Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.Prozeßvcrschlcppniigen Gesetze einer sehr eingehenden Revision unterzogen und in veränderter Form s s'^ ^ ^vühut worden, daß in der Prozeßdauer eine sehr große Für jeden Prozeß kommen nun zwei Dinge in Betracht: das Gericht Deutsche Justizstatistik, Band X. Berlin 1901. S. 170, 175 und 181. Grenzboten III 190J
Prozeßvcrschlcppniigen Gesetze einer sehr eingehenden Revision unterzogen und in veränderter Form s s'^ ^ ^vühut worden, daß in der Prozeßdauer eine sehr große Für jeden Prozeß kommen nun zwei Dinge in Betracht: das Gericht Deutsche Justizstatistik, Band X. Berlin 1901. S. 170, 175 und 181. Grenzboten III 190J
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Prozeßvcrschlcppniigen
Gesetze einer sehr eingehenden Revision unterzogen und in veränderter Form
am 1. Januar 1900 eingeführt. Unter anderen war beabsichtigt, die erwähnte
Kompetenzerweiterung einzuführen, und über diese Frage ist sehr viel hin und
her geschrieben worden, bis man sich entschloß, wegen der von der Rechts-
anwaltschaft dagegen erhobnen Einwände das ganze Projekt fallen zu lassen.
Nachdem die Sache erst seit drei Jahren zu Ruhe gekommen war. wurden
nichtsdestoweniger auf dem Juristentage Stimmen laut, die Zuständigkeit der
Amtsgerichte auf 500 Mark zu erhöhen. Aber auch über die Frage, welche
Änderungen an den Gesetzen zur Verhütung von Prozeßverschleppungen vor¬
genommen werden sollten, wurde vor dem I.Januar 1900 lebhaft diskutiert.
Für unsre Frage stand also der Justizverwaltung und den Gesetzgebern ein
überreiches Material zur Verfügung. Trotzdem sahen diese beiden revidierten
Gesetze von Änderungen in dieser Richtung mit der einzigen Ansnahme ab.
daß die Einlassnngsfrist von einem Monat auf zwei Wochen herabgesetzt wurde
l§ 262 ^.-P-O)' Nun kann man aber doch nicht Gesetze, die erst vor drei
Jahren'ins Leben getreten sind, aus Gründen, die schon vorher bestanden
haben, und die genügend erörtert worden waren, schon jetzt wieder abändern.
Daraus folgt aber noch nicht, daß in der Verschleppuugsfrage überhaupt nchts
geschehen sollte Es können einfache Maßnahmen der Landesjuftizverwaltnugcn.
Gesetze organisatorischer Natur und Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung.
^ bis jetzt noch nicht in Frage kamen, sehr viel zur Verkürzung der Prozesse
beitragen. Will man den weiten und in seinen Ergebnissen unsichern Weg
der Gesctzesünderung nicht betreten, so läßt sich schon jetzt auf dein Verwal¬
tungswege und durch eine- sachgemäße Handhabung der Prozeßordnung sehr
viel im Sinne einer raschem Erledigung der Prozesse erreichen.
s s'^ ^ ^vühut worden, daß in der Prozeßdauer eine sehr große
Verschiedenheit bei den einzelnen Oberlandesgcrichtsbezirken besteht. So schwankte
z. ^. im Jahre 1899") die Erledigung von Anitsgerichtssachen durch kontra-
^morsches Endurteil innerhalb von drei Monaten zwischen 74 und 45,6 Prozent,
7^ Instanz der Landgerichte innerhalb sechs Monaten zwischen
'^'"^ Prozent und in der Berufungsinstanz zwischen 89,1 und
d,L Prozent, endlich die der Oberlandesgerichte zwischen 85,0 und 16,8 Prozent,
-aur haben also ausgezeichnete Bezirke neben ganz schlechten. Prüfen wir
un wie jene zu so günstigen Resultaten gekommen siud. Beruheu sie auf
«raten Gepflogenheiten, dann sollen diese verallgemeinert werden.
Für jeden Prozeß kommen nun zwei Dinge in Betracht: das Gericht
ind die Parteien, die hier mit den Anwälten als identisch angesehen werden
WUen. Auf das Verhalten jedes von beiden kommt es nun vielfach an, ob
cui Prozeß rasch erledigt wird, oder ob er sich in die Lange zieht. Es sollen
deshalb sowohl die Umstände, die bei der Tätigkeit der Richter in Betracht
^ni'um. als auch die untersucht werden, die das Verhalten des Urwalds zum
Deutsche Justizstatistik, Band X. Berlin 1901. S. 170, 175 und 181.
Grenzboten III 190J
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