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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Line Plauderei für die Kieler Woche

Vier andern Schiffe benutzten Einrichtungen auch dem fünften, dem Ersatzschiff,
zugute kommen. Hiernach würde ein Doppelgeschwader aus sechzehn Linien¬
schiffen (vier Divisionen zu je vier Schiffen) und vier Schiffen der Material¬
reserve, zusammen zwanzig Linienschiffen bestehn, und ferner, da auf jedes Linien¬
schiff ein Kreuzer zu rechnen ist, aus sechzehn Kreuzern, vier Panzerkreuzern und
zwölf kleinen Kreuzern; auch für diese würden wenigstens ein Panzerkreuzer und
zwei kleine Kreuzer als Materialreserve zu rechnen sein. Hierzu treten dann
noch acht Torpedobootdivisionen, zwei für jede Liniendivision. Ein Doppel¬
geschwader hat mithin sechzehn Linienschiffe, vier Panzerkreuzer, zwölf kleine
Kreuzer und vierzig Torpedoboote in der Front, ist also in der Tat eine Flotte
für sich. Im Flottengesetz von 1900 ist -- wenigstens in der Begründung --
die Bezeichnung "Flotte" für jedes Doppelgeschwader auch angewandt worden.
Gegenwärtig bilden das erste und das zweite Geschwader die Heimatflotte
(heimische Schlachtflotte), das dritte und das vierte Geschwader die Neserveslotte.
Beim Hinzutritt eines fünften und eines sechsten Geschwaders würde vielleicht
eine erste und eine zweite Reserveflotte gebildet werden mit verschiednen Graden
der Dienstbereitschaft, wenn man nicht vorzöge, drei Geschwader der Schlacht¬
flotte und die drei andern der Reserveflotte zuzuweisen; möglich wäre ja auch,
daß unter Umständen vier Geschwader, acht Divisionen, als Schlachtflotte im
Dienst gehalten würden.

Nun ist es aber bei einer solchen Flottenverstärkung mit den Schiffen und
ihrer Besatzung bekanntlich allein nicht getan, es sind dazu auch allerlei Hafen-
und Dockeinrichtungen, die Erweiterung und die Vermehrung der Kasernen
und der Lazarette nötig; Munitions-, Bekleidungs- und Proviantbestände,
Handwaffen, Intendantur und Gerichtswesen, kurzum fast alle Zweige der
Marineverwaltung werden dadurch berührt. Eine Erweiterung der Flotte um
ein drittes Doppelgcschwader würde notwendigerweise auch eine vermehrte Ein¬
stellung von Seekadetten und von Schiffsjungen zur Folge haben müssen. Es
hat darum gar keinen Zweck, daß wir uns über die Kosten vorher täuschen,
und daß der hinkende Bote hinterher kommt, sodciß es dann heißt: vor Tische
las man anders. Ist das dritte Doppelgeschwader nötig -- und das wird
wohl kein Sachverständiger verneinen --, so muß man auch der Sache ins
Gesicht sehen und sich statt mit 208 Millionen, wie General Keim aufrechnet,
vielleicht mit 500 Millionen vertraut machen, die es nach beendeter Ausführung
kosten wird.

Die Anrechnung von Schiffen der schon bestehenden Verbände auf dieses
neue dritte Doppelgeschwader wäre auch noch aus einem andern Grunde nicht
angänglich. Bisher ist jede Division in sich gleichmäßig gebaut worden, die
deutsche Flotte erfreut sich damit eines großen Vorzugs, weil in jedem Divisions¬
verbande die Schiffe, was ihre Abmessungen, Manövrierfähigkeit, Geschwindig¬
keit usw. anlangt, dieselben Eigenschaften haben, also durchaus gleichartige und
gleichwertige Schiffe sind. Dieses Prinzip zu durchbrechen würde sich nicht
empfehlen.

Nach dem Flottengesetz von 1900 soll die Flotte achtunddreißig Linienschiffe
haben, also sechs überzählige d"bei, während es tatsächlich acht sein müßten.


Line Plauderei für die Kieler Woche

Vier andern Schiffe benutzten Einrichtungen auch dem fünften, dem Ersatzschiff,
zugute kommen. Hiernach würde ein Doppelgeschwader aus sechzehn Linien¬
schiffen (vier Divisionen zu je vier Schiffen) und vier Schiffen der Material¬
reserve, zusammen zwanzig Linienschiffen bestehn, und ferner, da auf jedes Linien¬
schiff ein Kreuzer zu rechnen ist, aus sechzehn Kreuzern, vier Panzerkreuzern und
zwölf kleinen Kreuzern; auch für diese würden wenigstens ein Panzerkreuzer und
zwei kleine Kreuzer als Materialreserve zu rechnen sein. Hierzu treten dann
noch acht Torpedobootdivisionen, zwei für jede Liniendivision. Ein Doppel¬
geschwader hat mithin sechzehn Linienschiffe, vier Panzerkreuzer, zwölf kleine
Kreuzer und vierzig Torpedoboote in der Front, ist also in der Tat eine Flotte
für sich. Im Flottengesetz von 1900 ist — wenigstens in der Begründung —
die Bezeichnung „Flotte" für jedes Doppelgeschwader auch angewandt worden.
Gegenwärtig bilden das erste und das zweite Geschwader die Heimatflotte
(heimische Schlachtflotte), das dritte und das vierte Geschwader die Neserveslotte.
Beim Hinzutritt eines fünften und eines sechsten Geschwaders würde vielleicht
eine erste und eine zweite Reserveflotte gebildet werden mit verschiednen Graden
der Dienstbereitschaft, wenn man nicht vorzöge, drei Geschwader der Schlacht¬
flotte und die drei andern der Reserveflotte zuzuweisen; möglich wäre ja auch,
daß unter Umständen vier Geschwader, acht Divisionen, als Schlachtflotte im
Dienst gehalten würden.

Nun ist es aber bei einer solchen Flottenverstärkung mit den Schiffen und
ihrer Besatzung bekanntlich allein nicht getan, es sind dazu auch allerlei Hafen-
und Dockeinrichtungen, die Erweiterung und die Vermehrung der Kasernen
und der Lazarette nötig; Munitions-, Bekleidungs- und Proviantbestände,
Handwaffen, Intendantur und Gerichtswesen, kurzum fast alle Zweige der
Marineverwaltung werden dadurch berührt. Eine Erweiterung der Flotte um
ein drittes Doppelgcschwader würde notwendigerweise auch eine vermehrte Ein¬
stellung von Seekadetten und von Schiffsjungen zur Folge haben müssen. Es
hat darum gar keinen Zweck, daß wir uns über die Kosten vorher täuschen,
und daß der hinkende Bote hinterher kommt, sodciß es dann heißt: vor Tische
las man anders. Ist das dritte Doppelgeschwader nötig — und das wird
wohl kein Sachverständiger verneinen —, so muß man auch der Sache ins
Gesicht sehen und sich statt mit 208 Millionen, wie General Keim aufrechnet,
vielleicht mit 500 Millionen vertraut machen, die es nach beendeter Ausführung
kosten wird.

Die Anrechnung von Schiffen der schon bestehenden Verbände auf dieses
neue dritte Doppelgeschwader wäre auch noch aus einem andern Grunde nicht
angänglich. Bisher ist jede Division in sich gleichmäßig gebaut worden, die
deutsche Flotte erfreut sich damit eines großen Vorzugs, weil in jedem Divisions¬
verbande die Schiffe, was ihre Abmessungen, Manövrierfähigkeit, Geschwindig¬
keit usw. anlangt, dieselben Eigenschaften haben, also durchaus gleichartige und
gleichwertige Schiffe sind. Dieses Prinzip zu durchbrechen würde sich nicht
empfehlen.

Nach dem Flottengesetz von 1900 soll die Flotte achtunddreißig Linienschiffe
haben, also sechs überzählige d«bei, während es tatsächlich acht sein müßten.


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[0554] Line Plauderei für die Kieler Woche Vier andern Schiffe benutzten Einrichtungen auch dem fünften, dem Ersatzschiff, zugute kommen. Hiernach würde ein Doppelgeschwader aus sechzehn Linien¬ schiffen (vier Divisionen zu je vier Schiffen) und vier Schiffen der Material¬ reserve, zusammen zwanzig Linienschiffen bestehn, und ferner, da auf jedes Linien¬ schiff ein Kreuzer zu rechnen ist, aus sechzehn Kreuzern, vier Panzerkreuzern und zwölf kleinen Kreuzern; auch für diese würden wenigstens ein Panzerkreuzer und zwei kleine Kreuzer als Materialreserve zu rechnen sein. Hierzu treten dann noch acht Torpedobootdivisionen, zwei für jede Liniendivision. Ein Doppel¬ geschwader hat mithin sechzehn Linienschiffe, vier Panzerkreuzer, zwölf kleine Kreuzer und vierzig Torpedoboote in der Front, ist also in der Tat eine Flotte für sich. Im Flottengesetz von 1900 ist — wenigstens in der Begründung — die Bezeichnung „Flotte" für jedes Doppelgeschwader auch angewandt worden. Gegenwärtig bilden das erste und das zweite Geschwader die Heimatflotte (heimische Schlachtflotte), das dritte und das vierte Geschwader die Neserveslotte. Beim Hinzutritt eines fünften und eines sechsten Geschwaders würde vielleicht eine erste und eine zweite Reserveflotte gebildet werden mit verschiednen Graden der Dienstbereitschaft, wenn man nicht vorzöge, drei Geschwader der Schlacht¬ flotte und die drei andern der Reserveflotte zuzuweisen; möglich wäre ja auch, daß unter Umständen vier Geschwader, acht Divisionen, als Schlachtflotte im Dienst gehalten würden. Nun ist es aber bei einer solchen Flottenverstärkung mit den Schiffen und ihrer Besatzung bekanntlich allein nicht getan, es sind dazu auch allerlei Hafen- und Dockeinrichtungen, die Erweiterung und die Vermehrung der Kasernen und der Lazarette nötig; Munitions-, Bekleidungs- und Proviantbestände, Handwaffen, Intendantur und Gerichtswesen, kurzum fast alle Zweige der Marineverwaltung werden dadurch berührt. Eine Erweiterung der Flotte um ein drittes Doppelgcschwader würde notwendigerweise auch eine vermehrte Ein¬ stellung von Seekadetten und von Schiffsjungen zur Folge haben müssen. Es hat darum gar keinen Zweck, daß wir uns über die Kosten vorher täuschen, und daß der hinkende Bote hinterher kommt, sodciß es dann heißt: vor Tische las man anders. Ist das dritte Doppelgeschwader nötig — und das wird wohl kein Sachverständiger verneinen —, so muß man auch der Sache ins Gesicht sehen und sich statt mit 208 Millionen, wie General Keim aufrechnet, vielleicht mit 500 Millionen vertraut machen, die es nach beendeter Ausführung kosten wird. Die Anrechnung von Schiffen der schon bestehenden Verbände auf dieses neue dritte Doppelgeschwader wäre auch noch aus einem andern Grunde nicht angänglich. Bisher ist jede Division in sich gleichmäßig gebaut worden, die deutsche Flotte erfreut sich damit eines großen Vorzugs, weil in jedem Divisions¬ verbande die Schiffe, was ihre Abmessungen, Manövrierfähigkeit, Geschwindig¬ keit usw. anlangt, dieselben Eigenschaften haben, also durchaus gleichartige und gleichwertige Schiffe sind. Dieses Prinzip zu durchbrechen würde sich nicht empfehlen. Nach dem Flottengesetz von 1900 soll die Flotte achtunddreißig Linienschiffe haben, also sechs überzählige d«bei, während es tatsächlich acht sein müßten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/554>, abgerufen am 04.07.2024.