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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Auf den Geldbedarf des Reichs nehmen sie gar keine Rücksicht. Darauf weist
die Denkschrift hin, und mit Recht bemerkt sie dazu, daß mit dem landläufigen
Rezept des Sparens, der Einschränkung der Ausgaben wenig oder nichts da¬
gegen zu machen sei. Es mag jn in einzelnen Verwaltungszweigen manchmal
zu opulent gewirtschaftet werden, und man kann es den Parteisprechern im
Reichstage nicht allzu sehr verdenken, wenn sie mit dein Mahnen zum Sparen
immer wieder den Parteiwählern eine Freude machen wollen. Im ganzen ist
der Etat mit großer Sparsamkeit aufgestellt, und man wird, ohne Schaden
anzurichten, nicht viel streichen können. Nichtsdestoweniger ist ein großer
Fehlbetrag da, und das Reichsschatzamt oder der Bundesrat muß wieder eine
"Zuschußanleihe" beantragen, und zwar von 95 Millionen Mark.

Es ist kürzlich in den Grenzboten in einem Aufsatz über "Reichsfincmz-
rcform und Partikularismus" wieder einmal darauf hingewiesen worden, daß
verfassungsmäßig ein Defizit im Reichshaushalt eigentlich unmöglich ist, weil
die Einzelstaaten einen etwaigen Mehrbedarf durch nachträglich festzusetzende
Matrikularbcitrüge zu decken verpflichtet sind. Wenn ihre laufenden Einnahmen
dazu nicht ausreichen, so haben sie -- nicht das Reich -- Anleihen aufzu¬
nehmen. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Einzelstaaten sollte, streng
genommen, das Reich in die fatale Lage geraten können, eine Zuschußanleihe
zur Deckung von Fehlbeträgen im Etat zu machen. Es ist von einigermaßen
schmerzlichem Interesse, zu sehen, wie sich die Denkschrift des Reichsschatzamts
damit wieder abfinden muß. Nachdem sie die in der Natur der Zölle und
der indirekten Steuern begründete Notlage des Reichshaushalts geschildert hat,
führt sie wörtlich fort:

Jn fast noch schlimmeren Maße als im Reiche macht die Ungunst der wirt¬
schaftlichen Verhältnisse sich in ihrer Wirkung auf die Finanzen der Einzelstaaten
bemerkbar. Sind bei einer großen Zahl von ihnen die Finanzen im wesentlichen
auf die direkte Besteuerung gegründet, und treten deshalb die Folgen einer Stockung
in Industrie, Handel und Verkehr hier nicht so unvermittelt und in solchem Tief¬
stande Maßej auf, als bei den hauptsächlich auf dem Gebiete der indirekten Be¬
steuerung beruhenden Finanzen des Reichs, so sind jene Folgen bei ihrem Eintritt
jedoch um so tiefgreifender und nachhaltiger, da jene Budgets >der Einzelstnatenj
auf gleichmäßigerer Grundlage der Einnahmen und Ausgaben aufgebaut, schon durch
geringere Ausfälle erheblich belastet werden, ein Wiedercmsgleich sich aber auch nur
langsam vollzieht. Tritt neben diesen Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung des
Gleichgewichts im innern Staatshaushalt nun noch das Reich nicht mir mit hohen
und schwankenden ungedeckten Matrikularansprüchen hervor, sondern bleiben auch
die Überweisuugeu hinter ihrem Etatssoll zurück, wie es für 1901 mit rund fünf¬
zehn Millionen der Fall war, so wird die finanzielle Lage der Einzelstaaten zu
einer kaum erträglichen, und es ergibt sich als eine politische Notwendigkeit
jdiese Worte sind in der Denkschrift selbst gesperrt gedruckt j, in dieser Beziehung
auf Abhilfe bedacht zu sein. Als solche bietet sich für das Rechnungsjahr 1903
lediglich die Entlastung durch eine Zuschußanleihe.

Vor jeder Kritik der finanzwissenschaftlichcn und finauzpolitischen Richtig¬
keit dieser Sätze -- von ihrem "politischen" Sinne vorläufig ganz abgesehen ^
müssen wir den Leser bitten, einer statistischen Darstellung der tatsächlichen
Lage der Finanzen in den Einzelstaaten, soweit dafür bis jetzt zuverlässige
Unterlagen vorhanden sind, seine Aufmerksamkeit zu schenken. Ohne eine aus¬
giebige Finanzstatistik der Bundesstaaten sind vernünftige Vorarbeiten für die


Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten

Auf den Geldbedarf des Reichs nehmen sie gar keine Rücksicht. Darauf weist
die Denkschrift hin, und mit Recht bemerkt sie dazu, daß mit dem landläufigen
Rezept des Sparens, der Einschränkung der Ausgaben wenig oder nichts da¬
gegen zu machen sei. Es mag jn in einzelnen Verwaltungszweigen manchmal
zu opulent gewirtschaftet werden, und man kann es den Parteisprechern im
Reichstage nicht allzu sehr verdenken, wenn sie mit dein Mahnen zum Sparen
immer wieder den Parteiwählern eine Freude machen wollen. Im ganzen ist
der Etat mit großer Sparsamkeit aufgestellt, und man wird, ohne Schaden
anzurichten, nicht viel streichen können. Nichtsdestoweniger ist ein großer
Fehlbetrag da, und das Reichsschatzamt oder der Bundesrat muß wieder eine
„Zuschußanleihe" beantragen, und zwar von 95 Millionen Mark.

Es ist kürzlich in den Grenzboten in einem Aufsatz über „Reichsfincmz-
rcform und Partikularismus" wieder einmal darauf hingewiesen worden, daß
verfassungsmäßig ein Defizit im Reichshaushalt eigentlich unmöglich ist, weil
die Einzelstaaten einen etwaigen Mehrbedarf durch nachträglich festzusetzende
Matrikularbcitrüge zu decken verpflichtet sind. Wenn ihre laufenden Einnahmen
dazu nicht ausreichen, so haben sie — nicht das Reich — Anleihen aufzu¬
nehmen. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Einzelstaaten sollte, streng
genommen, das Reich in die fatale Lage geraten können, eine Zuschußanleihe
zur Deckung von Fehlbeträgen im Etat zu machen. Es ist von einigermaßen
schmerzlichem Interesse, zu sehen, wie sich die Denkschrift des Reichsschatzamts
damit wieder abfinden muß. Nachdem sie die in der Natur der Zölle und
der indirekten Steuern begründete Notlage des Reichshaushalts geschildert hat,
führt sie wörtlich fort:

Jn fast noch schlimmeren Maße als im Reiche macht die Ungunst der wirt¬
schaftlichen Verhältnisse sich in ihrer Wirkung auf die Finanzen der Einzelstaaten
bemerkbar. Sind bei einer großen Zahl von ihnen die Finanzen im wesentlichen
auf die direkte Besteuerung gegründet, und treten deshalb die Folgen einer Stockung
in Industrie, Handel und Verkehr hier nicht so unvermittelt und in solchem Tief¬
stande Maßej auf, als bei den hauptsächlich auf dem Gebiete der indirekten Be¬
steuerung beruhenden Finanzen des Reichs, so sind jene Folgen bei ihrem Eintritt
jedoch um so tiefgreifender und nachhaltiger, da jene Budgets >der Einzelstnatenj
auf gleichmäßigerer Grundlage der Einnahmen und Ausgaben aufgebaut, schon durch
geringere Ausfälle erheblich belastet werden, ein Wiedercmsgleich sich aber auch nur
langsam vollzieht. Tritt neben diesen Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung des
Gleichgewichts im innern Staatshaushalt nun noch das Reich nicht mir mit hohen
und schwankenden ungedeckten Matrikularansprüchen hervor, sondern bleiben auch
die Überweisuugeu hinter ihrem Etatssoll zurück, wie es für 1901 mit rund fünf¬
zehn Millionen der Fall war, so wird die finanzielle Lage der Einzelstaaten zu
einer kaum erträglichen, und es ergibt sich als eine politische Notwendigkeit
jdiese Worte sind in der Denkschrift selbst gesperrt gedruckt j, in dieser Beziehung
auf Abhilfe bedacht zu sein. Als solche bietet sich für das Rechnungsjahr 1903
lediglich die Entlastung durch eine Zuschußanleihe.

Vor jeder Kritik der finanzwissenschaftlichcn und finauzpolitischen Richtig¬
keit dieser Sätze — von ihrem „politischen" Sinne vorläufig ganz abgesehen ^
müssen wir den Leser bitten, einer statistischen Darstellung der tatsächlichen
Lage der Finanzen in den Einzelstaaten, soweit dafür bis jetzt zuverlässige
Unterlagen vorhanden sind, seine Aufmerksamkeit zu schenken. Ohne eine aus¬
giebige Finanzstatistik der Bundesstaaten sind vernünftige Vorarbeiten für die


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[0394] Der Reichshaushalt und die Finanzen der Bundesstaaten Auf den Geldbedarf des Reichs nehmen sie gar keine Rücksicht. Darauf weist die Denkschrift hin, und mit Recht bemerkt sie dazu, daß mit dem landläufigen Rezept des Sparens, der Einschränkung der Ausgaben wenig oder nichts da¬ gegen zu machen sei. Es mag jn in einzelnen Verwaltungszweigen manchmal zu opulent gewirtschaftet werden, und man kann es den Parteisprechern im Reichstage nicht allzu sehr verdenken, wenn sie mit dein Mahnen zum Sparen immer wieder den Parteiwählern eine Freude machen wollen. Im ganzen ist der Etat mit großer Sparsamkeit aufgestellt, und man wird, ohne Schaden anzurichten, nicht viel streichen können. Nichtsdestoweniger ist ein großer Fehlbetrag da, und das Reichsschatzamt oder der Bundesrat muß wieder eine „Zuschußanleihe" beantragen, und zwar von 95 Millionen Mark. Es ist kürzlich in den Grenzboten in einem Aufsatz über „Reichsfincmz- rcform und Partikularismus" wieder einmal darauf hingewiesen worden, daß verfassungsmäßig ein Defizit im Reichshaushalt eigentlich unmöglich ist, weil die Einzelstaaten einen etwaigen Mehrbedarf durch nachträglich festzusetzende Matrikularbcitrüge zu decken verpflichtet sind. Wenn ihre laufenden Einnahmen dazu nicht ausreichen, so haben sie — nicht das Reich — Anleihen aufzu¬ nehmen. Nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Einzelstaaten sollte, streng genommen, das Reich in die fatale Lage geraten können, eine Zuschußanleihe zur Deckung von Fehlbeträgen im Etat zu machen. Es ist von einigermaßen schmerzlichem Interesse, zu sehen, wie sich die Denkschrift des Reichsschatzamts damit wieder abfinden muß. Nachdem sie die in der Natur der Zölle und der indirekten Steuern begründete Notlage des Reichshaushalts geschildert hat, führt sie wörtlich fort: Jn fast noch schlimmeren Maße als im Reiche macht die Ungunst der wirt¬ schaftlichen Verhältnisse sich in ihrer Wirkung auf die Finanzen der Einzelstaaten bemerkbar. Sind bei einer großen Zahl von ihnen die Finanzen im wesentlichen auf die direkte Besteuerung gegründet, und treten deshalb die Folgen einer Stockung in Industrie, Handel und Verkehr hier nicht so unvermittelt und in solchem Tief¬ stande Maßej auf, als bei den hauptsächlich auf dem Gebiete der indirekten Be¬ steuerung beruhenden Finanzen des Reichs, so sind jene Folgen bei ihrem Eintritt jedoch um so tiefgreifender und nachhaltiger, da jene Budgets >der Einzelstnatenj auf gleichmäßigerer Grundlage der Einnahmen und Ausgaben aufgebaut, schon durch geringere Ausfälle erheblich belastet werden, ein Wiedercmsgleich sich aber auch nur langsam vollzieht. Tritt neben diesen Schwierigkeiten der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts im innern Staatshaushalt nun noch das Reich nicht mir mit hohen und schwankenden ungedeckten Matrikularansprüchen hervor, sondern bleiben auch die Überweisuugeu hinter ihrem Etatssoll zurück, wie es für 1901 mit rund fünf¬ zehn Millionen der Fall war, so wird die finanzielle Lage der Einzelstaaten zu einer kaum erträglichen, und es ergibt sich als eine politische Notwendigkeit jdiese Worte sind in der Denkschrift selbst gesperrt gedruckt j, in dieser Beziehung auf Abhilfe bedacht zu sein. Als solche bietet sich für das Rechnungsjahr 1903 lediglich die Entlastung durch eine Zuschußanleihe. Vor jeder Kritik der finanzwissenschaftlichcn und finauzpolitischen Richtig¬ keit dieser Sätze — von ihrem „politischen" Sinne vorläufig ganz abgesehen ^ müssen wir den Leser bitten, einer statistischen Darstellung der tatsächlichen Lage der Finanzen in den Einzelstaaten, soweit dafür bis jetzt zuverlässige Unterlagen vorhanden sind, seine Aufmerksamkeit zu schenken. Ohne eine aus¬ giebige Finanzstatistik der Bundesstaaten sind vernünftige Vorarbeiten für die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/394>, abgerufen am 24.11.2024.