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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

wenn man die jetzige von 82 etwas erhöhen wollte -- eine weitgehende Gliederung
der Ständegruppen ausschließt. Um zunächst einen Anhalt dafür zu gewinnen, wie
die Berufsstände des Landes so eingeteilt werden können, daß alle Staatsbürger
eingeschlossen sind, bieten die Aufstellungen des sächsischen Statistischen Bureaus
über die Berufszählung von 1895 gute Unterlagen. Das Statistische Bureau bringt
die gesamte Landesbewohnerschaft in folgende Gruppen unter: ^. Landwirtschaft,
Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei; L. Bergbau und Hütten¬
wesen, Industrie und Bauwesen; <ü. Handel und Verkehr; v. Häusliche Dienste und
Lohnarbeit wechselnder Art; D. Alle beamteten Dienste und die sogenannten freien
Berufe; 1?. Berufslose. Alle diese Gruppe" umfassen -- außer den Familien¬
angehörigen -- einmal die im Hauptberufe Erwerbtätigen und dann die im Hanse
lebenden Dienstboten für häusliche Dienste. Diese letzten würden für unsre Zwecke
also aus den Gruppen zunächst einmal ausscheiden und ganz gut der Gruppe v
zugewiesen werden können. Jedenfalls dürfte damit eine erste, und zwar allumfassende
Sichtung gefunden sein.

Diese Gruppen hätten wir nun, soweit möglich, mit bestehenden Organisationen
in Beziehung zu bringen. Tatsächlich gibt es deren auch ganz geeignete für die
Gruppen ^ bis wenn wir zunächst innerhalb ihrer zwischen den selbständigen Ge¬
werbetreibenden und den Arbeiter" scheiden. Es sind dies der Landeskulturrat sür die
Gruppe und die Handels- und Gewerbekammern für die Gruppen IZ und

Der Landesknlturrat ist ein "Organ der Interessen der Landwirtschaft." Die
Hälfte seiner ordentlichen Mitglieder wird aus den Kreisen der Landwirte ge¬
wählt, und zwar von den Besitzern oder Pächtern landwirtschaftlicher Grundstücke,
auf denen -- ohne Gebäude und Hofraum -- mindestens 120 Steuereinheiten
haften. Hierin sind also alle Wirtschaften bis zu denen der Kleinbauern ein¬
geschlossen, und zwar umfaßt die Gruppe etwa 52000 Unternehmer auf etwa
71000 selbständige männliche Angehörige der Gruppe ^. Daß die Zahl der Land¬
wirtschaftsbetriebe einschließlich der kleinsten viel größer ist, erklärt sich daraus, daß
hierin auch alle im Nebenberufe mit betriebnen eingeschlossen sind, auf die es hier
nicht ankommt. Von der Gruppe ^ bleiben mithin neben der des Landeskultur¬
rats noch übrig die etwa 19000 selbständig Berufstätigen der Gruppe also
außer den selbständig wirtschaftenden Beamten alle kleinen Landwirte und Gärtner,
kleine Viehzüchter und Fischer, weiter die Gruppe der Betriebsbeamten, die nur eine
geringe Zahl umfaßt, und die der Arbeiter, Einteilungen, die auch das Statistische
Bureau trifft.

Die Gruppen IZ und also kurz Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr,
müssen wir vereinigen, um eine Beziehung zu den Handels- und Gewerbekammern
herstellen zu können. Das wird um so unbedenklicher sein, als sie ohnehin vielfach
ineinander übergreifen. Aus ihnen lassen sich auf diese Art zunächst drei Gruppen
absondern. Die Mitglieder zur Handelskammer werden gewählt von allen den
Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne der Paragraphen 1 und 2 des
Handelsgesetzbuchs treiben und mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark
eingeschätzt sind, jedoch mit Ausnahme der hierunter etwa mit fallenden Hand¬
werker. Die Wähler zur Gewerbeknmmer zerfallen einmal in alle Handwerker mit
einem Einkommen von mehr als 000 Mark, gleichviel, ob sie im Handelsregister
eingetragen sind oder nicht, und in alle übrigen im Handelsregister aufgeführten
Handelsgewerbetreibenden mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark. Neben
diesen drei gegebnen Gruppen bleiben nun wieder übrig erstens alle nicht im
Handelsgesetzbuch eingetragneu Handels- und Gewerbetreibenden und alle kleinen,
einschließlich der Handwerker, mit weniger als 600 Mark Einkommen, sowie die
selbständig leitenden Beamten; sodann die Gruppe der sonstigen Beamten: technische
Betriebsbeamte, kaufmännisches, Verwaltnngs- und Aufsichtspersvnal; und endlich
die Arbeiter und Gesellen. Daneben stehn noch die Hausgewerbetreibenden, die
das Statistische Bureau zu den selbständigen Gewerbetreibenden rechnet, die man
aber mich, da sie für fremde Rechnung arbeiten, den Arbeitern zurechnen könnte.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

wenn man die jetzige von 82 etwas erhöhen wollte — eine weitgehende Gliederung
der Ständegruppen ausschließt. Um zunächst einen Anhalt dafür zu gewinnen, wie
die Berufsstände des Landes so eingeteilt werden können, daß alle Staatsbürger
eingeschlossen sind, bieten die Aufstellungen des sächsischen Statistischen Bureaus
über die Berufszählung von 1895 gute Unterlagen. Das Statistische Bureau bringt
die gesamte Landesbewohnerschaft in folgende Gruppen unter: ^. Landwirtschaft,
Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei; L. Bergbau und Hütten¬
wesen, Industrie und Bauwesen; <ü. Handel und Verkehr; v. Häusliche Dienste und
Lohnarbeit wechselnder Art; D. Alle beamteten Dienste und die sogenannten freien
Berufe; 1?. Berufslose. Alle diese Gruppe« umfassen — außer den Familien¬
angehörigen — einmal die im Hauptberufe Erwerbtätigen und dann die im Hanse
lebenden Dienstboten für häusliche Dienste. Diese letzten würden für unsre Zwecke
also aus den Gruppen zunächst einmal ausscheiden und ganz gut der Gruppe v
zugewiesen werden können. Jedenfalls dürfte damit eine erste, und zwar allumfassende
Sichtung gefunden sein.

Diese Gruppen hätten wir nun, soweit möglich, mit bestehenden Organisationen
in Beziehung zu bringen. Tatsächlich gibt es deren auch ganz geeignete für die
Gruppen ^ bis wenn wir zunächst innerhalb ihrer zwischen den selbständigen Ge¬
werbetreibenden und den Arbeiter» scheiden. Es sind dies der Landeskulturrat sür die
Gruppe und die Handels- und Gewerbekammern für die Gruppen IZ und

Der Landesknlturrat ist ein „Organ der Interessen der Landwirtschaft." Die
Hälfte seiner ordentlichen Mitglieder wird aus den Kreisen der Landwirte ge¬
wählt, und zwar von den Besitzern oder Pächtern landwirtschaftlicher Grundstücke,
auf denen — ohne Gebäude und Hofraum — mindestens 120 Steuereinheiten
haften. Hierin sind also alle Wirtschaften bis zu denen der Kleinbauern ein¬
geschlossen, und zwar umfaßt die Gruppe etwa 52000 Unternehmer auf etwa
71000 selbständige männliche Angehörige der Gruppe ^. Daß die Zahl der Land¬
wirtschaftsbetriebe einschließlich der kleinsten viel größer ist, erklärt sich daraus, daß
hierin auch alle im Nebenberufe mit betriebnen eingeschlossen sind, auf die es hier
nicht ankommt. Von der Gruppe ^ bleiben mithin neben der des Landeskultur¬
rats noch übrig die etwa 19000 selbständig Berufstätigen der Gruppe also
außer den selbständig wirtschaftenden Beamten alle kleinen Landwirte und Gärtner,
kleine Viehzüchter und Fischer, weiter die Gruppe der Betriebsbeamten, die nur eine
geringe Zahl umfaßt, und die der Arbeiter, Einteilungen, die auch das Statistische
Bureau trifft.

Die Gruppen IZ und also kurz Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr,
müssen wir vereinigen, um eine Beziehung zu den Handels- und Gewerbekammern
herstellen zu können. Das wird um so unbedenklicher sein, als sie ohnehin vielfach
ineinander übergreifen. Aus ihnen lassen sich auf diese Art zunächst drei Gruppen
absondern. Die Mitglieder zur Handelskammer werden gewählt von allen den
Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne der Paragraphen 1 und 2 des
Handelsgesetzbuchs treiben und mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark
eingeschätzt sind, jedoch mit Ausnahme der hierunter etwa mit fallenden Hand¬
werker. Die Wähler zur Gewerbeknmmer zerfallen einmal in alle Handwerker mit
einem Einkommen von mehr als 000 Mark, gleichviel, ob sie im Handelsregister
eingetragen sind oder nicht, und in alle übrigen im Handelsregister aufgeführten
Handelsgewerbetreibenden mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark. Neben
diesen drei gegebnen Gruppen bleiben nun wieder übrig erstens alle nicht im
Handelsgesetzbuch eingetragneu Handels- und Gewerbetreibenden und alle kleinen,
einschließlich der Handwerker, mit weniger als 600 Mark Einkommen, sowie die
selbständig leitenden Beamten; sodann die Gruppe der sonstigen Beamten: technische
Betriebsbeamte, kaufmännisches, Verwaltnngs- und Aufsichtspersvnal; und endlich
die Arbeiter und Gesellen. Daneben stehn noch die Hausgewerbetreibenden, die
das Statistische Bureau zu den selbständigen Gewerbetreibenden rechnet, die man
aber mich, da sie für fremde Rechnung arbeiten, den Arbeitern zurechnen könnte.


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[0254] Maßgebliches und Unmaßgebliches wenn man die jetzige von 82 etwas erhöhen wollte — eine weitgehende Gliederung der Ständegruppen ausschließt. Um zunächst einen Anhalt dafür zu gewinnen, wie die Berufsstände des Landes so eingeteilt werden können, daß alle Staatsbürger eingeschlossen sind, bieten die Aufstellungen des sächsischen Statistischen Bureaus über die Berufszählung von 1895 gute Unterlagen. Das Statistische Bureau bringt die gesamte Landesbewohnerschaft in folgende Gruppen unter: ^. Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei; L. Bergbau und Hütten¬ wesen, Industrie und Bauwesen; <ü. Handel und Verkehr; v. Häusliche Dienste und Lohnarbeit wechselnder Art; D. Alle beamteten Dienste und die sogenannten freien Berufe; 1?. Berufslose. Alle diese Gruppe« umfassen — außer den Familien¬ angehörigen — einmal die im Hauptberufe Erwerbtätigen und dann die im Hanse lebenden Dienstboten für häusliche Dienste. Diese letzten würden für unsre Zwecke also aus den Gruppen zunächst einmal ausscheiden und ganz gut der Gruppe v zugewiesen werden können. Jedenfalls dürfte damit eine erste, und zwar allumfassende Sichtung gefunden sein. Diese Gruppen hätten wir nun, soweit möglich, mit bestehenden Organisationen in Beziehung zu bringen. Tatsächlich gibt es deren auch ganz geeignete für die Gruppen ^ bis wenn wir zunächst innerhalb ihrer zwischen den selbständigen Ge¬ werbetreibenden und den Arbeiter» scheiden. Es sind dies der Landeskulturrat sür die Gruppe und die Handels- und Gewerbekammern für die Gruppen IZ und Der Landesknlturrat ist ein „Organ der Interessen der Landwirtschaft." Die Hälfte seiner ordentlichen Mitglieder wird aus den Kreisen der Landwirte ge¬ wählt, und zwar von den Besitzern oder Pächtern landwirtschaftlicher Grundstücke, auf denen — ohne Gebäude und Hofraum — mindestens 120 Steuereinheiten haften. Hierin sind also alle Wirtschaften bis zu denen der Kleinbauern ein¬ geschlossen, und zwar umfaßt die Gruppe etwa 52000 Unternehmer auf etwa 71000 selbständige männliche Angehörige der Gruppe ^. Daß die Zahl der Land¬ wirtschaftsbetriebe einschließlich der kleinsten viel größer ist, erklärt sich daraus, daß hierin auch alle im Nebenberufe mit betriebnen eingeschlossen sind, auf die es hier nicht ankommt. Von der Gruppe ^ bleiben mithin neben der des Landeskultur¬ rats noch übrig die etwa 19000 selbständig Berufstätigen der Gruppe also außer den selbständig wirtschaftenden Beamten alle kleinen Landwirte und Gärtner, kleine Viehzüchter und Fischer, weiter die Gruppe der Betriebsbeamten, die nur eine geringe Zahl umfaßt, und die der Arbeiter, Einteilungen, die auch das Statistische Bureau trifft. Die Gruppen IZ und also kurz Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr, müssen wir vereinigen, um eine Beziehung zu den Handels- und Gewerbekammern herstellen zu können. Das wird um so unbedenklicher sein, als sie ohnehin vielfach ineinander übergreifen. Aus ihnen lassen sich auf diese Art zunächst drei Gruppen absondern. Die Mitglieder zur Handelskammer werden gewählt von allen den Personen, die ein Handelsgewerbe im Sinne der Paragraphen 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs treiben und mit einem Einkommen von mehr als 3100 Mark eingeschätzt sind, jedoch mit Ausnahme der hierunter etwa mit fallenden Hand¬ werker. Die Wähler zur Gewerbeknmmer zerfallen einmal in alle Handwerker mit einem Einkommen von mehr als 000 Mark, gleichviel, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht, und in alle übrigen im Handelsregister aufgeführten Handelsgewerbetreibenden mit einem Einkommen von 600 bis 3100 Mark. Neben diesen drei gegebnen Gruppen bleiben nun wieder übrig erstens alle nicht im Handelsgesetzbuch eingetragneu Handels- und Gewerbetreibenden und alle kleinen, einschließlich der Handwerker, mit weniger als 600 Mark Einkommen, sowie die selbständig leitenden Beamten; sodann die Gruppe der sonstigen Beamten: technische Betriebsbeamte, kaufmännisches, Verwaltnngs- und Aufsichtspersvnal; und endlich die Arbeiter und Gesellen. Daneben stehn noch die Hausgewerbetreibenden, die das Statistische Bureau zu den selbständigen Gewerbetreibenden rechnet, die man aber mich, da sie für fremde Rechnung arbeiten, den Arbeitern zurechnen könnte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/254>, abgerufen am 25.11.2024.