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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Das Wasserstraßengesetz in Preußen und der deutsche Seehandel

Mittel, den sie heute liefert, nicht hergeben ohne Hilfe von außen. Sie bezieht
künstlichen Dünger, Futtermittel usw. vom Ausland, und sie könnte den Boden
für den Anbau von Nahrungsmitteln nicht ganz ausnutzen, wenn die Industrie
nicht den größten Teil der oben genannten Landesprodukte, die sie verarbeitet,
von außen einführte. Von dem Handelsverkehr, der diese Einfuhrmcngen be¬
wegt, ist ja aber die Hälfte Seehandel. Dient nun jede Verbesserung im
Jnnenverkehr zum Teil dazu, das Land der See zu erschließen, so hat sie auch
die Folge, das Land in allen seinen Wirtschaftsbetrieben und bis in die ent¬
legensten Teile hin abhängig zu machen vom Seehandel und -- von der mili¬
tärischen Beherrschung der See im Kriege. Man kann diese Abhängigkeit
vom überseeischen Ausland bedauern; aber wollte man ihr Fortschreiten dadurch
aufhalten, daß man dem Verkehr die Straßen verschlösse oder versagte, deren er
bedarf, so würden wir nur selbst den Nachteil davon haben. Die Aufwendungen
für militärischen Schutz sind aber nur die Versicherung gegen Kriegsgefahr, die
dem Anwachsen des Volkswohlstandes entsprechen, und kommen, wie die Ver¬
hältnisse nun einmal liegen, allen Zweigen des Wirtschaftslebens zugute. Auch
ihretwegen wird man den Bau neuer Verkehrswege nicht unterlassen dürfen,
ebensowenig wie ein Hauseigentümer eine gewinnbringende Vergrößerung seiner
Baulichkeiten unterlassen wird, weil dadurch eine Erhöhung der Versicherung
gegen Feuersgefahr notwendig wird.

Dies ist die allgemeine militärische Folgerung, die ich ziehe, sie bedeutet
einen Nachteil des Gesetzes, wenn man so will. Aber das Gesetz kann für
unsern überseeischen Verkehr im Kriege auch Vorteile bringen. Wie man von
ihm eine Dezentralisierung der Industrie erwartet, weil die erhöhte Verkehrs¬
möglichkeit, die es schafft, dieser größere Freiheit gibt in der Auswahl ihrer
Niederlassungen, so bringt es uns auch eine Dezentralisierung des Seehandels,
weil es ihm nach Westen und nach Osten hin neue Zufuhrwege vom Lande
aus und neue Landesteilen von der See her eröffnet. Die jetzige Zentralisierung
unsers überseeischen Handels in Hamburg und Bremen schafft Gefahren für den
Fall des Kriegs, denn mit konzentrierter Kraft kann der Feind an einer Stelle
uns die Auslandstür schließen. Das Gesetz ist dazu angetan, hierin Wandel
zu schaffen. Nebenbei möchte ich bemerken, daß der Verkehr auf der Elbe von
Hamburg an abwärts Dimensionen anzunehmen beginnt, die bei weiterer
Steigerung Gefahren für die Sicherheit der Schiffahrt bringen können, und
andre Abhilfe als Ableitung auf andre Häfen ist da kaum möglich.

Aber weiter. Jede Erschwerung unsers Handels über See im Kriege wird
neben einer Nordwärtsschiebnng der Einslußgrenze der Mittelmeerhäfen eine
vermehrte Warenbewegung über unsre Landgrenzen zur Folge haben. Der
Nord-Südhandel auf unsern Flüssen im Frieden, der von der See herkommt
und ihr zustrebt, kann sich unter dem Druck des Kriegs zu einem Ost-West¬
handel umgestalten, wenn wir ihm durch Querverbindungen die Wege öffnen.
Solcher Handel kann uns den freien Zutritt zur See nicht ersetzen, er ist nur
ein Notbehelf, aber er kann uns vielleicht über die Handelskrise weghelfen,
die uns die Erschwerung des Seeverkehrs durch den Feind bringt. Die


Das Wasserstraßengesetz in Preußen und der deutsche Seehandel

Mittel, den sie heute liefert, nicht hergeben ohne Hilfe von außen. Sie bezieht
künstlichen Dünger, Futtermittel usw. vom Ausland, und sie könnte den Boden
für den Anbau von Nahrungsmitteln nicht ganz ausnutzen, wenn die Industrie
nicht den größten Teil der oben genannten Landesprodukte, die sie verarbeitet,
von außen einführte. Von dem Handelsverkehr, der diese Einfuhrmcngen be¬
wegt, ist ja aber die Hälfte Seehandel. Dient nun jede Verbesserung im
Jnnenverkehr zum Teil dazu, das Land der See zu erschließen, so hat sie auch
die Folge, das Land in allen seinen Wirtschaftsbetrieben und bis in die ent¬
legensten Teile hin abhängig zu machen vom Seehandel und — von der mili¬
tärischen Beherrschung der See im Kriege. Man kann diese Abhängigkeit
vom überseeischen Ausland bedauern; aber wollte man ihr Fortschreiten dadurch
aufhalten, daß man dem Verkehr die Straßen verschlösse oder versagte, deren er
bedarf, so würden wir nur selbst den Nachteil davon haben. Die Aufwendungen
für militärischen Schutz sind aber nur die Versicherung gegen Kriegsgefahr, die
dem Anwachsen des Volkswohlstandes entsprechen, und kommen, wie die Ver¬
hältnisse nun einmal liegen, allen Zweigen des Wirtschaftslebens zugute. Auch
ihretwegen wird man den Bau neuer Verkehrswege nicht unterlassen dürfen,
ebensowenig wie ein Hauseigentümer eine gewinnbringende Vergrößerung seiner
Baulichkeiten unterlassen wird, weil dadurch eine Erhöhung der Versicherung
gegen Feuersgefahr notwendig wird.

Dies ist die allgemeine militärische Folgerung, die ich ziehe, sie bedeutet
einen Nachteil des Gesetzes, wenn man so will. Aber das Gesetz kann für
unsern überseeischen Verkehr im Kriege auch Vorteile bringen. Wie man von
ihm eine Dezentralisierung der Industrie erwartet, weil die erhöhte Verkehrs¬
möglichkeit, die es schafft, dieser größere Freiheit gibt in der Auswahl ihrer
Niederlassungen, so bringt es uns auch eine Dezentralisierung des Seehandels,
weil es ihm nach Westen und nach Osten hin neue Zufuhrwege vom Lande
aus und neue Landesteilen von der See her eröffnet. Die jetzige Zentralisierung
unsers überseeischen Handels in Hamburg und Bremen schafft Gefahren für den
Fall des Kriegs, denn mit konzentrierter Kraft kann der Feind an einer Stelle
uns die Auslandstür schließen. Das Gesetz ist dazu angetan, hierin Wandel
zu schaffen. Nebenbei möchte ich bemerken, daß der Verkehr auf der Elbe von
Hamburg an abwärts Dimensionen anzunehmen beginnt, die bei weiterer
Steigerung Gefahren für die Sicherheit der Schiffahrt bringen können, und
andre Abhilfe als Ableitung auf andre Häfen ist da kaum möglich.

Aber weiter. Jede Erschwerung unsers Handels über See im Kriege wird
neben einer Nordwärtsschiebnng der Einslußgrenze der Mittelmeerhäfen eine
vermehrte Warenbewegung über unsre Landgrenzen zur Folge haben. Der
Nord-Südhandel auf unsern Flüssen im Frieden, der von der See herkommt
und ihr zustrebt, kann sich unter dem Druck des Kriegs zu einem Ost-West¬
handel umgestalten, wenn wir ihm durch Querverbindungen die Wege öffnen.
Solcher Handel kann uns den freien Zutritt zur See nicht ersetzen, er ist nur
ein Notbehelf, aber er kann uns vielleicht über die Handelskrise weghelfen,
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[0382] Das Wasserstraßengesetz in Preußen und der deutsche Seehandel Mittel, den sie heute liefert, nicht hergeben ohne Hilfe von außen. Sie bezieht künstlichen Dünger, Futtermittel usw. vom Ausland, und sie könnte den Boden für den Anbau von Nahrungsmitteln nicht ganz ausnutzen, wenn die Industrie nicht den größten Teil der oben genannten Landesprodukte, die sie verarbeitet, von außen einführte. Von dem Handelsverkehr, der diese Einfuhrmcngen be¬ wegt, ist ja aber die Hälfte Seehandel. Dient nun jede Verbesserung im Jnnenverkehr zum Teil dazu, das Land der See zu erschließen, so hat sie auch die Folge, das Land in allen seinen Wirtschaftsbetrieben und bis in die ent¬ legensten Teile hin abhängig zu machen vom Seehandel und — von der mili¬ tärischen Beherrschung der See im Kriege. Man kann diese Abhängigkeit vom überseeischen Ausland bedauern; aber wollte man ihr Fortschreiten dadurch aufhalten, daß man dem Verkehr die Straßen verschlösse oder versagte, deren er bedarf, so würden wir nur selbst den Nachteil davon haben. Die Aufwendungen für militärischen Schutz sind aber nur die Versicherung gegen Kriegsgefahr, die dem Anwachsen des Volkswohlstandes entsprechen, und kommen, wie die Ver¬ hältnisse nun einmal liegen, allen Zweigen des Wirtschaftslebens zugute. Auch ihretwegen wird man den Bau neuer Verkehrswege nicht unterlassen dürfen, ebensowenig wie ein Hauseigentümer eine gewinnbringende Vergrößerung seiner Baulichkeiten unterlassen wird, weil dadurch eine Erhöhung der Versicherung gegen Feuersgefahr notwendig wird. Dies ist die allgemeine militärische Folgerung, die ich ziehe, sie bedeutet einen Nachteil des Gesetzes, wenn man so will. Aber das Gesetz kann für unsern überseeischen Verkehr im Kriege auch Vorteile bringen. Wie man von ihm eine Dezentralisierung der Industrie erwartet, weil die erhöhte Verkehrs¬ möglichkeit, die es schafft, dieser größere Freiheit gibt in der Auswahl ihrer Niederlassungen, so bringt es uns auch eine Dezentralisierung des Seehandels, weil es ihm nach Westen und nach Osten hin neue Zufuhrwege vom Lande aus und neue Landesteilen von der See her eröffnet. Die jetzige Zentralisierung unsers überseeischen Handels in Hamburg und Bremen schafft Gefahren für den Fall des Kriegs, denn mit konzentrierter Kraft kann der Feind an einer Stelle uns die Auslandstür schließen. Das Gesetz ist dazu angetan, hierin Wandel zu schaffen. Nebenbei möchte ich bemerken, daß der Verkehr auf der Elbe von Hamburg an abwärts Dimensionen anzunehmen beginnt, die bei weiterer Steigerung Gefahren für die Sicherheit der Schiffahrt bringen können, und andre Abhilfe als Ableitung auf andre Häfen ist da kaum möglich. Aber weiter. Jede Erschwerung unsers Handels über See im Kriege wird neben einer Nordwärtsschiebnng der Einslußgrenze der Mittelmeerhäfen eine vermehrte Warenbewegung über unsre Landgrenzen zur Folge haben. Der Nord-Südhandel auf unsern Flüssen im Frieden, der von der See herkommt und ihr zustrebt, kann sich unter dem Druck des Kriegs zu einem Ost-West¬ handel umgestalten, wenn wir ihm durch Querverbindungen die Wege öffnen. Solcher Handel kann uns den freien Zutritt zur See nicht ersetzen, er ist nur ein Notbehelf, aber er kann uns vielleicht über die Handelskrise weghelfen, die uns die Erschwerung des Seeverkehrs durch den Feind bringt. Die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/382>, abgerufen am 25.07.2024.