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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

der Deutung des Strandes als Fischgrund nicht. Die in unsern Gewässern
vorkommenden Butt- und Schollenarten lieben seichte Küstengewässer mit
sandigem Boden. "Die Flachfische liegen auf dem Grunde ihres Aufenthalts¬
ortes, bis auf die Augen mehr oder weniger im Sande versteckt und, mit
Ausnahme der Augen, bewegungslos, bis eine Beute sie hervorlockt oder ein
Raubfisch sie vertreibt." .... "Der Fang auf Flachfische wird in sehr ver¬
schiedener Weise betrieben, je nach Örtlichkeit, Häufigkeit und auch nach Art
der Fische. An die Jagd der Wilden erinnert das hier und da gebräuchliche
Verfahren, während der Ebbe mit bloßen Füßen die mit Wasser angefüllten
Lachen des Strandes zu durchwaten, die erfühlten Fische mit dem Fuße nieder¬
zutreten und dann einzusammeln. An günstigen Stellen der Küste wird auf
diesem einfachen Wege oft reiche Beute gewonnen. Ergiebiger ist eine andere
Fangart, das Schollenstechen. Sie beruht darin, daß der Fischer vom Boote
aus bei stillem Meere den überfluteten Grund absucht und die erspäheten Flach¬
sische mit einer Lanze anspießt oder auf sie ein mit Blei beschwertes, vielspitziges
Werkzeug schleudert, welches er dann mit dem Fische an einer Leine wieder
heraufzieht. Auf ebenem Grunde wendet man ein besonders gebautes Schlepp¬
netz, in tiefem Wasser die Angel oder die Grundleine an." Hering, Sprotte,
Aal und Makrele werden ebenfalls in der Nähe des Strandes gefangen.

Was das Meer an Schiffstrümmern und Schiffsgütern in großen Zwischen-
rüumen auswirft, wird dem besonders an Holz armen Insel- und Küsten¬
bewohner ein willkommner Fund sein, er wird es bergen und in seiner kleinen
Wirtschaft verwenden, er wird wohl auch der Versuchung erliegen und sich
wertvolles Strandgut aneignen, aber bitten wird er um solche zufällige Geschenke
des Meeres kaum, auf keinen Fall da, wo eine solche Bitte nicht nur eine
Verletzung göttlicher Gebote, sondern auch staatlicher Gesetze bedeutet.

Zu der Verbindung der Begriffe Land und Strand in dem Mißdeutungen
herausfordernden Gebete, "daß Gott Land und Strand segnen möge," trug
nicht wenig auch der lockende Gleichklang bei. Stabreim und Endreim üben
auf die Bildung von Formeln einen starken Einfluß aus, den man leicht
unterschätzt, jedoch schon bei oberflächlicher Durchsicht einer Weistümersammlung
schätzen lernt. Ich bin überzeugt, daß bei der Komposition eines die Bedeutung
von Nührland und Nährsee umschließenden Begriffspaares die Macht des
Reims dem Worte Strand zum Siege über rivalisierende Begriffe wie See,
Küstengewässer, Fischgründe verhalf.

Wie das Gerücht entstand, daß der Strandsegen auf Rügen erst von
König Friedrich Wilhelm dem Dritten durch ein strenges Verbot beseitigt
worden sei, habe ich oben zu erklären versucht. Worauf beruht nun aber die
Sage, daß auf Rügen um Strandgut, nicht etwa um reichen Fischfang gebetet
worden sei?

Die auf dieser Insel im siebzehnten und im achtzehnten Jahrhundert wech¬
selnden Regierungen, die brandenburgisch-preußische und die schwedische, gaben
durch ihre Gesetzgebung keinen Anlaß zur Entstehung des Gerüchtes. Wie
kam es, daß auch an dem reinen Strande Rügens diese Sage haftet?

Inseln sind Märchenland von Natur, in ihrer vom Meere behüteten


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

der Deutung des Strandes als Fischgrund nicht. Die in unsern Gewässern
vorkommenden Butt- und Schollenarten lieben seichte Küstengewässer mit
sandigem Boden. „Die Flachfische liegen auf dem Grunde ihres Aufenthalts¬
ortes, bis auf die Augen mehr oder weniger im Sande versteckt und, mit
Ausnahme der Augen, bewegungslos, bis eine Beute sie hervorlockt oder ein
Raubfisch sie vertreibt." .... „Der Fang auf Flachfische wird in sehr ver¬
schiedener Weise betrieben, je nach Örtlichkeit, Häufigkeit und auch nach Art
der Fische. An die Jagd der Wilden erinnert das hier und da gebräuchliche
Verfahren, während der Ebbe mit bloßen Füßen die mit Wasser angefüllten
Lachen des Strandes zu durchwaten, die erfühlten Fische mit dem Fuße nieder¬
zutreten und dann einzusammeln. An günstigen Stellen der Küste wird auf
diesem einfachen Wege oft reiche Beute gewonnen. Ergiebiger ist eine andere
Fangart, das Schollenstechen. Sie beruht darin, daß der Fischer vom Boote
aus bei stillem Meere den überfluteten Grund absucht und die erspäheten Flach¬
sische mit einer Lanze anspießt oder auf sie ein mit Blei beschwertes, vielspitziges
Werkzeug schleudert, welches er dann mit dem Fische an einer Leine wieder
heraufzieht. Auf ebenem Grunde wendet man ein besonders gebautes Schlepp¬
netz, in tiefem Wasser die Angel oder die Grundleine an." Hering, Sprotte,
Aal und Makrele werden ebenfalls in der Nähe des Strandes gefangen.

Was das Meer an Schiffstrümmern und Schiffsgütern in großen Zwischen-
rüumen auswirft, wird dem besonders an Holz armen Insel- und Küsten¬
bewohner ein willkommner Fund sein, er wird es bergen und in seiner kleinen
Wirtschaft verwenden, er wird wohl auch der Versuchung erliegen und sich
wertvolles Strandgut aneignen, aber bitten wird er um solche zufällige Geschenke
des Meeres kaum, auf keinen Fall da, wo eine solche Bitte nicht nur eine
Verletzung göttlicher Gebote, sondern auch staatlicher Gesetze bedeutet.

Zu der Verbindung der Begriffe Land und Strand in dem Mißdeutungen
herausfordernden Gebete, „daß Gott Land und Strand segnen möge," trug
nicht wenig auch der lockende Gleichklang bei. Stabreim und Endreim üben
auf die Bildung von Formeln einen starken Einfluß aus, den man leicht
unterschätzt, jedoch schon bei oberflächlicher Durchsicht einer Weistümersammlung
schätzen lernt. Ich bin überzeugt, daß bei der Komposition eines die Bedeutung
von Nührland und Nährsee umschließenden Begriffspaares die Macht des
Reims dem Worte Strand zum Siege über rivalisierende Begriffe wie See,
Küstengewässer, Fischgründe verhalf.

Wie das Gerücht entstand, daß der Strandsegen auf Rügen erst von
König Friedrich Wilhelm dem Dritten durch ein strenges Verbot beseitigt
worden sei, habe ich oben zu erklären versucht. Worauf beruht nun aber die
Sage, daß auf Rügen um Strandgut, nicht etwa um reichen Fischfang gebetet
worden sei?

Die auf dieser Insel im siebzehnten und im achtzehnten Jahrhundert wech¬
selnden Regierungen, die brandenburgisch-preußische und die schwedische, gaben
durch ihre Gesetzgebung keinen Anlaß zur Entstehung des Gerüchtes. Wie
kam es, daß auch an dem reinen Strande Rügens diese Sage haftet?

Inseln sind Märchenland von Natur, in ihrer vom Meere behüteten


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[0392] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste der Deutung des Strandes als Fischgrund nicht. Die in unsern Gewässern vorkommenden Butt- und Schollenarten lieben seichte Küstengewässer mit sandigem Boden. „Die Flachfische liegen auf dem Grunde ihres Aufenthalts¬ ortes, bis auf die Augen mehr oder weniger im Sande versteckt und, mit Ausnahme der Augen, bewegungslos, bis eine Beute sie hervorlockt oder ein Raubfisch sie vertreibt." .... „Der Fang auf Flachfische wird in sehr ver¬ schiedener Weise betrieben, je nach Örtlichkeit, Häufigkeit und auch nach Art der Fische. An die Jagd der Wilden erinnert das hier und da gebräuchliche Verfahren, während der Ebbe mit bloßen Füßen die mit Wasser angefüllten Lachen des Strandes zu durchwaten, die erfühlten Fische mit dem Fuße nieder¬ zutreten und dann einzusammeln. An günstigen Stellen der Küste wird auf diesem einfachen Wege oft reiche Beute gewonnen. Ergiebiger ist eine andere Fangart, das Schollenstechen. Sie beruht darin, daß der Fischer vom Boote aus bei stillem Meere den überfluteten Grund absucht und die erspäheten Flach¬ sische mit einer Lanze anspießt oder auf sie ein mit Blei beschwertes, vielspitziges Werkzeug schleudert, welches er dann mit dem Fische an einer Leine wieder heraufzieht. Auf ebenem Grunde wendet man ein besonders gebautes Schlepp¬ netz, in tiefem Wasser die Angel oder die Grundleine an." Hering, Sprotte, Aal und Makrele werden ebenfalls in der Nähe des Strandes gefangen. Was das Meer an Schiffstrümmern und Schiffsgütern in großen Zwischen- rüumen auswirft, wird dem besonders an Holz armen Insel- und Küsten¬ bewohner ein willkommner Fund sein, er wird es bergen und in seiner kleinen Wirtschaft verwenden, er wird wohl auch der Versuchung erliegen und sich wertvolles Strandgut aneignen, aber bitten wird er um solche zufällige Geschenke des Meeres kaum, auf keinen Fall da, wo eine solche Bitte nicht nur eine Verletzung göttlicher Gebote, sondern auch staatlicher Gesetze bedeutet. Zu der Verbindung der Begriffe Land und Strand in dem Mißdeutungen herausfordernden Gebete, „daß Gott Land und Strand segnen möge," trug nicht wenig auch der lockende Gleichklang bei. Stabreim und Endreim üben auf die Bildung von Formeln einen starken Einfluß aus, den man leicht unterschätzt, jedoch schon bei oberflächlicher Durchsicht einer Weistümersammlung schätzen lernt. Ich bin überzeugt, daß bei der Komposition eines die Bedeutung von Nührland und Nährsee umschließenden Begriffspaares die Macht des Reims dem Worte Strand zum Siege über rivalisierende Begriffe wie See, Küstengewässer, Fischgründe verhalf. Wie das Gerücht entstand, daß der Strandsegen auf Rügen erst von König Friedrich Wilhelm dem Dritten durch ein strenges Verbot beseitigt worden sei, habe ich oben zu erklären versucht. Worauf beruht nun aber die Sage, daß auf Rügen um Strandgut, nicht etwa um reichen Fischfang gebetet worden sei? Die auf dieser Insel im siebzehnten und im achtzehnten Jahrhundert wech¬ selnden Regierungen, die brandenburgisch-preußische und die schwedische, gaben durch ihre Gesetzgebung keinen Anlaß zur Entstehung des Gerüchtes. Wie kam es, daß auch an dem reinen Strande Rügens diese Sage haftet? Inseln sind Märchenland von Natur, in ihrer vom Meere behüteten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/392>, abgerufen am 23.07.2024.