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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung

Feldartillerie und den Train der Linie giebt es andre unvorhergesehene Klippen.
Für sie wird in jedem Bezirk eine gemeinschaftliche Abschlnßnnmmer festgesetzt.
Jenseits davon stehn die für das laufende Jahr thatsächlich Freigelosten. Dies¬
seits stehn aber auch noch eine Anzahl Militärtauglicher, die vorläufig nicht
eingestellt werden, weil man bei der Bestimmung für die einzelnen Waffen
nicht zugleich die Losnummern genau berücksichtigen kann. Sind z. B. zu¬
fällig die Feldartillerietauglichcn bei der Vormusternng in den Besitz hoher
Losnummern gekommen, und hat deshalb der letzte ausgeholme Feldartillenst
eine vorgerückte Nummer, so wird die gemeinschaftliche Abschlußnummer auch
eine hohe sein, und von den zur Infanterie und Kavallerie bestimmten wird
ein Teil fiir das laufende Jahr überschüssig sein und nicht eingestellt werden
tonnen. Diese Leute werden aber um nicht dauernd als Überzählige betrachtet,
sondern wie die zu Spczialwaffen notierten, die auch eine Losnummer vor
der Abschlnßnummcr haben, für das nächste Jahr vorgemerkt und in diesem
dann in erster Reihe eingestellt.

So haben nun alle diese Leute zuerst Aussicht gehabt, Überzählige zu
werden, dann aber werden sie ein Jahr später eingestellt und demzufolge auch
ein Jahr später ihrem Lebensberuf zurückgegeben, kommen also oft ein Jahr
in ihrer Laufbahn zurück. Noch schlimmer kann es aber den wirklich Über¬
zähligen eines Jahrgangs ergehn, denn sie können schließlich noch im dritten
Militärpflichtjahr zum aktiven Dienst herangezogen werden. Auch beim Ver¬
zieh" aus einem in den andern Bezirk muß es zu Unbilligkeiten kommen, denn
wenn auch eine sorgfältige Proportionsrechnnng angestellt wird, damit das
Verhältnis zwischen der Losnummer des Verzognen und der höchsten Los¬
nummer oder Abschlußnummer im neuen Bezirk so gestaltet wird wie im alten,
so werden doch die Tauglichkeitsprozente der Militärpflichtiger in verschiednen
Bezirken verschieden sein, und es kann sogar in einem Bezirk auf Überzählige
früherer Jahre zurückgegriffen werden müsse", während im andern dies gnr nicht
einmal in Frage kommt. Durch alle solche mit der Losung verbundnen Zu¬
fälligkeiten wird die allgemeine Wehrpflicht durchlöchert und dem Verständnis
des Volkes in einen Nebel gerückt, der zu Mißdeutungen gar zu leicht Ver¬
anlassung giebt.

Man wird nur nun einwenden, um allen unliebsamen Zufällen zu ent¬
minen, brauche der Militärpflichtige ja nur zu erklären, daß er im laufenden
I"hre eingestellt werden wolle und -- wie die Wehrordnung selbst sagt --
die Vorteile der Losung verzichte, dann käme er ja an die Spitze seiner
L"hresklasse. Aber ist es wohl billig, jemand zuzumuten, freiwillig auf Vor¬
teile zu verzichten, die niemand vor Abschluß der Aushebung in seinem Bezirk
genau abzuschätzen vermag?

Die Gerechtigkeit verlangt vielmehr klipp und klar die Abschaffung der Losung
ebensowohl, als die Rücksicht auf das möglichste Selbstbestimmungsrecht des
Einzelnen sie wünschenswert macht. Denn wenn jeder weiß, daß er, sofern
er nnlitärtnuglich und abkömmlich ist, unweigerlich im Herbst seines zwanzigsten
Lebensjahres eingestellt wird, so richtet er sich eben von langer Hand her
darauf ein. Bei gehöriger Belehrung durch Schule und Gemeinde wird er dann


Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung

Feldartillerie und den Train der Linie giebt es andre unvorhergesehene Klippen.
Für sie wird in jedem Bezirk eine gemeinschaftliche Abschlnßnnmmer festgesetzt.
Jenseits davon stehn die für das laufende Jahr thatsächlich Freigelosten. Dies¬
seits stehn aber auch noch eine Anzahl Militärtauglicher, die vorläufig nicht
eingestellt werden, weil man bei der Bestimmung für die einzelnen Waffen
nicht zugleich die Losnummern genau berücksichtigen kann. Sind z. B. zu¬
fällig die Feldartillerietauglichcn bei der Vormusternng in den Besitz hoher
Losnummern gekommen, und hat deshalb der letzte ausgeholme Feldartillenst
eine vorgerückte Nummer, so wird die gemeinschaftliche Abschlußnummer auch
eine hohe sein, und von den zur Infanterie und Kavallerie bestimmten wird
ein Teil fiir das laufende Jahr überschüssig sein und nicht eingestellt werden
tonnen. Diese Leute werden aber um nicht dauernd als Überzählige betrachtet,
sondern wie die zu Spczialwaffen notierten, die auch eine Losnummer vor
der Abschlnßnummcr haben, für das nächste Jahr vorgemerkt und in diesem
dann in erster Reihe eingestellt.

So haben nun alle diese Leute zuerst Aussicht gehabt, Überzählige zu
werden, dann aber werden sie ein Jahr später eingestellt und demzufolge auch
ein Jahr später ihrem Lebensberuf zurückgegeben, kommen also oft ein Jahr
in ihrer Laufbahn zurück. Noch schlimmer kann es aber den wirklich Über¬
zähligen eines Jahrgangs ergehn, denn sie können schließlich noch im dritten
Militärpflichtjahr zum aktiven Dienst herangezogen werden. Auch beim Ver¬
zieh» aus einem in den andern Bezirk muß es zu Unbilligkeiten kommen, denn
wenn auch eine sorgfältige Proportionsrechnnng angestellt wird, damit das
Verhältnis zwischen der Losnummer des Verzognen und der höchsten Los¬
nummer oder Abschlußnummer im neuen Bezirk so gestaltet wird wie im alten,
so werden doch die Tauglichkeitsprozente der Militärpflichtiger in verschiednen
Bezirken verschieden sein, und es kann sogar in einem Bezirk auf Überzählige
früherer Jahre zurückgegriffen werden müsse», während im andern dies gnr nicht
einmal in Frage kommt. Durch alle solche mit der Losung verbundnen Zu¬
fälligkeiten wird die allgemeine Wehrpflicht durchlöchert und dem Verständnis
des Volkes in einen Nebel gerückt, der zu Mißdeutungen gar zu leicht Ver¬
anlassung giebt.

Man wird nur nun einwenden, um allen unliebsamen Zufällen zu ent¬
minen, brauche der Militärpflichtige ja nur zu erklären, daß er im laufenden
I"hre eingestellt werden wolle und — wie die Wehrordnung selbst sagt —
die Vorteile der Losung verzichte, dann käme er ja an die Spitze seiner
L"hresklasse. Aber ist es wohl billig, jemand zuzumuten, freiwillig auf Vor¬
teile zu verzichten, die niemand vor Abschluß der Aushebung in seinem Bezirk
genau abzuschätzen vermag?

Die Gerechtigkeit verlangt vielmehr klipp und klar die Abschaffung der Losung
ebensowohl, als die Rücksicht auf das möglichste Selbstbestimmungsrecht des
Einzelnen sie wünschenswert macht. Denn wenn jeder weiß, daß er, sofern
er nnlitärtnuglich und abkömmlich ist, unweigerlich im Herbst seines zwanzigsten
Lebensjahres eingestellt wird, so richtet er sich eben von langer Hand her
darauf ein. Bei gehöriger Belehrung durch Schule und Gemeinde wird er dann


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[0467] Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung Feldartillerie und den Train der Linie giebt es andre unvorhergesehene Klippen. Für sie wird in jedem Bezirk eine gemeinschaftliche Abschlnßnnmmer festgesetzt. Jenseits davon stehn die für das laufende Jahr thatsächlich Freigelosten. Dies¬ seits stehn aber auch noch eine Anzahl Militärtauglicher, die vorläufig nicht eingestellt werden, weil man bei der Bestimmung für die einzelnen Waffen nicht zugleich die Losnummern genau berücksichtigen kann. Sind z. B. zu¬ fällig die Feldartillerietauglichcn bei der Vormusternng in den Besitz hoher Losnummern gekommen, und hat deshalb der letzte ausgeholme Feldartillenst eine vorgerückte Nummer, so wird die gemeinschaftliche Abschlußnummer auch eine hohe sein, und von den zur Infanterie und Kavallerie bestimmten wird ein Teil fiir das laufende Jahr überschüssig sein und nicht eingestellt werden tonnen. Diese Leute werden aber um nicht dauernd als Überzählige betrachtet, sondern wie die zu Spczialwaffen notierten, die auch eine Losnummer vor der Abschlnßnummcr haben, für das nächste Jahr vorgemerkt und in diesem dann in erster Reihe eingestellt. So haben nun alle diese Leute zuerst Aussicht gehabt, Überzählige zu werden, dann aber werden sie ein Jahr später eingestellt und demzufolge auch ein Jahr später ihrem Lebensberuf zurückgegeben, kommen also oft ein Jahr in ihrer Laufbahn zurück. Noch schlimmer kann es aber den wirklich Über¬ zähligen eines Jahrgangs ergehn, denn sie können schließlich noch im dritten Militärpflichtjahr zum aktiven Dienst herangezogen werden. Auch beim Ver¬ zieh» aus einem in den andern Bezirk muß es zu Unbilligkeiten kommen, denn wenn auch eine sorgfältige Proportionsrechnnng angestellt wird, damit das Verhältnis zwischen der Losnummer des Verzognen und der höchsten Los¬ nummer oder Abschlußnummer im neuen Bezirk so gestaltet wird wie im alten, so werden doch die Tauglichkeitsprozente der Militärpflichtiger in verschiednen Bezirken verschieden sein, und es kann sogar in einem Bezirk auf Überzählige früherer Jahre zurückgegriffen werden müsse», während im andern dies gnr nicht einmal in Frage kommt. Durch alle solche mit der Losung verbundnen Zu¬ fälligkeiten wird die allgemeine Wehrpflicht durchlöchert und dem Verständnis des Volkes in einen Nebel gerückt, der zu Mißdeutungen gar zu leicht Ver¬ anlassung giebt. Man wird nur nun einwenden, um allen unliebsamen Zufällen zu ent¬ minen, brauche der Militärpflichtige ja nur zu erklären, daß er im laufenden I"hre eingestellt werden wolle und — wie die Wehrordnung selbst sagt — die Vorteile der Losung verzichte, dann käme er ja an die Spitze seiner L"hresklasse. Aber ist es wohl billig, jemand zuzumuten, freiwillig auf Vor¬ teile zu verzichten, die niemand vor Abschluß der Aushebung in seinem Bezirk genau abzuschätzen vermag? Die Gerechtigkeit verlangt vielmehr klipp und klar die Abschaffung der Losung ebensowohl, als die Rücksicht auf das möglichste Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sie wünschenswert macht. Denn wenn jeder weiß, daß er, sofern er nnlitärtnuglich und abkömmlich ist, unweigerlich im Herbst seines zwanzigsten Lebensjahres eingestellt wird, so richtet er sich eben von langer Hand her darauf ein. Bei gehöriger Belehrung durch Schule und Gemeinde wird er dann

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/467>, abgerufen am 29.06.2024.