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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Lex Douglas und Goschansroform

und zwar auf einem Gebiete, wo ihur zur Zeit durch die Gesetzgebung noch
nicht beizukommen ist. Im Grunde handelt es sich nämlich darum, in wessen
Eigentum, Besitz oder Verwaltung die Stätten sind, an denen das Publikum
sein vermeintliches Alkoholbedürfnis befriedigt. Solange die jedem zugängliche"
Wirtshäuser in Händen von Personen oder Erwerbsgesellschaften sind, die an
den berauschenden Getränken möglichst viel Geld verdienen müssen oder wollen,
wird der Alkoholmißbrauch niemals aufhören. Das offen anzuerkennen, und
hier zu Gunsten des Gemeinwohls rücksichtslos und gründlich reformierend
einzugreifen, das wird man in Deutschland zunächst noch vergeblich von den
Regierungen oder Volksvertreter" erwarten. Das wäre doch ein Stück Stnnts-
sozialismus, ein Attentat auf die geheiligte Gewerbefreiheit, eine unerhörte
Verletzung "wohlerworbner Rechte und berechtigter Interessen"!

Diese Sachlage führte zu dem Plan, ohne die Gesetzgebung in Ausdruck) zu
nehmen, auf dem Wege praktischer Selbsthilfe der Lösung der Frage näher
zu komme". Einen Versuch damit will der vor kurzem gegründete "Deutsche
Berein für Gasthausreform" unternehmen. Der Verein verlangt von seinen
Mitgliedern teilt bestimmtes politisches oder volkslvirtschnftliches Glaubens¬
bekenntnis. Weder die Geschäfte der Abstinenzler, noch die der Temperenzler,
noch die der Vegetarier sollen geführt werden. Vor allem will der Verein dem
Volke bessere Gasthäuser schaffen. Absichtlich vermeidet er in seinem Programm
die Bezeichnung "Wirtshäuser." "Die Häuser, die wir wünschen, heißt es dn,
sollen zu Nutzen der Gäste verwaltet werden und das Wohlergehn der Gäste
zur Aufgabe haben; deun nur weil die heutige" Wirtshäuser, Restaurants,
Kneipen usw. allzu rücksichtslos dem Geldverdienst ihrer Besitzer gewidmet zu
sein Pflege", weil sie die Gäste vielfach als Ausbcntungsobjekte auffassen, die
mit allen Mitteln angelockt werden, damit man ihre Taschen leeren kaun,
deshalb vereinigen wir uns in: Verlangen unes Reform. Wir haben kein
Vorurteil gegen die Wirte und gehn nicht auf ihren Schaden aus; vielmehr
glauben wir, daß auch die Wirte und ihre Gehilfen bei dem heutigen System
durchaus nicht gedeihen, daß sie vielmehr in den Gasthnnsern der Zukunft,
Ivie wir sie erstreben, unter bessern Bedingungen ihre Arbeit leisten werden
als heute, wo sie unter der Herrschaft des Alkohvlkapitals stehn und unter
der Peitsche der Konkurrenz die bessere Lebensanschnnnng und Pflichtauffassung
verlieren, die sie selber früher hatten."

Den Weg zu solcher Reform haben uns schon andre Kulturvölker ge¬
wiesen. Seit mehr als dreißig Jahren besteht in Norwegen und Schweden
das sogenannte "Gotenburgische System." Besonders dafür gebildete gemein¬
nützige Gesellschaften übernehmen den Besitz und die Verwaltung der Gast¬
häuser. Die Teilhaber der Gesellschaften bekommen nicht mehr als die landes¬
üblichen Zinsen, Direktoren, Verwalter und sonstige Angestellte nichts weiter
als ihren Gehalt, sind also nicht dabei interessiert, daß die Gäste möglichst
viele berauschende Getränke verzehren. Aller sich ergebender Verdienst wird
zu Wohlfahrtseinrichtungen verwandt, die wie Lesehallen, Versammlungshäuser
ohne Trinkzwniig dazu dienen, dem Kneipenleben entgegenzuwirken. Das
"System" hat sich vortrefflich bewährt, die Gasthäuser rentiere" sich g"t.


Lex Douglas und Goschansroform

und zwar auf einem Gebiete, wo ihur zur Zeit durch die Gesetzgebung noch
nicht beizukommen ist. Im Grunde handelt es sich nämlich darum, in wessen
Eigentum, Besitz oder Verwaltung die Stätten sind, an denen das Publikum
sein vermeintliches Alkoholbedürfnis befriedigt. Solange die jedem zugängliche»
Wirtshäuser in Händen von Personen oder Erwerbsgesellschaften sind, die an
den berauschenden Getränken möglichst viel Geld verdienen müssen oder wollen,
wird der Alkoholmißbrauch niemals aufhören. Das offen anzuerkennen, und
hier zu Gunsten des Gemeinwohls rücksichtslos und gründlich reformierend
einzugreifen, das wird man in Deutschland zunächst noch vergeblich von den
Regierungen oder Volksvertreter» erwarten. Das wäre doch ein Stück Stnnts-
sozialismus, ein Attentat auf die geheiligte Gewerbefreiheit, eine unerhörte
Verletzung „wohlerworbner Rechte und berechtigter Interessen"!

Diese Sachlage führte zu dem Plan, ohne die Gesetzgebung in Ausdruck) zu
nehmen, auf dem Wege praktischer Selbsthilfe der Lösung der Frage näher
zu komme». Einen Versuch damit will der vor kurzem gegründete „Deutsche
Berein für Gasthausreform" unternehmen. Der Verein verlangt von seinen
Mitgliedern teilt bestimmtes politisches oder volkslvirtschnftliches Glaubens¬
bekenntnis. Weder die Geschäfte der Abstinenzler, noch die der Temperenzler,
noch die der Vegetarier sollen geführt werden. Vor allem will der Verein dem
Volke bessere Gasthäuser schaffen. Absichtlich vermeidet er in seinem Programm
die Bezeichnung „Wirtshäuser." „Die Häuser, die wir wünschen, heißt es dn,
sollen zu Nutzen der Gäste verwaltet werden und das Wohlergehn der Gäste
zur Aufgabe haben; deun nur weil die heutige» Wirtshäuser, Restaurants,
Kneipen usw. allzu rücksichtslos dem Geldverdienst ihrer Besitzer gewidmet zu
sein Pflege«, weil sie die Gäste vielfach als Ausbcntungsobjekte auffassen, die
mit allen Mitteln angelockt werden, damit man ihre Taschen leeren kaun,
deshalb vereinigen wir uns in: Verlangen unes Reform. Wir haben kein
Vorurteil gegen die Wirte und gehn nicht auf ihren Schaden aus; vielmehr
glauben wir, daß auch die Wirte und ihre Gehilfen bei dem heutigen System
durchaus nicht gedeihen, daß sie vielmehr in den Gasthnnsern der Zukunft,
Ivie wir sie erstreben, unter bessern Bedingungen ihre Arbeit leisten werden
als heute, wo sie unter der Herrschaft des Alkohvlkapitals stehn und unter
der Peitsche der Konkurrenz die bessere Lebensanschnnnng und Pflichtauffassung
verlieren, die sie selber früher hatten."

Den Weg zu solcher Reform haben uns schon andre Kulturvölker ge¬
wiesen. Seit mehr als dreißig Jahren besteht in Norwegen und Schweden
das sogenannte „Gotenburgische System." Besonders dafür gebildete gemein¬
nützige Gesellschaften übernehmen den Besitz und die Verwaltung der Gast¬
häuser. Die Teilhaber der Gesellschaften bekommen nicht mehr als die landes¬
üblichen Zinsen, Direktoren, Verwalter und sonstige Angestellte nichts weiter
als ihren Gehalt, sind also nicht dabei interessiert, daß die Gäste möglichst
viele berauschende Getränke verzehren. Aller sich ergebender Verdienst wird
zu Wohlfahrtseinrichtungen verwandt, die wie Lesehallen, Versammlungshäuser
ohne Trinkzwniig dazu dienen, dem Kneipenleben entgegenzuwirken. Das
„System" hat sich vortrefflich bewährt, die Gasthäuser rentiere» sich g»t.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/459>, abgerufen am 22.07.2024.