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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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gutes Recht, als die wohlverdiente Entlohnung seiner Tätigkeit. Die Hohe
dieses Gewinns ergibt sich in jedem einzelnen Fall aus dem Preise, den der
Käufer dein Verkäufer bewilligt. Der Käufer erwägt jedoch nur, ob er die
Ware zu dem vom Verkäufer geforderten Preise mit Nutzen weiter verwerten
und sie anderswo nicht billiger bekommen kaun. Es werden auch Preise be¬
zahlt, die einen übertrieben großen Nutzen enthalten, weil die Käufer nicht
wissen, wieviel die Verkäufer dabei verdienen, oder weil ein Käufer den Kauf-
gegcnstcind nötig braucht und deshalb gezwungen ist, den verlangten hohen
Preis zu zahlen. Der Käufer, der eine Ware weiter verarbeitet oder sie un¬
verändert wieder verkauft, erleidet durch den Nutzen, den der vorherige Ver¬
käufer gehabt hat, keinen Verlust, sondern die Ware verteuert sich um diesen
Betrag. Alle Geschäftsgewinne, die -- vom Anbeginn der Herstellung einer Ware
an bis zum Zeitpunkt ihres Verbrauchs -- der eine Geschäftsmann dem
andern zugesteht, werden schließlich von den Konsumenten, von der wirtschaftlichen
Gesamtheit, getragen. Auch wenn jemand für irgend eine Arbeit, die er leistet,
einen Jahresgehalt oder eine Einzclentlohnnng erhält, muß dieses Geld von
der Gesamtheit aufgebracht werden. Von ihr wird sowohl der Gehalt eines
Beamten wie der Lohn eines Arbeiters hergegeben, entweder durch Steuer¬
zahlung oder als ein Teil der Preise, die für die Bedarfsgegenstände und die
Genußmittel bezahlt werden. Jeder Einzelne erlangt somit alles, was er
erwirbt, nnr auf Kosten der Gesamtheit; sein Geldbesitz ist von ihr aufgebracht
wordeu, oder sie haftet für die von ihr zugestandnen Kapitalansprüche. Ob
es ausschließlich die Gemeinschaft der eignen Volksgenossen ist, dem die Kapi¬
talisten ihren Geldbesitz verdanken, oder ob auch das Ausland dazu beigetragen
hat, hängt davon ab, ob ein Land durch die Ausfuhr seiner Produkte mehr
Geld gewonnen, als es bei der Einfuhr fremder Erzeugnisse zugesetzt hat.

Das Vermöge,, der einzelnen Menschen ist, wie es im ununterbrochnem
Ringen beim Erwerb entsteht, auch in fortwährender Veränderung begriffen.
Wenn jemand zu irgend einer beliebigen Zeit feststellt, wie viel er mehr besitzt
und von andern zu fordern hat, als er schuldig ist, so ist das sein augenblick¬
liches Vermögen. Ist dieses Vermögen größer, als es bei der vorigen Bilanz
war, so ist die Differenz der Gewinn ans dem Erwerb. Besteht dieser Gewinn
(oder auch nur ein zeitweiliger Geldbesitz, weil die davon zu bezahlenden
Schulden noch nicht fällig sind) in baren, Gelde oder in fälligen Buch¬
forderungen, so kam, das Geld an andre geliehen werden. Geschieht das,
indem der Verleiher dagegen ein Wertpapier erhält, das ihm eine fortlaufende
Nutzung abwirft, so ist das Geld zum Anlagekapital geworden. Diese Anlage¬
werte sind, soweit sie, ohne daß es einer Legitimation oder einer Session be¬
dürfte, von Hand zu Hand gehn, auch eine Art Geldsurrogat. Sie unter-
scheiden sich von den sonstigen Umlanfsmitteln dadurch, daß sie einerseits den
Vorteil eiues beständigen Ziusgeuusses gewähren, andrerseits aber der Wert-
beständigkeit ermangeln und größern oder geringern Kursschwankungen unter¬
worfen sind. Jedes andre Schulddvkument ist nur eine Bestätigung des zwischen
einem bestimmten Schuldner und einem bestimmten Gläubiger bestehenden Rech-
mingsverhältnisses, und die Forderung ist giltig, wenn auch kein solches Schuld-


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gutes Recht, als die wohlverdiente Entlohnung seiner Tätigkeit. Die Hohe
dieses Gewinns ergibt sich in jedem einzelnen Fall aus dem Preise, den der
Käufer dein Verkäufer bewilligt. Der Käufer erwägt jedoch nur, ob er die
Ware zu dem vom Verkäufer geforderten Preise mit Nutzen weiter verwerten
und sie anderswo nicht billiger bekommen kaun. Es werden auch Preise be¬
zahlt, die einen übertrieben großen Nutzen enthalten, weil die Käufer nicht
wissen, wieviel die Verkäufer dabei verdienen, oder weil ein Käufer den Kauf-
gegcnstcind nötig braucht und deshalb gezwungen ist, den verlangten hohen
Preis zu zahlen. Der Käufer, der eine Ware weiter verarbeitet oder sie un¬
verändert wieder verkauft, erleidet durch den Nutzen, den der vorherige Ver¬
käufer gehabt hat, keinen Verlust, sondern die Ware verteuert sich um diesen
Betrag. Alle Geschäftsgewinne, die — vom Anbeginn der Herstellung einer Ware
an bis zum Zeitpunkt ihres Verbrauchs — der eine Geschäftsmann dem
andern zugesteht, werden schließlich von den Konsumenten, von der wirtschaftlichen
Gesamtheit, getragen. Auch wenn jemand für irgend eine Arbeit, die er leistet,
einen Jahresgehalt oder eine Einzclentlohnnng erhält, muß dieses Geld von
der Gesamtheit aufgebracht werden. Von ihr wird sowohl der Gehalt eines
Beamten wie der Lohn eines Arbeiters hergegeben, entweder durch Steuer¬
zahlung oder als ein Teil der Preise, die für die Bedarfsgegenstände und die
Genußmittel bezahlt werden. Jeder Einzelne erlangt somit alles, was er
erwirbt, nnr auf Kosten der Gesamtheit; sein Geldbesitz ist von ihr aufgebracht
wordeu, oder sie haftet für die von ihr zugestandnen Kapitalansprüche. Ob
es ausschließlich die Gemeinschaft der eignen Volksgenossen ist, dem die Kapi¬
talisten ihren Geldbesitz verdanken, oder ob auch das Ausland dazu beigetragen
hat, hängt davon ab, ob ein Land durch die Ausfuhr seiner Produkte mehr
Geld gewonnen, als es bei der Einfuhr fremder Erzeugnisse zugesetzt hat.

Das Vermöge,, der einzelnen Menschen ist, wie es im ununterbrochnem
Ringen beim Erwerb entsteht, auch in fortwährender Veränderung begriffen.
Wenn jemand zu irgend einer beliebigen Zeit feststellt, wie viel er mehr besitzt
und von andern zu fordern hat, als er schuldig ist, so ist das sein augenblick¬
liches Vermögen. Ist dieses Vermögen größer, als es bei der vorigen Bilanz
war, so ist die Differenz der Gewinn ans dem Erwerb. Besteht dieser Gewinn
(oder auch nur ein zeitweiliger Geldbesitz, weil die davon zu bezahlenden
Schulden noch nicht fällig sind) in baren, Gelde oder in fälligen Buch¬
forderungen, so kam, das Geld an andre geliehen werden. Geschieht das,
indem der Verleiher dagegen ein Wertpapier erhält, das ihm eine fortlaufende
Nutzung abwirft, so ist das Geld zum Anlagekapital geworden. Diese Anlage¬
werte sind, soweit sie, ohne daß es einer Legitimation oder einer Session be¬
dürfte, von Hand zu Hand gehn, auch eine Art Geldsurrogat. Sie unter-
scheiden sich von den sonstigen Umlanfsmitteln dadurch, daß sie einerseits den
Vorteil eiues beständigen Ziusgeuusses gewähren, andrerseits aber der Wert-
beständigkeit ermangeln und größern oder geringern Kursschwankungen unter¬
worfen sind. Jedes andre Schulddvkument ist nur eine Bestätigung des zwischen
einem bestimmten Schuldner und einem bestimmten Gläubiger bestehenden Rech-
mingsverhältnisses, und die Forderung ist giltig, wenn auch kein solches Schuld-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/417>, abgerufen am 27.07.2024.