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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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von der Technik

rüsten und behandelt in den vier Abschnitten seines umfangreichen Werkes (mit
Personen- und Sachregister 986 kleingedruckte Großoktavseiten) die ethischen,
die wirtschaftlichen, die Rechtsgrundlagen und die technischen Grundlagen der
technischen Arbeit; er gibt eine Ethik, eine Nationalökonomie, eine Rechtsphilo¬
sophie und Verwaltungslehre und ein System der Technik für Techniker. Krafts
Ethik beruht auf seinem Begriff der Technik, den wir später darlegen. Im
zweiten und im dritten Teile beweist er, daß die oberste Leitung sowohl der
industriellen Unternehmungen als auch der wichtigsten Zweige der Staatsver¬
waltung dem Techniker gebühre, wie auch er vor allem zur Auslegung der
Gesetze berufen sei, weil nur er die umfassendste und durchdringendste Sach¬
kenntnis mit den für die höchsten Stellen nötigen ethischen Eigenschaften, vor
allem einem ausreichenden Maße sozialen Empfindens verbinde. Ohne Unter¬
nehmer, wird unter anderm bemerkt, könne ein Unternehmen blühen, wie die
Aktiengesellschaften bewiesen, niemals aber ohne einen Techniker, es sei denn,
daß der Unternehmer selbst Techniker würe. (Sonderbarerweise hebt er nicht
hervor, daß die berühmtesten unter den erfolgreichen Unternehmern: ein Borsig,
ein Krupp, ein Siemers, ein Carnegie, von Haus aus Techniker gewesen sind.)
Die Verderblichkeit der Juristenherrschaft wird von allen Seiten beleuchtet. Wir
wollen auf die Ausführungen dieser Themata nicht eingehen. Der Lauf der
Entwicklung wird ja entscheiden, dem neuen Stande die Stellung sichern, die
ihm gebührt, und den alten Stünden nehmen, was sie unter den heutigen Ver¬
hältnissen vielleicht zu viel haben. Im Handumdrehen kann sich eine solche
Umwandlung nicht vollziehn. Die xvssick"ut<Z8, die übrigens ihre bsgUtuäo
heute nicht übermäßig hoch anschlagen dürften, verteidigen natürlich ihre Stellung,
und die Neuregelung wird um so langsamer vor sich gehn, als die technische Ent¬
wicklung immer neue Klassen von Technikern hervortreibt, die alle im Verwal¬
tungsorganismus richtig unterzubringen keine leichte Aufgabe sein wird. Anstatt
uus in den Streit der Techniker mit den Unternehmern und den Juristen einzu¬
lassen, wollen wir lieber an der Hand Krafts, den vierten Abschnitt seines Buches
benutzend, eine den meisten Lesern wahrscheinlich willkommne Übersicht über das
weitschichtige Gebiet der heutigen Technik geben.

Technisch wird eine Arbeit genannt, wenn sie mit der Anwendung von
Naturkräften und Naturstoffen unter Berücksichtigung der Naturgesetze einen
Erfolg erstrebt, ein Produkt oder eine Einrichtung herstellt. Als Hauptergebnis
des ersten Teils seines Werkes wiederholt Kraft, daß es zum Wesen der tech¬
nischen wie jeder andern menschlichen Tätigkeit gehöre, ethisch zu sein, das bedeute:
jede Tätigkeit, ja jede einzelne Handlung sei nur dann berechtigt, wenn sie
menschliche Bedürfnisse befriedigt, "zur Erhöhung der Zufriedenheit und Zu¬
friedenheitsqualität >?j aller Menschen ohne Ausnahme, zur Erhöhung der Kultur¬
stufe der Allgemeinheit beiträgt." Wie schwierig, ja unmöglich es in unzähligen
Fällen ist. zu entscheiden, ob eine Tätigkeit oder Handlung diese Wirkung haben
wird, hat sich Kraft wohl nicht vorgestellt. Weit leichter ist es, zu erkennen,
ob eine Tätigkeit geradezu schädlich ist; deshalb erregt der folgende Satz weniger
Bedenken: "Alle Tätigkeiten, die der Allgemeinheit offenbar zum Schaden ge¬
reichen, wie verdeckte Verwendung von Surrogatswffen und sonstigen unlautern


von der Technik

rüsten und behandelt in den vier Abschnitten seines umfangreichen Werkes (mit
Personen- und Sachregister 986 kleingedruckte Großoktavseiten) die ethischen,
die wirtschaftlichen, die Rechtsgrundlagen und die technischen Grundlagen der
technischen Arbeit; er gibt eine Ethik, eine Nationalökonomie, eine Rechtsphilo¬
sophie und Verwaltungslehre und ein System der Technik für Techniker. Krafts
Ethik beruht auf seinem Begriff der Technik, den wir später darlegen. Im
zweiten und im dritten Teile beweist er, daß die oberste Leitung sowohl der
industriellen Unternehmungen als auch der wichtigsten Zweige der Staatsver¬
waltung dem Techniker gebühre, wie auch er vor allem zur Auslegung der
Gesetze berufen sei, weil nur er die umfassendste und durchdringendste Sach¬
kenntnis mit den für die höchsten Stellen nötigen ethischen Eigenschaften, vor
allem einem ausreichenden Maße sozialen Empfindens verbinde. Ohne Unter¬
nehmer, wird unter anderm bemerkt, könne ein Unternehmen blühen, wie die
Aktiengesellschaften bewiesen, niemals aber ohne einen Techniker, es sei denn,
daß der Unternehmer selbst Techniker würe. (Sonderbarerweise hebt er nicht
hervor, daß die berühmtesten unter den erfolgreichen Unternehmern: ein Borsig,
ein Krupp, ein Siemers, ein Carnegie, von Haus aus Techniker gewesen sind.)
Die Verderblichkeit der Juristenherrschaft wird von allen Seiten beleuchtet. Wir
wollen auf die Ausführungen dieser Themata nicht eingehen. Der Lauf der
Entwicklung wird ja entscheiden, dem neuen Stande die Stellung sichern, die
ihm gebührt, und den alten Stünden nehmen, was sie unter den heutigen Ver¬
hältnissen vielleicht zu viel haben. Im Handumdrehen kann sich eine solche
Umwandlung nicht vollziehn. Die xvssick«ut<Z8, die übrigens ihre bsgUtuäo
heute nicht übermäßig hoch anschlagen dürften, verteidigen natürlich ihre Stellung,
und die Neuregelung wird um so langsamer vor sich gehn, als die technische Ent¬
wicklung immer neue Klassen von Technikern hervortreibt, die alle im Verwal¬
tungsorganismus richtig unterzubringen keine leichte Aufgabe sein wird. Anstatt
uus in den Streit der Techniker mit den Unternehmern und den Juristen einzu¬
lassen, wollen wir lieber an der Hand Krafts, den vierten Abschnitt seines Buches
benutzend, eine den meisten Lesern wahrscheinlich willkommne Übersicht über das
weitschichtige Gebiet der heutigen Technik geben.

Technisch wird eine Arbeit genannt, wenn sie mit der Anwendung von
Naturkräften und Naturstoffen unter Berücksichtigung der Naturgesetze einen
Erfolg erstrebt, ein Produkt oder eine Einrichtung herstellt. Als Hauptergebnis
des ersten Teils seines Werkes wiederholt Kraft, daß es zum Wesen der tech¬
nischen wie jeder andern menschlichen Tätigkeit gehöre, ethisch zu sein, das bedeute:
jede Tätigkeit, ja jede einzelne Handlung sei nur dann berechtigt, wenn sie
menschliche Bedürfnisse befriedigt, „zur Erhöhung der Zufriedenheit und Zu¬
friedenheitsqualität >?j aller Menschen ohne Ausnahme, zur Erhöhung der Kultur¬
stufe der Allgemeinheit beiträgt." Wie schwierig, ja unmöglich es in unzähligen
Fällen ist. zu entscheiden, ob eine Tätigkeit oder Handlung diese Wirkung haben
wird, hat sich Kraft wohl nicht vorgestellt. Weit leichter ist es, zu erkennen,
ob eine Tätigkeit geradezu schädlich ist; deshalb erregt der folgende Satz weniger
Bedenken: „Alle Tätigkeiten, die der Allgemeinheit offenbar zum Schaden ge¬
reichen, wie verdeckte Verwendung von Surrogatswffen und sonstigen unlautern


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/156>, abgerufen am 01.07.2024.