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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr.

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Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Wenn sie es nicht unterlassen, und legt ihnen wahrscheinlich noch eine Strafe
auf. Sucht man der Sache auf den Grund zu kommen, so stellt sich jedoch
heraus, daß die verehrten Kolonisten einfach den vorhandnen Weg umgepflügt
haben, und daß die Bauern eine" großen Umweg um das Feld herum macheu
müssen. Sind diese schuldig? Was tun? Warten, bis der Kreistag meine
Entscheidung auf ihre Klage bestätigt hat? Da vergeht der Sommer, und die
armen Bauern fahren überflüssige zehn Werst weiter. Wie sind solche
Kollisionen zu vermeiden? Gehe ich an die Kreislandschaftsverwaltnng mit
dem Gesuch! Schafft ums Himmels willen feste Wege, heißt es: Erst Geld her!
Auf deinen Gemeinden stehen noch 20000 Rubel Steuerrückstände. Treib das
Geld ein. Ssidoroff ist achtzehn Rubel schuldig, die letzte Kuh soll ihm ge¬
pfändet werden. Da versperrt die Ssidorvwa ihre Stalltür und weist auf ihre
fünf oder sechs unmündigen Kinder. -- Der innere Grund für die ganze
Schererei ist der Neid der Bauern auf den Wohlstand der Kolonisten. Be¬
kommen sie den Weg nicht, Hecken sie sicher etwas andres aus. Lehr sie doch
Moral, Achtung vor dem Gesetz. Ich will nur gerecht sein, habe nur den
Ehrgeiz, daß jeder das nur einsieht. Aber wie soll ich es, wenn eine unbe¬
deutende Frage zehn neue in ihrem Schoße birgt? Glaubt man den Faden
gefunden zu haben, an dem man sich aus diesem Labyrinth herauswinden kann,
so steht man plötzlich wieder vor der ersten Frage -- ein ewiger circulus
vitiosus."

Bei dieser Abschweifung haben wir schon erfahren, daß der Landschafts¬
hauptmann seine höhere Instanz über sich hat, nämlich den Kreistag (Ssjest),
die Gesamtheit der Landschaftshanptleute des Kreises unter dem Vorsitz des
Adelsmarschalls. Dieser Kreistag entscheidet gesondert über Vcrwaltungsauge-
legenheiten unter Zuziehung von Verwaltungsbeamten und über die richterliche
Tätigkeit der Hauptleute unter Zuziehung von Gerichtsbeamten. Er entscheidet
auch über Beschwerden gegen die Amtstätigkeit der Hauptleute, wie er andrer-
seits über verschiedne obligatorische Eingaben dieser sich durch Gutachten üußeru
und ihren jährlichen Verwaltnngsbericht prüfen muß. Die höhere Instanz für den
Kreistag ist das Gouvernemcntsverwaltllngsgericht, das unter dem Vorsitz des
Gouverneurs für Verwaltungssachen und richterliche Angelegenheiten besonders
zusammengesetzt ist. --

Eine eigentümliche Stellung im Reich nehmen die Kasaken ein. Ihre Ge¬
schichte steht in engem Zusammenhang mit der Befreiung Rußlands von der
Tatarenherrschaft und der allmählichen Ausbreitung des russischen Reichs. Zum
Schutz ihrer Ackerbau treibenden Bevölkerung gegen räuberische Einfälle errichteten
die Zaren und die polnischen Könige Befestigungen an ihren Grenzen, deren
Besatzung eine wehrhafte, militärisch organisierte Grenzbevölkernng war, die
Kasaken, wohl zu unterscheiden jedoch von den Leuten, die in Volksdichtung
und Prosa (z. B. in Gogols Taraß Bulba) verherrlicht worden sind. Diese,
die freien Kasaken, hausten jenseits der regulären Grenzkasaken und waren
eigentlich eine schlimme Gesellschaft, der sich alle solche Leute anschlössen, denen
der Boden anderswo unter den Füßen zu heiß geworden war, oder die ein
"ugcbuudnes Leben in Freiheit und Raubzügen suchten. Sie bildeten an den


Verwaltung, Behörden und Stände in Rußland

Wenn sie es nicht unterlassen, und legt ihnen wahrscheinlich noch eine Strafe
auf. Sucht man der Sache auf den Grund zu kommen, so stellt sich jedoch
heraus, daß die verehrten Kolonisten einfach den vorhandnen Weg umgepflügt
haben, und daß die Bauern eine» großen Umweg um das Feld herum macheu
müssen. Sind diese schuldig? Was tun? Warten, bis der Kreistag meine
Entscheidung auf ihre Klage bestätigt hat? Da vergeht der Sommer, und die
armen Bauern fahren überflüssige zehn Werst weiter. Wie sind solche
Kollisionen zu vermeiden? Gehe ich an die Kreislandschaftsverwaltnng mit
dem Gesuch! Schafft ums Himmels willen feste Wege, heißt es: Erst Geld her!
Auf deinen Gemeinden stehen noch 20000 Rubel Steuerrückstände. Treib das
Geld ein. Ssidoroff ist achtzehn Rubel schuldig, die letzte Kuh soll ihm ge¬
pfändet werden. Da versperrt die Ssidorvwa ihre Stalltür und weist auf ihre
fünf oder sechs unmündigen Kinder. — Der innere Grund für die ganze
Schererei ist der Neid der Bauern auf den Wohlstand der Kolonisten. Be¬
kommen sie den Weg nicht, Hecken sie sicher etwas andres aus. Lehr sie doch
Moral, Achtung vor dem Gesetz. Ich will nur gerecht sein, habe nur den
Ehrgeiz, daß jeder das nur einsieht. Aber wie soll ich es, wenn eine unbe¬
deutende Frage zehn neue in ihrem Schoße birgt? Glaubt man den Faden
gefunden zu haben, an dem man sich aus diesem Labyrinth herauswinden kann,
so steht man plötzlich wieder vor der ersten Frage — ein ewiger circulus
vitiosus."

Bei dieser Abschweifung haben wir schon erfahren, daß der Landschafts¬
hauptmann seine höhere Instanz über sich hat, nämlich den Kreistag (Ssjest),
die Gesamtheit der Landschaftshanptleute des Kreises unter dem Vorsitz des
Adelsmarschalls. Dieser Kreistag entscheidet gesondert über Vcrwaltungsauge-
legenheiten unter Zuziehung von Verwaltungsbeamten und über die richterliche
Tätigkeit der Hauptleute unter Zuziehung von Gerichtsbeamten. Er entscheidet
auch über Beschwerden gegen die Amtstätigkeit der Hauptleute, wie er andrer-
seits über verschiedne obligatorische Eingaben dieser sich durch Gutachten üußeru
und ihren jährlichen Verwaltnngsbericht prüfen muß. Die höhere Instanz für den
Kreistag ist das Gouvernemcntsverwaltllngsgericht, das unter dem Vorsitz des
Gouverneurs für Verwaltungssachen und richterliche Angelegenheiten besonders
zusammengesetzt ist. —

Eine eigentümliche Stellung im Reich nehmen die Kasaken ein. Ihre Ge¬
schichte steht in engem Zusammenhang mit der Befreiung Rußlands von der
Tatarenherrschaft und der allmählichen Ausbreitung des russischen Reichs. Zum
Schutz ihrer Ackerbau treibenden Bevölkerung gegen räuberische Einfälle errichteten
die Zaren und die polnischen Könige Befestigungen an ihren Grenzen, deren
Besatzung eine wehrhafte, militärisch organisierte Grenzbevölkernng war, die
Kasaken, wohl zu unterscheiden jedoch von den Leuten, die in Volksdichtung
und Prosa (z. B. in Gogols Taraß Bulba) verherrlicht worden sind. Diese,
die freien Kasaken, hausten jenseits der regulären Grenzkasaken und waren
eigentlich eine schlimme Gesellschaft, der sich alle solche Leute anschlössen, denen
der Boden anderswo unter den Füßen zu heiß geworden war, oder die ein
"ugcbuudnes Leben in Freiheit und Raubzügen suchten. Sie bildeten an den


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/571>, abgerufen am 02.10.2024.