaus widriges und auf Tülle denkendes Verfahren. Nun kam


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

die Seite legte, erklärten die Lotsen es für verloren, Ihre Behauptung,
es werde in zwei Stunden zerschlagen sein, erzeugte eine Panik, die den
Kapitän seiner Herrschaft über die Besatzung beraubte und ihn zwang, mit
den Insulanern und seinen Matrosen nach Helgoland zu gehn. Vielleicht um
nach alten Seerechtssätzen sein Schiff nicht als verlassen erscheinen zu lassen,
ließ er einen Hund darauf zurück, er beging jedoch den Fehler, einige Wert¬
sachen und Einrichtungsgegenstände aus der Kajüte mitzunehmen. Auf Helgo¬
land rente es ihn, daß er sich zum Verlassen seines Schiffes hatte bestimmen
lassen. Er mietete um zwanzig Guineen eine Schnigge, die ihn wieder zu
seinem Schisse bringen sollte, wurde jedoch von den treulosen Schiffern die
ganze Nacht herumgefahren und Morgens wieder auf der Insel ans Land
gesetzt. Inzwischen war das Schiff durch die Flut flott geworden. Ein
Helgoländer brachte es mit seinen wenigen Leuten zur Enttäuschung seiner Lands¬
leute, die sich schou auf das wertvolle Strandgut gefreut hatten, nach Helgo¬
land. Man wollte ihn zwingen, das Schiff auf den Strand zu setzen und
so zur Beute für alle zu machen. Er weigerte sich, doch wurden Schiff und
Ladung von den königlichen Behörden für strandfällig erklärt, und ihr Wert
nach endlosen Unterhandlungen unter den glücklichen Berger, die königliche
Rentekammer und die Eigentümer verteilt. Traurige Symptome der Habsucht¬
epidemie, die bei solchen Anlässen einen Teil der Küstenbevölkerung erfaßte,
sind die Forderungen, womit alle, die nur irgendwie bei der Einheimsung der
reichen Beute beschäftigt waren, die Masse angriffen. Fünf Helgoländer, die
mit dem Berger als Matrosen das Schiff von Helgoland nach Glückstadt
brachten, beanspruchten als „Berger" neuntausend Mark und erhielten immer¬
hin dreitausend, sogar ein dänischer Offizier in Glückstadt, der das Schiff in
Empfang zu nehmen hatte und „ohne sein Zimmer, ja seinen Schlafrok zu
verlassen" die nötigen Verfügungen traf, beanspruchte zwei Prozent des
Werth, sechstausend Mark, gab sich aber mit sechshundert zufrieden, und ein
Notar in Altona „berechnete für jeden Tag 16 und 12 Thlr., an welchem
er eine einzelne Stunden bei der Inventur der aus dem Schiffe geladenen
Güster zugebracht hatte."

Drei Monate nachdem die amerikanische Prise verteilt worden war, luden
Helgoländer Lotsen wieder schwere Vorwürfe ans sich. Ein schwedisches Schiff
mit wertvoller Ladung kam bei einem Sturm aus Westnordwest vor Helgo¬
land an. „Auf ein von ihm gegebenes Zeichen kam ein Lootse an Bord.
Er foderte 225 Nthlr., wiewol das Schiff nur klein, und der Sturm nicht
äusserst schwer war, denn die Helgolander fuhren mit ihren Schaluppen nach
Herzenslust ab und zu, zwischen dein Lande und dem Schiffe. Der Schiffer
mochte denken: Dingen gehört zum Handeln, und bot ihm 180 Nthlr. Der
Lootse bestieg, ohne zu antworten, das Schiff, nahm mit dem Rechte eines
jeden Lootsen das Commando an sich, und befahl dem Volke einen Anker
fallen zu lassen; dann würde er über das Lootsgeld sprechen. Als der Schiffer
in ihn drang, den Rest des kurzen Tages zu benüzen, um die Elbe zu er¬
reichen, antwortete er: das würde er gegen Abend kühn! Ein der Pflicht des
Lootsen durchaus widriges und auf Tülle denkendes Verfahren. Nun kam


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/488>, abgerufen am 23.07.2024.