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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Die Insel Cypern und die englische Herrschaft

Vögeln ausgesetzt, wodurch der arme Bauer bedeutenden Schaden erleidet. Da
aber neben diesen Steuern, die sogleich nach der Abmessung weggenommen werden,
auch noch mannigfache andre Abgaben in Geld zu bezahlen sind, so kommt es
manchmal vor, daß der Landmann noch etwas in Geld schuldig ist, und in
diesem Falle darf er seine Ernte nicht früher von der Tenne in die Scheune
schaffen, als bis auch diese Schuld gänzlich bezahlt ist! Was aus dieser
grausamen Bestimmung für eil: Verlust aus der Ernte selbst leicht entsteht, ist
wohl jedem klar. Diese Geldsteuern sollen nach dem Gesetze in zehn Raten
vom März bis zum Dezember erhoben werden. Nach Artikel 7 dieses Gesetzes
wird dem, der drei Raten nicht bezahlt hat, die Zahlung von fünf Teilen
auf einmal auferlegt, und kann er das wieder nicht leisten, so soll gleich das
Ganze von ihm gefordert werden; aber auch diese Nateneinteilung wird meist
nicht aufrechterhalten, sondern oft werden die gesamten Steuern in Bausch und
Bogen abgefordert.

Wie soll ein Bauer, der drei Raten aus Mangel an Geld nicht zahlen
kann, nun gleich fünf oder das Ganze aufbringen? Das Gesetz für Steuererhebung
vom Jahre 1882 weiß da Rat zu schaffen. In Artikel 1 steht nämlich: "Der
Steuerbeamte hat die sofortige Zahlung zu verlangen, und im Falle diese uicht
geleistet wird, das bewegliche Vermögen der Person, die eine solche Summe
schuldet, wegzunehmen und zu verkaufen." In jedem andern Lande sind aber
in diesem beweglichen Vermögen Ausnahmen vorgesehen, sodaß Handwerks¬
zeug, Betten usw. nicht gepfändet werden können. Hier heißt es aber nur
kurz "bewegliches Vermögen," und wirklich sind in Cypern auch nicht die
nötigsten Haushaltungsgeräte, ja nicht einmal das Dach des Hauses, dessen
Balken an den armen Hütten oft das Einzige von Geldeswert sind, vor der
Pfändung sicher oder gesetzlich ausgenommen, sodaß wegen einer schuldigen
Steuer eine arme Familie oft aller Lebensmittel entblößt wird und sich sogar
des ärmlichsten Obdachs beraubt sieht, da ihm die Hütte der Dachbalken wegen
einfach zerstört worden ist. Wie würde England, wenn das in irgend einem
barbarischen Lande in einem fernen Weltteil geschähe, darüber in sittliche Ent¬
rüstung geraten und Recht und Gerechtigkeit mit lauter Stimme fordern; und
jedenfalls würde es sofort aus reiner christlicher Nächstenliebe einen Eroberungs¬
zug dahin unternehmen, um Zivilisation und menschenwürdige Verhältnisse dort
einzuführen. In welcher Weise aber England diese seine immer wieder betonte
Kulturaufgabe erfüllt, sehen wir an dem armen zugrunde gerichteten Cypern!

Durch alle diese Umstände ist wohl Cypern das höchst besteuerte Land.
Schon in dem Memorandum von 1889 wurde erklärt, daß jeder Einwohner
jährlich den fünften Teil seines durch Arbeit erworbnen Einkommens als Steuer
abführen müsse, und jetzt beträgt die Einnahme aus den Steuern schon ein
Viertel der gesamten auf der Insel erzeugten Werte. Im Mittelmeere gibt es
drei Inseln, die einst unter türkischer Herrschaft standen und nun eine andre
Regierungsform haben: Cypern, Kreta und Samos; davon steht Cypern unter
englischer Herrschaft, Kreta ist seit 1897 frei, muß aber auch eine jährlich
vereinbarte Summe an die Türkei bezahlen, und Samos hat seine eigne Re¬
gierung unter einem griechischen Hegemon, ist aber in bezug auf Militär, Post,


Die Insel Cypern und die englische Herrschaft

Vögeln ausgesetzt, wodurch der arme Bauer bedeutenden Schaden erleidet. Da
aber neben diesen Steuern, die sogleich nach der Abmessung weggenommen werden,
auch noch mannigfache andre Abgaben in Geld zu bezahlen sind, so kommt es
manchmal vor, daß der Landmann noch etwas in Geld schuldig ist, und in
diesem Falle darf er seine Ernte nicht früher von der Tenne in die Scheune
schaffen, als bis auch diese Schuld gänzlich bezahlt ist! Was aus dieser
grausamen Bestimmung für eil: Verlust aus der Ernte selbst leicht entsteht, ist
wohl jedem klar. Diese Geldsteuern sollen nach dem Gesetze in zehn Raten
vom März bis zum Dezember erhoben werden. Nach Artikel 7 dieses Gesetzes
wird dem, der drei Raten nicht bezahlt hat, die Zahlung von fünf Teilen
auf einmal auferlegt, und kann er das wieder nicht leisten, so soll gleich das
Ganze von ihm gefordert werden; aber auch diese Nateneinteilung wird meist
nicht aufrechterhalten, sondern oft werden die gesamten Steuern in Bausch und
Bogen abgefordert.

Wie soll ein Bauer, der drei Raten aus Mangel an Geld nicht zahlen
kann, nun gleich fünf oder das Ganze aufbringen? Das Gesetz für Steuererhebung
vom Jahre 1882 weiß da Rat zu schaffen. In Artikel 1 steht nämlich: „Der
Steuerbeamte hat die sofortige Zahlung zu verlangen, und im Falle diese uicht
geleistet wird, das bewegliche Vermögen der Person, die eine solche Summe
schuldet, wegzunehmen und zu verkaufen." In jedem andern Lande sind aber
in diesem beweglichen Vermögen Ausnahmen vorgesehen, sodaß Handwerks¬
zeug, Betten usw. nicht gepfändet werden können. Hier heißt es aber nur
kurz „bewegliches Vermögen," und wirklich sind in Cypern auch nicht die
nötigsten Haushaltungsgeräte, ja nicht einmal das Dach des Hauses, dessen
Balken an den armen Hütten oft das Einzige von Geldeswert sind, vor der
Pfändung sicher oder gesetzlich ausgenommen, sodaß wegen einer schuldigen
Steuer eine arme Familie oft aller Lebensmittel entblößt wird und sich sogar
des ärmlichsten Obdachs beraubt sieht, da ihm die Hütte der Dachbalken wegen
einfach zerstört worden ist. Wie würde England, wenn das in irgend einem
barbarischen Lande in einem fernen Weltteil geschähe, darüber in sittliche Ent¬
rüstung geraten und Recht und Gerechtigkeit mit lauter Stimme fordern; und
jedenfalls würde es sofort aus reiner christlicher Nächstenliebe einen Eroberungs¬
zug dahin unternehmen, um Zivilisation und menschenwürdige Verhältnisse dort
einzuführen. In welcher Weise aber England diese seine immer wieder betonte
Kulturaufgabe erfüllt, sehen wir an dem armen zugrunde gerichteten Cypern!

Durch alle diese Umstände ist wohl Cypern das höchst besteuerte Land.
Schon in dem Memorandum von 1889 wurde erklärt, daß jeder Einwohner
jährlich den fünften Teil seines durch Arbeit erworbnen Einkommens als Steuer
abführen müsse, und jetzt beträgt die Einnahme aus den Steuern schon ein
Viertel der gesamten auf der Insel erzeugten Werte. Im Mittelmeere gibt es
drei Inseln, die einst unter türkischer Herrschaft standen und nun eine andre
Regierungsform haben: Cypern, Kreta und Samos; davon steht Cypern unter
englischer Herrschaft, Kreta ist seit 1897 frei, muß aber auch eine jährlich
vereinbarte Summe an die Türkei bezahlen, und Samos hat seine eigne Re¬
gierung unter einem griechischen Hegemon, ist aber in bezug auf Militär, Post,


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[0682] Die Insel Cypern und die englische Herrschaft Vögeln ausgesetzt, wodurch der arme Bauer bedeutenden Schaden erleidet. Da aber neben diesen Steuern, die sogleich nach der Abmessung weggenommen werden, auch noch mannigfache andre Abgaben in Geld zu bezahlen sind, so kommt es manchmal vor, daß der Landmann noch etwas in Geld schuldig ist, und in diesem Falle darf er seine Ernte nicht früher von der Tenne in die Scheune schaffen, als bis auch diese Schuld gänzlich bezahlt ist! Was aus dieser grausamen Bestimmung für eil: Verlust aus der Ernte selbst leicht entsteht, ist wohl jedem klar. Diese Geldsteuern sollen nach dem Gesetze in zehn Raten vom März bis zum Dezember erhoben werden. Nach Artikel 7 dieses Gesetzes wird dem, der drei Raten nicht bezahlt hat, die Zahlung von fünf Teilen auf einmal auferlegt, und kann er das wieder nicht leisten, so soll gleich das Ganze von ihm gefordert werden; aber auch diese Nateneinteilung wird meist nicht aufrechterhalten, sondern oft werden die gesamten Steuern in Bausch und Bogen abgefordert. Wie soll ein Bauer, der drei Raten aus Mangel an Geld nicht zahlen kann, nun gleich fünf oder das Ganze aufbringen? Das Gesetz für Steuererhebung vom Jahre 1882 weiß da Rat zu schaffen. In Artikel 1 steht nämlich: „Der Steuerbeamte hat die sofortige Zahlung zu verlangen, und im Falle diese uicht geleistet wird, das bewegliche Vermögen der Person, die eine solche Summe schuldet, wegzunehmen und zu verkaufen." In jedem andern Lande sind aber in diesem beweglichen Vermögen Ausnahmen vorgesehen, sodaß Handwerks¬ zeug, Betten usw. nicht gepfändet werden können. Hier heißt es aber nur kurz „bewegliches Vermögen," und wirklich sind in Cypern auch nicht die nötigsten Haushaltungsgeräte, ja nicht einmal das Dach des Hauses, dessen Balken an den armen Hütten oft das Einzige von Geldeswert sind, vor der Pfändung sicher oder gesetzlich ausgenommen, sodaß wegen einer schuldigen Steuer eine arme Familie oft aller Lebensmittel entblößt wird und sich sogar des ärmlichsten Obdachs beraubt sieht, da ihm die Hütte der Dachbalken wegen einfach zerstört worden ist. Wie würde England, wenn das in irgend einem barbarischen Lande in einem fernen Weltteil geschähe, darüber in sittliche Ent¬ rüstung geraten und Recht und Gerechtigkeit mit lauter Stimme fordern; und jedenfalls würde es sofort aus reiner christlicher Nächstenliebe einen Eroberungs¬ zug dahin unternehmen, um Zivilisation und menschenwürdige Verhältnisse dort einzuführen. In welcher Weise aber England diese seine immer wieder betonte Kulturaufgabe erfüllt, sehen wir an dem armen zugrunde gerichteten Cypern! Durch alle diese Umstände ist wohl Cypern das höchst besteuerte Land. Schon in dem Memorandum von 1889 wurde erklärt, daß jeder Einwohner jährlich den fünften Teil seines durch Arbeit erworbnen Einkommens als Steuer abführen müsse, und jetzt beträgt die Einnahme aus den Steuern schon ein Viertel der gesamten auf der Insel erzeugten Werte. Im Mittelmeere gibt es drei Inseln, die einst unter türkischer Herrschaft standen und nun eine andre Regierungsform haben: Cypern, Kreta und Samos; davon steht Cypern unter englischer Herrschaft, Kreta ist seit 1897 frei, muß aber auch eine jährlich vereinbarte Summe an die Türkei bezahlen, und Samos hat seine eigne Re¬ gierung unter einem griechischen Hegemon, ist aber in bezug auf Militär, Post,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/682>, abgerufen am 25.07.2024.