Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.Maßgebliches und Umnaßgebliches ältern als rückständige Pedanten der erleuchteten öffentlichen Meinung zu denun¬ 5. Wenn die "Altphilologen," die man bisher "klassische Philologen nannte, 6. Was endlich die nun wohl zur Genüge besprochue Rede des Herrn Ober¬ Gelo Aaemmel Die Haftpflicht der Lehrer. Von Zeit zu Zeit tauchen in der Tages¬ Maßgebliches und Umnaßgebliches ältern als rückständige Pedanten der erleuchteten öffentlichen Meinung zu denun¬ 5. Wenn die „Altphilologen," die man bisher „klassische Philologen nannte, 6. Was endlich die nun wohl zur Genüge besprochue Rede des Herrn Ober¬ Gelo Aaemmel Die Haftpflicht der Lehrer. Von Zeit zu Zeit tauchen in der Tages¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0343" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239131"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Umnaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_1725" prev="#ID_1724"> ältern als rückständige Pedanten der erleuchteten öffentlichen Meinung zu denun¬<lb/> zieren. Es zeigt sich weiter, daß auf dem Wege der Konzessionen kein Ausgleich<lb/> zu erreichen ist, und kündigt sich vielmehr ein neuer erbitterter Schulkrieg an. Des¬<lb/> halb ist es auch eine Täuschung der Reformer, zu glauben, daß das „Reform¬<lb/> gymnasium," indem es alte Hauptpositionen giebt, für die Feinde der humanistischen<lb/> Bildung etwas andres sein werde als eine Vorstufe zu ihrer gänzlichen Vernichtung.<lb/> Die Anhänger dieser Bildung werden sich das gesagt sein lassen. Sie lassen sich<lb/> auch dadurch nicht schrecken, daß es jetzt schon etwa fünfzig „Refvrmgymnasien"<lb/> in Deutschland giebt, denn das sind weitaus der Mehrzahl nach Reformreal¬<lb/> gymnasien, auf denen die Zukunft der humanistischen Bildung in keiner Weise beruht.<lb/> "</p><lb/> <p xml:id="ID_1726"> 5. Wenn die „Altphilologen," die man bisher „klassische Philologen nannte,<lb/> bei diesem ihnen anfgezwnnguen Kampfe „auch ihre Standesinteressen" vertreten,<lb/> also „kaum objektiv urteilen" können, so würden jenes die „Neuphilologen" und<lb/> Mathematiker mindestens in demselben Grade thun und mindestens ebensowenig<lb/> objektiv sein. Es ist aber überhaupt ein höchst unglücklicher und schlechthin ver¬<lb/> werflicher Gedanke, diese Gruppen als „Stände" zu bezeichnen und sie sich im<lb/> „Kampfe" die „Herrschaft im Gymnasium" streitig machen zu lassen. Das beweist<lb/> nnr, wie weit die „Vertreter der modernen Fächer" vielfach schon das Gefühl der<lb/> Zusammengehörigkeit mit den „Altphilologen" verloren haben, und wie sehr bei<lb/> ihnen der „Fachpartiknlarismns" zu überwiegen droht, in gänzlicher Verkennung<lb/> ihrer Aufgabe. Deal die Schule und die Schüler sind nicht um des „Faches"<lb/> willen da, sondern das Fach wird gelehrt um der Schüler willen, im Rahmen<lb/> der Aufgabe, die der Schule von der Unterrichtsbehörde gestellt ist. Dieses Bewußt¬<lb/> sein der gemeinsamen Aufgabe zu erhalten und, wo nötig, den Fachpartikularismus<lb/> energisch niederzuhalten, das ist eine der erstell und unerläßlichsten Pflichten des<lb/> Rektors.</p><lb/> <p xml:id="ID_1727"> 6. Was endlich die nun wohl zur Genüge besprochue Rede des Herrn Ober¬<lb/> bürgermeisters Beutler am 9. Oktober betrifft, zu deren nachträglicher Motivierung<lb/> die Aufsätze im Dr. A. teilweise geschrieben sind, so ist es bei ihrer Kritik keines¬<lb/> wegs „ganz übersehen worden," daß sie „unvorbereitet aus dem Stegreif gesprochen<lb/> Und durch Bemerkungen der Vorredner hervorgerufen war." Beides war schon<lb/> uach dem vorläufigen Bericht vollkommen klar. Die „heftigen Aussprachen" aber,<lb/> die sie veranlaßte, galten lediglich der Abwehr eines durch nichts provozierten, un¬<lb/> gerechtfertigten und haltlosen Ausfalls auf die Leistungen des humanistischen Gym¬<lb/> nasiums.</p><lb/> <note type="byline"> Gelo Aaemmel</note><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die Haftpflicht der Lehrer.</head> <p xml:id="ID_1728" next="#ID_1729"> Von Zeit zu Zeit tauchen in der Tages¬<lb/> presse Geschichten über Lehrer auf, die in irgend einer Weise ihre Aufsichtspflicht<lb/> verletzt haben und darum haftpflichtig gemacht werden sollen. Die Berichte gehen<lb/> f"se regelmäßig in die Schulblättcr und die pädagogischen Zeitschriften über, werden<lb/> dort unter der Rubrik Rechtskunde besprochen, und so erfährt jeder Lehrer, was<lb/> °s mit der Haftpflicht auf sich hat. Der neuste Fall dieser Art machte vor kurzem<lb/> die Runde. In der Parochie Valpriehansen bei Uslar fand Mitte August ein<lb/> Missionsfest statt; durch Rundschreiben wurden die Lehrer aus vier Dörfern von<lb/> dem Ortsschulinspektvr aufgefordert, ihre Schulkinder uach dem am AbHange der<lb/> Bramburg liegenden Festplatze zu geleiten. Während der Feier hatten sich drei<lb/> zehn- bis elfjährige Jungen heimlich entfernt und ihren Spielplatz auf die Geleise<lb/> der etwa zehn Minuten entfernten Kleinbahn verlegt. Hier lösten sie die Bremsen<lb/> der mit Basaltsteinen beladnen Bahnwageu, sodaß sich diese in Bewegung setzten,<lb/> mit ungeheurer Geschwindigkeit thalab fuhren und dann am Bahnhof in den Ab¬<lb/> ladeplatz stürzten. Dem Eigentümer entstand ein Materialschaden von fünf- bis<lb/> sechstausend Mark. Dn die Eltern der Kinder unvermögend sind, so will die<lb/> Nrma den Lehrer dafür ersatzpflichtig machen, da er die Kinder nicht genügend</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0343]
Maßgebliches und Umnaßgebliches
ältern als rückständige Pedanten der erleuchteten öffentlichen Meinung zu denun¬
zieren. Es zeigt sich weiter, daß auf dem Wege der Konzessionen kein Ausgleich
zu erreichen ist, und kündigt sich vielmehr ein neuer erbitterter Schulkrieg an. Des¬
halb ist es auch eine Täuschung der Reformer, zu glauben, daß das „Reform¬
gymnasium," indem es alte Hauptpositionen giebt, für die Feinde der humanistischen
Bildung etwas andres sein werde als eine Vorstufe zu ihrer gänzlichen Vernichtung.
Die Anhänger dieser Bildung werden sich das gesagt sein lassen. Sie lassen sich
auch dadurch nicht schrecken, daß es jetzt schon etwa fünfzig „Refvrmgymnasien"
in Deutschland giebt, denn das sind weitaus der Mehrzahl nach Reformreal¬
gymnasien, auf denen die Zukunft der humanistischen Bildung in keiner Weise beruht.
"
5. Wenn die „Altphilologen," die man bisher „klassische Philologen nannte,
bei diesem ihnen anfgezwnnguen Kampfe „auch ihre Standesinteressen" vertreten,
also „kaum objektiv urteilen" können, so würden jenes die „Neuphilologen" und
Mathematiker mindestens in demselben Grade thun und mindestens ebensowenig
objektiv sein. Es ist aber überhaupt ein höchst unglücklicher und schlechthin ver¬
werflicher Gedanke, diese Gruppen als „Stände" zu bezeichnen und sie sich im
„Kampfe" die „Herrschaft im Gymnasium" streitig machen zu lassen. Das beweist
nnr, wie weit die „Vertreter der modernen Fächer" vielfach schon das Gefühl der
Zusammengehörigkeit mit den „Altphilologen" verloren haben, und wie sehr bei
ihnen der „Fachpartiknlarismns" zu überwiegen droht, in gänzlicher Verkennung
ihrer Aufgabe. Deal die Schule und die Schüler sind nicht um des „Faches"
willen da, sondern das Fach wird gelehrt um der Schüler willen, im Rahmen
der Aufgabe, die der Schule von der Unterrichtsbehörde gestellt ist. Dieses Bewußt¬
sein der gemeinsamen Aufgabe zu erhalten und, wo nötig, den Fachpartikularismus
energisch niederzuhalten, das ist eine der erstell und unerläßlichsten Pflichten des
Rektors.
6. Was endlich die nun wohl zur Genüge besprochue Rede des Herrn Ober¬
bürgermeisters Beutler am 9. Oktober betrifft, zu deren nachträglicher Motivierung
die Aufsätze im Dr. A. teilweise geschrieben sind, so ist es bei ihrer Kritik keines¬
wegs „ganz übersehen worden," daß sie „unvorbereitet aus dem Stegreif gesprochen
Und durch Bemerkungen der Vorredner hervorgerufen war." Beides war schon
uach dem vorläufigen Bericht vollkommen klar. Die „heftigen Aussprachen" aber,
die sie veranlaßte, galten lediglich der Abwehr eines durch nichts provozierten, un¬
gerechtfertigten und haltlosen Ausfalls auf die Leistungen des humanistischen Gym¬
nasiums.
Gelo Aaemmel
Die Haftpflicht der Lehrer. Von Zeit zu Zeit tauchen in der Tages¬
presse Geschichten über Lehrer auf, die in irgend einer Weise ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben und darum haftpflichtig gemacht werden sollen. Die Berichte gehen
f"se regelmäßig in die Schulblättcr und die pädagogischen Zeitschriften über, werden
dort unter der Rubrik Rechtskunde besprochen, und so erfährt jeder Lehrer, was
°s mit der Haftpflicht auf sich hat. Der neuste Fall dieser Art machte vor kurzem
die Runde. In der Parochie Valpriehansen bei Uslar fand Mitte August ein
Missionsfest statt; durch Rundschreiben wurden die Lehrer aus vier Dörfern von
dem Ortsschulinspektvr aufgefordert, ihre Schulkinder uach dem am AbHange der
Bramburg liegenden Festplatze zu geleiten. Während der Feier hatten sich drei
zehn- bis elfjährige Jungen heimlich entfernt und ihren Spielplatz auf die Geleise
der etwa zehn Minuten entfernten Kleinbahn verlegt. Hier lösten sie die Bremsen
der mit Basaltsteinen beladnen Bahnwageu, sodaß sich diese in Bewegung setzten,
mit ungeheurer Geschwindigkeit thalab fuhren und dann am Bahnhof in den Ab¬
ladeplatz stürzten. Dem Eigentümer entstand ein Materialschaden von fünf- bis
sechstausend Mark. Dn die Eltern der Kinder unvermögend sind, so will die
Nrma den Lehrer dafür ersatzpflichtig machen, da er die Kinder nicht genügend
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |