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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Zur Bankveform

Handel, die, schon lange innerlich gefestigt und ausgebaut, in weit geringerm
Maße in die Lage versetzt werden, außerordentliche Kreditansprüche an die
Banken zu stellen, Deutschlands Handel und Industrie dagegen sind ganz
jungen Datums und haben ihre heutige Hohe und die Fähigkeit, ans dem Welt¬
markte zu konkurrieren, einzig und allein vermittelst der Kreditthätigkcit der
Banken erlangt. Seine industrielle und kommerzielle Entwicklung ist aber noch
lange nicht abgeschlossen. Wenn unsre Banken jetzt zur englischen Praxis über¬
gingen, die für ein wirtschaftlich weit höher entwickeltes Volk berechnet ist,
würden sie nicht nur sich selbst lind unsern volkswirtschaftlichen Organismus,
sondern auch den gesamten weltwirtschaftlichen Organismus, auf den sie kraft
ihrer Expansionspolitik einen unverkennbaren Einfluß erlangt haben, außer¬
ordentlich schädigen. Deutschland würde damit auf ein bedeutendes wirtschaft¬
liches Einslnßgebiet im Auslande, das es sich jetzt schon erobert hat, wiederum
verzichten.

Wenn wir so gesehen haben, in welchem Grade sich unser gesamtes
Wirtschaftsleben durch die Einwirkung der Banken günstig entwickelt hat, und
daß es mich in Zukunft dieser engen Verbindung mit den Banken nicht ent-
raten darf, so wollen wir jetzt die Folgen betrachten, die die Anwendung der
von den Bankreformern verlangten Mittel auf unsre gesamte volkswirtschaft¬
liche Entwicklung nach sich ziehn würde. Zwei Grundsätze sind es, in denen
Wagner den Weg zur Gesundung des Bankwesens sieht, die Öffentlichkeit und
die Beaufsichtigung durch den Staat.

Die Öffentlichkeit müßte, wenn sie überhaupt Wert haben sollte, voll¬
ständig sein. Dies durchzuführen ist unmöglich; denn man kann schlechter¬
dings von einem .Kaufmann nicht verlangen, daß er mit offnen Karten spiele.
Eine beschränkte Öffentlichkeit nach gesetzlichen Bestimmungen würde ihren Zweck
jedenfalls verfehlen, weil die mit ihr beabsichtigte Wirkung leicht illusorisch
gemacht werden konnte, sobald die Bank die Mitteilung einer Nachricht nicht
an die Öffentlichkeit gelangen lassen wollte. Sie braucht nur zur Zeit der
Bilanzaufstellung eine Schiebung zwischen den einzelnen Konter ganz nach
ihrem Wunsche vorzunehmen, und die Praxis zeigt Fälle, wo derartige Main-
pulatioueu vorgenommen worden sind, ohne daß die Staatsanwaltschaft se^
auf Grund des § 344 Ur. 4 des Handelsgesetzbuchs als strafbar angesehen
hat. Zum Beispiel hat die Dresdner Kreditanstalt vor der BilauzaufstellttNg
einen ihr unbequemen Betrag vom Konto "Debitoren" zum Wechselkonto
hinübergeworfen, indem sie sich von den Debitoren Aeeepte einhändigen ließ-
Nach der Bilanzanfstellung wurden die Wechsel wieder zurückgegeben, und du
Posten wie vorher verbunst. Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren ein¬
geleitet hatte, ließ es aus dem oben genannten Grunde wieder fallen. Dura?
Einführung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen würde man im Grnnde ge-
nommen weiter nichts erreichen als eine Schädigung des leichtgläubigen Publikum^,
das im Vertrauen auf die Autorität des Gesetzes den Bilauzzahlcn blind glmlbt^
während es ihnen jetzt noch mit eiuer gewissen Vorsicht entgegentritt. Woll e
man aber eine rücksichtslose Aufdeckung verlangen, so würde man der gesamten
Vankthütigkeit äußersten Schaden zufügen, indem man z. B. ein Bankinstckut,


Zur Bankveform

Handel, die, schon lange innerlich gefestigt und ausgebaut, in weit geringerm
Maße in die Lage versetzt werden, außerordentliche Kreditansprüche an die
Banken zu stellen, Deutschlands Handel und Industrie dagegen sind ganz
jungen Datums und haben ihre heutige Hohe und die Fähigkeit, ans dem Welt¬
markte zu konkurrieren, einzig und allein vermittelst der Kreditthätigkcit der
Banken erlangt. Seine industrielle und kommerzielle Entwicklung ist aber noch
lange nicht abgeschlossen. Wenn unsre Banken jetzt zur englischen Praxis über¬
gingen, die für ein wirtschaftlich weit höher entwickeltes Volk berechnet ist,
würden sie nicht nur sich selbst lind unsern volkswirtschaftlichen Organismus,
sondern auch den gesamten weltwirtschaftlichen Organismus, auf den sie kraft
ihrer Expansionspolitik einen unverkennbaren Einfluß erlangt haben, außer¬
ordentlich schädigen. Deutschland würde damit auf ein bedeutendes wirtschaft¬
liches Einslnßgebiet im Auslande, das es sich jetzt schon erobert hat, wiederum
verzichten.

Wenn wir so gesehen haben, in welchem Grade sich unser gesamtes
Wirtschaftsleben durch die Einwirkung der Banken günstig entwickelt hat, und
daß es mich in Zukunft dieser engen Verbindung mit den Banken nicht ent-
raten darf, so wollen wir jetzt die Folgen betrachten, die die Anwendung der
von den Bankreformern verlangten Mittel auf unsre gesamte volkswirtschaft¬
liche Entwicklung nach sich ziehn würde. Zwei Grundsätze sind es, in denen
Wagner den Weg zur Gesundung des Bankwesens sieht, die Öffentlichkeit und
die Beaufsichtigung durch den Staat.

Die Öffentlichkeit müßte, wenn sie überhaupt Wert haben sollte, voll¬
ständig sein. Dies durchzuführen ist unmöglich; denn man kann schlechter¬
dings von einem .Kaufmann nicht verlangen, daß er mit offnen Karten spiele.
Eine beschränkte Öffentlichkeit nach gesetzlichen Bestimmungen würde ihren Zweck
jedenfalls verfehlen, weil die mit ihr beabsichtigte Wirkung leicht illusorisch
gemacht werden konnte, sobald die Bank die Mitteilung einer Nachricht nicht
an die Öffentlichkeit gelangen lassen wollte. Sie braucht nur zur Zeit der
Bilanzaufstellung eine Schiebung zwischen den einzelnen Konter ganz nach
ihrem Wunsche vorzunehmen, und die Praxis zeigt Fälle, wo derartige Main-
pulatioueu vorgenommen worden sind, ohne daß die Staatsanwaltschaft se^
auf Grund des § 344 Ur. 4 des Handelsgesetzbuchs als strafbar angesehen
hat. Zum Beispiel hat die Dresdner Kreditanstalt vor der BilauzaufstellttNg
einen ihr unbequemen Betrag vom Konto „Debitoren" zum Wechselkonto
hinübergeworfen, indem sie sich von den Debitoren Aeeepte einhändigen ließ-
Nach der Bilanzanfstellung wurden die Wechsel wieder zurückgegeben, und du
Posten wie vorher verbunst. Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren ein¬
geleitet hatte, ließ es aus dem oben genannten Grunde wieder fallen. Dura?
Einführung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen würde man im Grnnde ge-
nommen weiter nichts erreichen als eine Schädigung des leichtgläubigen Publikum^,
das im Vertrauen auf die Autorität des Gesetzes den Bilauzzahlcn blind glmlbt^
während es ihnen jetzt noch mit eiuer gewissen Vorsicht entgegentritt. Woll e
man aber eine rücksichtslose Aufdeckung verlangen, so würde man der gesamten
Vankthütigkeit äußersten Schaden zufügen, indem man z. B. ein Bankinstckut,


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[0480] Zur Bankveform Handel, die, schon lange innerlich gefestigt und ausgebaut, in weit geringerm Maße in die Lage versetzt werden, außerordentliche Kreditansprüche an die Banken zu stellen, Deutschlands Handel und Industrie dagegen sind ganz jungen Datums und haben ihre heutige Hohe und die Fähigkeit, ans dem Welt¬ markte zu konkurrieren, einzig und allein vermittelst der Kreditthätigkcit der Banken erlangt. Seine industrielle und kommerzielle Entwicklung ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Wenn unsre Banken jetzt zur englischen Praxis über¬ gingen, die für ein wirtschaftlich weit höher entwickeltes Volk berechnet ist, würden sie nicht nur sich selbst lind unsern volkswirtschaftlichen Organismus, sondern auch den gesamten weltwirtschaftlichen Organismus, auf den sie kraft ihrer Expansionspolitik einen unverkennbaren Einfluß erlangt haben, außer¬ ordentlich schädigen. Deutschland würde damit auf ein bedeutendes wirtschaft¬ liches Einslnßgebiet im Auslande, das es sich jetzt schon erobert hat, wiederum verzichten. Wenn wir so gesehen haben, in welchem Grade sich unser gesamtes Wirtschaftsleben durch die Einwirkung der Banken günstig entwickelt hat, und daß es mich in Zukunft dieser engen Verbindung mit den Banken nicht ent- raten darf, so wollen wir jetzt die Folgen betrachten, die die Anwendung der von den Bankreformern verlangten Mittel auf unsre gesamte volkswirtschaft¬ liche Entwicklung nach sich ziehn würde. Zwei Grundsätze sind es, in denen Wagner den Weg zur Gesundung des Bankwesens sieht, die Öffentlichkeit und die Beaufsichtigung durch den Staat. Die Öffentlichkeit müßte, wenn sie überhaupt Wert haben sollte, voll¬ ständig sein. Dies durchzuführen ist unmöglich; denn man kann schlechter¬ dings von einem .Kaufmann nicht verlangen, daß er mit offnen Karten spiele. Eine beschränkte Öffentlichkeit nach gesetzlichen Bestimmungen würde ihren Zweck jedenfalls verfehlen, weil die mit ihr beabsichtigte Wirkung leicht illusorisch gemacht werden konnte, sobald die Bank die Mitteilung einer Nachricht nicht an die Öffentlichkeit gelangen lassen wollte. Sie braucht nur zur Zeit der Bilanzaufstellung eine Schiebung zwischen den einzelnen Konter ganz nach ihrem Wunsche vorzunehmen, und die Praxis zeigt Fälle, wo derartige Main- pulatioueu vorgenommen worden sind, ohne daß die Staatsanwaltschaft se^ auf Grund des § 344 Ur. 4 des Handelsgesetzbuchs als strafbar angesehen hat. Zum Beispiel hat die Dresdner Kreditanstalt vor der BilauzaufstellttNg einen ihr unbequemen Betrag vom Konto „Debitoren" zum Wechselkonto hinübergeworfen, indem sie sich von den Debitoren Aeeepte einhändigen ließ- Nach der Bilanzanfstellung wurden die Wechsel wieder zurückgegeben, und du Posten wie vorher verbunst. Die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren ein¬ geleitet hatte, ließ es aus dem oben genannten Grunde wieder fallen. Dura? Einführung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen würde man im Grnnde ge- nommen weiter nichts erreichen als eine Schädigung des leichtgläubigen Publikum^, das im Vertrauen auf die Autorität des Gesetzes den Bilauzzahlcn blind glmlbt^ während es ihnen jetzt noch mit eiuer gewissen Vorsicht entgegentritt. Woll e man aber eine rücksichtslose Aufdeckung verlangen, so würde man der gesamten Vankthütigkeit äußersten Schaden zufügen, indem man z. B. ein Bankinstckut,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/480>, abgerufen am 01.09.2024.