Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
von der Religion Altroms

Weil auf dem unverletzten Rechtszustande, der das ungetrübte Friedens¬
verhältnis zwischen der Gemeinde und den Göttern einschließt, das Wohl und
die Sicherheit des Staates beruhen, so werden von Zeit zu Zeit die Verschul¬
dungen gegen die Götter, die man sich uubewußterweise zugezogen haben könnte,
durch Lustrationen getilgt. Bei diesen kommt die Idee der Reinigung durch
die Anwendung von Wasser, Feuer und Räucherwerk zum Ausdruck, während
der feierliche Umzug um die zu lustriereudeu Personen oder Stätten, wobei
meistens das Opfertier herumgeführt wird, versinnbildlichen soll, daß diese
Personen oder Stätten dnrch göttlichen Schutz vor Gefahren, die von außen
drohen könnten, gesichert sind. So wurden bei den ländlichen Festen die Äcker
umwandelt, so das auf dem Marsfeld versammelte neukonstituierte römische
Volk bei dem vorzugsweise wstrnw, genannten Schlußakte des Zensus. Außer¬
ordentliche Lustrationen erachtet man gewöhnlich für notwendig, wenn dein
Senat xroäissig. gemeldet werden, die anzuzeigen scheinen, daß eine Gottheit
erzürnt ist oder warnen will. Welche Gottheit beleidigt, und womit sie zu
versöhnen ist, das haben die Priester als Sachverständige zu ermitteln. Die
Kulthandlungen sind also Rechtsgeschäfte. Von bürgerlichen Rechtsgeschäften
unterscheiden sie sich dadurch, daß der Vertrag, auf Grund dessen sie vollzöge"
werden, einseitig ist, indem nur der Mensch, sei es als Privatperson, sei es
als Vertreter des Staates, eine Erklärung abgiebt, während die Zustimmung
oder Beitrittserklärung des Gottes nicht wahrgenommen, sondern nur voraus¬
gesetzt wird. Der Priester handelt nicht als Vertreter der Gottheit, sondern
ist nur Gehilfe der geköderten oder der opfernden Magistratsperson, indem er
dieser Gebetsformeln vorspricht, symbolische Handlungen vormacht und über¬
haupt durch Leitung und Überwachung dafür sorgt, daß der ganze heilige
Prozeß ordnungsmäßig verläuft und Rechtskraft erlangt. Ist das Rechts¬
geschäft perfekt geworden, so ist die Gottheit zur Erfüllung der eingegangnen
Verpflichtung gezwungen. Soll aber das Rechtsgeschäft perfekt werden, so darf
keine der vorgeschriebnen Handbewegungen und kein Wort der Formel weg¬
gelassen oder geändert werden. Wichtig ist es namentlich, daß die Gottheit
mit dem richtigen Namen angeredet wird; dagegen ist es nicht nötig, daß der
Handelnde die in einer veralteten Sprache überkommene Formel versteht. Damit
sich nicht Feinde der Formel bedienen und über die Macht der Gottheit zur
Schädigung des Staates verfügen können, müssen Formeln und Zeremoniell
geheim gehalten werden. Die Kulthandlungen tragen also (Wissowa unterläßt
es, das hervorzuheben) den Charakter der Zauberei.

Unter den Kultakteu, die mau von den Griechen übernahm, wurden die
Lektistermen oder Götterbewirtungeu sehr beliebt. Die Tempel der auf Geheiß
der Sibyllinen eingeführten griechischen Gottheiten erhielten unter andern Aus¬
stattungsgegenständen ein pulvwar, ein mit Kissen belegtes Speisesofa, auf das
an gewissen Festtagen oder bei außerordentlichen Anlässen eine Puppe nieder¬
gelegt wurde, die die Gottheit vorstellen sollte, und die auf einem Tischchen eine
Mahlzeit vorgesetzt bekam. Im Jahre 399 wurde wegen einer Seuche dre:
Götterpaaren: Apollo und Latona, Herkules und Diana, Merkur und Neptun,
auf einem freien Platze ein achttägiges Lektisteruinm bereitet, und solche Schmäuse


von der Religion Altroms

Weil auf dem unverletzten Rechtszustande, der das ungetrübte Friedens¬
verhältnis zwischen der Gemeinde und den Göttern einschließt, das Wohl und
die Sicherheit des Staates beruhen, so werden von Zeit zu Zeit die Verschul¬
dungen gegen die Götter, die man sich uubewußterweise zugezogen haben könnte,
durch Lustrationen getilgt. Bei diesen kommt die Idee der Reinigung durch
die Anwendung von Wasser, Feuer und Räucherwerk zum Ausdruck, während
der feierliche Umzug um die zu lustriereudeu Personen oder Stätten, wobei
meistens das Opfertier herumgeführt wird, versinnbildlichen soll, daß diese
Personen oder Stätten dnrch göttlichen Schutz vor Gefahren, die von außen
drohen könnten, gesichert sind. So wurden bei den ländlichen Festen die Äcker
umwandelt, so das auf dem Marsfeld versammelte neukonstituierte römische
Volk bei dem vorzugsweise wstrnw, genannten Schlußakte des Zensus. Außer¬
ordentliche Lustrationen erachtet man gewöhnlich für notwendig, wenn dein
Senat xroäissig. gemeldet werden, die anzuzeigen scheinen, daß eine Gottheit
erzürnt ist oder warnen will. Welche Gottheit beleidigt, und womit sie zu
versöhnen ist, das haben die Priester als Sachverständige zu ermitteln. Die
Kulthandlungen sind also Rechtsgeschäfte. Von bürgerlichen Rechtsgeschäften
unterscheiden sie sich dadurch, daß der Vertrag, auf Grund dessen sie vollzöge»
werden, einseitig ist, indem nur der Mensch, sei es als Privatperson, sei es
als Vertreter des Staates, eine Erklärung abgiebt, während die Zustimmung
oder Beitrittserklärung des Gottes nicht wahrgenommen, sondern nur voraus¬
gesetzt wird. Der Priester handelt nicht als Vertreter der Gottheit, sondern
ist nur Gehilfe der geköderten oder der opfernden Magistratsperson, indem er
dieser Gebetsformeln vorspricht, symbolische Handlungen vormacht und über¬
haupt durch Leitung und Überwachung dafür sorgt, daß der ganze heilige
Prozeß ordnungsmäßig verläuft und Rechtskraft erlangt. Ist das Rechts¬
geschäft perfekt geworden, so ist die Gottheit zur Erfüllung der eingegangnen
Verpflichtung gezwungen. Soll aber das Rechtsgeschäft perfekt werden, so darf
keine der vorgeschriebnen Handbewegungen und kein Wort der Formel weg¬
gelassen oder geändert werden. Wichtig ist es namentlich, daß die Gottheit
mit dem richtigen Namen angeredet wird; dagegen ist es nicht nötig, daß der
Handelnde die in einer veralteten Sprache überkommene Formel versteht. Damit
sich nicht Feinde der Formel bedienen und über die Macht der Gottheit zur
Schädigung des Staates verfügen können, müssen Formeln und Zeremoniell
geheim gehalten werden. Die Kulthandlungen tragen also (Wissowa unterläßt
es, das hervorzuheben) den Charakter der Zauberei.

Unter den Kultakteu, die mau von den Griechen übernahm, wurden die
Lektistermen oder Götterbewirtungeu sehr beliebt. Die Tempel der auf Geheiß
der Sibyllinen eingeführten griechischen Gottheiten erhielten unter andern Aus¬
stattungsgegenständen ein pulvwar, ein mit Kissen belegtes Speisesofa, auf das
an gewissen Festtagen oder bei außerordentlichen Anlässen eine Puppe nieder¬
gelegt wurde, die die Gottheit vorstellen sollte, und die auf einem Tischchen eine
Mahlzeit vorgesetzt bekam. Im Jahre 399 wurde wegen einer Seuche dre:
Götterpaaren: Apollo und Latona, Herkules und Diana, Merkur und Neptun,
auf einem freien Platze ein achttägiges Lektisteruinm bereitet, und solche Schmäuse


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0614" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239402"/>
          <fw type="header" place="top"> von der Religion Altroms</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2833"> Weil auf dem unverletzten Rechtszustande, der das ungetrübte Friedens¬<lb/>
verhältnis zwischen der Gemeinde und den Göttern einschließt, das Wohl und<lb/>
die Sicherheit des Staates beruhen, so werden von Zeit zu Zeit die Verschul¬<lb/>
dungen gegen die Götter, die man sich uubewußterweise zugezogen haben könnte,<lb/>
durch Lustrationen getilgt. Bei diesen kommt die Idee der Reinigung durch<lb/>
die Anwendung von Wasser, Feuer und Räucherwerk zum Ausdruck, während<lb/>
der feierliche Umzug um die zu lustriereudeu Personen oder Stätten, wobei<lb/>
meistens das Opfertier herumgeführt wird, versinnbildlichen soll, daß diese<lb/>
Personen oder Stätten dnrch göttlichen Schutz vor Gefahren, die von außen<lb/>
drohen könnten, gesichert sind. So wurden bei den ländlichen Festen die Äcker<lb/>
umwandelt, so das auf dem Marsfeld versammelte neukonstituierte römische<lb/>
Volk bei dem vorzugsweise wstrnw, genannten Schlußakte des Zensus. Außer¬<lb/>
ordentliche Lustrationen erachtet man gewöhnlich für notwendig, wenn dein<lb/>
Senat xroäissig. gemeldet werden, die anzuzeigen scheinen, daß eine Gottheit<lb/>
erzürnt ist oder warnen will. Welche Gottheit beleidigt, und womit sie zu<lb/>
versöhnen ist, das haben die Priester als Sachverständige zu ermitteln. Die<lb/>
Kulthandlungen sind also Rechtsgeschäfte. Von bürgerlichen Rechtsgeschäften<lb/>
unterscheiden sie sich dadurch, daß der Vertrag, auf Grund dessen sie vollzöge»<lb/>
werden, einseitig ist, indem nur der Mensch, sei es als Privatperson, sei es<lb/>
als Vertreter des Staates, eine Erklärung abgiebt, während die Zustimmung<lb/>
oder Beitrittserklärung des Gottes nicht wahrgenommen, sondern nur voraus¬<lb/>
gesetzt wird. Der Priester handelt nicht als Vertreter der Gottheit, sondern<lb/>
ist nur Gehilfe der geköderten oder der opfernden Magistratsperson, indem er<lb/>
dieser Gebetsformeln vorspricht, symbolische Handlungen vormacht und über¬<lb/>
haupt durch Leitung und Überwachung dafür sorgt, daß der ganze heilige<lb/>
Prozeß ordnungsmäßig verläuft und Rechtskraft erlangt. Ist das Rechts¬<lb/>
geschäft perfekt geworden, so ist die Gottheit zur Erfüllung der eingegangnen<lb/>
Verpflichtung gezwungen. Soll aber das Rechtsgeschäft perfekt werden, so darf<lb/>
keine der vorgeschriebnen Handbewegungen und kein Wort der Formel weg¬<lb/>
gelassen oder geändert werden. Wichtig ist es namentlich, daß die Gottheit<lb/>
mit dem richtigen Namen angeredet wird; dagegen ist es nicht nötig, daß der<lb/>
Handelnde die in einer veralteten Sprache überkommene Formel versteht. Damit<lb/>
sich nicht Feinde der Formel bedienen und über die Macht der Gottheit zur<lb/>
Schädigung des Staates verfügen können, müssen Formeln und Zeremoniell<lb/>
geheim gehalten werden. Die Kulthandlungen tragen also (Wissowa unterläßt<lb/>
es, das hervorzuheben) den Charakter der Zauberei.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2834" next="#ID_2835"> Unter den Kultakteu, die mau von den Griechen übernahm, wurden die<lb/>
Lektistermen oder Götterbewirtungeu sehr beliebt. Die Tempel der auf Geheiß<lb/>
der Sibyllinen eingeführten griechischen Gottheiten erhielten unter andern Aus¬<lb/>
stattungsgegenständen ein pulvwar, ein mit Kissen belegtes Speisesofa, auf das<lb/>
an gewissen Festtagen oder bei außerordentlichen Anlässen eine Puppe nieder¬<lb/>
gelegt wurde, die die Gottheit vorstellen sollte, und die auf einem Tischchen eine<lb/>
Mahlzeit vorgesetzt bekam. Im Jahre 399 wurde wegen einer Seuche dre:<lb/>
Götterpaaren: Apollo und Latona, Herkules und Diana, Merkur und Neptun,<lb/>
auf einem freien Platze ein achttägiges Lektisteruinm bereitet, und solche Schmäuse</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0614] von der Religion Altroms Weil auf dem unverletzten Rechtszustande, der das ungetrübte Friedens¬ verhältnis zwischen der Gemeinde und den Göttern einschließt, das Wohl und die Sicherheit des Staates beruhen, so werden von Zeit zu Zeit die Verschul¬ dungen gegen die Götter, die man sich uubewußterweise zugezogen haben könnte, durch Lustrationen getilgt. Bei diesen kommt die Idee der Reinigung durch die Anwendung von Wasser, Feuer und Räucherwerk zum Ausdruck, während der feierliche Umzug um die zu lustriereudeu Personen oder Stätten, wobei meistens das Opfertier herumgeführt wird, versinnbildlichen soll, daß diese Personen oder Stätten dnrch göttlichen Schutz vor Gefahren, die von außen drohen könnten, gesichert sind. So wurden bei den ländlichen Festen die Äcker umwandelt, so das auf dem Marsfeld versammelte neukonstituierte römische Volk bei dem vorzugsweise wstrnw, genannten Schlußakte des Zensus. Außer¬ ordentliche Lustrationen erachtet man gewöhnlich für notwendig, wenn dein Senat xroäissig. gemeldet werden, die anzuzeigen scheinen, daß eine Gottheit erzürnt ist oder warnen will. Welche Gottheit beleidigt, und womit sie zu versöhnen ist, das haben die Priester als Sachverständige zu ermitteln. Die Kulthandlungen sind also Rechtsgeschäfte. Von bürgerlichen Rechtsgeschäften unterscheiden sie sich dadurch, daß der Vertrag, auf Grund dessen sie vollzöge» werden, einseitig ist, indem nur der Mensch, sei es als Privatperson, sei es als Vertreter des Staates, eine Erklärung abgiebt, während die Zustimmung oder Beitrittserklärung des Gottes nicht wahrgenommen, sondern nur voraus¬ gesetzt wird. Der Priester handelt nicht als Vertreter der Gottheit, sondern ist nur Gehilfe der geköderten oder der opfernden Magistratsperson, indem er dieser Gebetsformeln vorspricht, symbolische Handlungen vormacht und über¬ haupt durch Leitung und Überwachung dafür sorgt, daß der ganze heilige Prozeß ordnungsmäßig verläuft und Rechtskraft erlangt. Ist das Rechts¬ geschäft perfekt geworden, so ist die Gottheit zur Erfüllung der eingegangnen Verpflichtung gezwungen. Soll aber das Rechtsgeschäft perfekt werden, so darf keine der vorgeschriebnen Handbewegungen und kein Wort der Formel weg¬ gelassen oder geändert werden. Wichtig ist es namentlich, daß die Gottheit mit dem richtigen Namen angeredet wird; dagegen ist es nicht nötig, daß der Handelnde die in einer veralteten Sprache überkommene Formel versteht. Damit sich nicht Feinde der Formel bedienen und über die Macht der Gottheit zur Schädigung des Staates verfügen können, müssen Formeln und Zeremoniell geheim gehalten werden. Die Kulthandlungen tragen also (Wissowa unterläßt es, das hervorzuheben) den Charakter der Zauberei. Unter den Kultakteu, die mau von den Griechen übernahm, wurden die Lektistermen oder Götterbewirtungeu sehr beliebt. Die Tempel der auf Geheiß der Sibyllinen eingeführten griechischen Gottheiten erhielten unter andern Aus¬ stattungsgegenständen ein pulvwar, ein mit Kissen belegtes Speisesofa, auf das an gewissen Festtagen oder bei außerordentlichen Anlässen eine Puppe nieder¬ gelegt wurde, die die Gottheit vorstellen sollte, und die auf einem Tischchen eine Mahlzeit vorgesetzt bekam. Im Jahre 399 wurde wegen einer Seuche dre: Götterpaaren: Apollo und Latona, Herkules und Diana, Merkur und Neptun, auf einem freien Platze ein achttägiges Lektisteruinm bereitet, und solche Schmäuse

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/614
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/614>, abgerufen am 01.09.2024.