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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Die englische Strafrechtspflege

ganz und gar nicht vergleichen. Die volkstümliche Einrichtung der Geschwornen
tritt erst bei schweren Vergehn und Verbrechen in Tätigkeit. Die große Masse
aller Straffälle, über 700000 jährlich in England und Wales, wird von den
Friedensrichtern im bündigen Verfahren ohne Beisitzer erledigt, während etwa
12000 Fälle vor die Geschwornen gelangen. Auf 7000 Personen, die von
den Geschworneugerichten zu Freiheitstrafen verurteilt werde", kommen 140000,
die ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnisse dem bündigen Verfahren
der Friedensrichter verdanken.

Geschworne werden zugezogen bei den Vierteljahrsitznngcn ((juarwr Lössions)
der Friedensrichter und bei den Assisen. In jenen wird der Gerichtshof von
den versammelten Friedensrichtern der ganzen Grafschaft gebildet unter einem
aus ihrer Mitte gewählten Vorsitzenden. In den Städten mit eignen Friedens¬
richtern wird der Vorsitz von einem ständigen juristischen Beamten, dem Neeorder,
geführt, der ein Barrister ist, aber nicht am Orte ansässig zu sein braucht und
deshalb nur zu deu Sitzungen erscheint. Der Vorsitzende leitet die Verhand¬
lungen und faßt das Ergebnis für die Geschwornen zusammen. Berufungen gegen
Urteile des untern Gerichts werden jedoch ohne Geschworne entschieden, gehn
"tho nur von einer kleinen Zahl von Friedensrichtern an eine größere.

Bevor nun ein Angeklagter vor der Vierteljahrsitzung oder den Assissen
erscheinen kann, hat er erst verschiedne Stufen der Voruntersuchung zu durch¬
laufen. Selbstverständlich hängen sie auch in England keinen, sie hätten ihn
^un. In London hat die Polizei die Macht, einen Mann zu verhafte" auf
den Verdacht, daß er Böses im Schilde führe. Anderswo darf sie nur eine"
""f frischer Tat ertappten festnehmen und bedarf sonst eines auf Anzeige hin
^'teilten Haftbefehls eines Friedensrichters. Ist eine Verhaftung erfolgt, so
der Gefnugne möglichst bald einem Friedensrichter oder Polizeirichtcr vor¬
zuführen, der die Untersuchung eröffnet. Erfordert die Sache weitere Nach¬
forschung, so wird der Gefangne von Woche zu Woche zurückgestellt. Es liegt
un Ermesse" des Richters, ihn in Haft zu behalten, oder wenn das Gesetz es
glaubt, ihn gegen Bürgschaft ans freiem Fuße zu lassen. Die Anders"chnng
)at die Form einer offnen Gerichtsverhandlung. Nur selten wird die Öffent-
uUeit ausgeschlossen. Die Zeugen müssen erscheinen und werden vereidet,
omnem auch einem Kreuzverhör unterworfen werden; aber da das Verfahren
nur die Gründe der Anklage darlegen soll, braucht der Beschuldigte nichts zu
erwidern. Wo es sich um ein schweres von mehreren begangnes Verbrechen
handelt, ist der Hauptbelastungszenge oft einer der Täter selbst, der als Kron¬
zeuge ^ir den Verrat an seinen Genossen von der Anklage ausgeschlossen bleibt
"w straflos ausgeht. Ist die Untersuchung abgeschlossen, so hat der Richter
entscheiden, ob hinreichend Grund zur Erhebung der förmlichen Anklage
fliegt. Findet er Grund genug, so wird der Gefangne der Vierteljahrsitzung
er, dem Vergehn gemäß, den Assisen überwiesen. ' Die Assisen sind allein
S händig für Verrat, Mord, Meineid, Bigamie und geschlechtliche Verbrechen,
"uiien aber mich die Arbeit der Vierteljahrsitziing übernehmen. Dies geschieht,
cum die unchstc Vierteljahrsitzuug noch fern ist, und man die Angeklagten
"de zu lange in Untersuchungshaft halten will.


Die englische Strafrechtspflege

ganz und gar nicht vergleichen. Die volkstümliche Einrichtung der Geschwornen
tritt erst bei schweren Vergehn und Verbrechen in Tätigkeit. Die große Masse
aller Straffälle, über 700000 jährlich in England und Wales, wird von den
Friedensrichtern im bündigen Verfahren ohne Beisitzer erledigt, während etwa
12000 Fälle vor die Geschwornen gelangen. Auf 7000 Personen, die von
den Geschworneugerichten zu Freiheitstrafen verurteilt werde», kommen 140000,
die ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnisse dem bündigen Verfahren
der Friedensrichter verdanken.

Geschworne werden zugezogen bei den Vierteljahrsitznngcn ((juarwr Lössions)
der Friedensrichter und bei den Assisen. In jenen wird der Gerichtshof von
den versammelten Friedensrichtern der ganzen Grafschaft gebildet unter einem
aus ihrer Mitte gewählten Vorsitzenden. In den Städten mit eignen Friedens¬
richtern wird der Vorsitz von einem ständigen juristischen Beamten, dem Neeorder,
geführt, der ein Barrister ist, aber nicht am Orte ansässig zu sein braucht und
deshalb nur zu deu Sitzungen erscheint. Der Vorsitzende leitet die Verhand¬
lungen und faßt das Ergebnis für die Geschwornen zusammen. Berufungen gegen
Urteile des untern Gerichts werden jedoch ohne Geschworne entschieden, gehn
"tho nur von einer kleinen Zahl von Friedensrichtern an eine größere.

Bevor nun ein Angeklagter vor der Vierteljahrsitzung oder den Assissen
erscheinen kann, hat er erst verschiedne Stufen der Voruntersuchung zu durch¬
laufen. Selbstverständlich hängen sie auch in England keinen, sie hätten ihn
^un. In London hat die Polizei die Macht, einen Mann zu verhafte» auf
den Verdacht, daß er Böses im Schilde führe. Anderswo darf sie nur eine»
""f frischer Tat ertappten festnehmen und bedarf sonst eines auf Anzeige hin
^'teilten Haftbefehls eines Friedensrichters. Ist eine Verhaftung erfolgt, so
der Gefnugne möglichst bald einem Friedensrichter oder Polizeirichtcr vor¬
zuführen, der die Untersuchung eröffnet. Erfordert die Sache weitere Nach¬
forschung, so wird der Gefangne von Woche zu Woche zurückgestellt. Es liegt
un Ermesse» des Richters, ihn in Haft zu behalten, oder wenn das Gesetz es
glaubt, ihn gegen Bürgschaft ans freiem Fuße zu lassen. Die Anders»chnng
)at die Form einer offnen Gerichtsverhandlung. Nur selten wird die Öffent-
uUeit ausgeschlossen. Die Zeugen müssen erscheinen und werden vereidet,
omnem auch einem Kreuzverhör unterworfen werden; aber da das Verfahren
nur die Gründe der Anklage darlegen soll, braucht der Beschuldigte nichts zu
erwidern. Wo es sich um ein schweres von mehreren begangnes Verbrechen
handelt, ist der Hauptbelastungszenge oft einer der Täter selbst, der als Kron¬
zeuge ^ir den Verrat an seinen Genossen von der Anklage ausgeschlossen bleibt
"w straflos ausgeht. Ist die Untersuchung abgeschlossen, so hat der Richter
entscheiden, ob hinreichend Grund zur Erhebung der förmlichen Anklage
fliegt. Findet er Grund genug, so wird der Gefangne der Vierteljahrsitzung
er, dem Vergehn gemäß, den Assisen überwiesen. ' Die Assisen sind allein
S händig für Verrat, Mord, Meineid, Bigamie und geschlechtliche Verbrechen,
"uiien aber mich die Arbeit der Vierteljahrsitziing übernehmen. Dies geschieht,
cum die unchstc Vierteljahrsitzuug noch fern ist, und man die Angeklagten
"de zu lange in Untersuchungshaft halten will.


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[0521] Die englische Strafrechtspflege ganz und gar nicht vergleichen. Die volkstümliche Einrichtung der Geschwornen tritt erst bei schweren Vergehn und Verbrechen in Tätigkeit. Die große Masse aller Straffälle, über 700000 jährlich in England und Wales, wird von den Friedensrichtern im bündigen Verfahren ohne Beisitzer erledigt, während etwa 12000 Fälle vor die Geschwornen gelangen. Auf 7000 Personen, die von den Geschworneugerichten zu Freiheitstrafen verurteilt werde», kommen 140000, die ihren unfreiwilligen Aufenthalt im Gefängnisse dem bündigen Verfahren der Friedensrichter verdanken. Geschworne werden zugezogen bei den Vierteljahrsitznngcn ((juarwr Lössions) der Friedensrichter und bei den Assisen. In jenen wird der Gerichtshof von den versammelten Friedensrichtern der ganzen Grafschaft gebildet unter einem aus ihrer Mitte gewählten Vorsitzenden. In den Städten mit eignen Friedens¬ richtern wird der Vorsitz von einem ständigen juristischen Beamten, dem Neeorder, geführt, der ein Barrister ist, aber nicht am Orte ansässig zu sein braucht und deshalb nur zu deu Sitzungen erscheint. Der Vorsitzende leitet die Verhand¬ lungen und faßt das Ergebnis für die Geschwornen zusammen. Berufungen gegen Urteile des untern Gerichts werden jedoch ohne Geschworne entschieden, gehn "tho nur von einer kleinen Zahl von Friedensrichtern an eine größere. Bevor nun ein Angeklagter vor der Vierteljahrsitzung oder den Assissen erscheinen kann, hat er erst verschiedne Stufen der Voruntersuchung zu durch¬ laufen. Selbstverständlich hängen sie auch in England keinen, sie hätten ihn ^un. In London hat die Polizei die Macht, einen Mann zu verhafte» auf den Verdacht, daß er Böses im Schilde führe. Anderswo darf sie nur eine» ""f frischer Tat ertappten festnehmen und bedarf sonst eines auf Anzeige hin ^'teilten Haftbefehls eines Friedensrichters. Ist eine Verhaftung erfolgt, so der Gefnugne möglichst bald einem Friedensrichter oder Polizeirichtcr vor¬ zuführen, der die Untersuchung eröffnet. Erfordert die Sache weitere Nach¬ forschung, so wird der Gefangne von Woche zu Woche zurückgestellt. Es liegt un Ermesse» des Richters, ihn in Haft zu behalten, oder wenn das Gesetz es glaubt, ihn gegen Bürgschaft ans freiem Fuße zu lassen. Die Anders»chnng )at die Form einer offnen Gerichtsverhandlung. Nur selten wird die Öffent- uUeit ausgeschlossen. Die Zeugen müssen erscheinen und werden vereidet, omnem auch einem Kreuzverhör unterworfen werden; aber da das Verfahren nur die Gründe der Anklage darlegen soll, braucht der Beschuldigte nichts zu erwidern. Wo es sich um ein schweres von mehreren begangnes Verbrechen handelt, ist der Hauptbelastungszenge oft einer der Täter selbst, der als Kron¬ zeuge ^ir den Verrat an seinen Genossen von der Anklage ausgeschlossen bleibt "w straflos ausgeht. Ist die Untersuchung abgeschlossen, so hat der Richter entscheiden, ob hinreichend Grund zur Erhebung der förmlichen Anklage fliegt. Findet er Grund genug, so wird der Gefangne der Vierteljahrsitzung er, dem Vergehn gemäß, den Assisen überwiesen. ' Die Assisen sind allein S händig für Verrat, Mord, Meineid, Bigamie und geschlechtliche Verbrechen, "uiien aber mich die Arbeit der Vierteljahrsitziing übernehmen. Dies geschieht, cum die unchstc Vierteljahrsitzuug noch fern ist, und man die Angeklagten "de zu lange in Untersuchungshaft halten will.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/521>, abgerufen am 06.02.2025.