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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Adel und Land in England

sich heute bloß auf das Blut, Damit soll nichts gegen deu landlosen deutschen
Adel gesagt sein, der keineswegs die Abneigung verdient, die ihm von manchen
Kreisen entgegengetragen wird. Nicht mit Unrecht weist Sallust ans den
Einfluß hin, den die Bilder der Vorfahren auf den Geist der Nachkommen
ausüben, und ohne Zweifel ist die Fnmilienüberlicfernng ein starker Ansporn
für den landlosen Adel, sich im Dienste des Staates auszuzeichnen. Dafür
Beispiele zu geben ist nicht nötig.

In England ist die Familienüberlieferuug nicht minder stark, aber das
Blut allein giebt keinen Anspruch auf Auszeichnung. Immer hat der Grund-
scitz geherrscht, daß der Rang auf der Leistung beruht, und in der ältern Zeit,
die noch kein Beamtentum in unserm Sinne kannte, war die Leistung vom
Besitz, d. h. Landbesitz abhängig. Mir das Ausehen und deu Einfluß eines
Geschlechts war es notwendig, den Landbesitz festzuhalten und vor Zer¬
splitterung zu hüten. Bei einer Zersplitterung des Besitzes hätte die Gesamt-
leistuug der Mitglieder des Hauses gleich bleiben können, aber die Stellung
des Hauses hätte nicht höher gestanden als die des reichsten Gliedes und
wäre endlich auf eine sehr niedrige Stufe gesunken. Beim Zusammenhalten
des Ganzen bei dem Haupte des Geschlechts blieb der Rang und der Einfluß
ungeschmälert. Es hat lange gedauert, bevor die deutschen Fürsten diese ein¬
fache Wahrheit einsahen. Die Wettiner und vor ihnen die Astamer haben
durch Teilungen die führende Stellung in Deutschland verscherzt, die Hohen-
zollern haben durch Zusammenhalten der märkischen Besitzungen deu Grund
zu ihrer spätern Macht gelegt. Die deutsche Teiluugssucht ging hervor aus
einem übertriebnen Gerechtigkeitsgefühl, das den Gedanken an die Größe des
Hauses überwog und deu Staatsgedanken überhaupt nicht aufkommen ließ.

Um den Staatsgedanken brauchten sich die englischen Grundherren nicht
zu kümmern; ihnen schwebte nur der Glanz des Hauses vor, und dem opferten
sie die Gerechtigkeit gegen jüngere Söhne. Ob sie dem großen Adel oder dem
Ritterstande angehörten, sie fühlten sich alle eins in der Absicht, ihren Besitz
auf alle Zeit als ein unteilbares Ganzes zu vererben und so die erworbne
Stellung zum mindesten zu behaupten, wenn möglich zu erhöhen.

Bei den häufigen Thronstreitigkeiten im Mittelalter war die Erhaltung des
Besitzes durchaus nicht leicht. Der Inhaber eines Nitterleheus war keineswegs
dnrch seinen Lehnsherrn vor Schaden gedeckt, da die Gesetzgebung Wilhelms
des Eroberers vou alleu, auch von den nicht unmittelbaren Kronvnsallcn ver¬
langte, daß sie der Krone den Treueid leisteten. Standen sich nun, wie in
den Rosenkriegen, zwei Nebenbuhler gegenüber, so fand sich ein Vasall in
schwieriger Lage. Beide Könige beanspruchten Treue von ihm. Wenn die
Seite, für die er kämpfte, unterlag, dann half ihm seine Treue wenig, und
er hatte, wenn er selbst mit dein Leben davon kam, den Verlust seines Lehens
zu erwarten. Diese Unsicherheit des Besitzes regte die Rechtsgelehrten wieder
zum Denken nu, und der Ausweg, den ihre Gehirnthntigkcit fand, war der,
daß der Grundbesitz der Form nach einem andern oder der Sicherheit halber
mehreren andern übertragen wurde, mit dem Vorbehalte des Nießbrauchs für
den eigentlichen Besitzer und seine Erben. Wenn dann das Unglück hereinbrach,


Adel und Land in England

sich heute bloß auf das Blut, Damit soll nichts gegen deu landlosen deutschen
Adel gesagt sein, der keineswegs die Abneigung verdient, die ihm von manchen
Kreisen entgegengetragen wird. Nicht mit Unrecht weist Sallust ans den
Einfluß hin, den die Bilder der Vorfahren auf den Geist der Nachkommen
ausüben, und ohne Zweifel ist die Fnmilienüberlicfernng ein starker Ansporn
für den landlosen Adel, sich im Dienste des Staates auszuzeichnen. Dafür
Beispiele zu geben ist nicht nötig.

In England ist die Familienüberlieferuug nicht minder stark, aber das
Blut allein giebt keinen Anspruch auf Auszeichnung. Immer hat der Grund-
scitz geherrscht, daß der Rang auf der Leistung beruht, und in der ältern Zeit,
die noch kein Beamtentum in unserm Sinne kannte, war die Leistung vom
Besitz, d. h. Landbesitz abhängig. Mir das Ausehen und deu Einfluß eines
Geschlechts war es notwendig, den Landbesitz festzuhalten und vor Zer¬
splitterung zu hüten. Bei einer Zersplitterung des Besitzes hätte die Gesamt-
leistuug der Mitglieder des Hauses gleich bleiben können, aber die Stellung
des Hauses hätte nicht höher gestanden als die des reichsten Gliedes und
wäre endlich auf eine sehr niedrige Stufe gesunken. Beim Zusammenhalten
des Ganzen bei dem Haupte des Geschlechts blieb der Rang und der Einfluß
ungeschmälert. Es hat lange gedauert, bevor die deutschen Fürsten diese ein¬
fache Wahrheit einsahen. Die Wettiner und vor ihnen die Astamer haben
durch Teilungen die führende Stellung in Deutschland verscherzt, die Hohen-
zollern haben durch Zusammenhalten der märkischen Besitzungen deu Grund
zu ihrer spätern Macht gelegt. Die deutsche Teiluugssucht ging hervor aus
einem übertriebnen Gerechtigkeitsgefühl, das den Gedanken an die Größe des
Hauses überwog und deu Staatsgedanken überhaupt nicht aufkommen ließ.

Um den Staatsgedanken brauchten sich die englischen Grundherren nicht
zu kümmern; ihnen schwebte nur der Glanz des Hauses vor, und dem opferten
sie die Gerechtigkeit gegen jüngere Söhne. Ob sie dem großen Adel oder dem
Ritterstande angehörten, sie fühlten sich alle eins in der Absicht, ihren Besitz
auf alle Zeit als ein unteilbares Ganzes zu vererben und so die erworbne
Stellung zum mindesten zu behaupten, wenn möglich zu erhöhen.

Bei den häufigen Thronstreitigkeiten im Mittelalter war die Erhaltung des
Besitzes durchaus nicht leicht. Der Inhaber eines Nitterleheus war keineswegs
dnrch seinen Lehnsherrn vor Schaden gedeckt, da die Gesetzgebung Wilhelms
des Eroberers vou alleu, auch von den nicht unmittelbaren Kronvnsallcn ver¬
langte, daß sie der Krone den Treueid leisteten. Standen sich nun, wie in
den Rosenkriegen, zwei Nebenbuhler gegenüber, so fand sich ein Vasall in
schwieriger Lage. Beide Könige beanspruchten Treue von ihm. Wenn die
Seite, für die er kämpfte, unterlag, dann half ihm seine Treue wenig, und
er hatte, wenn er selbst mit dein Leben davon kam, den Verlust seines Lehens
zu erwarten. Diese Unsicherheit des Besitzes regte die Rechtsgelehrten wieder
zum Denken nu, und der Ausweg, den ihre Gehirnthntigkcit fand, war der,
daß der Grundbesitz der Form nach einem andern oder der Sicherheit halber
mehreren andern übertragen wurde, mit dem Vorbehalte des Nießbrauchs für
den eigentlichen Besitzer und seine Erben. Wenn dann das Unglück hereinbrach,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/80>, abgerufen am 01.09.2024.