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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Vie private Leuerversichernng

Regierungen usw.; sie teilt die Erfahrungen mit, die mit neuen technischen Er¬
findungen gemacht worden sind, die das Feuerversicherungswesen interessieren,
und stellt den Wortlaut der besondern Vorsichtsbcdingungen fest, die bei gefahr¬
erhöhenden Einrichtungen in die Policen aufgenommen werden, zum Beispiel
für elektrische Licht- und Kraftanlagen, für Gasolingas- oder Gaskarburations-
apparate, für Benzinmotore, Spiritnslvkomobilen usw. Auf die Gestaltung der
Prämien haben Verband und Vereinigung nur in ganz begrenztem Maße ein¬
gewirkt, und zwar ausschließlich mit Bezug auf gewisse Zweige der Industrie,
die der Feuerversicherung ganz besonders schwere Verluste beigebracht hatten.
Daß diese Abmachungen eine Notwendigkeit waren und als solche auch von den
berufnen Vertretern der Industrie anerkannt worden sind, ist schon erwähnt
worden. Im Grunde genommen gehört auch diese Maßregel zu denen, die den
Wettbewerb untereinander regeln; denn erst die zügellose Konkurrenz hatte es
dahin gebracht, daß die Prämien so weit unter das zur Deckung der Schäden
und Kosten notwendige Mindestmaß gefallen waren, daß ein gemeinsames Vor¬
gehn der Gesellschaften nötig wurde, damit man wieder zu erträglichen Zu¬
ständen gelangte. Während also das moderne Kartell seine Spitze in irgend
einer Weise gegen den Konsumenten richtet, der zu höhern Leistungen gezwungen
werden soll, als der vereinzelte Produzent zu erreichen vermöchte, wendet sich
weder der Verband noch die Vereinigung irgendwie gegen die Versicherten, die
doch gewissermaßen die Konsumenten der Gesellschaften sind, sondern sie leisten
ihnen im Gegenteil durch ihren Kampf gegen den Zwang der staatlichen An¬
stalten, ihre Abmachungen über die Deckung notleidender Risiken, ihr tätiges
Interesse für die Fortschritte der Technik usw. wesentliche Dienste. Nicht viel
anders steht es mit dem "Syndikat der in Elsaß-Lothringen operierenden
Feuerversicherungsgcsellfchafteu," das eine weit straffere Organisation hat als
Verband und Vereinigung, allerdings ja auch auf einen ziemlich engen Wir¬
kungskreis beschränkt ist, da die ihm angehörenden Gesellschaften um seine Vor¬
schriften nur für ihren Geschäftsbetrieb im Reichslande gebunden sind. Ge¬
gründet 1883 als ein Akt der Notwehr gegen die besonders schweren Übelstände
im Feuerversicherungswesen, die sich in Elsaß-Lothringen, teils schon vor dem
Kriege, ansgebildet hatten und durch die 1881 erfolgte Ausweisung der fran¬
zösischen Gesellschaften noch verschärft worden waren, hat es seinen defensiven
Charakter nach wie vor bewahrt und seine Spitze nicht gegen die Versicherten,
sondern gegen die Ausbeutung der Gesellschaften durch die Versicherten und die
diese Ausbeutung begünstigenden Auswüchse der Konkurrenz gerichtet. Seine
Vereinbarungen erstrecken sich auch auf die Prämiensätze; aber die von ihm aus¬
gearbeiteten Tarife gehn so sehr ins einzelne und berücksichtigen so sorgfältig alle
technischen Abstufungen und lokalen Besonderheiten, daß sie jede Unbilligkeit
gegen den Versicherten völlig ausschließen und ihm im Gegenteil eine Bürgschaft
dafür sind, daß er nnr mit dem Prämienbetrage belastet werde, der nach den
brandtcchnischen Erfahrungen genau der Eigentümlichkeit des betreffenden Risikos
entspricht. Statt die Prämien zu steigern, wie das einem modernen Syndikat
wohl eigentlich zuzutrauen gewesen wäre, hat es sie sowohl für gewöhnliche
wie für landwirtschaftliche Risiken vielmehr wiederholt und zwar teilweise recht


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Regierungen usw.; sie teilt die Erfahrungen mit, die mit neuen technischen Er¬
findungen gemacht worden sind, die das Feuerversicherungswesen interessieren,
und stellt den Wortlaut der besondern Vorsichtsbcdingungen fest, die bei gefahr¬
erhöhenden Einrichtungen in die Policen aufgenommen werden, zum Beispiel
für elektrische Licht- und Kraftanlagen, für Gasolingas- oder Gaskarburations-
apparate, für Benzinmotore, Spiritnslvkomobilen usw. Auf die Gestaltung der
Prämien haben Verband und Vereinigung nur in ganz begrenztem Maße ein¬
gewirkt, und zwar ausschließlich mit Bezug auf gewisse Zweige der Industrie,
die der Feuerversicherung ganz besonders schwere Verluste beigebracht hatten.
Daß diese Abmachungen eine Notwendigkeit waren und als solche auch von den
berufnen Vertretern der Industrie anerkannt worden sind, ist schon erwähnt
worden. Im Grunde genommen gehört auch diese Maßregel zu denen, die den
Wettbewerb untereinander regeln; denn erst die zügellose Konkurrenz hatte es
dahin gebracht, daß die Prämien so weit unter das zur Deckung der Schäden
und Kosten notwendige Mindestmaß gefallen waren, daß ein gemeinsames Vor¬
gehn der Gesellschaften nötig wurde, damit man wieder zu erträglichen Zu¬
ständen gelangte. Während also das moderne Kartell seine Spitze in irgend
einer Weise gegen den Konsumenten richtet, der zu höhern Leistungen gezwungen
werden soll, als der vereinzelte Produzent zu erreichen vermöchte, wendet sich
weder der Verband noch die Vereinigung irgendwie gegen die Versicherten, die
doch gewissermaßen die Konsumenten der Gesellschaften sind, sondern sie leisten
ihnen im Gegenteil durch ihren Kampf gegen den Zwang der staatlichen An¬
stalten, ihre Abmachungen über die Deckung notleidender Risiken, ihr tätiges
Interesse für die Fortschritte der Technik usw. wesentliche Dienste. Nicht viel
anders steht es mit dem „Syndikat der in Elsaß-Lothringen operierenden
Feuerversicherungsgcsellfchafteu," das eine weit straffere Organisation hat als
Verband und Vereinigung, allerdings ja auch auf einen ziemlich engen Wir¬
kungskreis beschränkt ist, da die ihm angehörenden Gesellschaften um seine Vor¬
schriften nur für ihren Geschäftsbetrieb im Reichslande gebunden sind. Ge¬
gründet 1883 als ein Akt der Notwehr gegen die besonders schweren Übelstände
im Feuerversicherungswesen, die sich in Elsaß-Lothringen, teils schon vor dem
Kriege, ansgebildet hatten und durch die 1881 erfolgte Ausweisung der fran¬
zösischen Gesellschaften noch verschärft worden waren, hat es seinen defensiven
Charakter nach wie vor bewahrt und seine Spitze nicht gegen die Versicherten,
sondern gegen die Ausbeutung der Gesellschaften durch die Versicherten und die
diese Ausbeutung begünstigenden Auswüchse der Konkurrenz gerichtet. Seine
Vereinbarungen erstrecken sich auch auf die Prämiensätze; aber die von ihm aus¬
gearbeiteten Tarife gehn so sehr ins einzelne und berücksichtigen so sorgfältig alle
technischen Abstufungen und lokalen Besonderheiten, daß sie jede Unbilligkeit
gegen den Versicherten völlig ausschließen und ihm im Gegenteil eine Bürgschaft
dafür sind, daß er nnr mit dem Prämienbetrage belastet werde, der nach den
brandtcchnischen Erfahrungen genau der Eigentümlichkeit des betreffenden Risikos
entspricht. Statt die Prämien zu steigern, wie das einem modernen Syndikat
wohl eigentlich zuzutrauen gewesen wäre, hat es sie sowohl für gewöhnliche
wie für landwirtschaftliche Risiken vielmehr wiederholt und zwar teilweise recht


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/703>, abgerufen am 25.06.2024.