Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr
in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen
genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem
Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht
Monarch, sondern Regent, "erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die
Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen.

Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬
schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller
Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬
tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬
wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs-
wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den
Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬
geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon
in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen
Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese
Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar
1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar
1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß,
von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen
Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte,
endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer
öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und
Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903.

Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen
würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬
tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand
die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der
Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern
Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der
mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier,
Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren
an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬
verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel
wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬
nalen Interessen zu stellen.

Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der
Forderung: "Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort,
das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht
hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern
oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind
die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß-
lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern
Sinne sind nur die Eingebornen, die "Autochthonen," d. h. die Familien, die
schon am Tage der französischen Kriegserklärung -- 19. Juli 1870 -- in
Elsaß-Lothringen ansässig waren. Nach der ersten Auslegung darf der Sohn


Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen

er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr
in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen
genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem
Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht
Monarch, sondern Regent, „erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die
Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen.

Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬
schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller
Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬
tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬
wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs-
wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den
Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬
geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon
in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen
Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese
Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar
1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar
1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß,
von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen
Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte,
endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer
öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und
Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903.

Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen
würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬
tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand
die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der
Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern
Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der
mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier,
Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren
an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬
verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel
wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬
nalen Interessen zu stellen.

Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der
Forderung: „Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort,
das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht
hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern
oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind
die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß-
lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern
Sinne sind nur die Eingebornen, die „Autochthonen," d. h. die Familien, die
schon am Tage der französischen Kriegserklärung — 19. Juli 1870 — in
Elsaß-Lothringen ansässig waren. Nach der ersten Auslegung darf der Sohn


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0403" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/241617"/>
            <fw type="header" place="top"> Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1619" prev="#ID_1618"> er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr<lb/>
in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen<lb/>
genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem<lb/>
Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht<lb/>
Monarch, sondern Regent, &#x201E;erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die<lb/>
Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1620"> Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬<lb/>
schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller<lb/>
Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬<lb/>
tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬<lb/>
wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs-<lb/>
wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den<lb/>
Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬<lb/>
geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon<lb/>
in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen<lb/>
Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese<lb/>
Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar<lb/>
1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar<lb/>
1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß,<lb/>
von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen<lb/>
Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte,<lb/>
endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer<lb/>
öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und<lb/>
Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1621"> Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen<lb/>
würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬<lb/>
tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand<lb/>
die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der<lb/>
Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern<lb/>
Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der<lb/>
mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier,<lb/>
Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren<lb/>
an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬<lb/>
verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel<lb/>
wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬<lb/>
nalen Interessen zu stellen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1622" next="#ID_1623"> Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der<lb/>
Forderung: &#x201E;Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort,<lb/>
das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht<lb/>
hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern<lb/>
oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind<lb/>
die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß-<lb/>
lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern<lb/>
Sinne sind nur die Eingebornen, die &#x201E;Autochthonen," d. h. die Familien, die<lb/>
schon am Tage der französischen Kriegserklärung &#x2014; 19. Juli 1870 &#x2014; in<lb/>
Elsaß-Lothringen ansässig waren.  Nach der ersten Auslegung darf der Sohn</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0403] Die verfassungsfrage in Elsaß-Lothringen er die völlig haltlose Behauptung aufstellte, der Kaiser sei schon Landesherr in Elsaß-Lothringen. Ein einziger Blick in das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen genügt, das Gegenteil nachzuweisen. Der Kaiser handelt nicht in eignem Namen, sondern'in fremdem Namen, im Namen des Reiches. Er ist nicht Monarch, sondern Regent, „erblicher Vertreter der Gesamtheit," wie ihn die Motive zum Gesetz vom 9. Juni 1871 nennen. Wenn die Verfassungsänderung darauf beschränkt würde, den Landesaus¬ schuß in einen Landtag umzuwandeln, so wäre die Landesregierung in finanzieller Beziehung vollständig von der Volksvertretung abhängig. Der neue Land¬ tag würde diese finanzielle Abhängigkeit zweifellos dazu benutzen, die Lieblings¬ wünsche des alten Landesausschusses durchzusetzen. Zu diesen Liebliugs- wünschcn gehört besonders die Einführung der französischen Sprache in den Elementarunterricht der Volksschulen. Am 11. Februar 1885 hat der Ab¬ geordnete Goguel im Landesausschuß festgestellt, daß der Landesausschuß schon in elf aufeinander folgenden Sessionen die Einführung des französischen Unterrichts in die Volksschulen verlangt habe. Auch später noch ist diese Forderung häusig wiederholt worden, z. B. in der Sitzung vom 1. Februar 1898 durch den Abgeordneten Jeanty und in der Sitzung vom 28. Februar 1899 durch den Abgeordneten Winterer. Die drei Bezirksrnte von Unterelsaß, von Oberelsaß und von Lothringen haben die Einführung des französischen Elementarunterrichts ebenfalls befürwortet, desgleichen manche Gcmcinderüte, endlich auch verschiedne Neichstagsabgeordnete, z. B. Schlumberger in einer öffentlichen Volksversammlung zu Mülhausen am 19. Oktober 1901 und Vr. Nicklin in einer Wahlrede zu Masmüuster am 24. Mai 1903. Die Einführung des französischen Unterrichts in die Elementarschulen würde einen der größten Fortschritte wieder in Frage stellen, den das Deutsch¬ tum seit 1870 im Reichslande gemacht hat. Zur Zeit der Annexion bestand die Gefahr, daß die städtische Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets der Verwelschung anheimfiele; hente hat die deutsche Umgangssprache in den untern Klassen dieser städtischen Bevölkerung vollständig gesiegt; sogar ein Teil der mittlern Stände bedient sich wieder der deutschen Sprache. Franzosen, Belgier, Niederländer, Dänen, Russen, Polen und Ungarn denken nicht daran, in ihren an Deutschland grenzenden Provinzen zum Zwecke der Erleichterung des Grenz¬ verkehrs deutschen Elementarunterricht einzuführen; nur dem deutschen Michel wird zugemutet, die Interessen des Handels und der Industrie über die natio¬ nalen Interessen zu stellen. Ein zweiter Lieblingswunsch des Landesausschusses ist die Erfüllung der Forderung: „Elsaß-Lothringen den Elsaß-Lothringern." Dieses Schlagwort, das Charles Grad in der Sitzung vom 28. Januar 1887 zuerst gebraucht hat, hat eine doppelte Bedeutung, je nachdem Elsaß-Lothringer im weitern oder im engern Sinne gemeint sind. Elsaß-Lothringer im weitern Sinne sind die Eingebornen und die eingewanderten Altdeutschen, soweit diese die clsaß- lothringische Landesangehörigkeit erworben haben. Elsaß-Lothringer im engern Sinne sind nur die Eingebornen, die „Autochthonen," d. h. die Familien, die schon am Tage der französischen Kriegserklärung — 19. Juli 1870 — in Elsaß-Lothringen ansässig waren. Nach der ersten Auslegung darf der Sohn

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/403
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/403>, abgerufen am 09.11.2024.