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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Servis und lvohnungsgeldznschuß

auf die Sätze der dritten Klasse. Der frühere Reichstag wollte aber durch¬
aus die MißHelligkeiten beseitigen, die durch die Verquickung des Servis- und
des Wohnungsgeldtariss entsteh", und es ist deshalb sehr wahrscheinlich, daß
auch der jetzige die neue Klasseneinteilung ablehnt. Dagegen wird sich ver¬
mutlich für den neuen Naturalquartierservistarif eine Majorität finden, da
die häufigere Belastung der kleinern Orte durch Einquartierung eine höhere
Vergütung für die Quarticrleistung gerechtfertigt erscheinen läßt.

In der vorigen Tagung des Reichstags gingen die Forderungen nicht
bloß dahin, "den Zusammenhang von Servis und Wohnungsgeldzuschuß zu
lösen und eine selbständige Klasseneinteilung für den Wohnungsgeldzuschuß zu
schaffen," fondern auch im Anschluß hieran dahin, den Selbstmieterservis für
Offiziere und Militärbeamte aufzuheben und den Wohnungsgeldzuschuß ent¬
sprechend den seit 1873 gesteigerten Mietpreisen der Wohnungen zu erhöhen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Forderungen einen wesentlich größern
Geldaufwand verursachten, als die jetzige Vorlage auf Grund der revidierten
Ortsklnsseneinteilung fordert. Zu eiuer Zeit, wo der Neichshaushaltsetat nur
durch eine Zuschußanleihe ins Gleichgewicht gebracht werden kann, ist auch
der für 1904 geforderte Betrag von 2380000 Mark an fortdauernden Aus¬
gaben nicht ohne Bedeutung. Bei der Beurteilung der Finanzlage des Reichs
darf man aber nicht außer acht lassen, daß die wirtschaftliche Krisis als über¬
wunden gelten muß, und daß der neue Zolltarif voraussichtlich noch in diesem
Rechnungsjahr in Kraft treten wird, sodaß auf bedeutende Mehreinnahmen
im Reich gerechnet werden kann. Wenn also auch für diefes Jahr noch
größte Sparsamkeit geboten ist, so kann man doch hoffen, daß im nächsten
Jahre die Mittel reichlicher fließen werden, und daß dann endlich der Zeitpunkt
gekommen sein wird, als erste Maßnahme zu einer Besserung der Beamten-
einkünfte eine billigen Ansprüchen gerecht werdende Erhöhung des Wohnungs¬
geldzuschusses vorzunehmen.

Die Reichsregierung hat die Schwäche der Gesetzgebung in bezug auf
den Servis und den Wohnungsgeldznschuß vollkommen anerkannt und ist auch
einer Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses zu gelegner Zeit nicht abge¬
neigt. Angeblich ist aber bisher kein gangbarer Weg gefunden worden, auf
dem die Angelegenheit ohne Schädigung der Interessen einzelner Kreise zum
Ziele geführt werden kann. Es lohnt sich deshalb, der Sache näher zu treten
und den Versuch zu machen, zur Lösung der aktuell gewordnen Frage bei¬
zutragen.

Als der Wohnungsgeldzuschuß im Jahre 1873 als ein die Verschieden¬
heit der Preisverhältnisse, namentlich der Wohnungsmieten in den einzelnen
Orten ausgleichender, beweglicher Teil des Diensteinkommens eingeführt wurde,
legte man dem Tarif "bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung" die vorhandne
Klasseneinteilung der Orte für den Militärservis zugrunde. Seitdem ist die
gesetzliche Regelung noch immer nicht erfolgt. Vielmehr ist nur die Ortsklassen¬
einteilung mehrmals revidiert, und dabei ist nach veränderten Grundsätzen ver¬
fahren worden. Anfangs hatte nur die Bevölkerungszahl der Ortschaften den
Maßstab für die Einreihung in die einzelnen Ortsklassen gegeben. Sodann


Servis und lvohnungsgeldznschuß

auf die Sätze der dritten Klasse. Der frühere Reichstag wollte aber durch¬
aus die MißHelligkeiten beseitigen, die durch die Verquickung des Servis- und
des Wohnungsgeldtariss entsteh«, und es ist deshalb sehr wahrscheinlich, daß
auch der jetzige die neue Klasseneinteilung ablehnt. Dagegen wird sich ver¬
mutlich für den neuen Naturalquartierservistarif eine Majorität finden, da
die häufigere Belastung der kleinern Orte durch Einquartierung eine höhere
Vergütung für die Quarticrleistung gerechtfertigt erscheinen läßt.

In der vorigen Tagung des Reichstags gingen die Forderungen nicht
bloß dahin, „den Zusammenhang von Servis und Wohnungsgeldzuschuß zu
lösen und eine selbständige Klasseneinteilung für den Wohnungsgeldzuschuß zu
schaffen," fondern auch im Anschluß hieran dahin, den Selbstmieterservis für
Offiziere und Militärbeamte aufzuheben und den Wohnungsgeldzuschuß ent¬
sprechend den seit 1873 gesteigerten Mietpreisen der Wohnungen zu erhöhen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Forderungen einen wesentlich größern
Geldaufwand verursachten, als die jetzige Vorlage auf Grund der revidierten
Ortsklnsseneinteilung fordert. Zu eiuer Zeit, wo der Neichshaushaltsetat nur
durch eine Zuschußanleihe ins Gleichgewicht gebracht werden kann, ist auch
der für 1904 geforderte Betrag von 2380000 Mark an fortdauernden Aus¬
gaben nicht ohne Bedeutung. Bei der Beurteilung der Finanzlage des Reichs
darf man aber nicht außer acht lassen, daß die wirtschaftliche Krisis als über¬
wunden gelten muß, und daß der neue Zolltarif voraussichtlich noch in diesem
Rechnungsjahr in Kraft treten wird, sodaß auf bedeutende Mehreinnahmen
im Reich gerechnet werden kann. Wenn also auch für diefes Jahr noch
größte Sparsamkeit geboten ist, so kann man doch hoffen, daß im nächsten
Jahre die Mittel reichlicher fließen werden, und daß dann endlich der Zeitpunkt
gekommen sein wird, als erste Maßnahme zu einer Besserung der Beamten-
einkünfte eine billigen Ansprüchen gerecht werdende Erhöhung des Wohnungs¬
geldzuschusses vorzunehmen.

Die Reichsregierung hat die Schwäche der Gesetzgebung in bezug auf
den Servis und den Wohnungsgeldznschuß vollkommen anerkannt und ist auch
einer Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses zu gelegner Zeit nicht abge¬
neigt. Angeblich ist aber bisher kein gangbarer Weg gefunden worden, auf
dem die Angelegenheit ohne Schädigung der Interessen einzelner Kreise zum
Ziele geführt werden kann. Es lohnt sich deshalb, der Sache näher zu treten
und den Versuch zu machen, zur Lösung der aktuell gewordnen Frage bei¬
zutragen.

Als der Wohnungsgeldzuschuß im Jahre 1873 als ein die Verschieden¬
heit der Preisverhältnisse, namentlich der Wohnungsmieten in den einzelnen
Orten ausgleichender, beweglicher Teil des Diensteinkommens eingeführt wurde,
legte man dem Tarif „bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung" die vorhandne
Klasseneinteilung der Orte für den Militärservis zugrunde. Seitdem ist die
gesetzliche Regelung noch immer nicht erfolgt. Vielmehr ist nur die Ortsklassen¬
einteilung mehrmals revidiert, und dabei ist nach veränderten Grundsätzen ver¬
fahren worden. Anfangs hatte nur die Bevölkerungszahl der Ortschaften den
Maßstab für die Einreihung in die einzelnen Ortsklassen gegeben. Sodann


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/335>, abgerufen am 28.09.2024.