ZVeson und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
vergleiche man dann den erwähnten Zweck der Untersuchungshaft. Sollte diese Fülle von Quälereien und Leiden unentbehrlich sein, das so einfache Ziel zu erreichen? Sollte der eingeschlagne Weg wirklich der Gerechtigkeit im höchsten Sinne des Wortes entsprechen? Oder gilt hier Geibels Wort:
Bevor wir auf diese Fragen eine Antwort zu geben versuchen, müssen wir unser Bild noch vervollständigen, indem wir den schuldigen Untersuchungs¬ gefangnen vor unsre kritische Lupe nehmen. Für ihn ist die Untersuchungshaft oft, wenigstens anfänglich, eine Art Erlösung. Sie ist eben die Lösung einer, je nach dem Temperament des Betreffenden, vielleicht fast bis zur Unerträg- lichkeit gestiegnen Spannung. Auch wenn der Täter keine Luftveränderung vor¬ genommen hat, lebt er seit seiner Tat mehr oder weniger in steter Angst vor Entdeckung. Er mag äußerlich noch so ruhig erscheinen, er mag es versuchen, durch eifrige Tätigkeit oder durch Zerstreuungen aller Art die Gedanken abzu¬ lenken, die Furcht vor Entdeckung begleitet ihn doch ans Schritt und Tritt, sie schlingt sich um jeden seiner Gedanken, sie mischt sich in jeden Becher der Freude, sie grinst ihn an ans der Reihe seiner Freunde, sie drängt sich zwischen ihn und das Herz seines Weibes, zwischen seine Lippen und die unschuldigen Stirnen seiner Kinder. Er mag noch so sehr davon überzeugt sein, alles auf das schlaueste eingerichtet zu haben, er mag mit größter Sicherheit darauf rechnen, unentdeckt zu bleiben -- Angst hat er doch! Sie mag sich bei manchen Personen abstumpfen; der unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher empfindet sie selbstverständlich weniger, als der, der zum erstenmal bewußt die Bahn des gesetzlich bedrohten Unrechts betreten hat; sie mag sich beim sogenannten fort¬ gesetzten Verbrechen (z. V. durch Jahre fortgesetzte Unterschleife) aus dem akuten Zustand in einen permanenten verwandeln, der ein Intensität einbüßt, was er an Dauer gewinnt; sie mag sich paaren mit unbegreiflicher Unvorsichtigkeit, ja sogar Frechheit -- vorhanden ist der Angstzustand fast immer, und fast immer ist er auch eine -- selbstverständlich gerechte -- Folter für ihn. Mir ist aus der gesamten Literatur keine so zutreffende, psychologisch bis in die feinsten Regungen ausgearbeitete Schilderung dieser Seelenstimmung bekannt, wie die Dostojewskis in seinem "Raskolnikow." Treffend ist hier auch die Erleichterung geschildert, die der Mörder empfindet, wenn er nun endlich als der Täter erkannt wird; ein verwandtes Gefühl stellt sich wohl, natürlich abgeändert und ver¬ schieden abgestimmt, je nach dem Charakter des Täters und der Schwere des Delikts bei jedem ein, der nach vollbrachter Tat die erwähnte Angst durchlebt hat. Nur in solchen, verhältnismüßig seltnen und kriminalistisch ganz besonders zu behandelnden Fällen, wo nach mehr oder minder schwerem Seelenkampf die Tat von vornherein mit ihren gesamten Folgen als vorausgesehen und gewollt betrachtet wird, z. B. bei manchen politischen Verbrechen, bei denen der Tüter gar nicht daran gedacht hat, sich den Folgen der Tat zu entziehen; bei manchen Beleidigungen, bei Zweikämpfen, wo die Genugtuung über die Tat gewisser¬ maßen das Äquivalent für die zu erwartende Strafe in sich trägt, ja sogar bei
ZVeson und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
vergleiche man dann den erwähnten Zweck der Untersuchungshaft. Sollte diese Fülle von Quälereien und Leiden unentbehrlich sein, das so einfache Ziel zu erreichen? Sollte der eingeschlagne Weg wirklich der Gerechtigkeit im höchsten Sinne des Wortes entsprechen? Oder gilt hier Geibels Wort:
Bevor wir auf diese Fragen eine Antwort zu geben versuchen, müssen wir unser Bild noch vervollständigen, indem wir den schuldigen Untersuchungs¬ gefangnen vor unsre kritische Lupe nehmen. Für ihn ist die Untersuchungshaft oft, wenigstens anfänglich, eine Art Erlösung. Sie ist eben die Lösung einer, je nach dem Temperament des Betreffenden, vielleicht fast bis zur Unerträg- lichkeit gestiegnen Spannung. Auch wenn der Täter keine Luftveränderung vor¬ genommen hat, lebt er seit seiner Tat mehr oder weniger in steter Angst vor Entdeckung. Er mag äußerlich noch so ruhig erscheinen, er mag es versuchen, durch eifrige Tätigkeit oder durch Zerstreuungen aller Art die Gedanken abzu¬ lenken, die Furcht vor Entdeckung begleitet ihn doch ans Schritt und Tritt, sie schlingt sich um jeden seiner Gedanken, sie mischt sich in jeden Becher der Freude, sie grinst ihn an ans der Reihe seiner Freunde, sie drängt sich zwischen ihn und das Herz seines Weibes, zwischen seine Lippen und die unschuldigen Stirnen seiner Kinder. Er mag noch so sehr davon überzeugt sein, alles auf das schlaueste eingerichtet zu haben, er mag mit größter Sicherheit darauf rechnen, unentdeckt zu bleiben — Angst hat er doch! Sie mag sich bei manchen Personen abstumpfen; der unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher empfindet sie selbstverständlich weniger, als der, der zum erstenmal bewußt die Bahn des gesetzlich bedrohten Unrechts betreten hat; sie mag sich beim sogenannten fort¬ gesetzten Verbrechen (z. V. durch Jahre fortgesetzte Unterschleife) aus dem akuten Zustand in einen permanenten verwandeln, der ein Intensität einbüßt, was er an Dauer gewinnt; sie mag sich paaren mit unbegreiflicher Unvorsichtigkeit, ja sogar Frechheit — vorhanden ist der Angstzustand fast immer, und fast immer ist er auch eine — selbstverständlich gerechte — Folter für ihn. Mir ist aus der gesamten Literatur keine so zutreffende, psychologisch bis in die feinsten Regungen ausgearbeitete Schilderung dieser Seelenstimmung bekannt, wie die Dostojewskis in seinem „Raskolnikow." Treffend ist hier auch die Erleichterung geschildert, die der Mörder empfindet, wenn er nun endlich als der Täter erkannt wird; ein verwandtes Gefühl stellt sich wohl, natürlich abgeändert und ver¬ schieden abgestimmt, je nach dem Charakter des Täters und der Schwere des Delikts bei jedem ein, der nach vollbrachter Tat die erwähnte Angst durchlebt hat. Nur in solchen, verhältnismüßig seltnen und kriminalistisch ganz besonders zu behandelnden Fällen, wo nach mehr oder minder schwerem Seelenkampf die Tat von vornherein mit ihren gesamten Folgen als vorausgesehen und gewollt betrachtet wird, z. B. bei manchen politischen Verbrechen, bei denen der Tüter gar nicht daran gedacht hat, sich den Folgen der Tat zu entziehen; bei manchen Beleidigungen, bei Zweikämpfen, wo die Genugtuung über die Tat gewisser¬ maßen das Äquivalent für die zu erwartende Strafe in sich trägt, ja sogar bei
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[0302]
ZVeson und Wirkung der gesetzlichen Freiheitsentziehung
vergleiche man dann den erwähnten Zweck der Untersuchungshaft. Sollte diese
Fülle von Quälereien und Leiden unentbehrlich sein, das so einfache Ziel zu
erreichen? Sollte der eingeschlagne Weg wirklich der Gerechtigkeit im höchsten
Sinne des Wortes entsprechen? Oder gilt hier Geibels Wort:
Bevor wir auf diese Fragen eine Antwort zu geben versuchen, müssen wir
unser Bild noch vervollständigen, indem wir den schuldigen Untersuchungs¬
gefangnen vor unsre kritische Lupe nehmen. Für ihn ist die Untersuchungshaft
oft, wenigstens anfänglich, eine Art Erlösung. Sie ist eben die Lösung einer,
je nach dem Temperament des Betreffenden, vielleicht fast bis zur Unerträg-
lichkeit gestiegnen Spannung. Auch wenn der Täter keine Luftveränderung vor¬
genommen hat, lebt er seit seiner Tat mehr oder weniger in steter Angst vor
Entdeckung. Er mag äußerlich noch so ruhig erscheinen, er mag es versuchen,
durch eifrige Tätigkeit oder durch Zerstreuungen aller Art die Gedanken abzu¬
lenken, die Furcht vor Entdeckung begleitet ihn doch ans Schritt und Tritt, sie
schlingt sich um jeden seiner Gedanken, sie mischt sich in jeden Becher der
Freude, sie grinst ihn an ans der Reihe seiner Freunde, sie drängt sich zwischen
ihn und das Herz seines Weibes, zwischen seine Lippen und die unschuldigen
Stirnen seiner Kinder. Er mag noch so sehr davon überzeugt sein, alles auf
das schlaueste eingerichtet zu haben, er mag mit größter Sicherheit darauf
rechnen, unentdeckt zu bleiben — Angst hat er doch! Sie mag sich bei manchen
Personen abstumpfen; der unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher empfindet sie
selbstverständlich weniger, als der, der zum erstenmal bewußt die Bahn des
gesetzlich bedrohten Unrechts betreten hat; sie mag sich beim sogenannten fort¬
gesetzten Verbrechen (z. V. durch Jahre fortgesetzte Unterschleife) aus dem akuten
Zustand in einen permanenten verwandeln, der ein Intensität einbüßt, was er
an Dauer gewinnt; sie mag sich paaren mit unbegreiflicher Unvorsichtigkeit, ja
sogar Frechheit — vorhanden ist der Angstzustand fast immer, und fast immer
ist er auch eine — selbstverständlich gerechte — Folter für ihn. Mir ist aus
der gesamten Literatur keine so zutreffende, psychologisch bis in die feinsten
Regungen ausgearbeitete Schilderung dieser Seelenstimmung bekannt, wie die
Dostojewskis in seinem „Raskolnikow." Treffend ist hier auch die Erleichterung
geschildert, die der Mörder empfindet, wenn er nun endlich als der Täter erkannt
wird; ein verwandtes Gefühl stellt sich wohl, natürlich abgeändert und ver¬
schieden abgestimmt, je nach dem Charakter des Täters und der Schwere des
Delikts bei jedem ein, der nach vollbrachter Tat die erwähnte Angst durchlebt
hat. Nur in solchen, verhältnismüßig seltnen und kriminalistisch ganz besonders
zu behandelnden Fällen, wo nach mehr oder minder schwerem Seelenkampf die
Tat von vornherein mit ihren gesamten Folgen als vorausgesehen und gewollt
betrachtet wird, z. B. bei manchen politischen Verbrechen, bei denen der Tüter
gar nicht daran gedacht hat, sich den Folgen der Tat zu entziehen; bei manchen
Beleidigungen, bei Zweikämpfen, wo die Genugtuung über die Tat gewisser¬
maßen das Äquivalent für die zu erwartende Strafe in sich trägt, ja sogar bei
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_242067/302>, abgerufen am 22.07.2024.
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