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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Einkommensteuern), Wandergewerbesteueru, Eisenbahnsteuern, Bergwerkssteueru,
andre persönliche Steuern (Kopfsteuern), Anderseits gehören zu den "Aufwandsteuern":
Weiusteuern, Biersteuern, Schlacht-(Fleisch-) steuern, sonstige Verbrauchssteuern, Hunde¬
steuern und sonstige direkte Lnxusabgaben; zu den "Verkehrssteueru"! Umsatzsteuern für
Grundstücke, Stempelsteuern. Aus dieser Aufzählung geht zur Genüge hervor, was
in der nachstehenden Zusammenstellung in Übereinstimmung mit der Reichsstatistik
unter "direkten" Steuern und im Unterschiede davon unter "sonstigen" Steuern
verstanden ist. Auf eine Erörterung des vielumstrittnen Unterschieds der Begriffe
"direkte" und "indirekte" Steuern war hier nicht einzugehn. Trotz vieler Vor¬
behalte, die im einzelnen zu machen wären, erscheint es im ganzen zulässig, die
von der Reichsstatistik als die "direkte" bezeichnete Besteuerung mit der in der
Denkschrift des Reichsschatzamts ebenso bezeichneten Besteuerung als vergleichbar zu
behandeln. Die nachstehenden Zahlen sind dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen
Reichs 1902, Seite 209 entnommen und gelten für das Rechnungsjahr 1900 oder
1901. Eine vollständige Übereinstimmung zwischen den einzelnen Staaten konnte
in dieser Beziehung nicht erzielt werden, was aber unsern Zweck nicht wesentlich
berührt.

Wie die Zahlen ausweisen, beruhen in den dreizehn zunächst aufgeführten
Bundesstaaten -- die zusammen 96,6 Prozent der Gesamtflüche und 97,1 Pro¬
zent der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs umfassen -- die Staats-
finanzen (Einnahmen) im wesentlichen nicht auf der direkten Besteuerung.
Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der

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Nettoertrag Bruttoertrag der Erwerbs- Bestand
der Erwerbs- direkten sonstigen ciutüufte und der
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zusammen
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In Mark Mark Mark Mar Ma
Preußen ........ 16,07 6,11 1,27 28,45 191,54
Bayern........ 10,02 5.95 7,66 23,63 243,21
Sachsen........ 11,34 8,82 2,16 22,32 197,47
Württemberg....... 14,06 9,25 6,98 30,29 228,24
'
Baden. ,....... 10,67 8,45 7,86 26,98 190,44
Neffen......... 13,05 8,88 3,26 25,19 254,00
Mecklenburg-Schwerin. . - . 12,83 5,08 0,69 18,50 178,66
Mecklenburq-streut, .... 14,77 4,12 0,04 18,93 14,91
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Braunschweig , ..... 15.17 5,05 1.08 21,30 125,88
Snchsen-Meiningen .... 7.46 6.42 0,15 14,03 36,86
Anhalt........ 14,92 5,90 0,60 21,42 4,88
Schwarzvurg-Sondershausen. . 10,38 7,09 0,38 17,85 15.09
Schwarzburg-Rudolstadt . . . 9,08 6.39 0.25 15.72 43,19

Dagegen beruhn in folgenden neun Bundesstaaten, die 3,1 Prozent von
der Gesamtfläche lind 2,9 Prozent von der Gesamtbevölkerung des Deutschen
Reichs ausmachen, die Finanzen in der Tat im wesentlichen auf der direkten
Vesteuernng. Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der

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Nettoertrag Bruttoertrag der Erwerbs- Bestand
der Erwerbs- direkten sonstigen einkiinftc und der
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in Mark Mark Mark Mark Mark
Sachsen-Weimar . , . , . 6,47 8,09 0,63 15,19 14.91
Oldenburg....... 6.27 8,84 0,85 15,96 139.84
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Waldeck........ 0,23 6,08 0,16 6,47 34,06
Reuß älterer Linie..... -- 7,12 0,59 7,62
Reuß jüngerer Linie .... -- 6,31 0,34 6,65 7,^
Schaumburg-Lippe..... 0,37 5,61 0,55 6,53 6,1 ^
Lippe......... y 75 6,59 0,26 7,60 9,^7

Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Einkommensteuern), Wandergewerbesteueru, Eisenbahnsteuern, Bergwerkssteueru,
andre persönliche Steuern (Kopfsteuern), Anderseits gehören zu den „Aufwandsteuern":
Weiusteuern, Biersteuern, Schlacht-(Fleisch-) steuern, sonstige Verbrauchssteuern, Hunde¬
steuern und sonstige direkte Lnxusabgaben; zu den „Verkehrssteueru"! Umsatzsteuern für
Grundstücke, Stempelsteuern. Aus dieser Aufzählung geht zur Genüge hervor, was
in der nachstehenden Zusammenstellung in Übereinstimmung mit der Reichsstatistik
unter „direkten" Steuern und im Unterschiede davon unter „sonstigen" Steuern
verstanden ist. Auf eine Erörterung des vielumstrittnen Unterschieds der Begriffe
„direkte" und „indirekte" Steuern war hier nicht einzugehn. Trotz vieler Vor¬
behalte, die im einzelnen zu machen wären, erscheint es im ganzen zulässig, die
von der Reichsstatistik als die „direkte" bezeichnete Besteuerung mit der in der
Denkschrift des Reichsschatzamts ebenso bezeichneten Besteuerung als vergleichbar zu
behandeln. Die nachstehenden Zahlen sind dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen
Reichs 1902, Seite 209 entnommen und gelten für das Rechnungsjahr 1900 oder
1901. Eine vollständige Übereinstimmung zwischen den einzelnen Staaten konnte
in dieser Beziehung nicht erzielt werden, was aber unsern Zweck nicht wesentlich
berührt.

Wie die Zahlen ausweisen, beruhen in den dreizehn zunächst aufgeführten
Bundesstaaten — die zusammen 96,6 Prozent der Gesamtflüche und 97,1 Pro¬
zent der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs umfassen — die Staats-
finanzen (Einnahmen) im wesentlichen nicht auf der direkten Besteuerung.
Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der

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Dagegen beruhn in folgenden neun Bundesstaaten, die 3,1 Prozent von
der Gesamtfläche lind 2,9 Prozent von der Gesamtbevölkerung des Deutschen
Reichs ausmachen, die Finanzen in der Tat im wesentlichen auf der direkten
Vesteuernng. Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der

Ertrag der
Nettoertrag Bruttoertrag der Erwerbs- Bestand
der Erwerbs- direkten sonstigen einkiinftc und der
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[0396] Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten Einkommensteuern), Wandergewerbesteueru, Eisenbahnsteuern, Bergwerkssteueru, andre persönliche Steuern (Kopfsteuern), Anderseits gehören zu den „Aufwandsteuern": Weiusteuern, Biersteuern, Schlacht-(Fleisch-) steuern, sonstige Verbrauchssteuern, Hunde¬ steuern und sonstige direkte Lnxusabgaben; zu den „Verkehrssteueru"! Umsatzsteuern für Grundstücke, Stempelsteuern. Aus dieser Aufzählung geht zur Genüge hervor, was in der nachstehenden Zusammenstellung in Übereinstimmung mit der Reichsstatistik unter „direkten" Steuern und im Unterschiede davon unter „sonstigen" Steuern verstanden ist. Auf eine Erörterung des vielumstrittnen Unterschieds der Begriffe „direkte" und „indirekte" Steuern war hier nicht einzugehn. Trotz vieler Vor¬ behalte, die im einzelnen zu machen wären, erscheint es im ganzen zulässig, die von der Reichsstatistik als die „direkte" bezeichnete Besteuerung mit der in der Denkschrift des Reichsschatzamts ebenso bezeichneten Besteuerung als vergleichbar zu behandeln. Die nachstehenden Zahlen sind dem Statistischen Jahrbuch des Deutschen Reichs 1902, Seite 209 entnommen und gelten für das Rechnungsjahr 1900 oder 1901. Eine vollständige Übereinstimmung zwischen den einzelnen Staaten konnte in dieser Beziehung nicht erzielt werden, was aber unsern Zweck nicht wesentlich berührt. Wie die Zahlen ausweisen, beruhen in den dreizehn zunächst aufgeführten Bundesstaaten — die zusammen 96,6 Prozent der Gesamtflüche und 97,1 Pro¬ zent der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs umfassen — die Staats- finanzen (Einnahmen) im wesentlichen nicht auf der direkten Besteuerung. Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der ' ' . '» " . Ertrag"der Nettoertrag Bruttoertrag der Erwerbs- Bestand der Erwerbs- direkten sonstigen ciutüufte und der einkiinftc Steuer» Steuern Steuern Staatsschuld zusammen krk In Mark Mark Mark Mar Ma Preußen ........ 16,07 6,11 1,27 28,45 191,54 Bayern........ 10,02 5.95 7,66 23,63 243,21 Sachsen........ 11,34 8,82 2,16 22,32 197,47 Württemberg....... 14,06 9,25 6,98 30,29 228,24 ' Baden. ,....... 10,67 8,45 7,86 26,98 190,44 Neffen......... 13,05 8,88 3,26 25,19 254,00 Mecklenburg-Schwerin. . - . 12,83 5,08 0,69 18,50 178,66 Mecklenburq-streut, .... 14,77 4,12 0,04 18,93 14,91 ' Braunschweig , ..... 15.17 5,05 1.08 21,30 125,88 Snchsen-Meiningen .... 7.46 6.42 0,15 14,03 36,86 Anhalt........ 14,92 5,90 0,60 21,42 4,88 Schwarzvurg-Sondershausen. . 10,38 7,09 0,38 17,85 15.09 Schwarzburg-Rudolstadt . . . 9,08 6.39 0.25 15.72 43,19 Dagegen beruhn in folgenden neun Bundesstaaten, die 3,1 Prozent von der Gesamtfläche lind 2,9 Prozent von der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs ausmachen, die Finanzen in der Tat im wesentlichen auf der direkten Vesteuernng. Es betrug nämlich auf den Kopf der Bevölkerung der Ertrag der Nettoertrag Bruttoertrag der Erwerbs- Bestand der Erwerbs- direkten sonstigen einkiinftc und der cinMnfte Steuern Steuern Steuern Staatsschuld zusammen in Mark Mark Mark Mark Mark Sachsen-Weimar . , . , . 6,47 8,09 0,63 15,19 14.91 Oldenburg....... 6.27 8,84 0,85 15,96 139.84 Sachsen-Altenburg..... 1,91 6,07 1,30 9,28 10,90 Sachsen-Koburg-Gotha . . . 6,26 7,33 0,85 14,44 26,58 Waldeck........ 0,23 6,08 0,16 6,47 34,06 Reuß älterer Linie..... — 7,12 0,59 7,62 Reuß jüngerer Linie .... — 6,31 0,34 6,65 7,^ Schaumburg-Lippe..... 0,37 5,61 0,55 6,53 6,1 ^ Lippe......... y 75 6,59 0,26 7,60 9,^7

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/396>, abgerufen am 28.07.2024.