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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und Wohnungsgcldznschuß

bedachten Beamten 75 Prozent, also 5 Prozent mehr, als in Baden angesetzt
werden können.

Wie sich nach der vorgcschlagnen Einteilung der Beamtenklassen und nach
den Mietpreisen für die standesgemäßen Wohnungen die Höhe des zu ge¬
währenden Wohnungsgeldzuschusses stellt, soll nunmehr an einem Beispiel für
die erste Ortsklasse gezeigt werden. Unter Zugrundelegung der nach der Ber¬
liner Wohnuugsaufnahme vom Jahre 1900 berechneten Durchschnittspreise der
Wohnungen (ohne Gewerbcräume) von zwei bis sieben heizbaren Zimmern ge¬
langt man für Berlin zu folgenden Beträgen:

Durchschnittlicher Mietpreis Zu gewährendes Wohnungsgeld Bisheriges
Beamten¬für heizbarein ProzentenWohnungsgeld
klasseZimmerMarkder MieteMarkMark
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63--480082,6660640
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1)S131080,01060900
06176076,013001200
L7223076,016001S00

(Für die Offizierchargen würden sich nach Abzug des zum Gehalt geschlagner pensions¬
fähigen Teils des Selbstmieterquartiergeldes ergeben: Klasse L für Divisionskommandeur
2000 Mark, für Brigadekommandeur 1960 Mark, Klasse O für Regimentskommandeur 1740 Mark,
Klasse v für Stabsoffizier 1380 Mark, Klasse K für Hauptmann 1230 Mark und Klasse 1? für
Leutnant 760 Mark.)

Die hiernach sich ergebenden neuen Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten
erscheinen, wenn man die sonstigen Lebensverhältnisse in Berlin in Betracht
zieht, eher zu niedrig als zu hoch, stehn aber, wie anerkannt werden muß,
in einem bessern Verhältnis zur Miete, als die bisherigen, die für die untern
und die mittlern Beamten ganz unzureichend sind.

Zu erwägen ist schließlich noch, ob dieselben Prozentsätze für jede der
andern vier Ortsklassen gelten sollen. Offenbar genießen die Beamten in
billigern Orten bei gleichen Sätzen bemerkenswerte Vorteile gegenüber den
Beamten in den teuersten Orten. Es sollte deshalb der Grundsatz aufgestellt
werden, daß die einzelnen Beamtenkategorien, die im ganzen Reich dieselben
Gehaltssätze beziehen, überall denselben Teil ihres Gehalts zu den Wohnungs-
mieten beizusteuern haben. Demzufolge würden die Prozentsätze für die Orts¬
klassen so abgestuft werden müssen, daß die Höhe der ungedeckten Wohnungs¬
mieten überall möglichst gleich ist.

Die in den vorliegenden Ausführungen enthaltnen Vorschläge erstrecken
sich auf folgende Punkte:

1. Annahme der Regierungsvorlage nur für den Naturalquartierservis
nach Prüfung der Klasseneinteilung der Orte unter Beachtung der Punkte,
die für die Ermittlung des Werth der Quartierleistung maßgebend sind; Ein¬
führung von nur drei Servisklassen.

2. Aufhebung des Selbstmieterquartiergeldcs für Offiziere und Militär¬
beamte durch Einrechnung seines pensionsfühigen Teiles in das Gehalt, dem-


Servis und Wohnungsgcldznschuß

bedachten Beamten 75 Prozent, also 5 Prozent mehr, als in Baden angesetzt
werden können.

Wie sich nach der vorgcschlagnen Einteilung der Beamtenklassen und nach
den Mietpreisen für die standesgemäßen Wohnungen die Höhe des zu ge¬
währenden Wohnungsgeldzuschusses stellt, soll nunmehr an einem Beispiel für
die erste Ortsklasse gezeigt werden. Unter Zugrundelegung der nach der Ber¬
liner Wohnuugsaufnahme vom Jahre 1900 berechneten Durchschnittspreise der
Wohnungen (ohne Gewerbcräume) von zwei bis sieben heizbaren Zimmern ge¬
langt man für Berlin zu folgenden Beträgen:

Durchschnittlicher Mietpreis Zu gewährendes Wohnungsgeld Bisheriges
Beamten¬für heizbarein ProzentenWohnungsgeld
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(Für die Offizierchargen würden sich nach Abzug des zum Gehalt geschlagner pensions¬
fähigen Teils des Selbstmieterquartiergeldes ergeben: Klasse L für Divisionskommandeur
2000 Mark, für Brigadekommandeur 1960 Mark, Klasse O für Regimentskommandeur 1740 Mark,
Klasse v für Stabsoffizier 1380 Mark, Klasse K für Hauptmann 1230 Mark und Klasse 1? für
Leutnant 760 Mark.)

Die hiernach sich ergebenden neuen Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten
erscheinen, wenn man die sonstigen Lebensverhältnisse in Berlin in Betracht
zieht, eher zu niedrig als zu hoch, stehn aber, wie anerkannt werden muß,
in einem bessern Verhältnis zur Miete, als die bisherigen, die für die untern
und die mittlern Beamten ganz unzureichend sind.

Zu erwägen ist schließlich noch, ob dieselben Prozentsätze für jede der
andern vier Ortsklassen gelten sollen. Offenbar genießen die Beamten in
billigern Orten bei gleichen Sätzen bemerkenswerte Vorteile gegenüber den
Beamten in den teuersten Orten. Es sollte deshalb der Grundsatz aufgestellt
werden, daß die einzelnen Beamtenkategorien, die im ganzen Reich dieselben
Gehaltssätze beziehen, überall denselben Teil ihres Gehalts zu den Wohnungs-
mieten beizusteuern haben. Demzufolge würden die Prozentsätze für die Orts¬
klassen so abgestuft werden müssen, daß die Höhe der ungedeckten Wohnungs¬
mieten überall möglichst gleich ist.

Die in den vorliegenden Ausführungen enthaltnen Vorschläge erstrecken
sich auf folgende Punkte:

1. Annahme der Regierungsvorlage nur für den Naturalquartierservis
nach Prüfung der Klasseneinteilung der Orte unter Beachtung der Punkte,
die für die Ermittlung des Werth der Quartierleistung maßgebend sind; Ein¬
führung von nur drei Servisklassen.

2. Aufhebung des Selbstmieterquartiergeldcs für Offiziere und Militär¬
beamte durch Einrechnung seines pensionsfühigen Teiles in das Gehalt, dem-


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[0344] Servis und Wohnungsgcldznschuß bedachten Beamten 75 Prozent, also 5 Prozent mehr, als in Baden angesetzt werden können. Wie sich nach der vorgcschlagnen Einteilung der Beamtenklassen und nach den Mietpreisen für die standesgemäßen Wohnungen die Höhe des zu ge¬ währenden Wohnungsgeldzuschusses stellt, soll nunmehr an einem Beispiel für die erste Ortsklasse gezeigt werden. Unter Zugrundelegung der nach der Ber¬ liner Wohnuugsaufnahme vom Jahre 1900 berechneten Durchschnittspreise der Wohnungen (ohne Gewerbcräume) von zwei bis sieben heizbaren Zimmern ge¬ langt man für Berlin zu folgenden Beträgen: Durchschnittlicher Mietpreis Zu gewährendes Wohnungsgeld Bisheriges Beamten¬für heizbarein ProzentenWohnungsgeld klasseZimmerMarkder MieteMarkMark I2—36008S,0420240 H364086,0640240 63—480082,6660640 ?49S082.6780640 L4—6113080,0900900 1)S131080,01060900 06176076,013001200 L7223076,016001S00 (Für die Offizierchargen würden sich nach Abzug des zum Gehalt geschlagner pensions¬ fähigen Teils des Selbstmieterquartiergeldes ergeben: Klasse L für Divisionskommandeur 2000 Mark, für Brigadekommandeur 1960 Mark, Klasse O für Regimentskommandeur 1740 Mark, Klasse v für Stabsoffizier 1380 Mark, Klasse K für Hauptmann 1230 Mark und Klasse 1? für Leutnant 760 Mark.) Die hiernach sich ergebenden neuen Wohnungsgeldzuschüsse für die Beamten erscheinen, wenn man die sonstigen Lebensverhältnisse in Berlin in Betracht zieht, eher zu niedrig als zu hoch, stehn aber, wie anerkannt werden muß, in einem bessern Verhältnis zur Miete, als die bisherigen, die für die untern und die mittlern Beamten ganz unzureichend sind. Zu erwägen ist schließlich noch, ob dieselben Prozentsätze für jede der andern vier Ortsklassen gelten sollen. Offenbar genießen die Beamten in billigern Orten bei gleichen Sätzen bemerkenswerte Vorteile gegenüber den Beamten in den teuersten Orten. Es sollte deshalb der Grundsatz aufgestellt werden, daß die einzelnen Beamtenkategorien, die im ganzen Reich dieselben Gehaltssätze beziehen, überall denselben Teil ihres Gehalts zu den Wohnungs- mieten beizusteuern haben. Demzufolge würden die Prozentsätze für die Orts¬ klassen so abgestuft werden müssen, daß die Höhe der ungedeckten Wohnungs¬ mieten überall möglichst gleich ist. Die in den vorliegenden Ausführungen enthaltnen Vorschläge erstrecken sich auf folgende Punkte: 1. Annahme der Regierungsvorlage nur für den Naturalquartierservis nach Prüfung der Klasseneinteilung der Orte unter Beachtung der Punkte, die für die Ermittlung des Werth der Quartierleistung maßgebend sind; Ein¬ führung von nur drei Servisklassen. 2. Aufhebung des Selbstmieterquartiergeldcs für Offiziere und Militär¬ beamte durch Einrechnung seines pensionsfühigen Teiles in das Gehalt, dem-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/344>, abgerufen am 22.07.2024.