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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Das Goldne Vließ

stehende Hosenbandorden lugt.), der Se. Hubertusorden. (bayr.) und der Sera-
phinenorden (schwed.), mit dein Tierreiche der schwarze Adler (Preuß.), der Ele¬
fant ldän.) und das Goldne Vließ (österr. oder span.) zu tun. Neben ihnen gibt
es zwar noch eine Anzahl andrer Ordenszeichen, die privilegierten Personen und
Ständen vorbehalten sind, darunter z. B. den bayrischen Se. Georgsorden, der
durch seine zugleich prächtige und geschmackvolle Ordenstracht sowie durch den von
seinen Mitgliedern alljährlich in vollem Ornat abgehaltnen Kirchgang bekannt ist,
aber sie gelten als nur dein einzelnen Lande zugehörige Hausvrdcn, und auch
der offiziöse Gothaische Kalender tut ihrer bei der Aufzählung der Titel, Ehren¬
ämter und Orden auswärtiger Potentaten und Untertanen keine Erwähnung.

Ein Rangverhültnis zwischen den acht Orden steht nicht fest. Wenn man
den Reichtum eines Souveräns an Dekorationen aufzählt, nennt man gern
zuerst den Orden, dessen Großmeister er als Landesherr ist, und läßt dann die
übrigen in bunter oder alphabetischer Reihe folgen. Vor hundert Jahren
rangierten der Hosenbandorden, das Goldne Vließ und der Elefant als die
drei ersten, und namentlich für das Hoseuband und das Goldne Vließ ist viel¬
leicht dieser ererbte Nimbus einer besondern Vornehmheit noch nicht ganz ver¬
schwunden. Auf ritterliche Großtaten, die in "orxors geleistet worden wären, wie
die der Deutschritter, der Malteser und der Johanniter, schaut freilich keiner dieser
"hohen" Ritterorden zurück. Das Sprichwort: "Gib dich für Braten, so wirst
du für Braten gegessen!" gilt auch für sie. Sie verdanken ihren Rang in
der allgemeinen Wertschätzung dem Umstände, daß ihre Jnsignien immer nur
souveränen und besonders angesehenen Leuten meist vornehmster Herkunft ver¬
liehen worden sind, und sogar in dieser Beziehung, das heißt wenn es nach
der Vornehmheit der Dekorierten gehn sollte, müßte ein zu den acht nicht
gehörender neuerer spanischer Orden, der Karls des Dritten, der erste sein, da
er der einzige ist, der je unter der Zahl seiner Großkreuze ein Mitglied des
himmlischen Hofstaats gezählt hat: in diesem Falle den heiligen Ignaz von
Loholn, über dessen Annahme der ihm post nrortsin zu teil gewordnen Ehrung
allerdings nichts bekannt ist.

Der Ritterorden des Goldner Vließes, von dem hier gesprochen werden
soll dia, wison ä'or, früher anch als Ritterorden des Lämbleins von Burgund
oder des belgischen Schäpers, in Spanien aber als öl Toysan 6s oro, <zi lusg-n
bezeichnet), entspricht allerdings als Institut in seiner gegenwärtigen Gestalt
schwerlich dem Bilde, das sich sein Gründer, Herzog Philipp der Gute von
Burgund, von seiner Körperschaft und seinem Kapitel gemacht zu haben scheint.
Er hatte den Orden zur Ehre der Jungfrau Maria und des heiligen Andreas
(as Non8si^nsur sainsr ^uärisn ^.xostrs se, Um-tyi') in Brügge an 10. Ja¬
nuar 1430, dem Tage seiner Vermählung in dritter Ehe mit der Prinzeß
Jsabella von Portugal gestiftet, und es war ihm dabei, wie aus dem Wortlaut
der im wichsten Jahre am 27. November von ihm vollzogncn Statuten her¬
vorgeht, um Förderung feudal-ritterlichen Wesen (xour l'llonnvnr se, l'^oeroisss-
nrsnt nu nobis sse^t se orclrs as Lllsvallsris) und um kirchliche Zwecke zu
tun gewesen (l'sxs,tot,loir as ig, to^ se as sginsts Dssliss se sxsiwtion as vsrws
se boruss inceurs).


Das Goldne Vließ

stehende Hosenbandorden lugt.), der Se. Hubertusorden. (bayr.) und der Sera-
phinenorden (schwed.), mit dein Tierreiche der schwarze Adler (Preuß.), der Ele¬
fant ldän.) und das Goldne Vließ (österr. oder span.) zu tun. Neben ihnen gibt
es zwar noch eine Anzahl andrer Ordenszeichen, die privilegierten Personen und
Ständen vorbehalten sind, darunter z. B. den bayrischen Se. Georgsorden, der
durch seine zugleich prächtige und geschmackvolle Ordenstracht sowie durch den von
seinen Mitgliedern alljährlich in vollem Ornat abgehaltnen Kirchgang bekannt ist,
aber sie gelten als nur dein einzelnen Lande zugehörige Hausvrdcn, und auch
der offiziöse Gothaische Kalender tut ihrer bei der Aufzählung der Titel, Ehren¬
ämter und Orden auswärtiger Potentaten und Untertanen keine Erwähnung.

Ein Rangverhültnis zwischen den acht Orden steht nicht fest. Wenn man
den Reichtum eines Souveräns an Dekorationen aufzählt, nennt man gern
zuerst den Orden, dessen Großmeister er als Landesherr ist, und läßt dann die
übrigen in bunter oder alphabetischer Reihe folgen. Vor hundert Jahren
rangierten der Hosenbandorden, das Goldne Vließ und der Elefant als die
drei ersten, und namentlich für das Hoseuband und das Goldne Vließ ist viel¬
leicht dieser ererbte Nimbus einer besondern Vornehmheit noch nicht ganz ver¬
schwunden. Auf ritterliche Großtaten, die in «orxors geleistet worden wären, wie
die der Deutschritter, der Malteser und der Johanniter, schaut freilich keiner dieser
„hohen" Ritterorden zurück. Das Sprichwort: „Gib dich für Braten, so wirst
du für Braten gegessen!" gilt auch für sie. Sie verdanken ihren Rang in
der allgemeinen Wertschätzung dem Umstände, daß ihre Jnsignien immer nur
souveränen und besonders angesehenen Leuten meist vornehmster Herkunft ver¬
liehen worden sind, und sogar in dieser Beziehung, das heißt wenn es nach
der Vornehmheit der Dekorierten gehn sollte, müßte ein zu den acht nicht
gehörender neuerer spanischer Orden, der Karls des Dritten, der erste sein, da
er der einzige ist, der je unter der Zahl seiner Großkreuze ein Mitglied des
himmlischen Hofstaats gezählt hat: in diesem Falle den heiligen Ignaz von
Loholn, über dessen Annahme der ihm post nrortsin zu teil gewordnen Ehrung
allerdings nichts bekannt ist.

Der Ritterorden des Goldner Vließes, von dem hier gesprochen werden
soll dia, wison ä'or, früher anch als Ritterorden des Lämbleins von Burgund
oder des belgischen Schäpers, in Spanien aber als öl Toysan 6s oro, <zi lusg-n
bezeichnet), entspricht allerdings als Institut in seiner gegenwärtigen Gestalt
schwerlich dem Bilde, das sich sein Gründer, Herzog Philipp der Gute von
Burgund, von seiner Körperschaft und seinem Kapitel gemacht zu haben scheint.
Er hatte den Orden zur Ehre der Jungfrau Maria und des heiligen Andreas
(as Non8si^nsur sainsr ^uärisn ^.xostrs se, Um-tyi') in Brügge an 10. Ja¬
nuar 1430, dem Tage seiner Vermählung in dritter Ehe mit der Prinzeß
Jsabella von Portugal gestiftet, und es war ihm dabei, wie aus dem Wortlaut
der im wichsten Jahre am 27. November von ihm vollzogncn Statuten her¬
vorgeht, um Förderung feudal-ritterlichen Wesen (xour l'llonnvnr se, l'^oeroisss-
nrsnt nu nobis sse^t se orclrs as Lllsvallsris) und um kirchliche Zwecke zu
tun gewesen (l'sxs,tot,loir as ig, to^ se as sginsts Dssliss se sxsiwtion as vsrws
se boruss inceurs).


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[0026] Das Goldne Vließ stehende Hosenbandorden lugt.), der Se. Hubertusorden. (bayr.) und der Sera- phinenorden (schwed.), mit dein Tierreiche der schwarze Adler (Preuß.), der Ele¬ fant ldän.) und das Goldne Vließ (österr. oder span.) zu tun. Neben ihnen gibt es zwar noch eine Anzahl andrer Ordenszeichen, die privilegierten Personen und Ständen vorbehalten sind, darunter z. B. den bayrischen Se. Georgsorden, der durch seine zugleich prächtige und geschmackvolle Ordenstracht sowie durch den von seinen Mitgliedern alljährlich in vollem Ornat abgehaltnen Kirchgang bekannt ist, aber sie gelten als nur dein einzelnen Lande zugehörige Hausvrdcn, und auch der offiziöse Gothaische Kalender tut ihrer bei der Aufzählung der Titel, Ehren¬ ämter und Orden auswärtiger Potentaten und Untertanen keine Erwähnung. Ein Rangverhültnis zwischen den acht Orden steht nicht fest. Wenn man den Reichtum eines Souveräns an Dekorationen aufzählt, nennt man gern zuerst den Orden, dessen Großmeister er als Landesherr ist, und läßt dann die übrigen in bunter oder alphabetischer Reihe folgen. Vor hundert Jahren rangierten der Hosenbandorden, das Goldne Vließ und der Elefant als die drei ersten, und namentlich für das Hoseuband und das Goldne Vließ ist viel¬ leicht dieser ererbte Nimbus einer besondern Vornehmheit noch nicht ganz ver¬ schwunden. Auf ritterliche Großtaten, die in «orxors geleistet worden wären, wie die der Deutschritter, der Malteser und der Johanniter, schaut freilich keiner dieser „hohen" Ritterorden zurück. Das Sprichwort: „Gib dich für Braten, so wirst du für Braten gegessen!" gilt auch für sie. Sie verdanken ihren Rang in der allgemeinen Wertschätzung dem Umstände, daß ihre Jnsignien immer nur souveränen und besonders angesehenen Leuten meist vornehmster Herkunft ver¬ liehen worden sind, und sogar in dieser Beziehung, das heißt wenn es nach der Vornehmheit der Dekorierten gehn sollte, müßte ein zu den acht nicht gehörender neuerer spanischer Orden, der Karls des Dritten, der erste sein, da er der einzige ist, der je unter der Zahl seiner Großkreuze ein Mitglied des himmlischen Hofstaats gezählt hat: in diesem Falle den heiligen Ignaz von Loholn, über dessen Annahme der ihm post nrortsin zu teil gewordnen Ehrung allerdings nichts bekannt ist. Der Ritterorden des Goldner Vließes, von dem hier gesprochen werden soll dia, wison ä'or, früher anch als Ritterorden des Lämbleins von Burgund oder des belgischen Schäpers, in Spanien aber als öl Toysan 6s oro, <zi lusg-n bezeichnet), entspricht allerdings als Institut in seiner gegenwärtigen Gestalt schwerlich dem Bilde, das sich sein Gründer, Herzog Philipp der Gute von Burgund, von seiner Körperschaft und seinem Kapitel gemacht zu haben scheint. Er hatte den Orden zur Ehre der Jungfrau Maria und des heiligen Andreas (as Non8si^nsur sainsr ^uärisn ^.xostrs se, Um-tyi') in Brügge an 10. Ja¬ nuar 1430, dem Tage seiner Vermählung in dritter Ehe mit der Prinzeß Jsabella von Portugal gestiftet, und es war ihm dabei, wie aus dem Wortlaut der im wichsten Jahre am 27. November von ihm vollzogncn Statuten her¬ vorgeht, um Förderung feudal-ritterlichen Wesen (xour l'llonnvnr se, l'^oeroisss- nrsnt nu nobis sse^t se orclrs as Lllsvallsris) und um kirchliche Zwecke zu tun gewesen (l'sxs,tot,loir as ig, to^ se as sginsts Dssliss se sxsiwtion as vsrws se boruss inceurs).

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/26>, abgerufen am 27.07.2024.