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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Der Mönch von weinfelden

Die Angeklagte, ein üppiges junges Weibsbild mit langen Zupfen von brandroter
Farbe, ließ ihre frechen Blicke von einem zum andern schweifen und verzog, als sie
das Auge des Offizials auf fich gerichtet sah, den Mund zu einem höhnischen Lächeln.

Wie heißt du? fragte der Richter.

Sie nennen mich die rote nett.

So bist du wohl auf deu Namen Petronella getauft?

Mag sein, Herr.

Wer sind deine Eltern?

Das möcht ich selber wissen, Herr. Sie sagen zu Weinfelder, ich sei ein
Pfaffenkind.

Man hat sie vor achtzehn Jahren bei den Römersteinen gefunden, bemerkte
Gyllis. Sie ist bei den Bauern unischichtig in der Kost gewesen. Jetzt hütet sie
das Gemeindevieh.

Der Notarius nahm diese Aussagen zu Protokoll.

Du wirst von frommen und rechtschaffnen Leuten beschuldigt, fuhr Doktor
Scribonius fort, deines ewigen Heiles uneingedenk durch zaubrische Mittel und unter
Beihilfe des Teufels das Vieh, sonderlich Kühe und Ziegen, zu verwirren und zu
verderben, also daß sie sich in den Ställen ungebärdig aufführen, nicht anders wie
Von Dämonen besessen rasen und sich des Milchgebens gänzlich enthalten. Was
kannst du darauf erwidern?

Möcht wissen, wer mich dessen zeiht.

Der Offiziell wies auf die Zeugen. Das Mädchen wandte sich um, gab sich
den Anschein, als ob es die ihm feindlich gesinnten Weiber erst jetzt wahrnähme,
und sagte mit Hellem Lachen: Nun weiß ich doch, wie fromme und rechtschaffne
Leute aussehen!

Bevor nun die Zeugen ihre Aussagen anbringen und mit einem heiligen Eide
bekräftigen, sagte der Offizial, ohne sich durch das unehrerbietige Benehmen der
Angeklagten aus der Fassung bringen zu lassen, will ich dir verkünden, daß der
Herr Erzbischof, mein gnädigster Herr, dir in seiner unaussprechlichen Milde und
Langmütigkeit erlaubt, einen Anwalt zu stellen, der deine Sache führen und deine
Rechtfertigung versuchen mag.

Gyllis unterbrach den Redner: solltet Ihr Euch nicht irren? Nicht der
Erzbischof erlaubt den Malefizpersouen, sich eines aclvoeeti zu bedienen, sondern das
Kanonische Recht, insonderheit der U-üIeriL maleüeiz.ruiri, den der Papst approbiert
hat. Habt Ihr das Buch bei der Hand? Sonst kann ichs Euch vorweisen.

Der Offizial tat, als habe er den Einwand überhört, obgleich ihm die Zornes¬
röte bis zu den Schläfen stieg.

Willst du also einen Anwalt stellen? fragte er das Mädchen rin barscher
Stimme.

Weiß nicht, was das ist, erwiderte sie.

Wie sollte sich das einfältige Weibsbild mich ans die Praktik versteh", be¬
merkte der Burgherr. Weil sie mir aber Untertan ist und keinen hat, der ihr
beistehn möchte, so will ich selbst ihren iz,ävoes,or" machen.

Die rote nett warf Herrn Gyllis einen erstaunten Blick zu. Sie begann zu
begreifen, daß er mit seiner Person für sie eintreten wolle.

Nimmst du den allhier anwesenden Herrn Ägidium von Manderscheid und
Dann, derzeitigen Burgmaun zu Weinfelder, als Anwalt an? fragte der Offizial.

Das Mädchen nickte nur.

Wohlan, fuhr der Richter fort, so ermächtige ich kraft meines Amtes die Herren
Jnquisitores, das Verhör zu beginnen.

Verzeiht, sagte der Burgherr, aber es ist recht und billig, daß sich inouIMa
zuvor unter vier Angen mit ihrem Anwalt bespreche. Ihr werdet mir also Licenz
erteilen, mit dem Mägdlein hinauszugehn. Und ohne erst die Antwort des Dicken
abzuwarten, gebot er der Angeklagten, ihm zu folgen.

Der Offizial legte sich in seinen Sessel zurück, der Notarius spritzte seine


Der Mönch von weinfelden

Die Angeklagte, ein üppiges junges Weibsbild mit langen Zupfen von brandroter
Farbe, ließ ihre frechen Blicke von einem zum andern schweifen und verzog, als sie
das Auge des Offizials auf fich gerichtet sah, den Mund zu einem höhnischen Lächeln.

Wie heißt du? fragte der Richter.

Sie nennen mich die rote nett.

So bist du wohl auf deu Namen Petronella getauft?

Mag sein, Herr.

Wer sind deine Eltern?

Das möcht ich selber wissen, Herr. Sie sagen zu Weinfelder, ich sei ein
Pfaffenkind.

Man hat sie vor achtzehn Jahren bei den Römersteinen gefunden, bemerkte
Gyllis. Sie ist bei den Bauern unischichtig in der Kost gewesen. Jetzt hütet sie
das Gemeindevieh.

Der Notarius nahm diese Aussagen zu Protokoll.

Du wirst von frommen und rechtschaffnen Leuten beschuldigt, fuhr Doktor
Scribonius fort, deines ewigen Heiles uneingedenk durch zaubrische Mittel und unter
Beihilfe des Teufels das Vieh, sonderlich Kühe und Ziegen, zu verwirren und zu
verderben, also daß sie sich in den Ställen ungebärdig aufführen, nicht anders wie
Von Dämonen besessen rasen und sich des Milchgebens gänzlich enthalten. Was
kannst du darauf erwidern?

Möcht wissen, wer mich dessen zeiht.

Der Offiziell wies auf die Zeugen. Das Mädchen wandte sich um, gab sich
den Anschein, als ob es die ihm feindlich gesinnten Weiber erst jetzt wahrnähme,
und sagte mit Hellem Lachen: Nun weiß ich doch, wie fromme und rechtschaffne
Leute aussehen!

Bevor nun die Zeugen ihre Aussagen anbringen und mit einem heiligen Eide
bekräftigen, sagte der Offizial, ohne sich durch das unehrerbietige Benehmen der
Angeklagten aus der Fassung bringen zu lassen, will ich dir verkünden, daß der
Herr Erzbischof, mein gnädigster Herr, dir in seiner unaussprechlichen Milde und
Langmütigkeit erlaubt, einen Anwalt zu stellen, der deine Sache führen und deine
Rechtfertigung versuchen mag.

Gyllis unterbrach den Redner: solltet Ihr Euch nicht irren? Nicht der
Erzbischof erlaubt den Malefizpersouen, sich eines aclvoeeti zu bedienen, sondern das
Kanonische Recht, insonderheit der U-üIeriL maleüeiz.ruiri, den der Papst approbiert
hat. Habt Ihr das Buch bei der Hand? Sonst kann ichs Euch vorweisen.

Der Offizial tat, als habe er den Einwand überhört, obgleich ihm die Zornes¬
röte bis zu den Schläfen stieg.

Willst du also einen Anwalt stellen? fragte er das Mädchen rin barscher
Stimme.

Weiß nicht, was das ist, erwiderte sie.

Wie sollte sich das einfältige Weibsbild mich ans die Praktik versteh», be¬
merkte der Burgherr. Weil sie mir aber Untertan ist und keinen hat, der ihr
beistehn möchte, so will ich selbst ihren iz,ävoes,or» machen.

Die rote nett warf Herrn Gyllis einen erstaunten Blick zu. Sie begann zu
begreifen, daß er mit seiner Person für sie eintreten wolle.

Nimmst du den allhier anwesenden Herrn Ägidium von Manderscheid und
Dann, derzeitigen Burgmaun zu Weinfelder, als Anwalt an? fragte der Offizial.

Das Mädchen nickte nur.

Wohlan, fuhr der Richter fort, so ermächtige ich kraft meines Amtes die Herren
Jnquisitores, das Verhör zu beginnen.

Verzeiht, sagte der Burgherr, aber es ist recht und billig, daß sich inouIMa
zuvor unter vier Angen mit ihrem Anwalt bespreche. Ihr werdet mir also Licenz
erteilen, mit dem Mägdlein hinauszugehn. Und ohne erst die Antwort des Dicken
abzuwarten, gebot er der Angeklagten, ihm zu folgen.

Der Offizial legte sich in seinen Sessel zurück, der Notarius spritzte seine


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[0300] Der Mönch von weinfelden Die Angeklagte, ein üppiges junges Weibsbild mit langen Zupfen von brandroter Farbe, ließ ihre frechen Blicke von einem zum andern schweifen und verzog, als sie das Auge des Offizials auf fich gerichtet sah, den Mund zu einem höhnischen Lächeln. Wie heißt du? fragte der Richter. Sie nennen mich die rote nett. So bist du wohl auf deu Namen Petronella getauft? Mag sein, Herr. Wer sind deine Eltern? Das möcht ich selber wissen, Herr. Sie sagen zu Weinfelder, ich sei ein Pfaffenkind. Man hat sie vor achtzehn Jahren bei den Römersteinen gefunden, bemerkte Gyllis. Sie ist bei den Bauern unischichtig in der Kost gewesen. Jetzt hütet sie das Gemeindevieh. Der Notarius nahm diese Aussagen zu Protokoll. Du wirst von frommen und rechtschaffnen Leuten beschuldigt, fuhr Doktor Scribonius fort, deines ewigen Heiles uneingedenk durch zaubrische Mittel und unter Beihilfe des Teufels das Vieh, sonderlich Kühe und Ziegen, zu verwirren und zu verderben, also daß sie sich in den Ställen ungebärdig aufführen, nicht anders wie Von Dämonen besessen rasen und sich des Milchgebens gänzlich enthalten. Was kannst du darauf erwidern? Möcht wissen, wer mich dessen zeiht. Der Offiziell wies auf die Zeugen. Das Mädchen wandte sich um, gab sich den Anschein, als ob es die ihm feindlich gesinnten Weiber erst jetzt wahrnähme, und sagte mit Hellem Lachen: Nun weiß ich doch, wie fromme und rechtschaffne Leute aussehen! Bevor nun die Zeugen ihre Aussagen anbringen und mit einem heiligen Eide bekräftigen, sagte der Offizial, ohne sich durch das unehrerbietige Benehmen der Angeklagten aus der Fassung bringen zu lassen, will ich dir verkünden, daß der Herr Erzbischof, mein gnädigster Herr, dir in seiner unaussprechlichen Milde und Langmütigkeit erlaubt, einen Anwalt zu stellen, der deine Sache führen und deine Rechtfertigung versuchen mag. Gyllis unterbrach den Redner: solltet Ihr Euch nicht irren? Nicht der Erzbischof erlaubt den Malefizpersouen, sich eines aclvoeeti zu bedienen, sondern das Kanonische Recht, insonderheit der U-üIeriL maleüeiz.ruiri, den der Papst approbiert hat. Habt Ihr das Buch bei der Hand? Sonst kann ichs Euch vorweisen. Der Offizial tat, als habe er den Einwand überhört, obgleich ihm die Zornes¬ röte bis zu den Schläfen stieg. Willst du also einen Anwalt stellen? fragte er das Mädchen rin barscher Stimme. Weiß nicht, was das ist, erwiderte sie. Wie sollte sich das einfältige Weibsbild mich ans die Praktik versteh», be¬ merkte der Burgherr. Weil sie mir aber Untertan ist und keinen hat, der ihr beistehn möchte, so will ich selbst ihren iz,ävoes,or» machen. Die rote nett warf Herrn Gyllis einen erstaunten Blick zu. Sie begann zu begreifen, daß er mit seiner Person für sie eintreten wolle. Nimmst du den allhier anwesenden Herrn Ägidium von Manderscheid und Dann, derzeitigen Burgmaun zu Weinfelder, als Anwalt an? fragte der Offizial. Das Mädchen nickte nur. Wohlan, fuhr der Richter fort, so ermächtige ich kraft meines Amtes die Herren Jnquisitores, das Verhör zu beginnen. Verzeiht, sagte der Burgherr, aber es ist recht und billig, daß sich inouIMa zuvor unter vier Angen mit ihrem Anwalt bespreche. Ihr werdet mir also Licenz erteilen, mit dem Mägdlein hinauszugehn. Und ohne erst die Antwort des Dicken abzuwarten, gebot er der Angeklagten, ihm zu folgen. Der Offizial legte sich in seinen Sessel zurück, der Notarius spritzte seine

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/300>, abgerufen am 25.07.2024.