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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Teschen

von Teschen und Boleslaw von Oppeln in eine ähnliche enge Verbindung
mit dem Königreich Böhmen. Mesko war 1290 durch Teilung mit seinem
Bruder Przemislans, der Rcitibor behielt, selbständiger Herzog von Teschen
und Auschwitz geworden. Zu dem Gebiete der schlesischen Piaster gehörten
nämlich auch Savbusch. Auschwitz und Zator, die kirchlich dem Sprengel des
Bischofs von Krcckau zugeteilt waren. In die Zeit der Selbständigmachung
der schlesischen Piaster und ihres Anschlusses an Böhmen fallen die ersten
deutschen Ansiedlungen. Gleichwie die Herrscher von Böhmen und Mähren,
von Ungarn und von Polen sahen sich auch die schlesischen Fürstenhäuser veran¬
laßt, ihrem Staatshaushalte durch Heranziehung von deutschen Ansiedlern
ein neue Grundlage zu geben. Das geschah jedoch keineswegs aus besondrer
Vorliebe für die Deutschen, sondern bloß aus dem Grunde, durch die Kauf¬
und Zinsgelder, die von den auf früheren Waldboden angesiedelten Deutschen
erhoben wurden, die Einkünfte zu mehren. Herzog Kasimir der Zweite (1211
bis 1229) hat sich um die Kultur des Landes durch die Gründung von
Dörfern und Städten nach deutschem Recht große Verdienste erworben, des¬
gleichen sein schon genannter Sohn Mesko der Zweite. Jedenfalls verdankt
Schlesien gleich den Nachbarländern sein Städtewesen dem deutschen Volke,
denn erst seit der Einwanderung der Deutschen entstehen da Gemeinden, die
als Städte bezeichnet zu werden verdienen. Neu gegründete Märkte und
Städte erhielten gewöhnlich die Rechte einer schon bestehenden deutschen Stadt,
so wurde den Städten Teschen, Auschwitz, Zator, Skvtschan. Sillein in Ungarn
und andern das Recht von Löwenberg verliehen. Aus einer Urkunde des
Herzogs Meskos des Ersten vom 31. Januar 1290 über die Anlegung des
Dorfes Boguschowitz geht hervor, daß Teschen schon damals das deutsche
Städterecht hatte, was auch mit der Rechtsentwicklung in den Ländern der
böhmischen Krone übereinstimmt, wo seit der Mitte des dreizehnten Jahr¬
hunderts die Verleihung des deutschen Städterechts gebräuchlich geworden
war. Przemyslaus der Erste von Teschen verlieh der Stadt Teschen das
Magdeburger Recht, wie aus einem Briefe der Ratmcmnen von Teschen vom
2. März 1374 hervorgeht. Die Sprache der Urkunden war bis zur Mitte
des vierzehnten Jahrhunderts die lateinische, dann nnter der Herrschaft der
Luxemburger ist über hundert Jahre die deutsche Sprache allein im Gebrauch
gewesen, von der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum Aussterben
der Teschner Piaster (während des Dreißigjährigen Kriegs) kam in der Haupt¬
sache die tschechische Sprache in Anwendung. Die Handfeste des Herzogs
Boleslaws des Ersten für die Stadt Teschen vom 28. Februar 1416 ist noch in
deutscher Sprache abgefaßt, von den Brüdern Wladislcms und Przemislaus
von Teschen gibt es im Jahre 1440 die erste tschechische Urkunde. Polnische
Urkunden hat es in dem Lande nie gegeben. Überhaupt war die Trennung
von Polen und der Anschluß an Böhmen schon unter Kasimir dem Ersten
Von Teschen (1316 bis 1358) so weit gediehen, daß von dieser Zeit an der
Wappenschild, der bisher den polnischen weißen Adler im roten Felde geführt
hatte, einen ungekrönten goldnen Adler im blauen Felde erhielt. Das
Land machte die guten und die bösen Tage des Königreichs Böhmen mit,


Teschen

von Teschen und Boleslaw von Oppeln in eine ähnliche enge Verbindung
mit dem Königreich Böhmen. Mesko war 1290 durch Teilung mit seinem
Bruder Przemislans, der Rcitibor behielt, selbständiger Herzog von Teschen
und Auschwitz geworden. Zu dem Gebiete der schlesischen Piaster gehörten
nämlich auch Savbusch. Auschwitz und Zator, die kirchlich dem Sprengel des
Bischofs von Krcckau zugeteilt waren. In die Zeit der Selbständigmachung
der schlesischen Piaster und ihres Anschlusses an Böhmen fallen die ersten
deutschen Ansiedlungen. Gleichwie die Herrscher von Böhmen und Mähren,
von Ungarn und von Polen sahen sich auch die schlesischen Fürstenhäuser veran¬
laßt, ihrem Staatshaushalte durch Heranziehung von deutschen Ansiedlern
ein neue Grundlage zu geben. Das geschah jedoch keineswegs aus besondrer
Vorliebe für die Deutschen, sondern bloß aus dem Grunde, durch die Kauf¬
und Zinsgelder, die von den auf früheren Waldboden angesiedelten Deutschen
erhoben wurden, die Einkünfte zu mehren. Herzog Kasimir der Zweite (1211
bis 1229) hat sich um die Kultur des Landes durch die Gründung von
Dörfern und Städten nach deutschem Recht große Verdienste erworben, des¬
gleichen sein schon genannter Sohn Mesko der Zweite. Jedenfalls verdankt
Schlesien gleich den Nachbarländern sein Städtewesen dem deutschen Volke,
denn erst seit der Einwanderung der Deutschen entstehen da Gemeinden, die
als Städte bezeichnet zu werden verdienen. Neu gegründete Märkte und
Städte erhielten gewöhnlich die Rechte einer schon bestehenden deutschen Stadt,
so wurde den Städten Teschen, Auschwitz, Zator, Skvtschan. Sillein in Ungarn
und andern das Recht von Löwenberg verliehen. Aus einer Urkunde des
Herzogs Meskos des Ersten vom 31. Januar 1290 über die Anlegung des
Dorfes Boguschowitz geht hervor, daß Teschen schon damals das deutsche
Städterecht hatte, was auch mit der Rechtsentwicklung in den Ländern der
böhmischen Krone übereinstimmt, wo seit der Mitte des dreizehnten Jahr¬
hunderts die Verleihung des deutschen Städterechts gebräuchlich geworden
war. Przemyslaus der Erste von Teschen verlieh der Stadt Teschen das
Magdeburger Recht, wie aus einem Briefe der Ratmcmnen von Teschen vom
2. März 1374 hervorgeht. Die Sprache der Urkunden war bis zur Mitte
des vierzehnten Jahrhunderts die lateinische, dann nnter der Herrschaft der
Luxemburger ist über hundert Jahre die deutsche Sprache allein im Gebrauch
gewesen, von der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum Aussterben
der Teschner Piaster (während des Dreißigjährigen Kriegs) kam in der Haupt¬
sache die tschechische Sprache in Anwendung. Die Handfeste des Herzogs
Boleslaws des Ersten für die Stadt Teschen vom 28. Februar 1416 ist noch in
deutscher Sprache abgefaßt, von den Brüdern Wladislcms und Przemislaus
von Teschen gibt es im Jahre 1440 die erste tschechische Urkunde. Polnische
Urkunden hat es in dem Lande nie gegeben. Überhaupt war die Trennung
von Polen und der Anschluß an Böhmen schon unter Kasimir dem Ersten
Von Teschen (1316 bis 1358) so weit gediehen, daß von dieser Zeit an der
Wappenschild, der bisher den polnischen weißen Adler im roten Felde geführt
hatte, einen ungekrönten goldnen Adler im blauen Felde erhielt. Das
Land machte die guten und die bösen Tage des Königreichs Böhmen mit,


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[0397] Teschen von Teschen und Boleslaw von Oppeln in eine ähnliche enge Verbindung mit dem Königreich Böhmen. Mesko war 1290 durch Teilung mit seinem Bruder Przemislans, der Rcitibor behielt, selbständiger Herzog von Teschen und Auschwitz geworden. Zu dem Gebiete der schlesischen Piaster gehörten nämlich auch Savbusch. Auschwitz und Zator, die kirchlich dem Sprengel des Bischofs von Krcckau zugeteilt waren. In die Zeit der Selbständigmachung der schlesischen Piaster und ihres Anschlusses an Böhmen fallen die ersten deutschen Ansiedlungen. Gleichwie die Herrscher von Böhmen und Mähren, von Ungarn und von Polen sahen sich auch die schlesischen Fürstenhäuser veran¬ laßt, ihrem Staatshaushalte durch Heranziehung von deutschen Ansiedlern ein neue Grundlage zu geben. Das geschah jedoch keineswegs aus besondrer Vorliebe für die Deutschen, sondern bloß aus dem Grunde, durch die Kauf¬ und Zinsgelder, die von den auf früheren Waldboden angesiedelten Deutschen erhoben wurden, die Einkünfte zu mehren. Herzog Kasimir der Zweite (1211 bis 1229) hat sich um die Kultur des Landes durch die Gründung von Dörfern und Städten nach deutschem Recht große Verdienste erworben, des¬ gleichen sein schon genannter Sohn Mesko der Zweite. Jedenfalls verdankt Schlesien gleich den Nachbarländern sein Städtewesen dem deutschen Volke, denn erst seit der Einwanderung der Deutschen entstehen da Gemeinden, die als Städte bezeichnet zu werden verdienen. Neu gegründete Märkte und Städte erhielten gewöhnlich die Rechte einer schon bestehenden deutschen Stadt, so wurde den Städten Teschen, Auschwitz, Zator, Skvtschan. Sillein in Ungarn und andern das Recht von Löwenberg verliehen. Aus einer Urkunde des Herzogs Meskos des Ersten vom 31. Januar 1290 über die Anlegung des Dorfes Boguschowitz geht hervor, daß Teschen schon damals das deutsche Städterecht hatte, was auch mit der Rechtsentwicklung in den Ländern der böhmischen Krone übereinstimmt, wo seit der Mitte des dreizehnten Jahr¬ hunderts die Verleihung des deutschen Städterechts gebräuchlich geworden war. Przemyslaus der Erste von Teschen verlieh der Stadt Teschen das Magdeburger Recht, wie aus einem Briefe der Ratmcmnen von Teschen vom 2. März 1374 hervorgeht. Die Sprache der Urkunden war bis zur Mitte des vierzehnten Jahrhunderts die lateinische, dann nnter der Herrschaft der Luxemburger ist über hundert Jahre die deutsche Sprache allein im Gebrauch gewesen, von der Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts bis zum Aussterben der Teschner Piaster (während des Dreißigjährigen Kriegs) kam in der Haupt¬ sache die tschechische Sprache in Anwendung. Die Handfeste des Herzogs Boleslaws des Ersten für die Stadt Teschen vom 28. Februar 1416 ist noch in deutscher Sprache abgefaßt, von den Brüdern Wladislcms und Przemislaus von Teschen gibt es im Jahre 1440 die erste tschechische Urkunde. Polnische Urkunden hat es in dem Lande nie gegeben. Überhaupt war die Trennung von Polen und der Anschluß an Böhmen schon unter Kasimir dem Ersten Von Teschen (1316 bis 1358) so weit gediehen, daß von dieser Zeit an der Wappenschild, der bisher den polnischen weißen Adler im roten Felde geführt hatte, einen ungekrönten goldnen Adler im blauen Felde erhielt. Das Land machte die guten und die bösen Tage des Königreichs Böhmen mit,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/397>, abgerufen am 23.07.2024.