enthält sich in ihren Blättern und sonstigen Volkslehrmitteln von jeher louse quere jedes Versuchs, die Arbeiter zu gewissenhafter eigner Fürsorge für ihre Witwen und Waisen zu erziehn. Einzig und allein die furchtbare und nur zu verführerische Lehre wird fort und fort gepredigt, daß der eigne Fleiß und die eigne Sparsamkeit unter der bestehenden Wirtschaftsordnung ja doch nichts helfe, und daß der Arbeiter, wenn er von 25 Mark Wochenlohn 15 für sich verbraucht, nicht etwa als grundschlechter Kerl an seiner Familie handle, sondern selbst ein Opfer der "Verhältnisse" sei, also eigentlich gar nicht anders handeln könne. Daß es eine Schande für den Arbeiter sei, die Fürsorge für die Hiuterbltebnen einfach der Gesamtheit zu überlassen, steht im sozial¬ demokratischen Katechismus, der für die Massen bestimmt ist, nirgends ge¬ schrieben. Die Sozialdemokratie weiß ja auch sehr gut, daß die Witwen und die Waisen von den unangenehmen öffentlich-rechtlichen Folgen der Armen- unterstützung, die zum Teil unbillig siud, tatsächlich gar nicht berührt werden. Witwen und Waisen haben kein Wahlrecht, weder im Staat noch in der Ge¬ meinde, auch wenn sie nicht Ortsarme sind. Die lohnarbeitende Klasse über¬ läßt zwar leider weitaus am häufigsten ihre Hintcrbliebnen der öffentlichen Armenpflege, aber daß die Lohnarbeiter das auch am härtesten empfänden, und daß sie und ihre Hintcrbliebnen am schwersten darunter litten, ist nicht wahr. Wenn seit der Durchführung der Arbeiterversichernngsgesetze die Aufwendungen für die öffentliche Armenpflege größer statt kleiner geworden sind, weil die Armenpflege nach Form und Maß immer mehr im humanen Sinne verbessert worden ist, so ist das gerade der arbeitenden Klasse und wieder gerade ihren Witwe" und Waisen in fühlbarer und deutlich sichtbarer Weise zu gute ge¬ kommen. Der Abstand zwischen der Lebenslage der Arbeiterfrauen und der Arbeiterkinder vor dem Tode des Ernährers und nach ihm ist dadurch in er¬ freulicher Weise gemildert worden. Aber trotzdem -- das muß immer wieder holt werden -- ist für die Witwen- und Waisenversorgung auch der Arbeiter die Bereitstellung reichlicherer öffentlicher Mittel im Sinne der Andeutung des Reichskanzlers ein unbestreitbares Bedürfnis. Und da die große Mehrzahl der Angehörigen -- wie der Kanzler sagt -- "der weniger günstig gestellten Klassen der Bevölkerung" auf die Arbeiterklasse fällt, so versteht es sich ganz von selbst, daß auch von den dazu bereitzustellenden Mitteln weitaus der Löwenanteil auf die Arbeiter fallen muß. Nur soll man nicht vergessen, daß erstens zu den weniger günstig gestellten Klassen der Bevölkerung, die weder ein Vermögen haben noch ein Vermögen sammeln können, das ihre Hintcr¬ bliebnen vor Armut und Almosen schützt, doch auch eine ganz bedeutende, be¬ ständig wachsende und politisch und sozial sehr wichtige Minderheit gehört, die nicht aus Lohnarbeitern besteht, und für die der Gedanke, daß ihre Witwen und Waisen der Armenpflege verfallen, eine sehr viel größere Qual ist als für die Arbeiterklasse, daß deshalb zweitens für sie eine bessere Witwen- und Waisenversorgung zu schaffen ein viel dringenderes Bedürfnis vorliegt, und daß drittens die Pflicht der Gesamtheit, diesem Bedürfnis so bald wie möglich zu genügen, doch am wenigsten dadurch an Ernst verliert, daß dazu bei weitem weniger Geld nötig ist, als die bessere Witwen- und Waisenversorgung der Arbeiter verlangt.
Witwen- und Waisenversorgung
enthält sich in ihren Blättern und sonstigen Volkslehrmitteln von jeher louse quere jedes Versuchs, die Arbeiter zu gewissenhafter eigner Fürsorge für ihre Witwen und Waisen zu erziehn. Einzig und allein die furchtbare und nur zu verführerische Lehre wird fort und fort gepredigt, daß der eigne Fleiß und die eigne Sparsamkeit unter der bestehenden Wirtschaftsordnung ja doch nichts helfe, und daß der Arbeiter, wenn er von 25 Mark Wochenlohn 15 für sich verbraucht, nicht etwa als grundschlechter Kerl an seiner Familie handle, sondern selbst ein Opfer der „Verhältnisse" sei, also eigentlich gar nicht anders handeln könne. Daß es eine Schande für den Arbeiter sei, die Fürsorge für die Hiuterbltebnen einfach der Gesamtheit zu überlassen, steht im sozial¬ demokratischen Katechismus, der für die Massen bestimmt ist, nirgends ge¬ schrieben. Die Sozialdemokratie weiß ja auch sehr gut, daß die Witwen und die Waisen von den unangenehmen öffentlich-rechtlichen Folgen der Armen- unterstützung, die zum Teil unbillig siud, tatsächlich gar nicht berührt werden. Witwen und Waisen haben kein Wahlrecht, weder im Staat noch in der Ge¬ meinde, auch wenn sie nicht Ortsarme sind. Die lohnarbeitende Klasse über¬ läßt zwar leider weitaus am häufigsten ihre Hintcrbliebnen der öffentlichen Armenpflege, aber daß die Lohnarbeiter das auch am härtesten empfänden, und daß sie und ihre Hintcrbliebnen am schwersten darunter litten, ist nicht wahr. Wenn seit der Durchführung der Arbeiterversichernngsgesetze die Aufwendungen für die öffentliche Armenpflege größer statt kleiner geworden sind, weil die Armenpflege nach Form und Maß immer mehr im humanen Sinne verbessert worden ist, so ist das gerade der arbeitenden Klasse und wieder gerade ihren Witwe» und Waisen in fühlbarer und deutlich sichtbarer Weise zu gute ge¬ kommen. Der Abstand zwischen der Lebenslage der Arbeiterfrauen und der Arbeiterkinder vor dem Tode des Ernährers und nach ihm ist dadurch in er¬ freulicher Weise gemildert worden. Aber trotzdem — das muß immer wieder holt werden — ist für die Witwen- und Waisenversorgung auch der Arbeiter die Bereitstellung reichlicherer öffentlicher Mittel im Sinne der Andeutung des Reichskanzlers ein unbestreitbares Bedürfnis. Und da die große Mehrzahl der Angehörigen — wie der Kanzler sagt — „der weniger günstig gestellten Klassen der Bevölkerung" auf die Arbeiterklasse fällt, so versteht es sich ganz von selbst, daß auch von den dazu bereitzustellenden Mitteln weitaus der Löwenanteil auf die Arbeiter fallen muß. Nur soll man nicht vergessen, daß erstens zu den weniger günstig gestellten Klassen der Bevölkerung, die weder ein Vermögen haben noch ein Vermögen sammeln können, das ihre Hintcr¬ bliebnen vor Armut und Almosen schützt, doch auch eine ganz bedeutende, be¬ ständig wachsende und politisch und sozial sehr wichtige Minderheit gehört, die nicht aus Lohnarbeitern besteht, und für die der Gedanke, daß ihre Witwen und Waisen der Armenpflege verfallen, eine sehr viel größere Qual ist als für die Arbeiterklasse, daß deshalb zweitens für sie eine bessere Witwen- und Waisenversorgung zu schaffen ein viel dringenderes Bedürfnis vorliegt, und daß drittens die Pflicht der Gesamtheit, diesem Bedürfnis so bald wie möglich zu genügen, doch am wenigsten dadurch an Ernst verliert, daß dazu bei weitem weniger Geld nötig ist, als die bessere Witwen- und Waisenversorgung der Arbeiter verlangt.
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Witwen- und Waisenversorgung
enthält sich in ihren Blättern und sonstigen Volkslehrmitteln von jeher louse
quere jedes Versuchs, die Arbeiter zu gewissenhafter eigner Fürsorge für ihre
Witwen und Waisen zu erziehn. Einzig und allein die furchtbare und nur
zu verführerische Lehre wird fort und fort gepredigt, daß der eigne Fleiß und
die eigne Sparsamkeit unter der bestehenden Wirtschaftsordnung ja doch nichts
helfe, und daß der Arbeiter, wenn er von 25 Mark Wochenlohn 15 für sich
verbraucht, nicht etwa als grundschlechter Kerl an seiner Familie handle,
sondern selbst ein Opfer der „Verhältnisse" sei, also eigentlich gar nicht anders
handeln könne. Daß es eine Schande für den Arbeiter sei, die Fürsorge
für die Hiuterbltebnen einfach der Gesamtheit zu überlassen, steht im sozial¬
demokratischen Katechismus, der für die Massen bestimmt ist, nirgends ge¬
schrieben. Die Sozialdemokratie weiß ja auch sehr gut, daß die Witwen und
die Waisen von den unangenehmen öffentlich-rechtlichen Folgen der Armen-
unterstützung, die zum Teil unbillig siud, tatsächlich gar nicht berührt werden.
Witwen und Waisen haben kein Wahlrecht, weder im Staat noch in der Ge¬
meinde, auch wenn sie nicht Ortsarme sind. Die lohnarbeitende Klasse über¬
läßt zwar leider weitaus am häufigsten ihre Hintcrbliebnen der öffentlichen
Armenpflege, aber daß die Lohnarbeiter das auch am härtesten empfänden, und
daß sie und ihre Hintcrbliebnen am schwersten darunter litten, ist nicht wahr.
Wenn seit der Durchführung der Arbeiterversichernngsgesetze die Aufwendungen
für die öffentliche Armenpflege größer statt kleiner geworden sind, weil die
Armenpflege nach Form und Maß immer mehr im humanen Sinne verbessert
worden ist, so ist das gerade der arbeitenden Klasse und wieder gerade ihren
Witwe» und Waisen in fühlbarer und deutlich sichtbarer Weise zu gute ge¬
kommen. Der Abstand zwischen der Lebenslage der Arbeiterfrauen und der
Arbeiterkinder vor dem Tode des Ernährers und nach ihm ist dadurch in er¬
freulicher Weise gemildert worden. Aber trotzdem — das muß immer wieder
holt werden — ist für die Witwen- und Waisenversorgung auch der Arbeiter
die Bereitstellung reichlicherer öffentlicher Mittel im Sinne der Andeutung des
Reichskanzlers ein unbestreitbares Bedürfnis. Und da die große Mehrzahl der
Angehörigen — wie der Kanzler sagt — „der weniger günstig gestellten
Klassen der Bevölkerung" auf die Arbeiterklasse fällt, so versteht es sich ganz
von selbst, daß auch von den dazu bereitzustellenden Mitteln weitaus der
Löwenanteil auf die Arbeiter fallen muß. Nur soll man nicht vergessen, daß
erstens zu den weniger günstig gestellten Klassen der Bevölkerung, die weder
ein Vermögen haben noch ein Vermögen sammeln können, das ihre Hintcr¬
bliebnen vor Armut und Almosen schützt, doch auch eine ganz bedeutende, be¬
ständig wachsende und politisch und sozial sehr wichtige Minderheit gehört, die
nicht aus Lohnarbeitern besteht, und für die der Gedanke, daß ihre Witwen
und Waisen der Armenpflege verfallen, eine sehr viel größere Qual ist als
für die Arbeiterklasse, daß deshalb zweitens für sie eine bessere Witwen- und
Waisenversorgung zu schaffen ein viel dringenderes Bedürfnis vorliegt, und
daß drittens die Pflicht der Gesamtheit, diesem Bedürfnis so bald wie möglich
zu genügen, doch am wenigsten dadurch an Ernst verliert, daß dazu bei
weitem weniger Geld nötig ist, als die bessere Witwen- und Waisenversorgung
der Arbeiter verlangt.
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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/192>, abgerufen am 24.11.2024.
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