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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Rlassendünkel und Sozialpolitik

sich, eben auf Grund der akademischen Bildung, als sozial Gleichstehende an,
was natürlich weder Rangunterschiede innerhalb des Berufs noch auch Ab¬
stufungen in der Vornehmheit der Berufe selbst ausschließt; allerlei Rivali¬
täten, so z. B. zwischen Technikern und Juristen, haben hierin ihren Ursprung-
Aber im ganzen gilt doch: wie die akademischen Bürger auf der Universität
sich grundsätzlich als Gleichstehende, als Kommilitonen anerkennen, wenn auch
diese oder jene Gruppe ihren privaten Hochmut hat, so erkennen sich auch die
Inhaber aller akademischen Berufe grundsätzlich als Gleichstehende um, und
wäre es nur darin, daß die "Satisfaktionsfähigkeit" keinem prinzipiellen Zweifel
unterliegt."

Es ist von Interesse, daß Paulsen hier die Duellfrage mit besondrer
Betonung in Betracht zieht. "Satisfaktionsfähig" ist doch nnr der, der dein
Standesgenossen mich Satisfaktion mit der Waffe giebt und sie anch von ihm
fordert, kurz der sich der Duellsitte unterwirft. Mit dem studentischen Pauk¬
boden hat das nichts oder sollte es nichts zu thun haben. Die Mensur, und
gerade die Bestimmnngsmensnr hat ihre besondre erziehende, für manche un¬
ersetzbare Bedeutung. Sie soll nicht unterschätzt, aber auch nicht überschätzt
werden. Wenn sie dahin führt, die Duellsitte zu fördern, so muß das be¬
dauert und bekämpft werden. Die Duellsitte ist und bleibt ein unsrer Kultur
Hohn sprechender Unfug, das Duell selbst eins der traurigsten notwendigen
Übel. Wenn die bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung und -- so muß
man hinzufügen -- die zurückgebliebne oder entartete öffentliche Meinung dem
gebildeten Manne den zur Aufrechterhaltung seiner sittlichen Persönlichkeit in
der Gesellschaft unerläßlichen Schutz gegen Ehrenraub versagt, so bleibt ihm
uuter Umständen keine andre Wahl, als sich selbst Recht zu nehmen, sich selbst
zu rächen. Man schlägt damit nicht immer den Beleidiger nieder, mau kann
ebensogut von ihm niedergeschlagen werden, aber man schlägt sicher die er¬
bärmliche Gesellschaft ins Gesicht, die einen im Stiche läßt, und darin hat
man Recht. Aber man muß dann auch den Mut haben, die Folgen davon
zu tragen. Nur die allerschwersten Beleidigungen sollten eigentlich das Duell
entschuldigen, und nur ein Duell unter den schwersten Bedingungen sollte
eigentlich entschuldigt werden. Für Duellanten sollte es vernünftigerweise
nebeneinander keinen Platz mehr in ein und derselben Gesellschaft geben. "Ent¬
weder du oder ich" -- nur so hätte das Duell rechten Sinn. Wenn sich der
tödlich Beleidigte und der Beleidiger -- man denke z. B. an einen nieder¬
trächtigen Ehrenraub begangen an der Fran, der Schwester, der Mutter ^
einige Säbelhiebe versetzt haben und dann -- gehörig zusammengeflickt -- beide,
als wäre nichts geschehn, in derselben "guten" Gesellschaft die alte Rolle
spielen, so ist das eine Lächerlichkeit, aber keine Sühne. Unsre Gesellschaft er¬
scheint noch ganz unfähig, in Ehrensachen Recht zu sprechen, Recht zu finden-
Wer nicht gedankenlos ins Leben hineingelebt hat, dein müssen sich bei einiger
Erfahrung in solchen Dingen diese Gedanken aufgedrängt haben. Aber die
Gedankenlosigkeit, das heißt die nichts als konventionelle und formelle Be¬
trachtung des Menschenlebens ist leider gerade unter den Gebildeten nur zu
sehr verbreitet. Von allen zu verlangen, daß sie sich unter allen Umstünden


Rlassendünkel und Sozialpolitik

sich, eben auf Grund der akademischen Bildung, als sozial Gleichstehende an,
was natürlich weder Rangunterschiede innerhalb des Berufs noch auch Ab¬
stufungen in der Vornehmheit der Berufe selbst ausschließt; allerlei Rivali¬
täten, so z. B. zwischen Technikern und Juristen, haben hierin ihren Ursprung-
Aber im ganzen gilt doch: wie die akademischen Bürger auf der Universität
sich grundsätzlich als Gleichstehende, als Kommilitonen anerkennen, wenn auch
diese oder jene Gruppe ihren privaten Hochmut hat, so erkennen sich auch die
Inhaber aller akademischen Berufe grundsätzlich als Gleichstehende um, und
wäre es nur darin, daß die »Satisfaktionsfähigkeit« keinem prinzipiellen Zweifel
unterliegt."

Es ist von Interesse, daß Paulsen hier die Duellfrage mit besondrer
Betonung in Betracht zieht. „Satisfaktionsfähig" ist doch nnr der, der dein
Standesgenossen mich Satisfaktion mit der Waffe giebt und sie anch von ihm
fordert, kurz der sich der Duellsitte unterwirft. Mit dem studentischen Pauk¬
boden hat das nichts oder sollte es nichts zu thun haben. Die Mensur, und
gerade die Bestimmnngsmensnr hat ihre besondre erziehende, für manche un¬
ersetzbare Bedeutung. Sie soll nicht unterschätzt, aber auch nicht überschätzt
werden. Wenn sie dahin führt, die Duellsitte zu fördern, so muß das be¬
dauert und bekämpft werden. Die Duellsitte ist und bleibt ein unsrer Kultur
Hohn sprechender Unfug, das Duell selbst eins der traurigsten notwendigen
Übel. Wenn die bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung und — so muß
man hinzufügen — die zurückgebliebne oder entartete öffentliche Meinung dem
gebildeten Manne den zur Aufrechterhaltung seiner sittlichen Persönlichkeit in
der Gesellschaft unerläßlichen Schutz gegen Ehrenraub versagt, so bleibt ihm
uuter Umständen keine andre Wahl, als sich selbst Recht zu nehmen, sich selbst
zu rächen. Man schlägt damit nicht immer den Beleidiger nieder, mau kann
ebensogut von ihm niedergeschlagen werden, aber man schlägt sicher die er¬
bärmliche Gesellschaft ins Gesicht, die einen im Stiche läßt, und darin hat
man Recht. Aber man muß dann auch den Mut haben, die Folgen davon
zu tragen. Nur die allerschwersten Beleidigungen sollten eigentlich das Duell
entschuldigen, und nur ein Duell unter den schwersten Bedingungen sollte
eigentlich entschuldigt werden. Für Duellanten sollte es vernünftigerweise
nebeneinander keinen Platz mehr in ein und derselben Gesellschaft geben. „Ent¬
weder du oder ich" — nur so hätte das Duell rechten Sinn. Wenn sich der
tödlich Beleidigte und der Beleidiger — man denke z. B. an einen nieder¬
trächtigen Ehrenraub begangen an der Fran, der Schwester, der Mutter ^
einige Säbelhiebe versetzt haben und dann — gehörig zusammengeflickt — beide,
als wäre nichts geschehn, in derselben „guten" Gesellschaft die alte Rolle
spielen, so ist das eine Lächerlichkeit, aber keine Sühne. Unsre Gesellschaft er¬
scheint noch ganz unfähig, in Ehrensachen Recht zu sprechen, Recht zu finden-
Wer nicht gedankenlos ins Leben hineingelebt hat, dein müssen sich bei einiger
Erfahrung in solchen Dingen diese Gedanken aufgedrängt haben. Aber die
Gedankenlosigkeit, das heißt die nichts als konventionelle und formelle Be¬
trachtung des Menschenlebens ist leider gerade unter den Gebildeten nur zu
sehr verbreitet. Von allen zu verlangen, daß sie sich unter allen Umstünden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/700>, abgerufen am 01.09.2024.