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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und Mohnimzsgeldzlischuß

auf die Besoldungen der Kommunalbeamten und der Lehrer eine Rolle gespielt
habe. Nachdem die Reichsregierung auch nach der Feststellung der Durchschnitts¬
mietpreise im Jahre 1902 ein Aufrücken der Stadt in die Klasse ^ nicht für
nötig gehalten hatte, liegt der Antrag dazu jetzt vor. Dem Reichstag wird
mithin der Beweis zu bringen sein, daß sich die Verhältnisse in der kurzen
Zeit wieder ungünstiger gestaltet haben.

Dieser fortgesetzte Wechsel in den Entschließungen der maßgebenden Körper¬
schaften ist eine Quelle der Unzufriedenheit geworden, die zu verstopfen im all¬
gemeinen Interesse liegt. Es ist ohne weiteres klar, daß bei dem jetzigen
Verfahren dem subjektiven Ermessen ein viel zu weiter Spielraum gelassen
worden ist. Wenn man die Verhandlungen im Plenum und in der Budget¬
kommission des Reichstags bei den wiederholten Revisionen der Ortsklassen¬
einteilung übersieht, so zeigt sich, wie für die einzelnen Orte bald die Interessen
der Gemeinden, bald die der Beamten in den Vordergrund gerückt werden, und
wie mitunter das Urteil eines einflußreichen Parlamentariers genügt, die Er¬
höhung eines Ortes gegen den Vorschlag der Regierung durchzusetzen oder
eine Herabsetzung zu verhindern. Diesem Zustande ein Ende zu machen und
die Regelung des Wohnungsgeldzuschusses auf eine bessere Grundlage zu stellen,
erscheint darum unbedingt nötig.

Einer Trennung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß kommt jetzt der
Umstand zu Hilfe, daß infolge der gleichen Normierung der Entschädigungssätze
für Orte der vierten und der dritten Servisklasse in der Regierungsvorlage
die vierte Ortsklasse für den Naturalquartierservis wegfallen soll, und im
ganzen Deutschen Reich nur noch für 366 Orte, darunter 221 mit mehr als
20000 Einwohnern, höhere als die allgemeinen Sätze gelten sollen. Für
Wacht- und für Arreststuben, für Dienstpferde, wie die zweiten und weitern Pferde
der Offiziere (außer für Servisklasse ^) bestehn schon jetzt dieselben Sätze für
alle Orte. Eine neue Prüfung der Verhältnisse in den Städten der Aus-
ncchmeklasfe ^ würde vielleicht dahin führen, auch diese Klasse wegfallen zu
lassen, sodciß für den Naturalquartierservis nur noch drei Servistlassen mit
teilweise abweichenden Tarifsätzen übrig blieben. Für Garnisonorte hat der
Naturalquartierservis mehr und mehr an Bedeutung verloren, weil durch
den Bau von Kasernen die Unterbringung der Truppen in Privatquartieren
immer weniger nötig wird. Für Einquartierungen auf Märschen oder in
Kantonnements von längerer oder von kürzerer Dauer können die größern Ge¬
meinden einen vollständigen Ersatz der tatsächlich aufgewandten Kosten in der
Regel nicht beanspruchen, besonders dort nicht, wo sie zur Entlastung der zur
Ouartierleistung verpflichteten Grundbesitzer Einrichtungen getroffen haben,
deren Kosten mit dem Wert der Quartierleistung nicht im Einklange stehn.
Man wird aber jedenfalls leichter geneigt sein, Härten auszugleichen, wenn
mit der Einreihung eines Ortes in eine höhere Servisklasse nicht auch
noch Mehrausgaben an Wohnungsgeldzuschuß und Selbstmieterservis ver¬
bunden sind.

Wird nun den Wünschen des Reichstags gemäß eine Neuregelung des
Tarifs und der Klasseneinteilung der Orte für den Naturalquartierservis vor-


Grenzboten I 1904 48
Servis und Mohnimzsgeldzlischuß

auf die Besoldungen der Kommunalbeamten und der Lehrer eine Rolle gespielt
habe. Nachdem die Reichsregierung auch nach der Feststellung der Durchschnitts¬
mietpreise im Jahre 1902 ein Aufrücken der Stadt in die Klasse ^ nicht für
nötig gehalten hatte, liegt der Antrag dazu jetzt vor. Dem Reichstag wird
mithin der Beweis zu bringen sein, daß sich die Verhältnisse in der kurzen
Zeit wieder ungünstiger gestaltet haben.

Dieser fortgesetzte Wechsel in den Entschließungen der maßgebenden Körper¬
schaften ist eine Quelle der Unzufriedenheit geworden, die zu verstopfen im all¬
gemeinen Interesse liegt. Es ist ohne weiteres klar, daß bei dem jetzigen
Verfahren dem subjektiven Ermessen ein viel zu weiter Spielraum gelassen
worden ist. Wenn man die Verhandlungen im Plenum und in der Budget¬
kommission des Reichstags bei den wiederholten Revisionen der Ortsklassen¬
einteilung übersieht, so zeigt sich, wie für die einzelnen Orte bald die Interessen
der Gemeinden, bald die der Beamten in den Vordergrund gerückt werden, und
wie mitunter das Urteil eines einflußreichen Parlamentariers genügt, die Er¬
höhung eines Ortes gegen den Vorschlag der Regierung durchzusetzen oder
eine Herabsetzung zu verhindern. Diesem Zustande ein Ende zu machen und
die Regelung des Wohnungsgeldzuschusses auf eine bessere Grundlage zu stellen,
erscheint darum unbedingt nötig.

Einer Trennung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß kommt jetzt der
Umstand zu Hilfe, daß infolge der gleichen Normierung der Entschädigungssätze
für Orte der vierten und der dritten Servisklasse in der Regierungsvorlage
die vierte Ortsklasse für den Naturalquartierservis wegfallen soll, und im
ganzen Deutschen Reich nur noch für 366 Orte, darunter 221 mit mehr als
20000 Einwohnern, höhere als die allgemeinen Sätze gelten sollen. Für
Wacht- und für Arreststuben, für Dienstpferde, wie die zweiten und weitern Pferde
der Offiziere (außer für Servisklasse ^) bestehn schon jetzt dieselben Sätze für
alle Orte. Eine neue Prüfung der Verhältnisse in den Städten der Aus-
ncchmeklasfe ^ würde vielleicht dahin führen, auch diese Klasse wegfallen zu
lassen, sodciß für den Naturalquartierservis nur noch drei Servistlassen mit
teilweise abweichenden Tarifsätzen übrig blieben. Für Garnisonorte hat der
Naturalquartierservis mehr und mehr an Bedeutung verloren, weil durch
den Bau von Kasernen die Unterbringung der Truppen in Privatquartieren
immer weniger nötig wird. Für Einquartierungen auf Märschen oder in
Kantonnements von längerer oder von kürzerer Dauer können die größern Ge¬
meinden einen vollständigen Ersatz der tatsächlich aufgewandten Kosten in der
Regel nicht beanspruchen, besonders dort nicht, wo sie zur Entlastung der zur
Ouartierleistung verpflichteten Grundbesitzer Einrichtungen getroffen haben,
deren Kosten mit dem Wert der Quartierleistung nicht im Einklange stehn.
Man wird aber jedenfalls leichter geneigt sein, Härten auszugleichen, wenn
mit der Einreihung eines Ortes in eine höhere Servisklasse nicht auch
noch Mehrausgaben an Wohnungsgeldzuschuß und Selbstmieterservis ver¬
bunden sind.

Wird nun den Wünschen des Reichstags gemäß eine Neuregelung des
Tarifs und der Klasseneinteilung der Orte für den Naturalquartierservis vor-


Grenzboten I 1904 48
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[0337] Servis und Mohnimzsgeldzlischuß auf die Besoldungen der Kommunalbeamten und der Lehrer eine Rolle gespielt habe. Nachdem die Reichsregierung auch nach der Feststellung der Durchschnitts¬ mietpreise im Jahre 1902 ein Aufrücken der Stadt in die Klasse ^ nicht für nötig gehalten hatte, liegt der Antrag dazu jetzt vor. Dem Reichstag wird mithin der Beweis zu bringen sein, daß sich die Verhältnisse in der kurzen Zeit wieder ungünstiger gestaltet haben. Dieser fortgesetzte Wechsel in den Entschließungen der maßgebenden Körper¬ schaften ist eine Quelle der Unzufriedenheit geworden, die zu verstopfen im all¬ gemeinen Interesse liegt. Es ist ohne weiteres klar, daß bei dem jetzigen Verfahren dem subjektiven Ermessen ein viel zu weiter Spielraum gelassen worden ist. Wenn man die Verhandlungen im Plenum und in der Budget¬ kommission des Reichstags bei den wiederholten Revisionen der Ortsklassen¬ einteilung übersieht, so zeigt sich, wie für die einzelnen Orte bald die Interessen der Gemeinden, bald die der Beamten in den Vordergrund gerückt werden, und wie mitunter das Urteil eines einflußreichen Parlamentariers genügt, die Er¬ höhung eines Ortes gegen den Vorschlag der Regierung durchzusetzen oder eine Herabsetzung zu verhindern. Diesem Zustande ein Ende zu machen und die Regelung des Wohnungsgeldzuschusses auf eine bessere Grundlage zu stellen, erscheint darum unbedingt nötig. Einer Trennung von Servis und Wohnungsgeldzuschuß kommt jetzt der Umstand zu Hilfe, daß infolge der gleichen Normierung der Entschädigungssätze für Orte der vierten und der dritten Servisklasse in der Regierungsvorlage die vierte Ortsklasse für den Naturalquartierservis wegfallen soll, und im ganzen Deutschen Reich nur noch für 366 Orte, darunter 221 mit mehr als 20000 Einwohnern, höhere als die allgemeinen Sätze gelten sollen. Für Wacht- und für Arreststuben, für Dienstpferde, wie die zweiten und weitern Pferde der Offiziere (außer für Servisklasse ^) bestehn schon jetzt dieselben Sätze für alle Orte. Eine neue Prüfung der Verhältnisse in den Städten der Aus- ncchmeklasfe ^ würde vielleicht dahin führen, auch diese Klasse wegfallen zu lassen, sodciß für den Naturalquartierservis nur noch drei Servistlassen mit teilweise abweichenden Tarifsätzen übrig blieben. Für Garnisonorte hat der Naturalquartierservis mehr und mehr an Bedeutung verloren, weil durch den Bau von Kasernen die Unterbringung der Truppen in Privatquartieren immer weniger nötig wird. Für Einquartierungen auf Märschen oder in Kantonnements von längerer oder von kürzerer Dauer können die größern Ge¬ meinden einen vollständigen Ersatz der tatsächlich aufgewandten Kosten in der Regel nicht beanspruchen, besonders dort nicht, wo sie zur Entlastung der zur Ouartierleistung verpflichteten Grundbesitzer Einrichtungen getroffen haben, deren Kosten mit dem Wert der Quartierleistung nicht im Einklange stehn. Man wird aber jedenfalls leichter geneigt sein, Härten auszugleichen, wenn mit der Einreihung eines Ortes in eine höhere Servisklasse nicht auch noch Mehrausgaben an Wohnungsgeldzuschuß und Selbstmieterservis ver¬ bunden sind. Wird nun den Wünschen des Reichstags gemäß eine Neuregelung des Tarifs und der Klasseneinteilung der Orte für den Naturalquartierservis vor- Grenzboten I 1904 48

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/337>, abgerufen am 23.07.2024.