Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.Ästerreichs Arbeit in Bosnien und der Herzegowina sehr verworrenen Besitz- und Eigentumsverhältnisse, insbesondre der Wald¬ Daß unter diesen Bedingungen die Arbeit nicht leicht war, liegt auf der Starken Widerstand scheint bei der Bevölkerung insbesondre eine Ma߬ Ästerreichs Arbeit in Bosnien und der Herzegowina sehr verworrenen Besitz- und Eigentumsverhältnisse, insbesondre der Wald¬ Daß unter diesen Bedingungen die Arbeit nicht leicht war, liegt auf der Starken Widerstand scheint bei der Bevölkerung insbesondre eine Ma߬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0365" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/237651"/> <fw type="header" place="top"> Ästerreichs Arbeit in Bosnien und der Herzegowina</fw><lb/> <p xml:id="ID_1841" prev="#ID_1840"> sehr verworrenen Besitz- und Eigentumsverhältnisse, insbesondre der Wald¬<lb/> besitzfrage; die Ausscheidung des staatlichen und die Zuerkennung des privaten<lb/> Waldbesitzes war 1899 durchgeführt, während die Arbeiten für die Grund-<lb/> bnchssachen seit 1885 im Gange sind und bis 1905 abgeschlossen sein dürften.<lb/> Wenn man das von Nikaschinowitsch veröffentlichte Agrarmemoraudum bosnisch-<lb/> herzegowinischer Bauern vom 20. April 1897 als Ausdruck der allgemeinen<lb/> Stimmung gelten lassen will, so würde das im übrigen recht verdienstliche<lb/> Vorgehn der Negierung die Bevölkerung sehr unangenehm berührt haben.<lb/> Die amtliche Schilderung der österreichischen Landesregierung behauptet da¬<lb/> gegen, man sei durchweg auf Verständnis, teilweise auf bemerkenswertes Ent¬<lb/> gegenkommen gestoßen. Einige Zweifel müssen hiergegen rege werden, wenn<lb/> unmittelbar darauf die Schwierigkeiten betont werden, die aus dem zähen<lb/> Festhalten der Bevölkerung an ihren althergebrachten Gewohnheiten und<lb/> ans ihrem tiefgewurzelten Mißtrauen gegen alles Fremde und Ungewohnte<lb/> erwachsen seien. Rechnet man aber dazu, daß in der That hier noch Sitten<lb/> und Einrichtungen bestehn, die ganz und gar abseits liegen von den Grund¬<lb/> lagen des übrigen europäischen wirtschaftlichen Lebens, so muß man sich jeden¬<lb/> falls wundern, daß es nicht zu schweren und wiederholten Erschütterungen ge¬<lb/> kommen ist. Unter diesen patriarchalischen Einrichtungen ist von besondrer<lb/> Bedeutung die „Zadrnga" oder Hausgemeinschaft, die, wie bei allen Süd¬<lb/> slawen, so auch in Bosnien und der Herzegowina besteht. Die Zadrnga ist<lb/> die durch Blutsverwandtschaft znsammcngehaltne Hausgemeinschaft einer Anzahl<lb/> von Familiengenossen, die unter Leitung des Hausältesten (Starjesina) gemein¬<lb/> sam sowohl die Wirtschaft betreibt, als auch an deren Ertrag teilnimmt, und<lb/> die sonach den Grundbesitz gemeinsam ungeteilt inne hat und bewirtschaftet.<lb/> Charakteristisch für die Verfassung, in der die Banersame lebt, ist serner der<lb/> Umstand, daß geschlossene Dorfschaften zu deu Ausnahmen gehören, der Bauern¬<lb/> hof vielmehr inmitten des ihn umgebenden Besitzes liegt und sich somit die<lb/> losen Dorfgemeinschaften ans einer Anzahl verstreuter, oft weit voneinander<lb/> liegender Gehöfte zusammensetzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1842"> Daß unter diesen Bedingungen die Arbeit nicht leicht war, liegt auf der<lb/> Hand. Bei der Überführung des Laudes zur Geldwirtschaft war infolge<lb/> des Mangels an Barmitteln bei den Bauern die Frage der Bargeldbeschaffung<lb/> von größter Wichtigkeit, wollte man diese nicht der Gefahr der Verschuldung<lb/> und des Wuchers aussetzen. Um ihnen eine billige und leicht zugängliche<lb/> Geldquelle zu eröffnen, wurden von der Landesverwaltung in den einzelnen<lb/> Bezirken Hilfs- und Darlehnskassen mit insgesamt gegen sechs Millionen<lb/> Franken Kapital ins Leben gerufen, die den Bauern gegen Bürgschaft einen<lb/> Personalkredit von 4—6 Prozent für Bargeld eröffnen, auch gutes Snat-<lb/> getrcide bis zur nächsten Ernte abgeben; auf diesem Wege sucht man zugleich<lb/> auch die Aussaat zu veredeln. Dazu kam die Ermöglichung des Hyvvthekar-<lb/> kredits durch die Anlegung der Grundbücher und die Einrichtung einer Lcmdes-<lb/> hhpothekaranstalt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1843" next="#ID_1844"> Starken Widerstand scheint bei der Bevölkerung insbesondre eine Ma߬<lb/> nahme gefunden zu haben, die gleichfalls auf Hebung der Kultur des Landes</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0365]
Ästerreichs Arbeit in Bosnien und der Herzegowina
sehr verworrenen Besitz- und Eigentumsverhältnisse, insbesondre der Wald¬
besitzfrage; die Ausscheidung des staatlichen und die Zuerkennung des privaten
Waldbesitzes war 1899 durchgeführt, während die Arbeiten für die Grund-
bnchssachen seit 1885 im Gange sind und bis 1905 abgeschlossen sein dürften.
Wenn man das von Nikaschinowitsch veröffentlichte Agrarmemoraudum bosnisch-
herzegowinischer Bauern vom 20. April 1897 als Ausdruck der allgemeinen
Stimmung gelten lassen will, so würde das im übrigen recht verdienstliche
Vorgehn der Negierung die Bevölkerung sehr unangenehm berührt haben.
Die amtliche Schilderung der österreichischen Landesregierung behauptet da¬
gegen, man sei durchweg auf Verständnis, teilweise auf bemerkenswertes Ent¬
gegenkommen gestoßen. Einige Zweifel müssen hiergegen rege werden, wenn
unmittelbar darauf die Schwierigkeiten betont werden, die aus dem zähen
Festhalten der Bevölkerung an ihren althergebrachten Gewohnheiten und
ans ihrem tiefgewurzelten Mißtrauen gegen alles Fremde und Ungewohnte
erwachsen seien. Rechnet man aber dazu, daß in der That hier noch Sitten
und Einrichtungen bestehn, die ganz und gar abseits liegen von den Grund¬
lagen des übrigen europäischen wirtschaftlichen Lebens, so muß man sich jeden¬
falls wundern, daß es nicht zu schweren und wiederholten Erschütterungen ge¬
kommen ist. Unter diesen patriarchalischen Einrichtungen ist von besondrer
Bedeutung die „Zadrnga" oder Hausgemeinschaft, die, wie bei allen Süd¬
slawen, so auch in Bosnien und der Herzegowina besteht. Die Zadrnga ist
die durch Blutsverwandtschaft znsammcngehaltne Hausgemeinschaft einer Anzahl
von Familiengenossen, die unter Leitung des Hausältesten (Starjesina) gemein¬
sam sowohl die Wirtschaft betreibt, als auch an deren Ertrag teilnimmt, und
die sonach den Grundbesitz gemeinsam ungeteilt inne hat und bewirtschaftet.
Charakteristisch für die Verfassung, in der die Banersame lebt, ist serner der
Umstand, daß geschlossene Dorfschaften zu deu Ausnahmen gehören, der Bauern¬
hof vielmehr inmitten des ihn umgebenden Besitzes liegt und sich somit die
losen Dorfgemeinschaften ans einer Anzahl verstreuter, oft weit voneinander
liegender Gehöfte zusammensetzen.
Daß unter diesen Bedingungen die Arbeit nicht leicht war, liegt auf der
Hand. Bei der Überführung des Laudes zur Geldwirtschaft war infolge
des Mangels an Barmitteln bei den Bauern die Frage der Bargeldbeschaffung
von größter Wichtigkeit, wollte man diese nicht der Gefahr der Verschuldung
und des Wuchers aussetzen. Um ihnen eine billige und leicht zugängliche
Geldquelle zu eröffnen, wurden von der Landesverwaltung in den einzelnen
Bezirken Hilfs- und Darlehnskassen mit insgesamt gegen sechs Millionen
Franken Kapital ins Leben gerufen, die den Bauern gegen Bürgschaft einen
Personalkredit von 4—6 Prozent für Bargeld eröffnen, auch gutes Snat-
getrcide bis zur nächsten Ernte abgeben; auf diesem Wege sucht man zugleich
auch die Aussaat zu veredeln. Dazu kam die Ermöglichung des Hyvvthekar-
kredits durch die Anlegung der Grundbücher und die Einrichtung einer Lcmdes-
hhpothekaranstalt.
Starken Widerstand scheint bei der Bevölkerung insbesondre eine Ma߬
nahme gefunden zu haben, die gleichfalls auf Hebung der Kultur des Landes
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