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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Das Zünglein an der Reichswage

folgenden Zeit das Banner des nationalen Gedankens mit starker Hand voraus¬
tragen, immerhin sorgsam abwägend, wie weit es die Grenzpfähle der führenden
Macht stecken wollte. Diese Grenzpfühle "im Tornister mitzunehmen," hatte
Bismarck schon 1859 geraten.

Anders als dem nationalen Gedanken und seiner ausländischen Bedrohung
steht das Königtum der im Innern vordringenden rohen Kraft gegenüber. Ein
"soziales" Königtum an sich gibt es überhaupt nicht. Jedes Staatswesen, auch das
republikanische, hat soziale Pflichten, die Monarchie nur insofern besondre, weil
sie als dauernde Hüterin seines Gedeihens, seiner Leistungsfähigkeit und seiner
Ehre bleibend das höchste Interesse an seiner Entwicklung hat. An Vaterlands¬
liebe wird mancher wackere Mann im Lande nicht hinter dem Könige und dem
Kaiser zurückstehn, die Summe des höchsten Interesses dagegen wird immer
bei dem Träger der Krone sein. Die sozialen Pflichten jedes Staates er¬
heischen, die in dem staatlichen Gemeinwesen nach Geltung ringenden Kräfte
in einem gewissen Gleichgewicht zu erhalten und somit auch die noch gebundnen
zu entfesseln, soweit sie sich dem Ganzen unterzuordnen und ihm zu dienen
vermögen. Als es nach Tilsit darauf ankam, alle in dein verblichnen Nest des
preußischen Staats noch schlummernde Leistungsfähigkeit zu wecken und zu lösen,
um sie trotz des Druckes der schwierigsten Verhältnisse und der dauernden Gefahr
einer neuen Krisis in den Dienst der Wiedergeburt des Landes und seiner Be¬
freiung zu stellen, schreckte die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung auch vor der
tief einschneidenden sozialen Maßregel der Bauernemanzipativn nicht zurück; sie
war dazu berechtigt, weil der Staat am Rande des Abgrundes die Pflicht hatte,
alle irgend vorhandnen Hilfsmittel zu ergreifen und von ihnen Gebrauch zu
machen. Die Notlage des Landes gebot, ein Gleichgewicht in den Beziehungen
aller Berufsstände zum Staate herzustellen, weil nnr durch eine gemeinsame
Bethätigung aller das allen gemeinsame große Ziel erreicht werden konnte. Wenn
Friedrich Wilhelm der Dritte in seinem Erlaß vom 23. August 1807 cmssprnch,
unbeschränkte Benutzung jeder erlaubten Erwerbsquelle sei einem jeden ohne
Unterschied des Standes zu gewähren, so war damit ein weit in die Zukunft
Hinalls wirkendes Prinzip aufgestellt, inmitten von Schutt und Trümmern ein
Eckstein zum Neubau. Dieser Eckstein sollte dreißig Jahre später den Zollverein
und nach aber dreißig Jahren das neue Deutsche Reich tragen helfen. Ein
sozialer Gedanke mit weitreichender politischer Wirkung.

Das Vorgehen von 1807 ist im Laufe des letzten Jahrzehnts wiederholt
als Beispiel hingestellt worden. Wie die Krone in die Gerechtsame der da¬
maligen Privilegierten hineingegriffen und die Bauern selbständig und seßhaft
gemacht habe, dadurch für den preußischen Staat einen neuen, gesunden und zu-
verlässigen Kern erschaffend, der der Träger seiner Kraft wurde, so müsse sie
sich in uusern Tagen der Arbeitermassen gegenüber dem reichen Erwerb der
Industrie annehmen und ihnen außer erhöhten Löhnen, verminderter und
erleichterter Arbeitszeit auch noch Machtansprüche gegenüber den Brotherren
sichern helfen. Die Formel dafür war "die Gleichberechtigung der Arbeiter."
Als ob diese im Lande des allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrechts
nicht schon im Übermaß vorhanden wäre! Als ob die Gesetzgebung der acht¬
ziger Jahre mit der Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung nicht


Das Zünglein an der Reichswage

folgenden Zeit das Banner des nationalen Gedankens mit starker Hand voraus¬
tragen, immerhin sorgsam abwägend, wie weit es die Grenzpfähle der führenden
Macht stecken wollte. Diese Grenzpfühle „im Tornister mitzunehmen," hatte
Bismarck schon 1859 geraten.

Anders als dem nationalen Gedanken und seiner ausländischen Bedrohung
steht das Königtum der im Innern vordringenden rohen Kraft gegenüber. Ein
„soziales" Königtum an sich gibt es überhaupt nicht. Jedes Staatswesen, auch das
republikanische, hat soziale Pflichten, die Monarchie nur insofern besondre, weil
sie als dauernde Hüterin seines Gedeihens, seiner Leistungsfähigkeit und seiner
Ehre bleibend das höchste Interesse an seiner Entwicklung hat. An Vaterlands¬
liebe wird mancher wackere Mann im Lande nicht hinter dem Könige und dem
Kaiser zurückstehn, die Summe des höchsten Interesses dagegen wird immer
bei dem Träger der Krone sein. Die sozialen Pflichten jedes Staates er¬
heischen, die in dem staatlichen Gemeinwesen nach Geltung ringenden Kräfte
in einem gewissen Gleichgewicht zu erhalten und somit auch die noch gebundnen
zu entfesseln, soweit sie sich dem Ganzen unterzuordnen und ihm zu dienen
vermögen. Als es nach Tilsit darauf ankam, alle in dein verblichnen Nest des
preußischen Staats noch schlummernde Leistungsfähigkeit zu wecken und zu lösen,
um sie trotz des Druckes der schwierigsten Verhältnisse und der dauernden Gefahr
einer neuen Krisis in den Dienst der Wiedergeburt des Landes und seiner Be¬
freiung zu stellen, schreckte die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung auch vor der
tief einschneidenden sozialen Maßregel der Bauernemanzipativn nicht zurück; sie
war dazu berechtigt, weil der Staat am Rande des Abgrundes die Pflicht hatte,
alle irgend vorhandnen Hilfsmittel zu ergreifen und von ihnen Gebrauch zu
machen. Die Notlage des Landes gebot, ein Gleichgewicht in den Beziehungen
aller Berufsstände zum Staate herzustellen, weil nnr durch eine gemeinsame
Bethätigung aller das allen gemeinsame große Ziel erreicht werden konnte. Wenn
Friedrich Wilhelm der Dritte in seinem Erlaß vom 23. August 1807 cmssprnch,
unbeschränkte Benutzung jeder erlaubten Erwerbsquelle sei einem jeden ohne
Unterschied des Standes zu gewähren, so war damit ein weit in die Zukunft
Hinalls wirkendes Prinzip aufgestellt, inmitten von Schutt und Trümmern ein
Eckstein zum Neubau. Dieser Eckstein sollte dreißig Jahre später den Zollverein
und nach aber dreißig Jahren das neue Deutsche Reich tragen helfen. Ein
sozialer Gedanke mit weitreichender politischer Wirkung.

Das Vorgehen von 1807 ist im Laufe des letzten Jahrzehnts wiederholt
als Beispiel hingestellt worden. Wie die Krone in die Gerechtsame der da¬
maligen Privilegierten hineingegriffen und die Bauern selbständig und seßhaft
gemacht habe, dadurch für den preußischen Staat einen neuen, gesunden und zu-
verlässigen Kern erschaffend, der der Träger seiner Kraft wurde, so müsse sie
sich in uusern Tagen der Arbeitermassen gegenüber dem reichen Erwerb der
Industrie annehmen und ihnen außer erhöhten Löhnen, verminderter und
erleichterter Arbeitszeit auch noch Machtansprüche gegenüber den Brotherren
sichern helfen. Die Formel dafür war „die Gleichberechtigung der Arbeiter."
Als ob diese im Lande des allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrechts
nicht schon im Übermaß vorhanden wäre! Als ob die Gesetzgebung der acht¬
ziger Jahre mit der Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung nicht


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[0082] Das Zünglein an der Reichswage folgenden Zeit das Banner des nationalen Gedankens mit starker Hand voraus¬ tragen, immerhin sorgsam abwägend, wie weit es die Grenzpfähle der führenden Macht stecken wollte. Diese Grenzpfühle „im Tornister mitzunehmen," hatte Bismarck schon 1859 geraten. Anders als dem nationalen Gedanken und seiner ausländischen Bedrohung steht das Königtum der im Innern vordringenden rohen Kraft gegenüber. Ein „soziales" Königtum an sich gibt es überhaupt nicht. Jedes Staatswesen, auch das republikanische, hat soziale Pflichten, die Monarchie nur insofern besondre, weil sie als dauernde Hüterin seines Gedeihens, seiner Leistungsfähigkeit und seiner Ehre bleibend das höchste Interesse an seiner Entwicklung hat. An Vaterlands¬ liebe wird mancher wackere Mann im Lande nicht hinter dem Könige und dem Kaiser zurückstehn, die Summe des höchsten Interesses dagegen wird immer bei dem Träger der Krone sein. Die sozialen Pflichten jedes Staates er¬ heischen, die in dem staatlichen Gemeinwesen nach Geltung ringenden Kräfte in einem gewissen Gleichgewicht zu erhalten und somit auch die noch gebundnen zu entfesseln, soweit sie sich dem Ganzen unterzuordnen und ihm zu dienen vermögen. Als es nach Tilsit darauf ankam, alle in dein verblichnen Nest des preußischen Staats noch schlummernde Leistungsfähigkeit zu wecken und zu lösen, um sie trotz des Druckes der schwierigsten Verhältnisse und der dauernden Gefahr einer neuen Krisis in den Dienst der Wiedergeburt des Landes und seiner Be¬ freiung zu stellen, schreckte die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung auch vor der tief einschneidenden sozialen Maßregel der Bauernemanzipativn nicht zurück; sie war dazu berechtigt, weil der Staat am Rande des Abgrundes die Pflicht hatte, alle irgend vorhandnen Hilfsmittel zu ergreifen und von ihnen Gebrauch zu machen. Die Notlage des Landes gebot, ein Gleichgewicht in den Beziehungen aller Berufsstände zum Staate herzustellen, weil nnr durch eine gemeinsame Bethätigung aller das allen gemeinsame große Ziel erreicht werden konnte. Wenn Friedrich Wilhelm der Dritte in seinem Erlaß vom 23. August 1807 cmssprnch, unbeschränkte Benutzung jeder erlaubten Erwerbsquelle sei einem jeden ohne Unterschied des Standes zu gewähren, so war damit ein weit in die Zukunft Hinalls wirkendes Prinzip aufgestellt, inmitten von Schutt und Trümmern ein Eckstein zum Neubau. Dieser Eckstein sollte dreißig Jahre später den Zollverein und nach aber dreißig Jahren das neue Deutsche Reich tragen helfen. Ein sozialer Gedanke mit weitreichender politischer Wirkung. Das Vorgehen von 1807 ist im Laufe des letzten Jahrzehnts wiederholt als Beispiel hingestellt worden. Wie die Krone in die Gerechtsame der da¬ maligen Privilegierten hineingegriffen und die Bauern selbständig und seßhaft gemacht habe, dadurch für den preußischen Staat einen neuen, gesunden und zu- verlässigen Kern erschaffend, der der Träger seiner Kraft wurde, so müsse sie sich in uusern Tagen der Arbeitermassen gegenüber dem reichen Erwerb der Industrie annehmen und ihnen außer erhöhten Löhnen, verminderter und erleichterter Arbeitszeit auch noch Machtansprüche gegenüber den Brotherren sichern helfen. Die Formel dafür war „die Gleichberechtigung der Arbeiter." Als ob diese im Lande des allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrechts nicht schon im Übermaß vorhanden wäre! Als ob die Gesetzgebung der acht¬ ziger Jahre mit der Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/82>, abgerufen am 24.08.2024.