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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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selbst auf die Suche, und zwar allein auf dem "abgegrasten" Terrain der
bisher dem Reich überlassenen Zölle, Verbrauchssteuern und Stempelabgaben,
wobei er die Zölle und Verbrauchsabgaben auf unentbehrliche Lebensmittel
ausscheidet, nur die "Finauzzölle" heranziehn will. Zuschlage von neun bis
zehn Prozent zu den zur Zeit geltenden Zoll- und Steuersätzen würden nach
seiner Rechnung genügen, sechzig Millionen Mark, also den Fehlbetrag von 1902
aufzubringen. Es wird ebenso schwer werden, die Bedenken gegen die "Be¬
weglichkeit" dieser abgegrasten Abgaben zu überwinden, wie die gegen die andern
auf demselben Terrain liegenden. Die alljährliche Festsetzung würde immer
eine Unsicherheit in Handel und Gewerbe hervorrufen, gegen die man sich mit
Händen und Füßen wehre" wird. Und das Ergebnis würde dann sicher ein
unzureichender Ertrag der Zuschlage sein. -- Wir enthalten uus einer ein-
gehendem Kritik. Sie wird zurecht kommen, wenn das Neichsschatzamt mit
Vorlagen in dieser Richtung herauskäme, wovon noch nichts verlautet. Ganz
stimmen wir dem Verfasser bei in dein Wunsche, den Tabakgenuß höher zu be¬
steuern. Namentlich wäre n. E. eine kräftige neue Zigarrcnstcuer zu empfehlen.
Aber auch dabei ist der Wunsch, den Verbrauch stark einzuschränken, für uns
die Hauptsache, auch wenn die Steuerguelle dabei versiegt. In demselben
Sinne plaidieren wir auch für eine weit höhere Besteuerung der alkoholischen
Getränke. Das Steuerinteresse sollte hier überall in den Hintergrund treten.

Am bemerkenswertesten an Köppes Standpunkt ist für uns das Negative:
die schroffe Perhorreszierung nicht nur erhöhter Matrilularbeiträgc sondern
auch jeder "direkten Neichssteuer," und wie er sie begründet. Er sagt dar¬
über: Die Einführung direkter Neichssteueru sei nach wie vor ein aussichts¬
loses Projekt. Die Regierungen der Einzelstnaten könnten darnnf nicht ein¬
gehn, "ohne eines der wesentlichsten ihnen verblielmen Souvernnitätsrechte, das
Finanzhohcitsrccht, zum Opfer zu bringen." Dieses "nahezu selbstmörderische
Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Dasselbe müsse aber auch
gelten von Projekten, die die direkte Besteuerung zwar nicht formell zur
Reichssachc machten, sondern nur eine einheitliche Kodifizierung der sämtlichen
partikularen direkten Besteuerungen im Wege der Reichsgesetzgebung herbei¬
führen und auf Grundlage dieser Vereinheitlichung die Matrikularbcitrüge durch
kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleichartig gemachten direkten
Landesstenern nach dem Maßstabe des "steuerlichen" Ausbringens der Einzel¬
staaten ersetzen wollten. Dieses Projekt -- von Miqnel seinerzeit im Reichs¬
tage gestreift, von Preuß in seiner Schrift: "Reichs- und Landesfinanzen" (1894)
näher ausgeführt - laufe doch auf das bekannte "Wahns mir den Pelz und mach
mich nicht naß!" hinaus. Denn wenn die Grundsätze und die Veranlagungsart
durchweg reichsgesetzlich geregelt wären, so bleibe den Einzelstaaten thatsächlich
nur noch das Recht, die Höhe des jeweiligen Steuersatzes zu bestimmen, der
zur Deckung ihres laufenden Bedarfs nötig sei: "Sie sinken dann thatsächlich
hinab auf das Niveau der Gemeinden, die nur die Höhe ihres Bedarfs und
die Höhe des erforderlichen Zuschlags zu den Staatssteuern feststellen, haben
also im wesentlichen nur noch eine rechnungsmäßige Aufgabe zu lösen. Deo
ist aber weit entfernt von dem "unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmung^


selbst auf die Suche, und zwar allein auf dem „abgegrasten" Terrain der
bisher dem Reich überlassenen Zölle, Verbrauchssteuern und Stempelabgaben,
wobei er die Zölle und Verbrauchsabgaben auf unentbehrliche Lebensmittel
ausscheidet, nur die „Finauzzölle" heranziehn will. Zuschlage von neun bis
zehn Prozent zu den zur Zeit geltenden Zoll- und Steuersätzen würden nach
seiner Rechnung genügen, sechzig Millionen Mark, also den Fehlbetrag von 1902
aufzubringen. Es wird ebenso schwer werden, die Bedenken gegen die „Be¬
weglichkeit" dieser abgegrasten Abgaben zu überwinden, wie die gegen die andern
auf demselben Terrain liegenden. Die alljährliche Festsetzung würde immer
eine Unsicherheit in Handel und Gewerbe hervorrufen, gegen die man sich mit
Händen und Füßen wehre» wird. Und das Ergebnis würde dann sicher ein
unzureichender Ertrag der Zuschlage sein. — Wir enthalten uus einer ein-
gehendem Kritik. Sie wird zurecht kommen, wenn das Neichsschatzamt mit
Vorlagen in dieser Richtung herauskäme, wovon noch nichts verlautet. Ganz
stimmen wir dem Verfasser bei in dein Wunsche, den Tabakgenuß höher zu be¬
steuern. Namentlich wäre n. E. eine kräftige neue Zigarrcnstcuer zu empfehlen.
Aber auch dabei ist der Wunsch, den Verbrauch stark einzuschränken, für uns
die Hauptsache, auch wenn die Steuerguelle dabei versiegt. In demselben
Sinne plaidieren wir auch für eine weit höhere Besteuerung der alkoholischen
Getränke. Das Steuerinteresse sollte hier überall in den Hintergrund treten.

Am bemerkenswertesten an Köppes Standpunkt ist für uns das Negative:
die schroffe Perhorreszierung nicht nur erhöhter Matrilularbeiträgc sondern
auch jeder „direkten Neichssteuer," und wie er sie begründet. Er sagt dar¬
über: Die Einführung direkter Neichssteueru sei nach wie vor ein aussichts¬
loses Projekt. Die Regierungen der Einzelstnaten könnten darnnf nicht ein¬
gehn, „ohne eines der wesentlichsten ihnen verblielmen Souvernnitätsrechte, das
Finanzhohcitsrccht, zum Opfer zu bringen." Dieses „nahezu selbstmörderische
Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Dasselbe müsse aber auch
gelten von Projekten, die die direkte Besteuerung zwar nicht formell zur
Reichssachc machten, sondern nur eine einheitliche Kodifizierung der sämtlichen
partikularen direkten Besteuerungen im Wege der Reichsgesetzgebung herbei¬
führen und auf Grundlage dieser Vereinheitlichung die Matrikularbcitrüge durch
kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleichartig gemachten direkten
Landesstenern nach dem Maßstabe des „steuerlichen" Ausbringens der Einzel¬
staaten ersetzen wollten. Dieses Projekt — von Miqnel seinerzeit im Reichs¬
tage gestreift, von Preuß in seiner Schrift: „Reichs- und Landesfinanzen" (1894)
näher ausgeführt - laufe doch auf das bekannte „Wahns mir den Pelz und mach
mich nicht naß!" hinaus. Denn wenn die Grundsätze und die Veranlagungsart
durchweg reichsgesetzlich geregelt wären, so bleibe den Einzelstaaten thatsächlich
nur noch das Recht, die Höhe des jeweiligen Steuersatzes zu bestimmen, der
zur Deckung ihres laufenden Bedarfs nötig sei: „Sie sinken dann thatsächlich
hinab auf das Niveau der Gemeinden, die nur die Höhe ihres Bedarfs und
die Höhe des erforderlichen Zuschlags zu den Staatssteuern feststellen, haben
also im wesentlichen nur noch eine rechnungsmäßige Aufgabe zu lösen. Deo
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[0468] selbst auf die Suche, und zwar allein auf dem „abgegrasten" Terrain der bisher dem Reich überlassenen Zölle, Verbrauchssteuern und Stempelabgaben, wobei er die Zölle und Verbrauchsabgaben auf unentbehrliche Lebensmittel ausscheidet, nur die „Finauzzölle" heranziehn will. Zuschlage von neun bis zehn Prozent zu den zur Zeit geltenden Zoll- und Steuersätzen würden nach seiner Rechnung genügen, sechzig Millionen Mark, also den Fehlbetrag von 1902 aufzubringen. Es wird ebenso schwer werden, die Bedenken gegen die „Be¬ weglichkeit" dieser abgegrasten Abgaben zu überwinden, wie die gegen die andern auf demselben Terrain liegenden. Die alljährliche Festsetzung würde immer eine Unsicherheit in Handel und Gewerbe hervorrufen, gegen die man sich mit Händen und Füßen wehre» wird. Und das Ergebnis würde dann sicher ein unzureichender Ertrag der Zuschlage sein. — Wir enthalten uus einer ein- gehendem Kritik. Sie wird zurecht kommen, wenn das Neichsschatzamt mit Vorlagen in dieser Richtung herauskäme, wovon noch nichts verlautet. Ganz stimmen wir dem Verfasser bei in dein Wunsche, den Tabakgenuß höher zu be¬ steuern. Namentlich wäre n. E. eine kräftige neue Zigarrcnstcuer zu empfehlen. Aber auch dabei ist der Wunsch, den Verbrauch stark einzuschränken, für uns die Hauptsache, auch wenn die Steuerguelle dabei versiegt. In demselben Sinne plaidieren wir auch für eine weit höhere Besteuerung der alkoholischen Getränke. Das Steuerinteresse sollte hier überall in den Hintergrund treten. Am bemerkenswertesten an Köppes Standpunkt ist für uns das Negative: die schroffe Perhorreszierung nicht nur erhöhter Matrilularbeiträgc sondern auch jeder „direkten Neichssteuer," und wie er sie begründet. Er sagt dar¬ über: Die Einführung direkter Neichssteueru sei nach wie vor ein aussichts¬ loses Projekt. Die Regierungen der Einzelstnaten könnten darnnf nicht ein¬ gehn, „ohne eines der wesentlichsten ihnen verblielmen Souvernnitätsrechte, das Finanzhohcitsrccht, zum Opfer zu bringen." Dieses „nahezu selbstmörderische Opfer" komme für sie absolut nicht in Frage. Dasselbe müsse aber auch gelten von Projekten, die die direkte Besteuerung zwar nicht formell zur Reichssachc machten, sondern nur eine einheitliche Kodifizierung der sämtlichen partikularen direkten Besteuerungen im Wege der Reichsgesetzgebung herbei¬ führen und auf Grundlage dieser Vereinheitlichung die Matrikularbcitrüge durch kontingentierte Zuschlage zu den solchergestalt gleichartig gemachten direkten Landesstenern nach dem Maßstabe des „steuerlichen" Ausbringens der Einzel¬ staaten ersetzen wollten. Dieses Projekt — von Miqnel seinerzeit im Reichs¬ tage gestreift, von Preuß in seiner Schrift: „Reichs- und Landesfinanzen" (1894) näher ausgeführt - laufe doch auf das bekannte „Wahns mir den Pelz und mach mich nicht naß!" hinaus. Denn wenn die Grundsätze und die Veranlagungsart durchweg reichsgesetzlich geregelt wären, so bleibe den Einzelstaaten thatsächlich nur noch das Recht, die Höhe des jeweiligen Steuersatzes zu bestimmen, der zur Deckung ihres laufenden Bedarfs nötig sei: „Sie sinken dann thatsächlich hinab auf das Niveau der Gemeinden, die nur die Höhe ihres Bedarfs und die Höhe des erforderlichen Zuschlags zu den Staatssteuern feststellen, haben also im wesentlichen nur noch eine rechnungsmäßige Aufgabe zu lösen. Deo ist aber weit entfernt von dem »unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmung^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/468>, abgerufen am 01.09.2024.