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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die zweijährige Dienstzeit

anerkennen zu lassen, und daß die Prnfekten, die in den Ersatzkommissionen die
Entscheidung in der Hand haben, in arge Gewissensbedenken kommen werden,
wenn es sich um die Militärbrauchbarkeit der Söhne maßgebender Wähler von
Deputierten und Senatoren handelt. Wer es weiß, wie entscheidend das Macht¬
wort der herrschenden französischen Parlamentarier in alle Verwaltungsange¬
legenheiten hineinklingt, der wird solche Besorgnisse nicht für unbegründet halten,
und schon der Verdacht solcher Einmischung wird viel böses Blut machen.
Wollte man aber, wie in Deutschland, die Entscheidung über die Diensttauglichkeit
nur dem vom Militärarzt beratnen General anheimstellen, so würde man in
Frankreich den Parteistreit in die Armee tragen, was das allerschlimmste wäre.

Von der Anwerbung ausgedienter Soldaten hofft man in Frankreich eine
bessere Lösung der Unterofsizierfrage, und das würde sicherlich in größeren Umfange
zutreffen, wenn die Art und Weise, wie man die Unteroffiziere auswählt, nicht
eine fast chinesisch büreaukratische wäre. Eine Kompagnie bei der Infanterie
-- bei den andern Waffen liegen die Verhältnisse ähnlich -- hat scheinbar ein
sehr stattliches Unterofsizierkorps: neun Sergeanten mit dem Adjutanten (Ofsizier-
stellvertreter) und Sergeantmajor (Feldwebel) und acht Korporale, denn diese
muß man nach unsern Begriffen auch als Unteroffiziere betrachten, da sie sogar
Strafgewalt über alle Soldaten der Armee haben: allein mehr als die Hälfte
aller Unteroffiziere sind einfach dem allgemeinen Dienststande entnommen. Sie
werden meist folgendermaßen ausgesucht. Bald nach der Rekruteneinstellung
erhalten die Kompagniechefs Befehl, Unteroffizieraspiranten, ölvves-eaxoraux,
auszuwählen. Sie stellen nun mit den Leuten, deren wirklich militärische Eigen¬
schaften sie noch gar nicht zu beurteilen vermögen, nach einer bestimmten Vor¬
schrift ein Examen in Schönschreiben, Diktat und Rechnen an, und danach
schlagen sie dem Regiment acht bis zehn Kandidaten vor. Diese werden bald
darauf mit den Kandidaten der andern Kompagnien in eine Abteilung zusammen¬
gestellt, für die das Regiment ein besondres Ausbildungspersonal kommandiert.
Das arbeitet mehrere Monate mit Hochdruck meist theoretisch, weniger praktisch
und auch dann fast nur auf dem Kasernenhof, um die Kenntnis der ver-
schiednen Reglements dem Gedächtnis einzuprägen. Die Schüler, die eine lang¬
same Fassungsgabe zeigen, werden der Kompagnie zurückgeschickt, mit den
übrigen wird am Schluß des Kursus ein schriftliches und ein mündliches
Examen vor dem Regimentskommandeur abgehalten, und die Genügenden werden
nach ihren Leistungen nummerweisc klassiert. Zunächst treten sie dann wieder
zu ihren Kompagnien zurück, werden aber nachher, je nachdem im Regiment
Vakanzen bei den Korporalen eintreten, nach ihrer Examensnummer dazu er¬
nannt und rücken später, soweit es nötig ist, auch zu Sergeanten aus. So
stehn jetzt manche Sergeanten in ihrem dritten Dienstpflichtjahre, und die
Korporale gehören fast sämtlich dein dritten oder zweiten Jahrgang an. Bei
der Einführung der zweijährigen Dienstzeit wird es Sergeanten von einem
Jahr und Korporale von noch geringerm Dienstalter geben. Da aber der
Sergeant und der Korporal der Woche sowie die Korporale als Stubenälteste
die Eckpfeiler des innern Dienstes einer französischen Kompagnie sind, so sieht
man klar, auf wie schwache Füße die Disziplin zu stehn kommen kann.


Die zweijährige Dienstzeit

anerkennen zu lassen, und daß die Prnfekten, die in den Ersatzkommissionen die
Entscheidung in der Hand haben, in arge Gewissensbedenken kommen werden,
wenn es sich um die Militärbrauchbarkeit der Söhne maßgebender Wähler von
Deputierten und Senatoren handelt. Wer es weiß, wie entscheidend das Macht¬
wort der herrschenden französischen Parlamentarier in alle Verwaltungsange¬
legenheiten hineinklingt, der wird solche Besorgnisse nicht für unbegründet halten,
und schon der Verdacht solcher Einmischung wird viel böses Blut machen.
Wollte man aber, wie in Deutschland, die Entscheidung über die Diensttauglichkeit
nur dem vom Militärarzt beratnen General anheimstellen, so würde man in
Frankreich den Parteistreit in die Armee tragen, was das allerschlimmste wäre.

Von der Anwerbung ausgedienter Soldaten hofft man in Frankreich eine
bessere Lösung der Unterofsizierfrage, und das würde sicherlich in größeren Umfange
zutreffen, wenn die Art und Weise, wie man die Unteroffiziere auswählt, nicht
eine fast chinesisch büreaukratische wäre. Eine Kompagnie bei der Infanterie
— bei den andern Waffen liegen die Verhältnisse ähnlich — hat scheinbar ein
sehr stattliches Unterofsizierkorps: neun Sergeanten mit dem Adjutanten (Ofsizier-
stellvertreter) und Sergeantmajor (Feldwebel) und acht Korporale, denn diese
muß man nach unsern Begriffen auch als Unteroffiziere betrachten, da sie sogar
Strafgewalt über alle Soldaten der Armee haben: allein mehr als die Hälfte
aller Unteroffiziere sind einfach dem allgemeinen Dienststande entnommen. Sie
werden meist folgendermaßen ausgesucht. Bald nach der Rekruteneinstellung
erhalten die Kompagniechefs Befehl, Unteroffizieraspiranten, ölvves-eaxoraux,
auszuwählen. Sie stellen nun mit den Leuten, deren wirklich militärische Eigen¬
schaften sie noch gar nicht zu beurteilen vermögen, nach einer bestimmten Vor¬
schrift ein Examen in Schönschreiben, Diktat und Rechnen an, und danach
schlagen sie dem Regiment acht bis zehn Kandidaten vor. Diese werden bald
darauf mit den Kandidaten der andern Kompagnien in eine Abteilung zusammen¬
gestellt, für die das Regiment ein besondres Ausbildungspersonal kommandiert.
Das arbeitet mehrere Monate mit Hochdruck meist theoretisch, weniger praktisch
und auch dann fast nur auf dem Kasernenhof, um die Kenntnis der ver-
schiednen Reglements dem Gedächtnis einzuprägen. Die Schüler, die eine lang¬
same Fassungsgabe zeigen, werden der Kompagnie zurückgeschickt, mit den
übrigen wird am Schluß des Kursus ein schriftliches und ein mündliches
Examen vor dem Regimentskommandeur abgehalten, und die Genügenden werden
nach ihren Leistungen nummerweisc klassiert. Zunächst treten sie dann wieder
zu ihren Kompagnien zurück, werden aber nachher, je nachdem im Regiment
Vakanzen bei den Korporalen eintreten, nach ihrer Examensnummer dazu er¬
nannt und rücken später, soweit es nötig ist, auch zu Sergeanten aus. So
stehn jetzt manche Sergeanten in ihrem dritten Dienstpflichtjahre, und die
Korporale gehören fast sämtlich dein dritten oder zweiten Jahrgang an. Bei
der Einführung der zweijährigen Dienstzeit wird es Sergeanten von einem
Jahr und Korporale von noch geringerm Dienstalter geben. Da aber der
Sergeant und der Korporal der Woche sowie die Korporale als Stubenälteste
die Eckpfeiler des innern Dienstes einer französischen Kompagnie sind, so sieht
man klar, auf wie schwache Füße die Disziplin zu stehn kommen kann.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/131>, abgerufen am 23.07.2024.