Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.was ist liberal? Lehrtätigkeit solcher religiöser Orden entstanden, die unter einem außerhalb In Preußen erging unter dem 13. März eine Allerhöchste Kabinetsorder, Dem Reichstage, der am 8. April 1872 zusammengetreten war, lag eine was ist liberal? Lehrtätigkeit solcher religiöser Orden entstanden, die unter einem außerhalb In Preußen erging unter dem 13. März eine Allerhöchste Kabinetsorder, Dem Reichstage, der am 8. April 1872 zusammengetreten war, lag eine <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0692" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/293491"/> <fw type="header" place="top"> was ist liberal?</fw><lb/> <p xml:id="ID_3973" prev="#ID_3972"> Lehrtätigkeit solcher religiöser Orden entstanden, die unter einem außerhalb<lb/> Deutschlands wohnenden Obern stehn, und hatte sich zu Antrügen in der<lb/> badischen Zweiten Kammer verdichtet. Am 10. März wurden darauf bezügliche<lb/> Gesetzcsvorschlüge mit Zustimmung der badischen Regierung angenommen, zehn<lb/> Tage später auch in der Ersten Kammer. In der beim Schluß des Landtags<lb/> am folgenden Tage vom Minister Jolly verlesenen Thronrede wurde aus¬<lb/> gesprochen, der Landtag habe das Verhältnis der Kirche zum Staat, ein Problem,<lb/> an dem zu arbeiten alle gesetzgebenden Versammlungen durch die Zeitverhältnisse<lb/> genötigt seien, durch ergänzende Vorschriften zu den bestehenden Gesetzen sichrer,<lb/> als es bisher der Fall war, zu bestimmen versucht. Die Regierung hoffe unter<lb/> fester Aufrechterhaltung der Gesetze und der unveräußerlichen Rechte des Staats<lb/> durch billige Schonung jeder innern Überzeugung zur Erhaltung des kirchlichen<lb/> Friedens beizutragen.</p><lb/> <p xml:id="ID_3974"> In Preußen erging unter dem 13. März eine Allerhöchste Kabinetsorder,<lb/> die die Ausweisung fremder Ordensgeistlicher grundsätzlich regelte. Auf Grund<lb/> dieser Order verfügte einige Wochen später ein gemeinsamer Erlaß der Minister<lb/> des Innern und des Kultus „erstens, daß denjenigen Mitgliedern des Jesuiten¬<lb/> ordens, die weder dem preußischen Untertanenverband noch demjenigen eines<lb/> andern deutschen Staates angehörte»?, ebenso fremdländischen Mitgliedern andrer<lb/> Orden und ausländischen Weltpriestern, vorläufig mit Ausschluß der Ordens¬<lb/> schwestern, die Niederlassung in der Provinz Posen nicht mehr gestattet sei;<lb/> zweitens, daß mit der Ausweisung der zurzeit in der Provinz befindlichen Aus¬<lb/> länder derart vorzugehn sei, daß nach Ablauf von zwei Jahren die Provinz<lb/> von den betreffenden Jndividnen vollständig geräumt sei." Zugleich waren für<lb/> Posen, Schlesien und Westpreußen Anordnungen für die Bildung besondrer<lb/> Kommissionen zu einer außerordentlichen Schulrevision ergangen, auch wurde<lb/> eine Konferenz zum sofortigen Zusammentritt einberufen, die sich mit der Für¬<lb/> sorge für den deutschen Sprachunterricht in den Schulen Oberschlesiens beschäf¬<lb/> tigen sollte. Heute nach zweiunddreißig Jahren sehen wir das Polentum in<lb/> Oberschlesien in gewaltiger Zunahme begriffen.</p><lb/> <p xml:id="ID_3975" next="#ID_3976"> Dem Reichstage, der am 8. April 1872 zusammengetreten war, lag eine<lb/> große Fülle von Petitionen gegen und für den Jesuitenorden vor; dieser hatte<lb/> es verstanden, eine starke Gegenbewegung zu seinen Gunsten zustande zu bringen.<lb/> Die Petitionskommission des Reichstags hatte dem Abgeordneten Gneist das<lb/> Referat über diese Petitionen übertragen, die Vertreter der liberalen Fraktionen<lb/> einigten sich zu einem gegen den Jesuitenorden gerichteten Antrage. In diese<lb/> Zeit füllt die Ablehnung des vom Kaiser zum Botschafter beim päpstlichen<lb/> Stuhle ausersehenen Kardinals Hohenlohe durch den Papst und die dadurch<lb/> hervorgerufue größere Spannung zwischen der preußischen Negierung und dem<lb/> Vatikan. Am 15. Mai erstattete der Abgeordnete Gneist sein Referat, wobei<lb/> er im Namen der Petitivnskommission beantragte: erstens, die verbündeten Re¬<lb/> gierungen zu veranlassen, sich über gemeinsame Grundsätze zu verständigen in<lb/> betreff der Zulassung religiöser Orden, in betreff der Erhaltung des Friedens<lb/> der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürger¬<lb/> licher Rechte durch die geistliche Gewalt; insbesondre aber noch in dieser Session</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0692]
was ist liberal?
Lehrtätigkeit solcher religiöser Orden entstanden, die unter einem außerhalb
Deutschlands wohnenden Obern stehn, und hatte sich zu Antrügen in der
badischen Zweiten Kammer verdichtet. Am 10. März wurden darauf bezügliche
Gesetzcsvorschlüge mit Zustimmung der badischen Regierung angenommen, zehn
Tage später auch in der Ersten Kammer. In der beim Schluß des Landtags
am folgenden Tage vom Minister Jolly verlesenen Thronrede wurde aus¬
gesprochen, der Landtag habe das Verhältnis der Kirche zum Staat, ein Problem,
an dem zu arbeiten alle gesetzgebenden Versammlungen durch die Zeitverhältnisse
genötigt seien, durch ergänzende Vorschriften zu den bestehenden Gesetzen sichrer,
als es bisher der Fall war, zu bestimmen versucht. Die Regierung hoffe unter
fester Aufrechterhaltung der Gesetze und der unveräußerlichen Rechte des Staats
durch billige Schonung jeder innern Überzeugung zur Erhaltung des kirchlichen
Friedens beizutragen.
In Preußen erging unter dem 13. März eine Allerhöchste Kabinetsorder,
die die Ausweisung fremder Ordensgeistlicher grundsätzlich regelte. Auf Grund
dieser Order verfügte einige Wochen später ein gemeinsamer Erlaß der Minister
des Innern und des Kultus „erstens, daß denjenigen Mitgliedern des Jesuiten¬
ordens, die weder dem preußischen Untertanenverband noch demjenigen eines
andern deutschen Staates angehörte»?, ebenso fremdländischen Mitgliedern andrer
Orden und ausländischen Weltpriestern, vorläufig mit Ausschluß der Ordens¬
schwestern, die Niederlassung in der Provinz Posen nicht mehr gestattet sei;
zweitens, daß mit der Ausweisung der zurzeit in der Provinz befindlichen Aus¬
länder derart vorzugehn sei, daß nach Ablauf von zwei Jahren die Provinz
von den betreffenden Jndividnen vollständig geräumt sei." Zugleich waren für
Posen, Schlesien und Westpreußen Anordnungen für die Bildung besondrer
Kommissionen zu einer außerordentlichen Schulrevision ergangen, auch wurde
eine Konferenz zum sofortigen Zusammentritt einberufen, die sich mit der Für¬
sorge für den deutschen Sprachunterricht in den Schulen Oberschlesiens beschäf¬
tigen sollte. Heute nach zweiunddreißig Jahren sehen wir das Polentum in
Oberschlesien in gewaltiger Zunahme begriffen.
Dem Reichstage, der am 8. April 1872 zusammengetreten war, lag eine
große Fülle von Petitionen gegen und für den Jesuitenorden vor; dieser hatte
es verstanden, eine starke Gegenbewegung zu seinen Gunsten zustande zu bringen.
Die Petitionskommission des Reichstags hatte dem Abgeordneten Gneist das
Referat über diese Petitionen übertragen, die Vertreter der liberalen Fraktionen
einigten sich zu einem gegen den Jesuitenorden gerichteten Antrage. In diese
Zeit füllt die Ablehnung des vom Kaiser zum Botschafter beim päpstlichen
Stuhle ausersehenen Kardinals Hohenlohe durch den Papst und die dadurch
hervorgerufue größere Spannung zwischen der preußischen Negierung und dem
Vatikan. Am 15. Mai erstattete der Abgeordnete Gneist sein Referat, wobei
er im Namen der Petitivnskommission beantragte: erstens, die verbündeten Re¬
gierungen zu veranlassen, sich über gemeinsame Grundsätze zu verständigen in
betreff der Zulassung religiöser Orden, in betreff der Erhaltung des Friedens
der Glaubensbekenntnisse unter sich und gegen die Verkümmerung staatsbürger¬
licher Rechte durch die geistliche Gewalt; insbesondre aber noch in dieser Session
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