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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr.

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Bewußtes und unbewußtes Streben im staatlichen Leben des Reichslandes

Kommission zur Beratung der Dezentralisation einzusetzen. Die Beigeordneten
des Amtshauptmauus müßten gleichfalls vom Kanton gewählt, ein besondrer
Befähigungsnachweis müßte aber nicht von ihnen gefordert werden. In einem
Kantonalrat müßten alle Gemeinden durch ein Mitglied ihres Gemeinderath.
die größern durch mehrere, vertreten sein. Diesem müßte das Recht der
Steuererhebung, überhaupt das Budgetrecht in bestimmten Grenzen gewährt
werden, sodaß sich der Kanton gewissermaßen zu einer Großgemeinde aus¬
gestattete. Orte über 10000 Einwohner blieben von vornherein aus dem
Kantonverbande, wie jetzt Straßburg und Metz aus dem Kreisvcrbande. und
stünde" unmittelbar unter der Regierung. Die Krcisdircltoren konnte man so
lange als Aufsichtsbehörde" beibehalten, bis sich die Kautouvcrfnssuug ein¬
gebürgert hätte. Wenn sie dann aufhöre" zu wirken. wird man gern an¬
erkennen, daß sie sorgsame Wächter der Kreisinteressen gewesen sind, und daß
man es ihrer Tätigkeit danken muß, daß die Bevölkerung saust aus der ato-
mistisch.-zentralistischen Verwaltuugsart der Franzosen zur alten individualistisch-
vrganischcu der Deutschen zurückgeführt ist. denu mau darf nach alle" ihren
bisherigen Leistungen das Zutrauen haben, daß sie anch hierin zum Schluß
noch Takt und Tatkraft gleichmäßig bewähren werden.

Die Bankreihe der Krcisbaumeister und die Juspektiouskreisc der Kreis-
schuliuspektoreu könne", wenn anch vielleicht uuter anderen Namen, bestehn
bleibe" "ut brauchen nur hin und wieder räumlich anders begrenzt zu werden,
Wie ja auch jetzt die Amtsgrenze" der Mcliorationsbanmcister mit keiner andern
Abgrenzung gena" übereinstimmen, sondern nur dem Bedürfnis des Ortes an¬
gepaßt sind.

Viel allmählicher als der Übergang von der Kreis- zur Kantonal-
bcvfassuug würde der von der Gesamtlaudesvcrwaltuug zur Selbstverwaltung
elsässischer Kleinstaaten ausgeführt werden können und müssen. Man vermag
>ehr wohl stückweise die Befugnisse der Landesverwaltung auf die Bezirksregierung
übertragen, bis zuletzt nnr Kommissare zur Regelung gemeinsamer An¬
gelegenheiten in Straßburg zurückbleiben, und die so lauge als nötig vom
Kaiser unmittelbar ernannten Bezirkspräsidenten den von den Senaten der
Landtage vorgeschlagnen und vom Kaiser bestätigten Landammännern Platz
wachen. Es kann dann immer noch Menschenalter dauern, bis den Freistaaten
e'Me gemz freie Wahl ihrer Staatsoberhäupter zugebilligt wird, wie die Hansa¬
städte sie ausüben.

Während eines solchen allmählichen Übergangs vom Bezirk zum Freistaat
hat die Bevölkerung Zeit, sich darüber klar zu werden, ob es zu einer
Trennung des jetzigen Bezirks Oberelsaß in zwei Freistaaten Kolmar und
Mülhausen kommen soll, wie ja früher immer zwischen dem Sundgau südlich
der Thur und der eigentlichen Landgrafschaft Oberelsaß ein Unterschied gemacht
wurde; ob vielleicht sogar noch ein besondrer Kleinstaat Hagenau aus den
Kantonen der jetzigen Kreise Hagenau. Zabern und Weißenburg oder ein Staat
Schlettstadt aus den Kreisen Schlettstadt und Erstem gebildet werden soll mit
Rücksicht darauf. daß anch Hagenau und Schlettstadt früher geistige Werk¬
stätten echten germanischen Lebens waren und Aussicht bieten, sich als Mittel-


Grcnzboten II 1908 2''
Bewußtes und unbewußtes Streben im staatlichen Leben des Reichslandes

Kommission zur Beratung der Dezentralisation einzusetzen. Die Beigeordneten
des Amtshauptmauus müßten gleichfalls vom Kanton gewählt, ein besondrer
Befähigungsnachweis müßte aber nicht von ihnen gefordert werden. In einem
Kantonalrat müßten alle Gemeinden durch ein Mitglied ihres Gemeinderath.
die größern durch mehrere, vertreten sein. Diesem müßte das Recht der
Steuererhebung, überhaupt das Budgetrecht in bestimmten Grenzen gewährt
werden, sodaß sich der Kanton gewissermaßen zu einer Großgemeinde aus¬
gestattete. Orte über 10000 Einwohner blieben von vornherein aus dem
Kantonverbande, wie jetzt Straßburg und Metz aus dem Kreisvcrbande. und
stünde» unmittelbar unter der Regierung. Die Krcisdircltoren konnte man so
lange als Aufsichtsbehörde« beibehalten, bis sich die Kautouvcrfnssuug ein¬
gebürgert hätte. Wenn sie dann aufhöre» zu wirken. wird man gern an¬
erkennen, daß sie sorgsame Wächter der Kreisinteressen gewesen sind, und daß
man es ihrer Tätigkeit danken muß, daß die Bevölkerung saust aus der ato-
mistisch.-zentralistischen Verwaltuugsart der Franzosen zur alten individualistisch-
vrganischcu der Deutschen zurückgeführt ist. denu mau darf nach alle» ihren
bisherigen Leistungen das Zutrauen haben, daß sie anch hierin zum Schluß
noch Takt und Tatkraft gleichmäßig bewähren werden.

Die Bankreihe der Krcisbaumeister und die Juspektiouskreisc der Kreis-
schuliuspektoreu könne», wenn anch vielleicht uuter anderen Namen, bestehn
bleibe» »ut brauchen nur hin und wieder räumlich anders begrenzt zu werden,
Wie ja auch jetzt die Amtsgrenze» der Mcliorationsbanmcister mit keiner andern
Abgrenzung gena» übereinstimmen, sondern nur dem Bedürfnis des Ortes an¬
gepaßt sind.

Viel allmählicher als der Übergang von der Kreis- zur Kantonal-
bcvfassuug würde der von der Gesamtlaudesvcrwaltuug zur Selbstverwaltung
elsässischer Kleinstaaten ausgeführt werden können und müssen. Man vermag
>ehr wohl stückweise die Befugnisse der Landesverwaltung auf die Bezirksregierung
übertragen, bis zuletzt nnr Kommissare zur Regelung gemeinsamer An¬
gelegenheiten in Straßburg zurückbleiben, und die so lauge als nötig vom
Kaiser unmittelbar ernannten Bezirkspräsidenten den von den Senaten der
Landtage vorgeschlagnen und vom Kaiser bestätigten Landammännern Platz
wachen. Es kann dann immer noch Menschenalter dauern, bis den Freistaaten
e'Me gemz freie Wahl ihrer Staatsoberhäupter zugebilligt wird, wie die Hansa¬
städte sie ausüben.

Während eines solchen allmählichen Übergangs vom Bezirk zum Freistaat
hat die Bevölkerung Zeit, sich darüber klar zu werden, ob es zu einer
Trennung des jetzigen Bezirks Oberelsaß in zwei Freistaaten Kolmar und
Mülhausen kommen soll, wie ja früher immer zwischen dem Sundgau südlich
der Thur und der eigentlichen Landgrafschaft Oberelsaß ein Unterschied gemacht
wurde; ob vielleicht sogar noch ein besondrer Kleinstaat Hagenau aus den
Kantonen der jetzigen Kreise Hagenau. Zabern und Weißenburg oder ein Staat
Schlettstadt aus den Kreisen Schlettstadt und Erstem gebildet werden soll mit
Rücksicht darauf. daß anch Hagenau und Schlettstadt früher geistige Werk¬
stätten echten germanischen Lebens waren und Aussicht bieten, sich als Mittel-


Grcnzboten II 1908 2''
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_240381/197>, abgerufen am 24.08.2024.