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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Musikalische Zeitfragon

zulassen, zeitweise wichtige musikalische Unternehmungen mit Zuschüssen unter¬
stützen. In Österreich verfügt das Kultusministerium über besondre Fonds
zur Förderung junger Komponisten, ihnen hat die musikalische Welt einen
Goldmark, einen Dvorak mit zu verdanken. Preußen hat wiederholt die
Kirchenmusik in besondre Obhut genommen, für ihre Angelegenheiten In¬
spektoren und Kommissare, darunter Zelter und C. von Winterfeldt, ernannt,
in Berlin und in größern Provinzstädten eigne Schulen für Organisten und
Kantoren errichtet. In der Königlichen Akademie der Künste hat die Musik
die ihr gebührende Stellung gefunden, sie verfügt hier über eine nach jeder
Richtung den Charakter des Staatsinstituts tragende Hochschule. Die große
Bachausgabe ist zum großen Teil das Werk des preußischen Kultusministeriums,
die neuen "Denkmäler deutscher Tonkunst" gehn unmittelbar von ihm aus;
schon hat sein Beispiel in Bayern Nachfolge gefunden. Die außerordentlichen
Aufwendungen, die die deutschen Regierungen für Musik bewilligen, stehn,
summiert, dem ordentlichen Musikbudget des französischen Staates, das in dem
^nnuairs as wnsiauiz so stattlich aussieht, kaum nach.

Jedenfalls beweisen die aufgezählten Fälle hinreichend, daß der deutschen
Musik an den entscheidenden Stellen Wohlwollen entgegengebracht wird, und
daß die Musiker keinen Grund haben, sich gegen die bildenden Künstler zurück¬
gesetzt zu fühlen. Zwar baut ihnen der Staat keine Akademien und Museen,
ermuntert und stützt sie nicht mit großen Aufträgen, aber nirgends ist auch
für die Musik ein ähnliches Staatspatronat erbeten oder gar als Lebens¬
bedingung nachgewiesen worden. Auch in Zukunft wird die Musik den Finanzen
des Staats nicht beschwerlich zu fallen brauchen. Der Stand ist in der Lage,
wie bisher so auch ferner die nötige Arbeit allein zu leisten und die Betriebs¬
mittel aufzubringen. Aber es ist eine Existenzfrage für die Musik, daß der
Staat den Stand mit seiner Autorität, mit seiner Polizeigewalt unterstützt,
daß er die Berufsmusiker erst in einen wirklichen, organisierten Stand sammelt,
sei es gütlich oder zwangsweise. Es ist dann Sache der Vertretung dieses
Standes, die Angelegenheiten, die sich durch die Musiker und die Musikfreunde
allein nicht erledigen lassen, ordnungsmäßig den Regierungsorganen zu unter¬
breiten. In der Hauptsache werden sie sich auf das Bildungswesen beschränken-
Immerhin aber benötigt das Verhältnis eine Kraft, die von Staats wegen die
Musik im Lande von hoher Warte aus überwacht. Die Kultusministerien
würden deswegen gut thun, dem vortragenden Rat für bildende Kunst, der
wohl nirgends in den größern Ländern fehlt, in einem musikalischen Fachmann
einen Kollegen zu geben. Die materiellen Werte, mit denen der Staat an der
Musik beteiligt ist, bieten ja zu einer solchen Neuerung keine Veranlassung-
Wohl aber die moralischen. Der ungeheure Einfluß, den die Musik auf den
Charakter des Volks ausübt, rechtfertigt es, ja er nötigt dazu, daß der Staat
ihre Pflege nicht bloß beachtet, sondern daß er die Kontrolle und die Verant¬
wortung übernimmt. Es hat sich als unthunlich erwiesen, die Musik den Musikern
zu überlassen. Aber auch wenn der Musikerstand in künftiger Zeit an Umsicht
bedeutend zunehmen sollte, bedürfte es einer Instanz, die über ihm und über
allen einseitigen Neigungen stehend die Entwicklung der Tonkunst im Zusammen-


Musikalische Zeitfragon

zulassen, zeitweise wichtige musikalische Unternehmungen mit Zuschüssen unter¬
stützen. In Österreich verfügt das Kultusministerium über besondre Fonds
zur Förderung junger Komponisten, ihnen hat die musikalische Welt einen
Goldmark, einen Dvorak mit zu verdanken. Preußen hat wiederholt die
Kirchenmusik in besondre Obhut genommen, für ihre Angelegenheiten In¬
spektoren und Kommissare, darunter Zelter und C. von Winterfeldt, ernannt,
in Berlin und in größern Provinzstädten eigne Schulen für Organisten und
Kantoren errichtet. In der Königlichen Akademie der Künste hat die Musik
die ihr gebührende Stellung gefunden, sie verfügt hier über eine nach jeder
Richtung den Charakter des Staatsinstituts tragende Hochschule. Die große
Bachausgabe ist zum großen Teil das Werk des preußischen Kultusministeriums,
die neuen „Denkmäler deutscher Tonkunst" gehn unmittelbar von ihm aus;
schon hat sein Beispiel in Bayern Nachfolge gefunden. Die außerordentlichen
Aufwendungen, die die deutschen Regierungen für Musik bewilligen, stehn,
summiert, dem ordentlichen Musikbudget des französischen Staates, das in dem
^nnuairs as wnsiauiz so stattlich aussieht, kaum nach.

Jedenfalls beweisen die aufgezählten Fälle hinreichend, daß der deutschen
Musik an den entscheidenden Stellen Wohlwollen entgegengebracht wird, und
daß die Musiker keinen Grund haben, sich gegen die bildenden Künstler zurück¬
gesetzt zu fühlen. Zwar baut ihnen der Staat keine Akademien und Museen,
ermuntert und stützt sie nicht mit großen Aufträgen, aber nirgends ist auch
für die Musik ein ähnliches Staatspatronat erbeten oder gar als Lebens¬
bedingung nachgewiesen worden. Auch in Zukunft wird die Musik den Finanzen
des Staats nicht beschwerlich zu fallen brauchen. Der Stand ist in der Lage,
wie bisher so auch ferner die nötige Arbeit allein zu leisten und die Betriebs¬
mittel aufzubringen. Aber es ist eine Existenzfrage für die Musik, daß der
Staat den Stand mit seiner Autorität, mit seiner Polizeigewalt unterstützt,
daß er die Berufsmusiker erst in einen wirklichen, organisierten Stand sammelt,
sei es gütlich oder zwangsweise. Es ist dann Sache der Vertretung dieses
Standes, die Angelegenheiten, die sich durch die Musiker und die Musikfreunde
allein nicht erledigen lassen, ordnungsmäßig den Regierungsorganen zu unter¬
breiten. In der Hauptsache werden sie sich auf das Bildungswesen beschränken-
Immerhin aber benötigt das Verhältnis eine Kraft, die von Staats wegen die
Musik im Lande von hoher Warte aus überwacht. Die Kultusministerien
würden deswegen gut thun, dem vortragenden Rat für bildende Kunst, der
wohl nirgends in den größern Ländern fehlt, in einem musikalischen Fachmann
einen Kollegen zu geben. Die materiellen Werte, mit denen der Staat an der
Musik beteiligt ist, bieten ja zu einer solchen Neuerung keine Veranlassung-
Wohl aber die moralischen. Der ungeheure Einfluß, den die Musik auf den
Charakter des Volks ausübt, rechtfertigt es, ja er nötigt dazu, daß der Staat
ihre Pflege nicht bloß beachtet, sondern daß er die Kontrolle und die Verant¬
wortung übernimmt. Es hat sich als unthunlich erwiesen, die Musik den Musikern
zu überlassen. Aber auch wenn der Musikerstand in künftiger Zeit an Umsicht
bedeutend zunehmen sollte, bedürfte es einer Instanz, die über ihm und über
allen einseitigen Neigungen stehend die Entwicklung der Tonkunst im Zusammen-


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[0326] Musikalische Zeitfragon zulassen, zeitweise wichtige musikalische Unternehmungen mit Zuschüssen unter¬ stützen. In Österreich verfügt das Kultusministerium über besondre Fonds zur Förderung junger Komponisten, ihnen hat die musikalische Welt einen Goldmark, einen Dvorak mit zu verdanken. Preußen hat wiederholt die Kirchenmusik in besondre Obhut genommen, für ihre Angelegenheiten In¬ spektoren und Kommissare, darunter Zelter und C. von Winterfeldt, ernannt, in Berlin und in größern Provinzstädten eigne Schulen für Organisten und Kantoren errichtet. In der Königlichen Akademie der Künste hat die Musik die ihr gebührende Stellung gefunden, sie verfügt hier über eine nach jeder Richtung den Charakter des Staatsinstituts tragende Hochschule. Die große Bachausgabe ist zum großen Teil das Werk des preußischen Kultusministeriums, die neuen „Denkmäler deutscher Tonkunst" gehn unmittelbar von ihm aus; schon hat sein Beispiel in Bayern Nachfolge gefunden. Die außerordentlichen Aufwendungen, die die deutschen Regierungen für Musik bewilligen, stehn, summiert, dem ordentlichen Musikbudget des französischen Staates, das in dem ^nnuairs as wnsiauiz so stattlich aussieht, kaum nach. Jedenfalls beweisen die aufgezählten Fälle hinreichend, daß der deutschen Musik an den entscheidenden Stellen Wohlwollen entgegengebracht wird, und daß die Musiker keinen Grund haben, sich gegen die bildenden Künstler zurück¬ gesetzt zu fühlen. Zwar baut ihnen der Staat keine Akademien und Museen, ermuntert und stützt sie nicht mit großen Aufträgen, aber nirgends ist auch für die Musik ein ähnliches Staatspatronat erbeten oder gar als Lebens¬ bedingung nachgewiesen worden. Auch in Zukunft wird die Musik den Finanzen des Staats nicht beschwerlich zu fallen brauchen. Der Stand ist in der Lage, wie bisher so auch ferner die nötige Arbeit allein zu leisten und die Betriebs¬ mittel aufzubringen. Aber es ist eine Existenzfrage für die Musik, daß der Staat den Stand mit seiner Autorität, mit seiner Polizeigewalt unterstützt, daß er die Berufsmusiker erst in einen wirklichen, organisierten Stand sammelt, sei es gütlich oder zwangsweise. Es ist dann Sache der Vertretung dieses Standes, die Angelegenheiten, die sich durch die Musiker und die Musikfreunde allein nicht erledigen lassen, ordnungsmäßig den Regierungsorganen zu unter¬ breiten. In der Hauptsache werden sie sich auf das Bildungswesen beschränken- Immerhin aber benötigt das Verhältnis eine Kraft, die von Staats wegen die Musik im Lande von hoher Warte aus überwacht. Die Kultusministerien würden deswegen gut thun, dem vortragenden Rat für bildende Kunst, der wohl nirgends in den größern Ländern fehlt, in einem musikalischen Fachmann einen Kollegen zu geben. Die materiellen Werte, mit denen der Staat an der Musik beteiligt ist, bieten ja zu einer solchen Neuerung keine Veranlassung- Wohl aber die moralischen. Der ungeheure Einfluß, den die Musik auf den Charakter des Volks ausübt, rechtfertigt es, ja er nötigt dazu, daß der Staat ihre Pflege nicht bloß beachtet, sondern daß er die Kontrolle und die Verant¬ wortung übernimmt. Es hat sich als unthunlich erwiesen, die Musik den Musikern zu überlassen. Aber auch wenn der Musikerstand in künftiger Zeit an Umsicht bedeutend zunehmen sollte, bedürfte es einer Instanz, die über ihm und über allen einseitigen Neigungen stehend die Entwicklung der Tonkunst im Zusammen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/326>, abgerufen am 01.09.2024.